Stadtwerke Rutesheim

Kommunale Fernwärme in Rutesheim

Beginnend für das große Schulzentrum, die beiden Sporthallen Bühl und für den Jugendtreff, für das neue Wohngebiet „Bosch-Areal“ und für die Anlieger in der Robert-Bosch-Straße hat die Stadt Rutesheim eine kommunale Fernwärmeversorgung mit eigener Heizzentrale und Fernwärmeleitungen aufgebaut.

Die kommunale Fernwärmeversorgung ist vor allem nachhaltig und klimafreundlich. Sie wird ohne klimaschädliche, fossile Brennstoffe wie Öl und Gas betrieben.

Die Wärmeversorgung in Rutesheim ist ein wichtiger Baustein der Daseinsfürsorge und sicheren Versorgung. Zudem liegt sie in kommunaler Hand und sie gehört damit allen Bürgerinnen und Bürgern.

Das Fernwärmenetz soll zeitnah Zug um Zug zunächst bis zur Stadtmitte von Rutesheim erweitert werden. Die dafür notwendigen größeren Wärmemengen kann die neue Heizzentrale bereitstellen.

Aktuell erkunden die Stadtwerke Rutesheim das Interesse für neue Fernwärmeanschlüsse vor allem in folgenden Straßen: Moltkestraße, Hofrainstraße, Renninger Straße, Kirchplatz, Kirchstraße, Seestraße, Schillerstraße, Rennerstraße, Scheibbser Straße, Salzburger Straße.

Die Stadtwerke Rutesheim senden Interessierten in diesen Straßenabschnitten die notwendigen Informationen und Wärmeverträge gerne zu. Unser Technischer Leiter der Stadtwerke Rutesheim, Herr Markus Sattler, informiert Sie jederzeit gerne, Telefon 07152 5002-1044, E-Mail: m.sattler@rutesheim.de.

Die geplante Erweiterung des Fernwärmenetzes von der Robert-Bosch-Straße bis zur Stadtmitte mit Kosten von mehreren Millionen Euro ist für die Stadt Rutesheim nur dann möglich, wenn die Wärmeabnahme durch unterzeichnete Wärmelieferungsverträge gesichert und ausreichend groß ist. Nach dem 31.10.2026 wird der Gemeinderat auf dieser Grundlage und damit vor allem auf Grund der Wirtschaftlichkeit prüfen und entscheiden, ob und wo diese Erweiterung erfolgt oder nicht. Wir hoffen sehr, dass insbesondere in der Stadtmitte genügend Wärmekunden den Wärmelieferungsvertrag unterzeichnen, damit die Wirtschaftlichkeit der Erweiterung und somit dieser sehr großen Investition gegeben ist.

Hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ):

1. Was sind meine persönlichen Vorteile, wenn ich mein Gebäude an die Rutesheimer Fernwärme anschließe?

Die großen Vorteile des Fernwärmeanschlusses sind, dass sich der Kunde nicht mehr um seine Wärmeerzeugung und den laufenden Energiebezug kümmern muss. Strom-, Öl- und Gaspreise betreffen ihn dann nicht mehr. Investitionen, Instandsetzungen, Reparaturen, Wartungen, Schornsteinfeger und die damit verbundenen Probleme und Kosten sind dann Vergangenheit. Das ist ein sehr großer Vorteil, weil sich künftig nur noch die Stadtwerke Rutesheim um die Wärmeerzeugung und Wärmelieferung für ihre Kunden kümmern. Gesetzliche Vorgaben für künftige Heizungsanlagen betreffen unsere Kunden nicht mehr.

2. Welche Schritte umfasst der Ablauf von der Planung bis zur Inbetriebnahme?

Die Stadtwerke Rutesheim beraten Interessierte kostenfrei und sie geben Empfehlungen. Alle baulichen Maßnahmen erfolgen nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer des Gebäudes. Im Auftrag und auf Kosten der Stadtwerke Rutesheim wird die Hausanschlussleitung entsprechend verlegt, der Durchbruch durch die Außenwand fachmännisch hergestellt und die Wärme-Übergabestation im Gebäude eingebaut.

3. Ist mein Haus für Fernwärme geeignet oder muss ich vorher dämmen?

Jedes Gebäude ist für Fernwärme geeignet, auch nicht gut gedämmte, ältere Gebäude. Zusätzliche Dämmungen können jederzeit, sie müssen jedoch nicht im Zuge der Umstellung auf die Fernwärme erfolgen. Natürlich gilt immer: Je besser ein beheiztes Gebäude gedämmt ist und je energiesparender das Verhalten der Bewohner ist, um so weniger Energie wird benötigt und um so geringer sind die laufenden Wärmebezugskosten.

4. Wie aufwendig ist der Umbau im Keller und wie viel Platz benötigt die Übergabestation?

Die Übergabestation benötigt viel weniger Platz als eine herkömmliche Gas- oder Ölheizung. Auch wird kein Öltank oder dergleichen mehr benötigt. Sie gewinnen freien Platz. Die Außenmaße der Übergabestation sind zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus ca. 50 cm breit, 100 cm hoch und 40 cm tief. Der Einbau erfolgt in der Regel wandhängend und durch die oder im Auftrag der Stadtwerke Rutesheim am zuvor vereinbarten Platz. Die Anschlüsse an die Wärmeleitungen im Haus erfolgen im Auftrag des Eigentümers des Gebäudes durch eine von ihm beauftragte Fachfirma und auf seine Rechnung; ebenso sofern gewünscht die Demontage der bisherigen Heizung und sofern vorhanden der Öltanks.

5. Wie wird die Wärme erzeugt?

Die Wärme wird in der Heizzentrale klimafreundlich und nachhaltig hauptsächlich durch eine Luft-Wärme-Pumpe (440 kW thermische Leistung) und eine nachgelagerte Wasser-Wasser-Wärme-Pumpe (1.000 kW thermische Leistung) sowie bei Spitzenlasten durch einen Holzhackschnitzel-Heizkessel mit 800 kW erzeugt. Die Abgasreinigung und Abgaskondensation des Holzhackschnitzel-Heizkessels liefert weitere 300 kW Wärme.

6. Welche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten?

Der Vertrag wird zunächst auf 5 Jahre geschlossen. Er kann ordentlich mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert er sich jeweils um weitere 5 Jahre.

7. Welche staatlichen Förderungen gibt es für den Anschluss und wie beantrage ich sie?

Weil das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) das Projekt Heizzentrale und Wärmenetz in Rutesheim bereits fördert, ist für den Baukostenzuschuss und für die Hausanschlusskostenpauschale (siehe auch Frage 12) keine weitere staatliche Förderung mehr möglich. Für alle weiteren Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäude gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme wie zum Beispiel die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) beantragt werden kann. Wir empfehlen, sich dazu qualifiziert beraten zu lassen.

8. Wer wartet und repariert die Anlage im Keller bei technischen Problemen?

Die Übergabestation im Haus bleibt im Eigentum der Stadtwerke Rutesheim und diese sind auch für die Funktionsfähigkeit verantwortlich. Instandhaltungs- und Reparaturkosten zahlen allein die Stadtwerke Rutesheim.

9. Gibt es einen 24-Stunden-Störungsdienst für Notfälle? Was passiert bei Ausfällen?

Die Anlagen der Stadtwerke Rutesheim sind zuverlässig ausgelegt. Sie werden 24/7 durch eine qualifizierte Fachfirma betreut. Jeder Kunde erhält eine Telefonnummer für den 24/7 erreichbaren Notdienst. Zudem sorgt der große Puffer-Heißwasserspeicher bei der Heizzentrale mit einem Volumen von 1.000 m³ für größtmögliche Sicherheiten.

10. Wie krisensicher und ausfallsicher ist das Fernwärmenetz?

Das Fernwärmenetz ist zuverlässig nach dem Stand der Technik ausgelegt. Im Falle einer Störung werden die Stadtwerke Rutesheim alles tun, um diese so rasch wie möglich zu beseitigen. Auch dafür steht die qualifiziere Fachfirma 24/7 bereit.

11. Wer ist mein Ansprechpartner vor Ort bei Fragen oder für persönliche Beratungen?

Das ist unser Technischer Leiter der Stadtwerke Rutesheim, Herr Markus Sattler, Telefon 07152 5002-1044, E-Mail: m.sattler@rutesheim.de, Neues Rathaus, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim, 2. OG, Zimmer 303.

12. Was kostet mich der Hausanschluss und wie hoch sind die monatlichen Grund- und Arbeitspreise?

Maßgebend dafür sind die Preisbedingungen und das Preisblatt (PDF) (205 KB).

Einmalige Kosten:

Der Baukostenzuschuss und die Hausanschlusskostenpauschale richten sich vor allem nach dem vertraglich vereinbarten maximalen Wärmebedarf, siehe Preisblatt (PDF) (205 KB).

Der angebotene Rabatt über 30 % für den Baukostenzuschuss und für die Hausanschluss­kostenpauschale ist bis zum 31.10.2026 befristet.

Laufende Kosten (Wärmepreis):

Der Arbeitspreis kostet 15,5 Cent/kWh einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. In diesem Preis sind auch alle sonstigen Abgaben und gesetzlichen Entgelte enthalten. Bei einem Vergleich mit anderen Energiepreisen ist zu berücksichtigen, dass für die Wärmeerzeugung und Wärmelieferung für unsere Kunden keine zusätzlichen Ausgaben für Investitionen, Instandsetzungen, Reparaturen, Wartungen, Schornsteinfeger, usw. mehr anfallen können.

Hinzu kommen der Grundpreis mit 60,00 € / Jahr einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % pro vereinbarter kW Anschlussleistung und der Messpreis.

Der Messpreis pro Jahr richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten maximalen Wärmebedarf. Zum Beispiel beträgt er bis zu 30 kW Anschlussleistung 60,00 € pro Jahr einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %.

Stand: 26.08.2026

Förderung

Der Aufbau eines Wärmenetzes wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Hier ist das Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und das Logo der Europäischen Union NextGeneration EU zu sehen.

Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung

Der Gemeinderat hat den Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung final beschlossen. Diesen finden Sie hier (PDF) (2 MB).

Betriebssatzung der Stadtwerke Rutesheim

Die Betriebssatzung der Stadtwerke Rutesheim finden Sie hier (PDF) (222 KB).

Wärmepreise

Das Preisblatt der Stadtwerke Rutesheim finden Sie hier (PDF) (205 KB).

Technische Anschlussbedingungen

Wärmenetz Rutesheim Süd

Primärenergiefaktor der Stadtwerke Rutesheim

  • Die Bescheinigung über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 1 und 7 finden Sie hier (PDF) (921 KB).
  • Die Bescheinigung über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 5 und 7 finden Sie hier (PDF) (921 KB).