Äcker und Wiesen vor Verunreinigung schützen

Verantwortungsvolle Hundehaltung für Landwirtschaft, Natur und Umwelt

Salat und Gemüse mit ungewollter Beilage? Nicht so schön. Da Hunde aber nun mal Häufchen machen müssen, ist es an den Hundehaltern, gerade in der Zeit zwischen Aussaat und Ernte, beziehungsweise bei Weiden zwischen Wuchs und Beweidung, aufzupassen, dass ihr vierbeiniger Begleiter sich von landwirtschaftlich genutzten Flächen fernhält. Konkret geht es dabei um die Zeit zwischen März und Oktober.

Sollte doch einmal eine Hinterlassenschaft auf oder in der Nähe solcher Flächen landen, sollte diese bitte entfernt werden. Sonst kann Erntegut durch Kot verunreinigt werden.

Auf heimischen Äckern produzieren Landwirte neben Getreide hochwertige Lebensmittel wie Salat, Obst und Gemüse, das direkt vom Feld auf die Ladentheke kommt. Dienen diese Felder Hunden als Toilette, ist das daher unappetitlich, gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Landwirte gleichermaßen. Gleiches gilt für Wiesen, auf denen Landwirte Futter für Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen anbauen, denn für diese stellt die Verunreinigung ihres Weidegrunds mit Hundekot eine ernste Gesundheitsgefahr dar. Vor allem bei trächtigen Rindern kann die Aufnahme von verschmutztem Futter zu Fehlgeburten führen.

Mit Blick auf die Jogger, Fahrradfahrer, Reiter und Spaziergänger, die diese gerne nutzen, sollten auch Hinterlassenschaften auf und an landwirtschaftlich genutzten wie öffentlichen Wegen stets weggeräumt werden. „Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer sollte selbstverständlich sein“, erinnert Erster Beigeordneter Martin Killinger. Und da es leider auch immer wieder Rückmeldungen aus der Bevölkerung über nicht entfernte Häufchen an Spielplätzen gibt, erinnert er daran, dass auch diese bitte zu entfernen.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen übrigens während der Nutzzeit generell nicht betreten werden, auch wenn sie nicht eingezäunt sind. Das gilt für Menschen wie für Hunde. In der Vergangenheit wurden Nutztiere häufig durch achtlos weggeworfene Abfälle, wie beispielsweise Dosen oder Flaschen, verletzt oder vergiftet. Zudem bewirkt solcher Müll teure Schäden an Maschinen. „Zu einem respektvollen und umweltbewussten Verhalten gehört es, keine Abfälle in Feld und Flur zu hinterlassen“, so Martin Killinger. Dazu gehören auch ausgebürstete Hundehaare. Hunde dürfen auf Feldern und Feldwegen nicht ausgebürstet und das entfernte Fell nicht dort zurückgelassen werden.

Ein Spaziergänger läuft mit seinem braunen Hund an der Leine auf einem Feldweg zwischen Wiesen.
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