Sicherer Schulanfang
Verkehrsregeln beachten und Rücksicht nehmen ist gefragt und unerlässlich
Am Montag hat das neue Schuljahr begonnen. Damit alle Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen, ist die Beachtung der Verkehrsregeln von größter Bedeutung. Jeder Unfall ist einer zu viel – Rücksicht und Aufmerksamkeit helfen allen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere den Schülerinnen und Schülern.
Derzeit wird im Bereich der Robert-Bosch-Straße, zwischen Aula/Mensa und der Einmündung Moltkestraße, gearbeitet. Dieser Abschnitt ist für den Kfz-Verkehr voll gesperrt. Für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende, die aus westlicher Richtung oder von Norden (Moltkestraße) kommen, ist ein sicherer Weg zum Schulzentrum eingerichtet.
Idealerweise kommen möglichst viele Kinder zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Bus zur Schule. „Eltern-Taxis“ sind zwar gut gemeint, bringen jedoch erhebliche Nachteile mit sich. Die Verkehrspädagogik nennt dazu unter anderem: erhöhte Gefährdung in unmittelbarer Schulnähe, fehlende Lernprozesse für eigenständige Mobilität, Einschränkung der Bewegung, Vorenthalten von Erlebnissen auf dem Schulweg, Behinderung der sozialen Kompetenzentwicklung, negative Auswirkungen auf die Umwelt sowie Stress und Enge vor Unterrichtsbeginn. Zudem steigt die Unfallgefahr, wenn Kinder keine Übung und Erfahrung im Straßenverkehr sammeln können.
Am 12. September 2025 wurde die Zu- und Ausfahrt der Robert-Bosch-Straße über die Bahnhofstraße wieder geöffnet (siehe beiliegenden Plan) (PDF) (91 KB). Damit die zahlreichen Busse für rund 1.000 Schülerinnen und Schüler nicht im Stau stecken bleiben, wird dringend darum gebeten, diesen Bereich möglichst nicht mit dem Auto zu befahren. Sollten sich vor Schulbeginn oder zwischen 12 und 13.30 Uhr unzumutbare Blockaden durch Eltern-Taxis ergeben, müsste die Zufahrt per Verkehrszeichen auf das Schulpersonal, Anwohnende und Busse beschränkt werden.
Nur in besonders triftigen Ausnahmefällen sollte ein Auto eingesetzt werden. Dafür stehen die Bahnhofstraße, der Schotterparkplatz (siehe Plan) (PDF) (91 KB) oder der westliche Teil der Robert-Bosch-Straße bis zur Baustelle zur Verfügung.
Ein Hinweis zur Verkehrsordnung: Ein absolutes Haltverbot gilt ausnahmslos. Ebenso darf auf Gehwegen nicht gehalten oder geparkt werden – auch nicht kurzzeitig oder „mit Warnblinker“. Alle Verkehrsschilder sind eindeutig und gut sichtbar. Polizei und städtischer Vollzugsdienst werden die Einhaltung der Regeln, insbesondere Haltverbote und Parkverstöße auf Gehwegen, verstärkt kontrollieren und gegebenenfalls ahnden.

