Illegale Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt
Die Allgemeinheit trägt die Kosten
Eine Matratze neben dem Altkleidercontainer abzustellen, macht sie nicht wie durch ein Wunder zu einer Altkleiderspende. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sperrige Gegenstände oder Restmüll an den Containerstandorten abgelegt werden – so wie aktuell an einem Altkleidercontainer im Stadtgebiet. Was manche offenbar als bequeme Entsorgung ansehen, ist in Wahrheit eine illegale Müllablagerung.
Dabei dürfte jedem klar sein, dass Matratzen, Möbel oder anderer Sperrmüll weder in einen Altkleidercontainer gehören noch einfach daneben abgestellt werden dürfen. Die Altkleidercontainer werden von einer privaten Firma betrieben und sind ausschließlich für gut erhaltene Kleidung und Textilien vorgesehen. Auch Restmüll hat dort nichts zu suchen.
Die Folgen dieses Verhaltens tragen am Ende alle Bürgerinnen und Bürger. Denn liegen gelassene Matratzen oder anderer Abfall müssen vom städtischen Bauhof eingesammelt und zum Wertstoffhof gebracht werden. Das verursacht unnötige Arbeit und zusätzliche Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden. Besonders ärgerlich ist, dass dieses Problem zunimmt. Sollte sich an der Situation nichts ändern, werden die Altkleidercontainer im schlimmsten Fall abgebaut werden müssen. Leidtragende wären dann die Bürgerinnen und Bürger, die die Container ordnungsgemäß nutzen.
Die Stadt Rutesheim appelliert deshalb eindringlich: Nutzen Sie die Altkleidercontainer ausschließlich für die dafür vorgesehenen Textilien. Sperrmüll, Matratzen und sonstige Abfälle gehören auf den Wertstoffhof – nicht an den Containerstandort und auch nicht in die freie Natur. Nur mit gegenseitiger Rücksicht und verantwortungsvollem Verhalten können solche Sammelstellen dauerhaft erhalten bleiben.
