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Aus der Gemeinderats­sit­zung am 18. Juli 2011

Evtl. Aufstufung der Steinbruchspange Heimsheim zur L 1179 neu und Abstufung der L 1179 Perouse - Heimsheim zu einer Gemeindestraße

- Weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat Rutesheim hatte am 20.10.2008, nach einer Bürgerver­sammlung in Perouse am 06.09.2008, dem Um­stufungs­konzept, den Bau- und sonstigen Maßnahmen einstimmig zugestimmt.

Der Gemeinderat der Stadt Heimsheim hat diesen Umstufungen in seiner Sitzung am 24.11.2008 nicht zugestimmt, damals aber auch nicht abgelehnt.

Die Stadtverwaltung Rutesheim ist im regelmäßigen Kontakt mit der Stadt Heimsheim. U.a. hatten Bürgermeister Dieter Hofmann und Beigeordneter Martin Killinger die Gelegenheit genutzt, in der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Heimsheim am 05.07.2010 zu informieren, für diesen gemeinsamen Weg mit den Umstufungen zu werben und Fragen zu beantworten.

Bürgermeister Rupp, Heimsheim, hat dabei in dieser Gemeinderatssitzung, wie zuvor bei den Gesprächen auch, bestätigt, dass er für diese Umstufungen ist und für sie eintritt.

Trotzdem hat der Gemeinderat der Stadt Heimsheim am 06.06.2011 die vorgesehenen Um­stufungen abgelehnt und dazu vor allem auf offenen Punkte und eine Bürgerumfrage mit rd. 50 Ablehnungen verwiesen.

Leider sind offenbar manche Punkte missverstanden worden. Die Stadt Rutesheim hat alle ihre Hausaufgaben bereits seit längerer Zeit gemacht und folgende Maßnahmen zugesagt und die Kosten sind in der Finanzplanung der Stadt Rutesheim berücksichtigt:

Rückbau von rd. 300 m der seitherigen L 1179 auf 3,50 m Restfahrbahnbreite, Grünstreifen, Geh- und Radweg

30.000 €

Anteiliger (= hälftiger) Ersatz des Kostenanteils der Stadt Heimsheim für den Bau der Steinbruchspange 2003

80.000 €

Umbau Knoten L 1180 (= Umgehung Perouse) / K 1013 zu einem Kreisverkehr (= anteilige Kosten für die Stadt Rutesheim)

167.000 €

Umbau der bestehenden Einmündung L 1179 / Steinbruchspange für die von Heimsheim gewünschte Entwurfsgeschwindigkeit

300.000 €

Querungsinsel für Fußgänger und Radler in der Steinbruchspange (am Waldrand)

35.000 €

Fremdbestimmt ist die Stadt Rutesheim beim Wunsch nach einer abknickenden Vorfahrt in der Einmündung der Steinbruchspange in die L 1180. Die vom Gutachter Dipl.-Ing. Stahl prognostizierten künftigen Kfz-Zahlen würden diese Vorfahrtsänderung ermöglichen, weil das der Mehrzahl der Kfz entsprechen würde. Wir haben diesen Ball aufgegriffen und das zuständige Straßenverkehrsamt im Landratsamt Enzkreis angeschrieben, damit dieser Wunsch im Vorfeld im Sinne von Heimsheim abgeklärt werden kann.

Zweifellos ist es vernünftig, auch die aktuellen Entwicklungen, v.a. das neue Forschungs- und Entwicklungszentrum der Fa. Bosch (FEZ Hart) in Malmsheim, das 2013 in Betrieb gehen soll, zu berücksichtigen. Die Fa. Bosch baut hier in der ersten Stufe für rd. 2.000 Arbeits­plätze unabhängig davon, ob die Umstufungen erfolgen oder nicht.

Ein Schreiben der FWV-Fraktion Heimsheim vom 16.07.2011 sowie ein Telefonat mit Bürgermeister Rupp wertete Bürgermeister Dieter Hofmann als ein Angebot, dass wir den Dialog miteinander und nicht übereinander pflegen sollten. Er bekräftigte diese Dialogbereitschaft seinerseits.

StR Tröster stellte fest, dass die Stadtratskollegen der FWV-Fraktion Heimsheim die Hand ausgestreckt haben, um eine vernünftige Lösung in der Sache zu finden. Deshalb trage er den Beschlussantrag, eine gemeinsame Gemeinderatssitzung zeitnah zu terminieren, gerne mit.

StR Servay bestätigte, dass dieser Weg vollkommen richtig ist. Das gemeinsame Gespräch ist ideal. Er freue sich über die Gelegenheit, Argumente sachlich austauschen zu können.

StR'in Burst bestätigte, dass der Vorschlag für die gemeinsame Gemeinderatssitzung richtig ist, zumal die Bosch-Ansiedlung in Malmsheim konkret wird und das auch berücksichtigt werden muss. Die Anregungen aus Heimsheim hat Rutesheim eingearbeitet.

StR Boehm bestätigte, dass die gemeinsame Gemeinderatssitzung gut ist, um Argumente austauschen zu können. Diese Sitzung sollte nun bald stattfinden.

StR Schlicher bestätigte, dass es sehr gut ist, dass sich diese Gesprächsbereitschaft nun abzeichnet. Gut sei auch, keine Fakten zu schaffen, die das Gespräch erschweren würden. Andererseits könne er sich vorstellen, die zum Schutz vor Schleichwegverkehr in Perouse gedachten Maßnahmen anzugehen.

StR Diehm stimmte ebenfalls zu, das persönliche Gespräch ist besser. Es geht um den Schutz der Perouser Bürger. Die Sitzung muss bald stattfinden.

StR'in Berner stellte richtig, dass das Verkehrsgutachten anlässlich Bosch in Malmsheim von Herrn Dipl.-Ing. Stahl und nicht von der Stadt Rutesheim erstellt wurde. Herr Stahl geht von der geschlossenen Heimsheimer Straße aus und empfiehlt dies.

Einstimmig bei 1 Enthaltung wurde beschlossen:

Der Stadt Heimsheim wird eine gemeinsame nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung, die gerne in Heimsheim oder in Rutesheim stattfinden kann, vorgeschlagen. Angesichts der Bedeutung des Themas und vor allem auch im Interesse einer gut nachbarschaftlichen Zu­sammenarbeit bei allen Themen, die beide Städte be­rühren, ist eine gemeinsame Gemein­deratssitzung der gebotene, notwendige und der Sache angemessene nächste Schritt.

Ortskernsanierung Rutesheim III

-        Umgestaltung der Moltkestraße

-        Fortschreibung der Entwurfsplanung und Kostenberechnung

-        Beläge, Möblierungselemente,
Beleuchtung

-        Ergebnisse der Bürgerinformation und der Verkehrsschau

Das Arbeitsprogramm sieht die Umgestaltung der Moltkestraße im Jahr 2012 vor; Baubeginn nach dem kommenden Winter, Bauzeit 6 Monate in Abschnitten, wobei die Fußgänger die Straße auch während der Bauzeit immer benutzen können. Die grundsätzlichen Ziele der Planung sind die Neugestaltung, Verkehrsberuhigung mit rad- und fußgängerfreundlichen Lösungen. Künftig fahren hier auch keine Busse mehr. Neben der Robert-Bosch-Straße ist die Moltkestraße die/der Hauptzufahrt/-zugang für die Schüler und eine wichtige Verbindung zwischen Stadtmitte und Schulzentrum.

Die aktuelle Planung sieht vor: Fahrbahn 4,80 m, davon jeweils am Rand 30 cm mit 2 Reihen Großpflaster à 15 x 15 cm, Ostseite Parkstreifen/Bäume 2,10 m, Westseite Gehweg 3,10 m, davon 15 cm Granitrandstein, jedoch wegen der Lieferproblematik nicht mehr aus China, auch wenn das hier Mehrkosten von rd. 30.000 € bedeutet.

Die vorgesehene verkehrliche Konzeption: Zone 30 mit Rechts-vor-links an allen Einmündungen (Seitenstraßen). Zusätzlich ein Zebrastreifen bei der Einmündung in die Robert-Bosch-Straße und "Fahrradstraße" mit Zusatzzeichen Kraftfahr­zeuge frei. Das Zusatzzeichen "Anlieger frei" würde bedeuten, dass alle, nicht nur der Verkehr zum und vom Schul- und Sportzentrum, Aula, Schwimmhalle, usw., sondern auch die Bewohner in den 7 Seitenstraßen zur Moltkestraße hier nicht mehr fahren dürften, sprich nur noch über die Renninger und Bahnhofstraße zu- und abfahren müssten. Das wäre reine Theorie und in der Praxis nicht durchsetzbar. Andererseits würden die Anlieger in der Moltkestraße erwarten und einfordern, dass nur noch sie hier fahren dürfen. Außerdem räumt die StVO auch den "Besuchern" (und Autofahrern die vorgeben, sie seien Besucher oder dergleichen) und nicht nur den Anliegern selbst das Recht ein, diese Straße zu befahren. Das erschwert die Überwachung und Ahndung (lt. Bußgeldkatalog 15 €) enorm. Das Zeichen "Anlieger frei" kann deshalb kritisch auch als "Anlüger frei" bezeichnet werden.

Bei der Bürgerbeteiligung am 11.07.2011 wurden über die grundsätzlichen Ziele der Planung (Neugestaltung, Verkehrsberuhigung, rad- und fußgängerfreundlicher) informiert und darüber, dass keine Busse mehr in der Moltkestraße fahren. Die Planung wurde erläutert und die verkehrliche Konzeption sowie der Bauablauf (Bauzeit 6 Monate) vorgestellt.

Die Planung wurde grundsätzlich begrüßt, viele Fragen geklärt (Begegnungsverkehr, Geräuschkulisse, Bäume, Müllbehälter, Winterdienst). Die Fahrradstraße wurde sehr unterschiedlich, teilweise positiv, teilweise negativ gesehen. Positiv gesehen wurde von den Einen der höhere Schutz für die radelnden Schüler. Kritisiert wurde von den Anderen, dass dann die Radler noch mehr Rechte hätten. Teilweise würden Schüler schon heute die Kraftfahrer provozieren und das würde dadurch noch gefördert. Ein Beitrag meinte, dass nicht die Radler, sondern die Inliner die Gefahr seien. Auch bei Tempo 30 km/h oder Tempo 20 km/h gingen die Meinungen der Anwesenden auseinander. Zu beachten ist die Rechtslage: Während die Fahrradstraße vom Gemeinderat beschlossen werden kann, nicht muss, ist bei der Frage 20 oder 30 km/h kein freies Wahlrecht gegeben. Die StVO ist maßgebend. Die Tempo 30 Zone ist im Wohngebiet, wie in der Moltkestraße zulässig und in Verbindung mit rechts vor links die Regel. Tempo 20 ist nur in einem sogenannten Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich möglich. Beim Marktplatz lagen dafür die Voraussetzungen und Kriterien vor. In der Moltkestraße eher nicht. Die bauliche Gestaltung, vor allem das künftige optische Bild der Moltkestraße mit der nur 4,80 m breiten Fahrbahn, den Bäumen usw. ist für die Verkehrsberuhigung wesentlich wirksamer, als ein bloßes Schild 20. Letztlich haben aber beide Fragen im Grunde keinen Einfluss auf die Planung.

StR Tröster erklärte, dass die Rücknahme des Verkehrszeichens Fahrradstraße schwieriger ist als es einzuführen. Seine Überlegung sei, dies nach der Fertigstellung der Neugestaltung zu prüfen.

StR Brunner erklärte, dass dies ausführlich im Technischen Ausschuss besprochen wurde. Die Fahrradstraße erhöht die Verkehrssicherheit. Deshalb sei es wichtig, dieses Pilotprojekt von Anfang an zu starten.

StR Schlicher freute sich sehr über die gute Planung und die Ziele, den Verkehr zu beruhigen und die Sicherheit zu erhöhen. Dabei ist die Fahrradstraße das Tüpfelchen auf dem i. Schon heute praktizieren die vielen Schüler/-innen das so. Künftig dürfen sie es auch. Anwohner sehen solche Dinge manchmal anders als die Nutzer. Wenn das jetzt nicht eingeführt wird, gibt es später erneut diese Diskussion. Nichts spreche gegen eine Überprüfung nach ca. 1 Jahr. Wenn es läuft, dann soll es so bleiben und wenn nicht, dann wird es wieder abgeschafft.

StR'in Burst erklärte, dass sie sich über die Neugestaltung sehr freuen. Das gibt auch für die Anwohner eine schöne neue Straße. Die Bürgerbeteiligung war richtig und wichtig. Aber nicht jeder Wunsch ist dabei erfüllbar. Die Regelung Fahrradstraße soll ein Pilotprojekt sein und auch die Schüler sollen dazu gut informiert werden.

StR Diehm freute sich ebenfalls über die Neugestaltung und über das Pilotprojekt Fahrradstraße. Für die Neugestaltung der Moltkestraße gibt es gute Gründe. Auch für die Bevorrechtigung der Schüler. Immer noch werden zu viele Kinder mit dem Auto zur Schule gefahren und abgeholt. Dafür gibt es bessere Alternativen, nämlich die Renninger Straße und Bahnhofstraße/Robert-Bosch-Straße. Das "Alte" kennen wir. Wir wollen "Neues".

StR'in Almert bestätigte, dass sie sich im Technischen Ausschuss hat überzeugen lassen. Die Fahrradstraße kann dazu beitragen, den Durchgangsverkehr zu reduzieren. Ohnehin geht es ja nicht um den ganzen Tag, sondern nur um 2 Hauptzeiten, vor Schulbeginn und nach Schulende.

StR Harzer appellierte an die Toleranz aller Verkehrsteilnehmer und sprach sich für die Fahrradstraße aus.

StR Kindler erklärte, dass die Stadt sich dadurch nichts verbaue. Wenn ein Pilotprojekt Fahrradstraße eingeführt wird, dann hier in dieser Straße.

StR'in Caneri erklärte, dass sie nur unter diesem Aspekt Pilotprojekt für 1 Jahr und anschließender Anhörung zustimmen könne. Das müsse nach rd. 1 Jahr wieder überprüft werden.

StR Schaber erklärte, dass das ein innovativer Vorschlag ist und der Versuch gestartet werden sollte. Er plädierte dafür, in rd. 1 Jahr auch Vertreter der Schulen anzuhören.

Bürgermeister Dieter Hofmann fasste noch einmal zusammen, das die künftige Situation für die Anwohner wesentlich besser als heute ist. Es fahren hier keine Busse mehr, der Verkehr wird beruhigt und die Verkehrssicherheit erhöht. Trotzdem gelangen alle Anwohner ohne Schikanen zu ihren Gebäuden.

Im Beschlussantrag wurde ergänzt, dass der Erfahrungsbericht in der Form einer weiteren Bürgerbeteiligung nach Anhörung der Schulen stattfinden soll.

Einstimmig wurde beschlossen:

1.      Der fortgeschriebenen Entwurfsplanung des Architekten und Stadtplaners Zoll, Stuttgart, vom 05.07.2011 wird zugestimmt.

2.      Der fortgeschriebenen Kostenberechnung des Architekten und Stadtplaners Zoll, Stuttgart, vom 04.07.2011 wird zugestimmt.

3.      Als Straßenbeleuchtung soll die Leuchte der Fa. Philips "City Spirit" ausgeführt werden.

4.      Als Pflasterbeläge kommen folgende Steine zur Ausführung:

a.      Betonpflaster Kronimus beige-braun (meuse), 10 cm stark, für die Gehwege

b.      Betonpflaster Kronimus beige-braun (meuse), 14 cm stark, für die drei Aufpflasterflächen in der Straße

c.      Bordstein Granit, Portugal, schmal und grau, 15 cm breit

d.      Betonpflaster Stellplätze Fa. Kronimus, anthrazit, 10 cm stark.

1.      Die Inhalte und Ergebnisse der Bürgerbeteiligung  und Verkehrsschau werden berücksichtigt und nach gründlicher Abwägung für die neu gestaltete Moltkestraße folgende Straßenverkehrsregelungen beschlossen:

a.      Ein zusätzlicher Zebrastreifen (4 m breit) wird am Ende der Moltkestraße vor der Einmündung in die Robert-Bosch-Straße entsprechend den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angelegt.

b.      Wie seither ist die Moltkestraße in der Tempo 30 - Zone mit "Rechts vor Links" an allen einmündenden Seitenstraßen.

c.      Als Pilotprojekt wird im Abschnitt nach der Einmündung der Raiffeisenstraße bis zur Robert-Bosch-Straße "Fahrradstraße Z. 244 StVO" mit Zusatzzeichen "Kraftfahrzeuge frei" beschildert. Parallel wird im Amtsblatt über die damit verbundenen Regelungen informiert. Nach ca. 1 Jahr werden die Erfahrungen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung und nach Anhörung der Schulen ausgewertet und die Regelung "Fahrradstraße" überprüft.

Offenlegung Eisengriffbach im Bereich der Kläranlage Rutesheim

-        Stand des Förderantrags nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft

-        Ermächtigung zur Vergabe von Leistungen und Lieferungen

Die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts Böblingen, Wasserwirtschaft, zur Offenlegung des Eisengriffgrabens im Bereich der Kläranlage Rutesheim liegt der Stadtverwaltung Rutesheim vor. Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium eingereicht. Mit dem Förderbescheid kann in Kürze gerechnet werden. Zeitplan:

-        Ende Juli 2011: beschränkte Ausschreibung

-        Ende August 2011: Angebotseröffnung

-        Anfang September 2011: Vergabe

-        Ende September 2011: Baubeginn

-        Weihnachten 2011: Fertigstellung der Tiefbauarbeiten und des Wegebaus, bei guter Witterung inkl. Einbau des Asphaltbelags

-        Frühjahr 2012: Bepflanzung und Restarbeiten

Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Prüfung der Angebote obliegt dem Ingenieurbüro Klinger & Partner aus Stuttgart, Herrn Heck.

Die Gesamtbauzeit wird mit ca. 4 Monaten veranschlagt, wobei der Tief- und Wegebau bis Weihnachten 2011 fertiggestellt werden soll, gute Witterung vorausgesetzt. Die Restarbeiten, wie das Verlegen von Kokosmatten und Bepflanzungen müssen dann im Frühjahr 2012 erfolgen.

Einstimmig wurde beschlossen:

1.      Die Erläuterungen zum Stand des Förderantrags nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft werden zur Kenntnis genommen.

2.      Herr Bürgermeister Hofmann wird ermächtigt, die Leistungen und Lieferungen für Tiefbau-, Kanalbau- und Straßenbauarbeiten zu vergeben.

Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Eisengriffbach

-        Stand des Planfeststellungsverfahrens und des Förderantrags nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft

-        Ermächtigung zur Vergabe von Leistungen und Lieferungen

Das Landratsamt Böblingen, Wasserwirtschaft, hat den Planfeststellungsbeschluss am 12.07.2011 erlassen. Auf die öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen. Mit dem Förderbescheid kann in Kürze gerechnet werden. Zeitplan:

-        Ende Juli 2011: öffentliche Ausschreibung

-        Ende August 2011: Angebotseröffnung

-        Anfang September 2011: Vergabe

-        Ende September 2011: Baubeginn

-        Weihnachten 2011: Fertigstellung der Tiefbauarbeiten und Teile des Rohbaus, gute Witterung vorausgesetzt

-        Frühjahr 2012: Fertigstellung Rohbau, Stahlwasserbau und Technische Ausrüstung

-        Frühjahr 2012 bis Herbst 2012: Erdarbeiten, Herstellung des Dammbauwerks, Betriebsgebäude, Wegebauarbeiten, Ausgleichsmaßnahmen.

Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Prüfung der Angebote obliegt dem Ingenieurbüro Winkler aus Stuttgart, Herrn Postenrieder.

Einstimmig wurde beschlossen:

2.      Die Erläuterungen zum Stand des Planfeststellungsverfahrens und des Förderantrags nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft werden zur Kenntnis genommen.

3.      Herr Bürgermeister Hofmann wird ermächtigt, die Leistungen für Tiefbau-, Rohbau- und Stahlwasserbauarbeiten zu vergeben.

Feststellung der Jahresrechnung 2010

Stv. Stadtkämmerer Fahrner: Das vergangene Haushaltsjahr 2010 war aus der Finanzsicht ein schwieriges, aber für die Entwicklung in Rutesheim, zu der noch kurz am Schluss zu den Investitionen berichtet wird, auch ein gutes Jahr. Den Jahresabschluss 2010 kann ich mit wenigen Worten so umschreiben: Rutesheim konnte dank der guten und "hausgemachten" Finanzlage den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Infrastruktur entschlossen weiter gehen. Wesentlich für die rückblickende Betrachtung des Haushaltsjahres 2010 sind die höhere Umlagebelastung bei Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage. Gegenüber dem Vorjahr mussten im Verwaltungshaushalt rd. 1,3 Millionen € mehr bezahlt werden. Diese hohe Umlagebelastung resultiert aus den hohen Steuereinnahmen und den hohen Finanzausgleichsleistungen des Jahres 2008, die für die Umlageberechnung zugrundegelegt wurden. Umso erstaunlicher ist es, dass der Verwaltungshaushalt anstatt der ursprünglich geplanten negativen Zuführungsrate in Höhe von 1,7 Millionen € nun nur noch rd. 203.000 € beträgt.

Am 15.11.2010 hat der Gemeinderat einen Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2010 aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war die finanzielle Entwicklung bis zum Ende des Haushaltsjahres schon abzusehen. Die Planabweichungen der vorliegenden Jahresrechnung fallen deshalb recht gering aus. Das Haushaltsvolumen des Gesamthaushalts von 43.555.207 € weicht um 544.793 € oder 1,2% von der Planung ab. So bestätigt die Jahresrechnung 2010 im vollen Umfang die Schätzungen der Nachtragshaushaltsplanung. Die im Nachtragshaushalt 2010 berichtigte Finanzplanung bildete dadurch für den Gemeinderat eine verlässliche Planungsgrundlage für die Aufstellung des Haushalts 2011.

Dies lässt sich an den Eckdaten der Jahresrechnung 2010 ablesen.

Haushaltsvolumen:

Gesamthaushalt:

Planung: 44.100.000 €, Ergebnis: 43.555.207 €,

Planabweichung: - 544.793 € (2,5 %)

Davon im Verwaltungshaushalt:

Planung: 22.000.000 €, Ergebnis: 22.021.699 €,

Planabweichung:  - 21.699 €.

Davon im Vermögenshaushalt:

Planung: 22.100.000 €, Ergebnis: 21.533.508 €,

Planabweichung: - 566.492 €.

Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt

Planung (Nachtrag): 700.000 €, Ergebnis: 202.949 €

Verbesserung: 497.051 €, mithin fast 0,5 Millionen € weniger Vermögensmittel, die für den laufenden Haushalt verwendet werden mussten.

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage

Planung: 11.340.000 €, Ergebnis: 9.658.392 €.

Um den Betrag von 1.681.607 €, und damit in Höhe der verbesserten Investitionsrate (0,5 Mio. €) sowie den außerplanmäßigen Verkauferlösen des Wohngebäudes Lilienthalstraße 1 (1,1 Mio. €), konnte die Rücklagenentnahme verringert werden. Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum Ende des Rechnungsjahres 2010 nun 6.408.017,32 € statt ursprünglich geplant 3,3 Mio. €.

Verschuldung

Kreditaufnahmen erfolgten 2010 nicht. Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2010 nur 16.611 €, das sind je Einwohner nur 1,57 €. (Vorjahr 1,64 €) Der Landesdurchschnitt liegt 2010 bei 417 € je Einwohner.

Ein Überblick über die wichtigsten Haushaltspositionen:

Bei den Gewerbesteuereinnahmen zeigte sich die schnelle Erholung aus der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009. Mit rd. 2,7 Millionen € Einnahmen stiegen die Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr fast wieder auf das Niveau der Vorjahre. Das Ergebnis liegt nur um 52.000 € unter den erwarteten Einnahmen.

Der an die Konjunktur- und Beschäftigungslage gekoppelte Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer lag 2010 bei 4,49 Millionen €. Diese Einnahmen lagen lediglich um 7.000 € unter dem Planansatz. Von dem über Steuereinnahmen gespeisten Finanzausgleichstopf erhielt Rutesheim im Jahr 2010 insgesamt Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 1,8 Millionen € ab, ein Plus gegenüber der Planung von 264.000 €.

Bei den Gebühreneinnahmen   konnte mit 2,8 Millionen € ein Plus von rd. 84.000 € (3,05%) gegenüber dem Planansatz verzeichnet werden.

Die Verkaufserlöse und Erlöse aus Vermietung und Verpachtung erbrachten mit 0,98 Millionen € Mehreinnahmen von 13.000 € gegenüber dem veranschlagten Planansatz. (1,42%).

Die fast planmäßigen Zinseinnahmen beliefen sich 2010 infolge der durch die Finanzkrise Anfang 2009 drastisch gesunkenen Zinssätze und dem geringeren Rücklagenbestand auf rd. 144.000 €. Im Jahr 2009 lagen die Zinseinnahmen noch bei über 480.000 €.

Die Ausgaben für Verwaltung und den Betrieb aller Einrichtungen einschließlich der Personalkosten sind mit 9,8 Millionen € Gesamtausgaben gegenüber dem Vorjahr um rd. 400.000 € oder 4,1% gestiegen.Darin enthalten sind die Personalausgaben, die im Vergleich zum Vorjahr um rd. 219.000 € (+3,9%) auf 5,5 Millionen € angestiegen sind, dies lag vor allem an den Tariferhöhungen und verändertem Beschäftigungsumfang der bestehenden Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterwechsel und deswegen zum Teil überschneidenden Ausgaben. Der geschätzte Betrag lag rd. 64.000 € unter dem Ansatz. Die weiteren Kostensteigerungen gegenüber der Planung gehen auf die Sachausgaben für die Unterhaltung der Gebäude, Straßen und Kanäle und die Bewirtschaftung der Gebäude zurück. Zu nennen sind Kostensteigerungen bei den Energielieferungen und den Reinigungskosten, vor allem für zusätzliche Einrichtungen der Stadt.

Die auf rd. 200.000 € reduzierte negative Investitionsrate ist ein positives Zeichen unter den schwierigen Rahmenbedingungen der Jahresrechnung.

Schwerpunkte der Investitionen 2010 mit einem Volumen von fast 22 Millionen € waren:

-        der Grunderwerb mit 11,1 Millionen €, vor allem für das Wohngebiet "Auf der Steige" und das Gewerbegebiet "Am Autobahnanschluss Rutesheim";

-        Baumaßnahmen mit 9,31 Millionen €, vor allem für den Neubau der Christian-Wagner-Bücherei mit Bürgersaal, Kinderkrippe und Geschäftsräume, und das Wohnbaugebiet  "Auf der Steige" und das Gewerbegebiet "Am Autobahnanschluss Rutesheim".

Finanziert wurden die Investitionen vor allem durch Investitionsbeiträge von Bund, Land und Landkreis von 1,3 Millionen €, durch Grundstückserlöse von 10,4 Millionen € und der sehr hohen Rücklagenentnahme aus dem Sparbuch der Stadt von 9,6 Millionen €.

Die starke Nachfrage und der schnelle Verkauf der Wohnbaugrundstücke sowie die bisher erfreuliche Vermarktung der Gewerbegrundstücke bestätigen, dass die hohen Investitionen in die Zukunft Rutesheims richtig waren und die verwendeten Finanzmittel gut angelegt sind. Dies wird vor allem auch dadurch belegt, dass von der Rücklage nicht wie geplant 11,3 Millionen € sondern nur 9,6 Millionen € entnommen werden mussten. Somit sind wir dem Planungsziel, die der Rücklage in den Jahren 2009 und 2010 entnommenen Mittel wieder zuzuführen einen großen Schritt weiter.

Zusammenfassend ist festzustellen:

Dem vorliegenden Ergebnis kann im Vergleich zur allgemeinen schwierigen Ausgangslage des Haushaltsjahres 2010 ein gutes Testat erteilt werden.

Dieser Jahresabschluss 2010 belegt die in Rutesheim traditionell erfolgreiche Finanzpolitik, gibt eine höhere Finanzplanungssicherheit und verbessert die Ausgangslage für die folgenden Haushaltsjahre.

StR Tröster dankte der Kämmerei im Namen der BWV-Fraktion für die umfangreiche Arbeit. Das Gesamtergebnis ist sehr positiv. Trotzdem ist darauf hinzuweisen, dass die Zuführungsrate 2010 mit minus rd. 200.000 € negativ war.

Auf seine Frage erklärte Stv. Stadtkämmerer Rainer Fahrner, dass die wesentlichen Ursachen für die hohen Haushaltsreste die großen Investitionen sind. Größere Rechnungs­beträge werden dabei häufig im Folgejahr fällig und mit den Haushaltsausgaberesten werden die veranschlagten finanziellen Mittel in das Folgejahr übertragen, so dass diese Beträge nicht im nächsten Haushalt neu veranschlagt werden müssen.

StR Harzer dankte für die umfangreiche Arbeit und guten Auskünfte. Trotz der Finanzkrise schreibt Rutesheim gute Zahlen.

Seine Frage im Hinblick auf die aktuelle Euro-Krise beantwortete Bürgermeister Dieter Hofmann mit dem Hinweis, dass die Stadt Rutesheim ihr Vermögen in Geld- und Sachanlagen gut angelegt hat. Bei den Geldanlagen steht die Sicherheit an erster Stelle. Deshalb erfolgen diese nur bei den örtlichen Hausbanken.

StR Boehm erklärte, dass auch die CDU-Fraktion herzlichen Dank sage und sich über die sehr gute Entwicklung freue.

StR Schaber erklärte für die UBR-Fraktion, dass sie gerne zustimmen und Dank sagen für die gute Arbeit.

StR Schlicher erklärte, dass die Stadt Rutesheim mit ihrem antizyklischen Verhalten ihren Teil zum raschen Aufschwung beigetragen hat.

Einstimmig wurde die Feststellung der Jahresrechnung 2010 beschlossen.

Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Rutesheim

Stv. Kämmerer Fahrner: Der Eigenbetrieb Wasserversorgung schließt im Jahr 2010 mit einem Verlust von rund 6.600 € ab. Im Erfolgsplan 2010 wurde noch mit einem Verlust von 65.000 € gerechnet.

Erträge:

Plan:                     770.000 €

Ergebnis:              756.840 €

Abweichung:      -  13.160 €

Aufwand:

Plan:                      835.000 €

Ergebnis:              763.471 €

Abweichung:        -  71.529 €

Die höheren Abweichungen gegenüber der Planung in der Erfolgsrechnung sind:

Ø        11.700 € geringere Erlöse bei der Wasserabgabe.

Ø        45.000 € geringere Umlagen als veranschlagt an den Zweckverband Renninger Wasserversorgung

Ø        21.000 € geringere Aufwendungen bei der Rohrnetzunterhaltung.

Die Wasserabgabe mit 428.965 m³ ging erneut gegenüber dem Vorjahr um rund 1% (2.500 m3, im Vorjahr ebenfalls  -1%) zurück. Der Wasserbezug vom Zweckverband verringerte sich um rund 13.500 m3, so dass der  Wasserverlust, das ist die Differenz zwischen Bezugsmengen und Wasserabgabe 2010, einen sehr guten Wert von 6,56 % ergibt (Vorjahr 8,72 %). Die Verbrauchsgebühr mit 1,35 €/m³ ist seit 1.1.2000 stabil.

Die Vermögensplanabrechnung schließt ab mit Einnahmen von rd. 561.000 € und Ausgaben von rd. 1.058.000 €. In das Leitungsnetz Investiert wurden rund 969.000 €, vor allem in die Erneuerung von Wasserleitungen im neuen Wohnbaugebiet  "Auf der Steige", dem neuen Gewerbegebiet "Am Autobahnanschluss Rutesheim" und dem Einbau einer Druckerhöhungsanlage im Wasserturm Rutesheim. Weitere Investitionsmittel wurden Für den Umbau der Flachter Straße zum Marktplatz, Schlusszahlungen, und für den Einbau einer Anlage zur Zonentrennung verwendet. 

Die restlichen Ausgaben im Vermögensplan entfallen auf die Tilgung der Kredite (32.000 €) und die Auflösung empfangener Ertragszuschüsse (50.000 €).

Zum Beginn des Jahres 2010 waren noch Deckungsmittelreserven und Finanzierungsmittel für Investitionen in Höhe von 185.000 € übrig, die im vergangenen Jahr vollständig aufgebraucht wurde. Gegenüber der Vorjahresbilanz besteht nun ein bilanzieller Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von 496.411 €.

Der Jahresverlust 2010 in Höhe von rd. 6.600 € wird mit dem Bilanzgewinn (Gewinnvortrag) des Vorjahres verrechnet und auf die neue Rechnung vorgetragen. Zum 31.12.2010 ist ein Bilanzgewinn von rd. 873.000 € ausgewiesen.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2010 hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 778.000 € auf 3.003.000 € erhöht. Zum 31.12.2010 beträgt die Eigenkapitalausstattung 32,4 % (Vorjahr 47,2 %) der um die Ertragszuschüsse bereinigten Bilanzsumme.

Die Verschuldung des Eigenbetriebs stieg auf 1.105.641 € (Vorjahr 893.411 €). Bei der Stadt Rutesheim musste 2010 ein Darlehen in Höhe von 245.000 € aufgenommen werden. Somit sind insgesamt 843.200 € langfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und nur 262.000 € äußere Schulden bei Kreditinstituten (Vorjahr 282.000 €). Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt Ende 2010 bei rund 108 €. Im Durchschnitt haben die Eigenbetriebe in der Gemeindegrößenklasse von Rutesheim eine Verschuldung von 635 €/Einwohner.

Einstimmig wurde der Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebs Wasserversorgung festgestellt.

Familien- und Sozialpass der Stadt Rutesheim

-        Bericht und Änderung der Richtlinien

Die Stadt Rutesheim hat 1991 als freiwillige Leistung einen Familienpass eingeführt. Derzeit gibt es lt. einer Umfrage des Kreissozialamts Böblingen einen Familien­pass in 15 von 26 Städten und Gemeinden im Kreis Böblingen.

Weil die Inhaber des Familienpasses teilweise beträchtliche finanzielle Vergünsti­gungen erhalten, z.B. 50 % der Kindergarten- und Kernzeitenbetreuungs­gebühren, wurde der Kreis der Berechtigten auf Wohngeldempfänger und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt begrenzt.

Ausgestellt sind derzeit 43 Familienpässe (davon 37 in Rutesheim und 6 in Perouse), davon 19 an Alleinerziehende, mit zusammen rd. 100 Kindern.

Von den Inhabern unterschreiten 18 die Einkommensgrenzen, 14 sind ALG II-Empfänger und 11 sind Wohngeldempfänger.

Die jährlichen Ausgaben betragen rd. 10.000 €. Schwerpunkte für die Zuschüsse sind neben der Gebührenermäßigung für Kernzeit- und Hortbetreuung sowie Kindergärten, die Zuschüsse für Schullandheimaufenthalte, Freizeiten und Beiträge für die Musikschule - 1. HHS Rutesheim.

Im Jahr 2010 wurden ausgezahlt (in €):

Mensa Rutesheim

21,60

VHS-Kursgebühren

91,50

Schülerbeförderung

245,46

AWO/Stadtranderholung

408,00

Musikschule - 1. HHS

1.152,00

Schullandheim und Freizeiten

1.750,25

Elternbeiträge Kindergarten

3.146,50

Elternbeiträge Kernzeit / Hort

3.595,30

Summe

10.409,61

Zu berücksichtigen ist bei der Beurteilung dieser Beträge auch, dass z.B. auch die Fördervereine der Schulen, Elternhilfskassen, usw. im schulischen Bereich in etlichen Einzelfällen zusätzlich direkte finanzielle Hilfen gewähren.

Außerdem werden durch die Sozialstiftung in außergewöhnlichen, unverschuldeten Notlagen in etlichen Einzelfällen Hilfen gewährt.

Auch die Rutesheimer Kirchengemeinden gewähren in ihrem Bereich im Einzelfall Hilfen, z.B. bei Freizeiten im Zusammenhang mit der Konfirmation bzw. Firmung.

Neu: Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Nach einem längeren Vermittlungsverfahren wurde das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII" am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet, das im Wesentlichen rückwirkend am 01.01.2011, teilweise am 01.04.2011 in Kraft getreten ist.

Ein Schwerpunkt bildet das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Mit diesem Paket soll diesem Personenkreis, unabhängig von der Herkunft und der materiellen Situation in den Familie, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährleistet werden. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, dass die Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen direkt ankommen. Deshalb werden die Leistungen bis auf wenige Ausnahmen durch Gutscheine oder in Form einer Direktzahlung an den Leistungserbringer (u.a. Schulträger, Nachhilfeerbringer, Vereine) erbracht.

Berechtigte

Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie bzw. ihre Eltern Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bzw. Sozialhilfe nach dem SGB XII haben oder Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz beziehen.

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören:

Ø      die (volle) Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler/innen *) bzw. für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,

Ø      die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schüler/innen *,

Ø      die Übernahme ungedeckter Schülerbeförderungskosten,

Ø      zusätzlich erforderliche und geeignete Lernförderung für Schüler/innen *) zur Erreichung der schulrechtlich festgelegten Lernziele,

Ø      Zuschuss zum Mittagessen für Schüler/innen *) und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird,

Ø      Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

*) Schüler/innen sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Im Kreis Böblingen sind derzeit rd. 6.400 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leistungsberechtigt, die aktuell Regelleistungen der vier regionalen Job-Center erhalten. Außerdem 2.500 junge Menschen bis 25 Jahre, die in Haushalten von Wohngeldberechtigten leben. Kinderzuschlag ohne einen Anspruch auf Wohngeld erhalten Eltern von 160 jungen Menschen bis 25 Jahren. Weitere 10 junge Menschen leben in Haushalten, die Leistungen nach dem SGB XII und 14 junge Menschen in Haushalten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Erarbeitet wurde zur Umsetzung im Landkreis Böblingen, dass die Leistungen kundenorientiert nach dem Prinzip "alle Leistungen aus einer Hand" organisiert werden. Das sind die Job-Center und Wohngeldstellen im Landratsamt Böblingen und in den 4 Großen Kreisstädten. Sie beraten, informieren, bearbeiten die Anträge und sind in guter Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden und sonstigen Leistungserbringern dabei, ein Abrechnungssystem mit möglichst wenig Bürokratie aufzubauen.

Die Kosten der Leistungen und für den Verwaltungsaufwand trägt der Bund über eine pauschale Erhöhung der Quote der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (SGB II). Diese Quote wird im Jahr 2013 im Rahmen eines Revisionsverfahrens aufgrund den Ist-Ausgaben rückwirkend ab 2012 korrigiert.

Die Neuregelung des Bundes erfordert eine entsprechende Änderung unserer Richtlinien für den Familien- und Sozialpass. Weil das neue Bildungs- und Teilhabepaket für einzelne identische Leistungen die volle Kosten erstattet, müssen diese Leistungen in unseren Richtlinien gestrichen werden, um eine doppelte Förderung auszuschließen.

Das betrifft konkret die bisherigen Ziffern:

5.4 Schullandheimaufenthalte

5.5 Schülerbeförderungskosten und

5.13 Mittagessen in der Mensa.

Unsere 50 %-Ermäßigung für Musikunterrichtsgebühren bei örtlichen Vereinen soll und kann bleiben, vielmehr auf alle örtlichen Vereine und örtlichen Musikschulen ausgedehnt werden, damit die Kinder und Jugendlichen zusätzlich die Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets über 120 €/Jahr z.B. für Mitgliedsbeiträge der Vereine und Teilnahme an Freizeiten nutzen können.

Auf Frage von StR'in Burst bestätigte Beigeordneter Martin Killinger, dass alle rd. 6.500 berechtigten Familien im Kreis Böblingen angeschrieben und informiert worden sind. Auch das Amt für Soziales und Familien der Stadtverwaltung Rutesheim hält die Anträge bereit und berät die Familien.

Auf Frage von StR Tröster bestätigte er, dass die Klassenfahrten, für die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets die vollen Kosten übernommen werden, weder bei ihrer Anzahl noch im Betrag beschränkt sind.

Einstimmig wurde die Neufassung der Richtlinien beschlossen. Auf die Bekanntmachung wird verwiesen.

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