Stadtbus Linie 655 und Ruf-Auto
Der Rutesheimer Gemeinderat hat am 01.10.2018 einstimmig weitere Verbesserungen in der Stadtbusanbindung und den Einsatz eines Ruf-Autos beschlossen. Damit bekräftigen Gemeinderat und Verwaltung einmal mehr, wie wichtig ihnen eine gute ÖPNV-Anbindung für alle Bürgerinnen und Bürger ist und dass sie auch bereit sind, hierfür Geld in die Hand zu nehmen. Die wichtigsten Änderungen sind:
- In der Stadtverkehrslinie 655 verkehrt der Bus am Samstag bis 21 Uhr statt früher bis 15 Uhr.
- An den Sonn- und Feiertagen wird von 6 Uhr bis 21 Uhr auf der Linie 655 ein Ruf-Auto eingesetzt.
- Auch an den Freitag-, Samstagabenden und Abenden vor Feiertagen von 21 Uhr bis 24 Uhr fährt das Ruf-Auto auf der Linie 655.
- Der Preis für das Ruf-Auto beträgt 2 €, ermäßigt 1 €. Zuschlag für Nachhause-Bedienung nur 1 €.
- Kurzstrecken-, Zeit- und Dauertickets des VVS sowie das Stadtticket Rutesheim gelten auch im Ruf-Auto. Allerdings fährt das Ruf-Auto nur auf telefonische Anforderung. Eine Anmeldung mindestens eine halbe Stunde vorher ist notwendig, aber ganz einfach: Telefon 07152 335959.
- Die Kosten für die tatsächlichen Fahrten des Ruf-Autos sowie die Verbesserung im Stadtbusverkehr trägt die Stadt.
Einführung StadtTicket Rutesheim
Zum 01.01.2021 wurde zudem das "StadtTicket Rutesheim" eingeführt. Es berechtigt für nur 3,50 € zu beliebig vielen Fahrten am Tag in Rutesheim inkl. S-Bahnhof Rutesheim. Den Abmangel in Höhe von rd. 9.000 € pro Jahr trägt die Stadt Rutesheim.
Es hat das bisherige 1 € -Sonderticket "Nur gültig im Stadtgebiet Rutesheim" abgelöst und es bietet folgende Vorteile:
- Niederschwellig, spontan, preisgünstig, einfach zu verstehen und in allen Verkaufsstellen im VVS, auch in den Bussen, zu erstehen (kaufen).
- Weniger Verkaufsvorgänge im Bus, Verkürzung der Standzeiten.
- Trägt dem normalen Mobilitätsverhalten Rechnung: mindestens Hin- und Rückfahrt.
- Möglichkeit von zusätzlichen Fahrten ohne zusätzliche Kosten.
- Attraktives Angebot auch für Familien (Gruppenangebot).
- Steigerung der Attraktivität des ÖPNV
- Gewinnung bisheriger Nichtkunden für den ÖPNV
- Verlagerung bisheriger Pkw-Fahrten
- Reduzierung von Umweltbelastungen. - Kaufkraftbindung.
