1. Flächenlosversteigerung
...ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rutesheim
Die Flächenlose aus dem Stadtwald werden wieder in Form einer Versteigerung vergeben.
Die Versteigerung findet statt am:
Donnerstag, 26.02.2026 / ab 18:00 Uhr / Neues Rathaus Rutesheim, Großer Sitzungssaal.
Zur Versteigerung kamen folgende Flächenlose (FL) aus folgenden Distrikten:
Distrikt 1 Rauher Wald
Abteilung 1 Hoher Markstein zwischen Hohen Marksteinweg und Parkplatz (FL Nr. 03 bis 05)
Abteilung 5 Brennterhau zwischen Rauher Waldweg und Gemarkungsgrenze zu Weissach (FL Nr. 06 bis 28)
Abteilung 6 Erbelwäldle an der Gemarkungsgrenze zu Gebersheim (FL Nr. 01 und 02)
Die Flächenlose sind größtenteils ausgesteckt und können besichtigt werden.
Die Übersichtskarte finden Sie unten aufgeführt. Sie können aber auch im Neuen Rathaus, Zimmer 107, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt und eingesehen werden.
- Übersichtskarte (PDF) (1,2 MB)
Voraussetzung für die Aufarbeitung der Flächenlose ist, dass die Vorgaben des Merkblattes für Brennholzkunden (PDF) (115 KB) in der aktuellen Fassung zwingend eingehalten werden. Dieses beinhaltet die Regeln für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Brennholz, die unter anderem besagen, dass derjenige, der das Brennholz aufarbeitet, im Besitz eines Motorsägen-Scheins sein muss.
Mit der Ersteigerung eines Flächenloses akzeptiert der Käufer automatisch den Preis und die Verkaufsbedingungen. Der Kaufpreis ist bei der Versteigerung ausschließlich in bar zu entrichten, eine Rechnung wird dann zeitnah zugestellt. Die Abfuhrfrist für die ersteigerten Flächenlose ist der 30.04.2026.
Wichtiger Hinweis:
Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern jeder Art im Wald ist nach § 37 Landeswaldgesetz nicht zulässig. Dies wird strikt geahndet! Zum Aufarbeiten und Transportieren des Holzes sind nur notwendige Fahrten zulässig. Hierfür ist die Quittung/Rechnung im Auto gut sichtbar auszulegen.
