Lichtraumprofil

Informationen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Grundstückseigentümer müssen regelmäßig prüfen, ob von ihrer Bepflanzung eine Gefahr ausgehen könnte. Hindernisse durch überhängende Äste von Bäumen sowie zu breit oder zu hochwachsende Hecken und Sträucher können insbesondere während der wachstumsintensiven Zeit, ein Problem für den öffentlichen Verkehrsraum darstellen, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen sowie an Geh- und Radwegen.

Manchmal sind bereits Verkehrsschilder und Straßenleuchten zugewachsen. In solchen Fällen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke, auf denen sich die Pflanzen befinden, in der Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen das sogenannte Lichtraumprofil (siehe Grafik) freihalten.

Das sogenannte Lichtraumprofil beträgt über Straßen 4,50 Meter, über Gehwegen 2,20 Meter und über Radwegen 2,50 Meter. Neben Straßen und im Anschluss an Rad- und/ oder Gehwege beträgt das Lichtraumprofil 0,50 Meter (siehe Skizze). Das Lichtraumprofil ist stets von Hindernissen freizuhalten. Gesetzliche Grundlage ist § 28 (2) Straßengesetz BW und sie gilt für alle öffentlichen Straßen.

Im eigenen sowie besonders im Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind daher Anpflanzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig und regelmäßig soweit zurückzuschneiden, dass für alle eine ungehinderte und gefahrlose Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums möglich ist. Dies gilt ganz besonders für intensiver genutzte Geh- und Radwege und vor allem für Schulwege. Insbesondere in den wachstumsintensiven Monaten sollte ein Rückschnitt regelmäßig erfolgen. Der sogenannte Form- oder Pflegeschnitt bei Hecken und Sträuchern, bei welchem lediglich herauswachsende Äste korrigiert werden, ist ganzjährig erlaubt. Ein richtiger Rückschnitt von Hecken und Sträuchern hingegen ist gesetzlich aus Gründen des Artenschutzes ab Anfang Oktober und bis Ende Februar zugelassen.

Hier ist in einer Skizze der Lichtraum in einer Allee mit Fahrzeugen auf der Straße und Fußgängern dargestellt.