Steuern und Gebühren
Hinweise für die Steuer- und Abgabepflichtigen - Das Steueramt bittet um Beachtung folgender Hinweise:
Gewerbesteuervorauszahlungen
Am 15.11.2024 wird die 4. Rate der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2024 fällig. Die Höhe der jeweils vierteljährlich fällig werdenden Vorauszahlungen kann aus dem zuletzt erhaltenen Gewerbesteuerbescheid entnommen werden.
Grundsteuer
Am 15.11.2024 wird die 4. Rate der Grundsteuer 2024 fällig, sofern der Jahresbetrag 30,00 € übersteigt. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betragen seit dem 01.01.2024 jeweils 340 v. H. Die Höhe der vierteljährlich fällig werdenden Beträge entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugestellten Änderungs- bzw. Jahresbescheid. Die dort aufgedruckte Vorauszahlungsrate "Folgejahr" ist solange gültig, bis evtl. ein neuer Änderungsbescheid ergeht.
Das Steueramt weist ergänzend darauf hin, dass für das Verkaufsjahr der Verkäufer Schuldner der Grundsteuer für das ganze Jahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des Kaufvertrages sind zwischen Verkäufer und Käufer intern zu verrechnen.
Zahlungstermin
Die fälligen Zahlungen müssen am 15.11.2024 bei der Stadtkasse eingegangen sein. Wird die Steuer bis zum Ablauf des Fälligkeitstages nicht bezahlt, so ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des rückständigen Steuerbetrages zu entrichten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Überweisung der Tag als Zahlungstag gilt, an dem der Steuerbetrag auf dem Konto der Stadtkasse gutgeschrieben wird. Auf den Überweisungen ist unbedingt das auf dem Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid aufgedruckte Buchungszeichen anzugeben, da ohne diese Angabe eine ordnungsgemäße Verbuchung nicht gewährleistet ist.
Abbucher
Bei Abgabenpflichtigen, die der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Steuerbeträge zum 15.11.2024 von den jeweiligen Konten abgebucht.
Wasser- und Abwassergebühren
ab 2021 | ab 2021 |
bis 2020 | bis 2020 | |
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Frischwasser | 2,20 €/m³ + 7 % Mwst. | 2,35 €/m³ | 1,75 €/m³ + 7 % Mwst. | 1,87 €/m³ |
Abwasser | 2,11 €/m³ | 2,11 €/m³ | 2,05 €/m³ | 2,05 €/m³ |
Summe | 4,31 €/m³ | 4,46 €/m³ | 3,80 €/m³ | 3,92 €/m³ |
zzgl. Niederschlagswassergebühr | 0,58 €/m² | 0,65 €/m² | ||
Grundgebühren | ||||
Normalzähler | 5,00 €/Monat + 7 % Mwst. | 5,35 €/Monat | 4,50 €/Monat + 7 % Mwst. | 4,82 €/Monat |
Datenschutz in Steuerämtern
Grundsteuer
Art | Satz |
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Grundsteuer A | 340 % |
Grundsteuer B | 340 % |
Grundsteuerreform
Das Land Baden-Württemberg hat auf Grund der Grundsteuerreform ein neues Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Auf jeden Grundsteuerpflichtigen kommen daher Änderungen zu, über die die Stadt Rutesheim aktiv mit den Grundsteuerbescheiden 2022 informieren wird.
Die Bodenrichtwerte 2022 für Rutesheim und Perouse finden Sie in dieser Tabelle (PDF) (294 KB). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Gemeinsamen Gutachterausschusses von Renningen, Rutesheim und Weissach.
Gewerbesteuer
Laufzeit | Satz |
---|---|
Hebesatz bis 31.12.2013 | 350 % |
Hebesatz ab 01.01.2014 | 360 % |
Hundesteuer
Anzahl / Art | Gebühren |
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1. Hund | 144 € / Jahr |
2. Hund und jeder weitere | 288 € / Jahr |
1. Kampfhund | 576 € / Jahr |
2. Kampfhund und jeder weitere | 1.152 € / Jahr |
Vergnügungssteuer
Gerät | Satz |
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Gerät mit Gewinnmöglichkeit | 25 % der eingespielten Bruttokasse |
Gerät ohne Gewinnmöglichkeit | 39 € / Monat |