Steuern und Gebühren

Wasser- und Abwassergebühren

  ab 2021 ab 2021     
bis 2020 bis 2020
Frischwasser 2,20 €/m³ + 7 % Mwst. 2,35 €/m³ 1,75 €/m³ + 7 % Mwst. 1,87 €/m³
Abwasser 2,11 €/m³ 2,11 €/m³ 2,05 €/m³ 2,05 €/m³
Summe 4,31 €/m³ 4,46 €/m³ 3,80 €/m³ 3,92 €/m³
zzgl. Niederschlagswassergebühr 0,58 €/m²   0,65 €/m²  
Grundgebühren        
Normalzähler 5,00 €/Monat + 7 % Mwst.     5,35 €/Monat     4,50 €/Monat + 7 % Mwst.     4,82 €/Monat    

Datenschutz in Steuerämtern

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer (PDF) (186 KB)

Grundsteuer

Hebesatz seit 01.01.2014
Art Satz
Grundsteuer A    340 %
Grundsteuer B    340 %

Grundsteuerreform

Das Land Baden-Württemberg hat auf Grund der Grundsteuerreform ein neues Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Auf jeden Grundsteuerpflichtigen kommen daher Änderungen zu, über die die Stadt Rutesheim aktiv mit den Grundsteuerbescheiden 2022 informieren wird.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der Stadt Rutesheim zu diesem Thema.

Die Bodenrichtwerte 2022 für Rutesheim und Perouse finden Sie in dieser Tabelle (PDF) (294 KB). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Gemeinsamen Gutachterausschusses von Renningen, Rutesheim und Weissach.

Gewerbesteuer

Laufzeit Satz
Hebesatz bis 31.12.2013    350 %
Hebesatz ab 01.01.2014    360 %

Hundesteuer

Ab 01.01.2021
Anzahl / Art Gebühren
1. Hund    144 € / Jahr
2. Hund und jeder weitere    288 € / Jahr
1. Kampfhund    576 € / Jahr
2. Kampfhund und jeder weitere   1.152 € / Jahr

Vergnügungssteuer

Seit 01.07.2018
Gerät Satz
Gerät mit Gewinnmöglichkeit 25 % der eingespielten Bruttokasse
Gerät ohne Gewinnmöglichkeit 39 € / Monat