Die zehn größten Parksünden in unserer Stadt - Teil 2
Gegenseitige Rücksichtnahme ist wichtig - und schont Ihren Geldbeutel
Dies ist wie angekündigt der zweite Teil unserer Serie zu den größten Parksünden. Debora Widmaier vom Ordnungsamt hat eine Liste der schwerwiegendsten Parkverstöße zusammengestellt, die leider auch in Rutesheim immer wieder zu beobachten sind. Für jeden Verstoß führt sie auch die möglichen und teilweise schwerwiegenden Folgen für die allgemeine Verkehrssicherheit und für Lösch- und Rettungseinsätze an sowie die Auswirkungen auf Sie und Ihren Geldbeutel.
Parken im Bereich einer Bushaltestelle
Hier gilt Parkverbot bis zu 15 Meter vor und hinter dem Schild. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge gefährden den Personenbeförderungsverkehr beim Ein- und Aussteigen sowie die An- und Abfahrt der Linienbusse.
Verkehrszeichen 224
Verwarnungs- bzw. Bußgeld: 55 bis 100 Euro
Bei Behinderung kann abgeschleppt werden.
Parken auf Radwegen
Dazu zählen Radwege, Gehwege, Fahrradstraßen und Schutzstreifen für den Radverkehr. Die Stadt Rutesheim fördert den Ausbau des Radverkehrsnetzes und sieht das Fahrrad als wichtigen Bestandteil einer integrierten klimafreundlichen Verkehrspolitik. Daher werden diese Bereiche verstärkt überwacht und Verstöße konsequent zur Anzeige gebracht. Kraftfahrzeuge, die eine erhebliche Behinderung darstellen, werden abgeschleppt.
Verkehrszeichen 237; 240/241; 244.1/2 sowie Schutzstreifen für den Radverkehr (Markierung und Piktogramm)
Verwarnungs- und Bußgeld: 55 bis 100 Euro
Je nach Tatvorwurf zusätzlich 1 Punkt in Flensburg und es kann abgeschleppt werden.
Parken im Kreuzungsbereich
Als Parken im Kreuzungsbereich gilt das Parken weniger als fünf Meter vor und hinter Kreuzungen/Einmündungen beziehungsweise weniger als acht Meter vor Kreuzungen/Einmündungen bei baulich angelegten Radwegen neben der Fahrbahn in Fahrtrichtung rechts. Das Überqueren für Fußgänger, insbesondere für Fußgänger mit Rollstuhl oder Rollator, wird erheblich erschwert oder ist nicht möglich. Besonders die Sicht der Kinder ist stark beeinträchtigt, zudem werden diese vom fließenden Verkehr später wahrgenommen, was letztlich eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr birgt.
Verwarnungsgeld: 10 bis 30 Euro
Bei Behinderung kann abgeschleppt werden.