Stadtbus Linie 655 und Ruf-Auto

Der Rutesheimer Gemeinderat hat am 01.10.2018 einstimmig weitere Verbesserungen in der Stadtbusanbindung und den Einsatz eines Ruf-Autos beschlossen. Damit bekräftigen Gemeinderat und Verwaltung einmal mehr, wie wichtig ihnen eine gute ÖPNV-Anbindung für alle Bürgerinnen und Bürger ist und dass sie auch bereit sind, hierfür Geld in die Hand zu nehmen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • In der Stadtverkehrslinie 655 verkehrt der Bus am Samstag bis 21 Uhr statt früher bis 15 Uhr.
  • An den Sonn- und Feiertagen wird von 6 Uhr bis 21 Uhr auf der Linie 655 ein Ruf-Auto eingesetzt.
  • Auch an den Freitag-, Samstagabenden und Abenden vor Feiertagen von 21 Uhr bis 24 Uhr fährt das Ruf-Auto auf der Linie 655.
  • Der Preis für das Ruf-Auto beträgt 2 €, ermäßigt 1 €. Zuschlag für Nachhause-Bedienung nur 1 €.
  • Kurzstrecken-, Zeit-  und Dauertickets des VVS sowie das Stadtticket Rutesheim gelten auch im Ruf-Auto. Allerdings fährt das Ruf-Auto nur auf telefonische Anforderung. Eine Anmeldung mindestens eine halbe Stunde vorher ist notwendig, aber ganz einfach: Telefon 07152 335959.
  • Die Kosten für die tatsächlichen Fahrten des Ruf-Autos sowie die Verbesserung im Stadtbusverkehr trägt die Stadt.

Einführung StadtTicket Rutesheim

Zum 01.01.2021 wurde zudem das "StadtTicket Rutesheim" eingeführt. Es berechtigt für nur 3,50 € zu beliebig vielen Fahrten am Tag in Rutesheim inkl. S-Bahnhof Rutesheim. Den Abmangel in Höhe von rd. 9.000 € pro Jahr trägt die Stadt Rutesheim.

Es hat das bisherige 1 € -Sonderticket "Nur gültig im Stadtgebiet Rutesheim" abgelöst und es bietet folgende Vorteile:

  • Niederschwellig, spontan, preisgünstig, einfach zu verstehen und in allen Verkaufsstellen im VVS, auch in den Bussen, zu erstehen (kaufen).
  • Weniger Verkaufsvorgänge im Bus, Verkürzung der Standzeiten.
  • Trägt dem normalen Mobilitätsverhalten Rechnung: mindestens Hin- und Rückfahrt.
  • Möglichkeit von zusätzlichen Fahrten ohne zusätzliche Kosten.
  • Attraktives Angebot auch für Familien (Gruppenangebot).
  • Steigerung der Attraktivität des ÖPNV
    - Gewinnung bisheriger Nichtkunden für den ÖPNV
    - Verlagerung bisheriger Pkw-Fahrten
    - Reduzierung von Umweltbelastungen.
  • Kaufkraftbindung.