Ablesen der Wasserzähler zum Jahresende 2025
Zum Jahresende 2025 müssen wieder alle Wasserzählerstände ermittelt werden, um den Wasserverbrauch 2025 und die Vorauszahlungen für das kommende Jahr errechnen zu können. Dazu hat die Stadt Rutesheim seit einigen Jahren die Selbstablesung mit Ablesekarten eingeführt, die Ihnen aktuell zugestellt werden.
Die Ablesung geht ganz einfach: Tragen Sie den Zählerstand Ihres Wasserzählers, das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer in die Ablesekarte ein. Die ausgefüllte Karte können Sie uns faxen (07152 5002-1082), in den Briefkasten der Stadt Rutesheim am Rathaus, Leonberger Straße 15 oder in einen Postbriefkasten einwerfen. Gerne nehmen wir Ihren Zählerstand auch telefonisch (07152 5002-1024) oder per E-Mail (steueramt@rutesheim.de) entgegen.
Sie können uns Ihren Zählerstand aber auch schnell und einfach online übermitteln. Dies ist über den QR-Code auf Ihrer Ablesekarte möglich oder über den Link auf der Homepage der Stadt Rutesheim unter www.rutesheim.de. Zur Legitimation benötigen Sie lediglich Ihr Buchungszeichen und Ihre Zählernummer, die Sie auf Ihrer Ablesekarte finden.
Ihren Zählerstand benötigen wir spätestens bis zum 6. Januar 2026. Danach ist auch die Online-Erfassung nicht mehr möglich.
Werden uns bis zum Ablauf der Frist keine Zählerdaten mitgeteilt, können wir den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schätzen.
Für Ihre Mitwirkung bedankt sich das Steueramt vorab ganz herzlich.
