Die Stadtverwaltung informiert

Verkehrsberuhigter Bereich, auch "Spielstraße" genannt

Achtung: Keine Vorfahrt beim Zeichen „Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs“. Auch keine Vorfahrt wenn man „von rechts“ kommen sollte. Das gilt auch für andere Verkehrsberuhigte Bereiche, zum Beispiel beim Schulhaus Hindenburgstraße oder Holderstraße. Auch gegenüber dem aus der gegenüberliegenden Kirchstraße in die Flachter Straße einmündenden Gegenverkehr gibt es keine Vorfahrt.

Wie hier auf dem Foto der Einmündung der westlichen Kirchstraße in die Flachter Straße/Marktplatz dargestellt, hat der Kraftfahrer, der den Verkehrsberuhigten Bereich verlässt – auch wenn er von rechts kommen sollte -  k e i n e  Vorfahrt. Auch gegenüber dem aus der gegenüberliegenden Kirchstraße in die Flachter Straße einmündenden Gegenverkehr hat man keine Vorfahrt. Das bekanntere Zeichen „Vorfahrt gewähren“ soll nicht zusätzlich aufgestellt werden. Maßgebend ist allein das Zeichen „Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs“ (mit dem roten Querbalken). 

Diese Situation ist praktisch mit einer Ausfahrt aus einem Grundstück auf die öffentliche Straße vergleichbar. Auch hierbei hat der Kraftfahrer gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern einschließlich Fußgängern oder Kindern, die mit dem Rad auf dem Gehweg fahren, keine Vorfahrt.

Zur Erinnerung hier alle weiteren Regelungen des Zeichens "Verkehrsberuhigter Bereich", auch „Spielstraße“ genannt:

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten ( = maximal 7 km/h ). 
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Damit ist auch ohne zusätzliche Schilder das Parken nur innerhalb der entsprechend umpflasterten beziehungsweise markierten Stellplätze zulässig. Nicht auf der Fahrbahn oder an den Rändern der Straße. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.

Mit rotem Querbalken von links unten nach rechts oben auf dem Schild heißt es: "Ende des Verkehsberuhigten Bereichs" und zugleich: Vorfahrt achten! Auch wenn man von rechts kommen sollte. Die Regel „rechts-vor-links“ gilt beim Verlassen des Verkehrsberuhigten Bereichs nicht.

Blick auf den Verkehrsberuhigten Bereich Einmündung Kirchstraße in die Flachter Straße mit Häusern und parkenden Autos.
Foto: Einmündung Kirchstraße in die Flachter Straße