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Aus der Gemeinderatssit­zung am 10. Mai 2010

1.    Bekanntgaben

a.      Neuer Stadtjugendreferent gewählt

Der Gemeinderat hat im vorangegangenen nicht-öffentlichen Teil nach persönlichen Vorstellungen der Bewerber der engeren Wahl Herrn Stephan Wensauer, geb. 1974, verheiratet, 1 Kind, Dipl. Sozialpädagoge (BA) und Staatlich anerkannter Sport- und Gymnastiklehrer, als Leiter des neuen Stadtjugendreferats Rutesheim gewählt. Er ist derzeit noch in Leonberg (Beat-Baracke und im Streetwork in Leonberg) tätig. Er wird am 1. Juli 2010 beginnen. Sein Büro wird im Zimmer 202 im Rathaus Rutesheim eingerichtet (Telefon 5002-69, e-Mail: s.wensauer@rutesheim.de). Wir freuen uns auf seine engagierte Mitarbeit.

b.     Postagentur Rutesheim

In intensiven Gesprächen mit dem Eigentümer und Vermieter der Räume der Postagentur und dem Betreiber Herrn Andreas Münze und dem zuständigen Vertreter der Deutschen Post AG, Herrn Noe, konnte erreicht werden, dass die Postagentur in diesen ideal gelegenen Räumen in der Stadtmitte bleiben kann.

Notwendig ist dafür auch, dass möglichst viele Rutesheimer Kunden und Firmen ihre Postdienstleistungen hier erledigen. Wie Herr Noe ausdrücklich bestätigt hat, sind zusätzliche Umsätze über die reinen Postdienstleistungen hinaus notwendig, um eine Postagentur wirtschaftlich betreiben zu können. Die Stadt Rutesheim wird dies für ihren Bereich im Rahmen des Möglichen berücksichtigen und es wäre gut, wenn auch zahlreiche Firmen am Ort dies entsprechend unterstützen könnten.

c.      Aufhebung der 30 km/h-Regelungen in Leonberg-Gebersheim und Leonberg-Höfingen

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat als Fachaufsichtsbehörde verfügt, dass die Stadt Leonberg diese 30 km/h-Re­ge­lungen wieder aufheben und die Schilder abbauen musste. Dies ist unverzüglich geschehen und dieser Vorgang belegt, dass auch die Städte und Gemeinden an zwingende rechtliche Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gebunden sind. Danach gilt innerorts in klassifizierten Straßen (Landes- und Kreisstraßen) grundsätzlich 50 km/h. Dies ist zwingendes gesetzliches Recht und die Städte und Gemeinden sind dabei im Wege der Fachaufsicht weisungsgebunden. Ein Widerspruchs- oder Klagerecht steht ihnen nicht zu.

d.     Ergebnis der Personalratswahl bei der Stadt Rutesheim am 28.04.2010

Für die neue Amtszeit vom 01.06.2010 bis 31.05.2014 ist der Personalrat gemäß dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) neu gewählt worden.

Bei einer Wahlbeteiligung von 55 % wurden gewählt:

Beamte: Herr Günter Dums (wie seither)

Beschäftigte: Frau Susanne Burger (neu), Herr Andreas Ullrich, Frau Anja Stanzl, Frau Bettina Wöhr, Herr Ilias Georgiadis (neu), Frau Sylvia Heller (neu).

Seither waren es 5 Mitglieder. Die Zahl 7 Mitglieder gibt das LPVG aufgrund unserer Mitarbeiterzahl so vor.

In der konstituierenden Sitzung wurde Herr Dums als Vorsitzender und Frau Burger als Stv. Vorsitzende gewählt.

2.    Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 für die Stadt Rutesheim

-         Vorstellung durch den Leiter des Polizeireviers Leonberg, Herrn Markus Geistler

Der Leiter des Polizeireviers Leonberg, Herr Markus Geistler, und der Leiter des Polizeipostens Rutesheim, Herr Axel Böhm, stellten die polizeiliche Kriminalstatistik für Rutesheim vor:

Rutesheim verfügt seit 2007 über einen eigenen Autobahnanschluss. Neben vielem Positivem geht damit leider erfahrungsgemäß auch eine Zunahme der Straftaten einher. Im Jahr 2009 sind es vor allem Diebstahldelikte. Die Zahl der erfassten Fälle ist von 420 auf 444 und die Zahl der aufgeklärten Fälle von 205 auf 230 angestiegen. Das ist eine Quote von 52 %. Die Zahl der Diebstähle ist von 170 auf 188 angestiegen und die Zahl der Sachbeschädigungen von 76 auf 73 gesunken. 12 Wohnungseinbrüche (Vorjahr 5) wurden verzeichnet. Relativ gering ist die Zahl der Einbrüche in Gaststätten und Büroräume mit insgesamt nur 3. 2009 gab es aber eine Serie von über 30 Gartenhausaufbrüchen, die im Herbst 2009 endete. Die Zahl der Körperverletzungsdelikte hat von 31 auf 43 zugenommen, davon 33 x einfache Körperverletzung (= A schlägt B) und 10 x gefährliche/schwere Körperverletzungen, das heißt begangen von Mehreren oder/und mit Waffen. Unverändert relativ hoch ist bei den Tatverdächtigen der Anteil der Kinder und Jugendlichen. Die Quote liegt deutlich über ihrem Anteil an der Bevölkerung. Dies erfordert, unverändert an den Jugendlichen dran zu bleiben und gute und intensive Kontakte und Kooperationen zwischen Polizei, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Schulen zu pflegen.

Fazit:

Geringe Kriminalitätsbelastungen in Rutesheim.

Keine Schwerkriminalität.

Kinder und Jugendliche sind überproportional vertreten.

Prävention: Ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit.

Außerdem informierte Herr Geistler kurz über das Verkehrsunfallgeschehen in Rutesheim 2009 (ohne Autobahn).

Mit 240 erfassten Unfällen ist die Zahl weiterhin rückläufig (2008: 254, 2007: 261). Davon waren es 22 (Vorjahr 36) Unfälle mit Personenschäden. Unfallschwerpunkte sind der Kreisverkehr Nordumfahrung/Straße Rutesheim/Flacht und die Einmündung der Renninger Straße in die Leonberger Straße. Nur 9 Rad- und 1 Fußgängerunfall ist u.a. bei den sehr großen Schülerzahlen in Rutesheim ein sehr gutes Ergebnis.

StR Tröster dankte für den informativen Bericht und auf seine Frage erläuterte Herr Geistler die 4 Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

StR Schaber sprach die 28 Jungtäter an und erkundigte sich nach der Zahl der Intensivtäter aus Rutesheim.

Herr Geistler erklärte, dass es in Rutesheim einen polizeibekannten Intensivtäter gibt. Ansonsten verteilen sich die Delikte auf mehrere Täter.

Auf Frage von StR'in Berner erklärte er, dass es in Rutesheim keine polizeibekannten politisch motivierten Straftaten gab.

StR Harzer regte an, bei der Aufnahme der Wohnungseinbrüche auch zu erfassen, ob zur Tatzeit in der Wohnung ein Hund war oder nicht.

StR Reich regte an, die Sichtverhältnisse bei dem genannten Unfallschwerpunkt Kreisverkehr Nordumfahrung K 1082/K1017 zu überprüfen.

Auf Frage von StR'in Burst erläuterte Herr Geistler die intensive Arbeit der ausgewiesenen Jugendsachbearbeiter bei und mit straffälligen Kindern und Jugendlichen.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

3.    Kanal- und Wasserleitungsauswechslung mit Gasneuverlegung im Tannenweg

a)    Tief- und Straßenbauarbeiten

b)    Liefern und Verlegen der Wasserleitung

-         Vergabe von Leistungen und Lieferungen

Die Erneuerung von Kanal und Wasserleitung im Tannenweg im Ortsteil Perouse ist notwendig, da beide Leitungen veraltet sind und Schäden aufweisen.

Die Kanalleitung zwischen der Heimsheimer Straße und Gebäude Nr. 10 ist durch Riss- und Scherbenbildungen und mangelhafte Anschlüsse beschädigt. Auch ist die bestehende Leitung DN 250 hydraulisch stark überlastet, was sich in den vergangenen Jahren bei Starkregen in der Straße 'Im Hanfland' durch Rückstau in einzelne Keller schon bemerkbar machte. Daher werden neue Stahlbetonrohre DN 400 verlegt.

Die alte Graugusswasserleitung DN 100 weist noch mit Blei ausgestemmte Muffen auf. In den letzten Jahren mussten bereits einige Rohrbrüche behoben werden. Die neue Wasserleitung DN 100 wird als duktiles Gussrohr ausgeführt, ferner werden verschiedene Hausanschlüsse erneuert. Der bituminöse Straßenoberbau wird ebenfalls komplett erneuert.

Im Zuge der Kanal- und Wasserleitungsauswechslung wird in enger Abstimmung mit der EnBW die Gasleitung von der Einmündung Förstle-/Heimsheimer Straße über die Straße 'Im Hanfland' bis in den Tannenweg neu verlegt. Auch werden Leerrohre für Stromkabel mitverlegt.

Die Tief- und Straßenbauarbeiten einschließlich der Erdarbeiten für die EnBW wurden am 12.03.2010 beschränkt ausgeschrieben. An 5 Firmen wurden die Ausschreibungsunterlagen ausgegeben, 5 Angebote wurden abgegeben. Nach Prüfung der Angebote unterbreitete die Fa. Kindler, Rutesheim, das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von brutto 197.815,85 €. Die Beauftragung der Gas- und Stromleitungs-Erdarbeiten erfolgt direkt durch die EnBW, dieser Abschnitt beläuft sich auf brutto 32.954,74 €. Der Anteil der die Stadt Rutesheim betreffenden Arbeiten beträgt 164.861,11 €. Ein Vergabegespräch mit der Fa. Kindler fand am 16.04.2010 statt.

Die Vergabe für das Liefern und Verlegen der Wasserleitung erfolgt freihändig. Zwei Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von beiden Firmen wurden Angebote abgegeben. Nach Prüfung der Angebote erweist sich das Angebot der Fa. Maier, Simmozheim, in Höhe von 31.863,44 € als das wirtschaftlichste Angebot. Die Fa. Maier aus Simmozheim ist der Stadtverwaltung bekannt, die Referenzen sind gut.

Finanzierung: Im Erfolgsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung sind für die o.g. Wasserleitungsauswechslung netto 120.000 € (brutto 142.800 €) vorgesehen. Für die Kanalauswechslung sind im Vermögenshaushalt Mittel in Höhe von brutto rd. 95.000 € vorgesehen. Für die Fahrbahnerneuerung sind im Zuge der Straßen- und Wegeunterhaltung anteilig brutto 7.000 € vorgesehen.

Auf Frage von StR Tröster erläuterte Stadtbaumeister Bernhard Dieterle-Bard, dass bei dieser Gelegenheit im Auftrag der EnBW erfolgende Arbeiten für die neue Gasleitung mit ausgeschrieben worden sind und deshalb die Angebotssumme höher als die Auftragssumme der Stadt ist.

Einstimmiger Beschluss:

1.      Mit den Tief- und Straßenbauarbeiten wird die Fa. Kindler, Rutesheim, beauftragt. Die Vergabesumme brutto beträgt 164.861,11 €. Diese Summe teilt sich auf in einen Anteil Kanal in Höhe von brutto rd. 83.000 €, einen Anteil Tiefbau Wasserleitung in Höhe von brutto rd. 75.800 € und in einen Anteil Fahrbahnerneuerung in Höhe von brutto rd. 6.000 € (jeweils ohne Nebenkosten).

2.      Mit dem Liefern und Verlegen der Wasserleitung wird die Fa. Maier, Simmozheim, beauftragt. Die Vergabesumme brutto beträgt 31.863,44 € .

4.    Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Drescherstraße 1/1 - 1/4" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

-         Billigung des Bebauungsplanentwurfs mit Erweiterung des Plangebiets, des Vorhaben- und Erschließungsplans und des öffentlich-rechtlichen Durch­führungsvertrags

-         Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan­entwurfs und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat hat am 22.3.2010 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Drescherstraße, Flst. Nr. 1750" (jetzt neu benannt mit Drescherstraße 1/1 bis 1/4) mit Satzung über örtliche Bauvorschriften aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss mit Gelegenheit zur Äußerung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde in den Stadtnachrichten am 25.3.2010 veröffentlicht. Im Rahmen der Frist zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bis zum 16.4.2010 gingen keine Äußerungen bzw. Anregungen ein.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan stimmt im wesentlichen mit der im Technischen Ausschusse am 5.10.2009 behandelten und zugestimmten Bauanfrage zum Neubau von vier Einzelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 1750 überein.

Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan bildet die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte orientieren sich an den für Bebauungspläne geltenden Vorschriften des Baugesetzbuches.

Der Eigentümer und Vorhabensträger, Herr Otwin T. Drescher, hat sich im öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan einen Bauantrag bei der Baurechtsbehörde einzureichen und das Vorhaben entsprechend der Baugenehmigung samt notwendigen Erschließungen durchzuführen. Die vollständigen Aufwendungen und Kosten für alle Planungs- und Erschließungsmaßnahmen einschließlich eventueller Gutachten und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Artenschutzes sowie eine Personalkostenpauschale in Höhe von 5.000 € sowie ein pauschaler Ablösebetrag für den ersatzlosen Wegfall des vorhandenen Kinderspielplatzes in Höhe von 5.000 € werden entsprechend dem Durchführungsvertrag von dem Vorhabensträger übernommen. Die weiteren Verpflichtungen sind aus dem Durchführungsvertrag zu entnehmen.

Eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Drescherstraße (Flst. Nr. 1772/Stichweg) wird als notwendiger Zufahrts- und Zugangsweg für die vorhandenen Bebauungen Drescherstraße 1, 3, 5, 5/1 (Flst. Nr. 1745) genutzt, auch künftig für die geplante Bebauung auf dem Grundstück Flst. Nr. 1750 (Drescherstraße 1/1 bis 1/4). Die sich anschließende Teilfläche des Stichwegs im östlichen Bereich (ebenso die notwendige verkehrliche Erschließungsfläche für die o.g. bestehende und künftig geplanten Bebauung) befinden sich im Eigentum von Herrn Otwin T. Drescher. Es ist deshalb sinnvoll, dass der gesamte Erschließungsweg in das private Eigentum übergeht, mit Tragung der Unterhaltskosten und Verkehrssicherungspflicht.

Herr Otwin T. Drescher hat sich deshalb im öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag verpflichtet, eine Teilfläche von ca. 126 m² zu einem Verkaufspreis von 25 €/m² von der Stadt Rutesheim zu erwerben, einschließlich der Kostentragung für Vermessung, Notar- und Grundbuchkosten sowie Vermessungsamtgebühren und künftiger Tragung der Unterhaltskosten und Verkehrssicherungspflicht für die zu erwerbende Fläche und zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrags vor Einreichung eines Bauantrags für Bebauungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 1750, Drescherstraße 1/1 bis 1/4. Es ist deshalb städtebaulich sinnvoll, das Plangebiet mit Einbeziehung dieses Stichwegs zur Drescherstraße zu erweitern und den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch auf diese Wegfläche zu erstrecken,

Einstimmig wurde der Entwurf gebilligt und der Auslegungsbeschluss gefasst.

5.    Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung und Änderung der Kindergarten-Gebührenordnung sowie Neufassung der Kita-Satzung

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung ist die umfassende Bestandserhebung und Prognose. Aktuell haben wir in den 7 Kindergärten 44 freie Plätze, davon 29 in Rutesheim mit Schwerpunkt im Norden und 15 in Perouse. Trotzdem schließen wir auch im Kindergarten­jahr 2010/11 keine Gruppe, sondern bauen unser Angebot bedarfsgerecht aus.

Der Neubau einer Kinderkrippe für 1- bis 3-Jährige mit 3 Gruppen à 10 Plätzen erfolgt im Neubau der Bücherei bis April 2011 und die Gruppen werden dann dem Bedarf entsprechend belegt und voraussichtlich zunächst 2 Gruppen eröffnet. Vorgesehen ist dann, die derzeitige U3-Betreuung in unseren gemischten Gruppen in den Kindergärten Robert-Bosch-Straße und Scheibbser Straße nicht abrupt zu beenden, sondern auslaufen zu lassen.

Durchschnittliche Geburtenzahlen seit 2004: 80 Geburten / Jahr.

Davon 35 % (Rechtsanspruch U3 ab 2013) = 28 Kinder (bei 1 Jahrgang)

Elterngeld = 12 + 2 Monate = 14 Monate

Deshalb "knapp" 2 Jahrgänge (exakt 1,83) = 28 x 1,83 = 51 U3-Kinder.

Davon 60 % Kinderkrippe = 31 Kinder und
40 % Kindertagespflege = 20 Kinder

Die Ganztagesbetreuung für 3- bis 6-Jährige muss in den Kitas natürlich auf Dauer entsprechend dem Bedarf weiter geführt bzw. dem zunehmenden Bedarf entsprechend ausgebaut werden. Dies erreichen wir zunächst noch mit Umstrukturierungen, d.h. aus noch gemischten Gruppen mit derzeit z.B. 10 Ganztages- und 10 Regelplätzen werden zunehmend reine Ganztagesgruppen mit max. 20 Ganztagesplätzen.

Das künftige Baugebiet "Auf der Steige" soll v.a. durch den Kindergarten Goethestraße und soweit möglich Robert-Bosch-Straße abgedeckt werden, s. Plan. Dies erfordert, dass ab sofort möglichst viele Kinder auch aus dem Gebiet Röte in den Kindergarten Mieminger Weg gelenkt werden, um v.a. im Kindergarten Goethestraße möglichst große freie Kapazitäten für das Baugebiet Auf der Steige zu erreichen. Im Kiga Mieminger Weg haben wir derzeit 14 freie Plätze .

Aktuelle Geschwisterkinder sollen weiterhin in einem Kindergarten aufgenommen sein. Jedoch können frühere Geschwisterkinder, die bereits in der Schule sind, nicht mehr maßgebend sein.

Die intensive Fortbildungsreihe zur Einführung und Umsetzung des Orientierungsplans ist in Rutesheim erfolgreich abgeschlossen worden und er wird hier umgesetzt, obwohl das Land B.-W. ihn nicht verbindlich einführen wird. Die Mitarbeiterinnen haben sich auf die neuen Herausforderungen sehr gut vorbereitet, denen sie sich mit großem Einsatz engagiert stellen.

Zusätzlich zu den Angeboten in den Einrichtungen sind Tagespflegeplätze notwendig und wichtig. Dazu wurde auch in Rutesheim das TAKKI-Modell des Landkreises BB eingeführt und derzeit sind es rd. 10 Kinder, die es nutzen. Betreut und bearbeitet wird es wie alle Anmeldungen, Aufnahmen von Kindern in den Kitas, usw. von Frau Stanzl im Rathaus.

Wir setzen auf ein Wahlrecht für die Eltern (Kita oder Tagespflege oder eigene Betreuung in der Familie). Dieses Wahlrecht setzt entsprechende Angebote voraus. Sonst steht es nur auf dem Papier.

Die weitere Entwicklung muss beobachtet, die Bedarfsplanung jährlich fortgeschrieben werden. Ob und wann eine Gruppe geschlossen werden muss bzw. kann, das ist v.a. von den künftigen Kinderzahlen (Geburten und Saldo Zu-/Wegzüge) sowie von den Finanzen abhängig.

Für die neue Kinderkrippe ist eine Gebührenregelung notwendig. Die Kosten in der Kinderkrippe sind mit 15.000 € pro Platz und Jahr am Höchsten. Zum Vergleich im Ganztages-Kiga sind es pro Platz und Jahr 7.500 € und im Regel-Kiga 3.500 €.

Bei zunächst 20 Plätzen sind das zusätzliche Ausgaben von rd. 300.000 € pro Jahr, allein für die Kinderkrippe. Unsere Gebührensätze sollen deshalb identisch mit denen in der Stadt Leonberg sein. Nur ein kleiner Teil der Eltern zahlt die genannten Höchstgebühren. Bei geringerem Einkommen gewährt das Kreisjugendamt im LRA BB einen Zuschuss als wirtschaftliche Jugendhilfe. Er entlastet die Eltern und das kommt auch dem Träger zu gute.

Prognosen über die Gebühreneinnahmen sind schwierig. Die durchschnittlichen Erfahrungswerte in Leonberg lauten (einschließlich Zuschuss LRA BB): Kinderkrippe 350 € mtl. bei 5 Tagen/Woche, Verkürzte Kinderkrippe 300 € mtl.

Einnahmen im Jahr bei 20 Kindern: Gebühren/ Zuschuss rd. 78.000 €, Pauschale FAG-Zuweisungen: 72.800 €. Summe rd. 150.000 €.

Zusätzlicher jährlicher Zuschussbedarf im Haushalt der Stadt Rutesheim:

Kinderkrippe  ab 1.4.2011                 + 150.000 €
Ab Eröffnung 3. Gruppe                       +   75.000 €
Neuer Tarif S  seit 1.11.2009             +   37.000 €
Aufstockung Zweitkräfte für OP B.-W.
in bis zu 3 jährlichen Stufen ab 1.9.2010
= 1/3 Anteil Kommunen (2/3 Land)      +   33.000 €
Summe                                              rd. 300.000 €

Jährlicher Zuschussbedarf der Stadt für die Kitas bislang: 1,186 Mio. €. Ab 2013 rd. 1,5 Mio. € pro Jahr.

StR Tröster dankte für die BWV-Fraktion der Verwaltung für diese ausführliche, umfangreiche und informative Gemeindedrucksache. Die BWV-Fraktion nimmt zur o.g. Gemeindedrucksache wie folgt Stellung:

Die Kindertageseinrichtungen in Rutesheim werden mit der Eröffnung der Kinderkrippe Spatzennest - voraussichtlich im April 2011 - auf diesem so zentralem und wichtigen kommunalpolitischen Gebiet ein Angebot von hervorragender Vielfalt und Qualität haben. Von welcher Bedeutung Kindertageseinrichtungen für unsere Stadt sind, zeigen die enormen Gesamtausgaben von ca. 2 Mio. €. Nach Abzug der Elternbeiträge, Zuwendungen aus dem Finanzausgleich und einem Zuschuss der Ev. Kirchengemeinden kosten die Kindertageseinrichtungen - noch ohne die Kinderkrippe Spatzennest - unserer Stadt im laufenden Haushaltsjahr 1,2 Mio. €. Ein stolzer Betrag, den uns aber die Sache wert ist. Schließlich geht es dabei um die Zukunft unserer Kinder, unserer Stadt und unserer Gesellschaft.

5       Punkte sollen angesprochen werden :

Erster Punkt:

Die angesprochene Vielfalt der Betreuungsangebote ist beachtenswert, sie entspricht dem Bedarf in unserer Stadt und muss als solche erst einmal organisiert und praktisch umgesetzt werden, was in unserer Stadt vorzüglich gelingt. Acht Varianten werden angeboten:

1.      Kinderkrippe mit einer Betreuungszeit von 40 bzw. 50 Stunden pro Woche.

2.      Parallel dazu das Modell des Landkreises Böblingen "Kommunale Tagespflege für Kleinkinder (kurz TAKKI) über den Verein Tages und Pflegemütter e.V. Leonberg

3.      Kindergarten mit geteilter Öffnungszeit

4.      Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit

5.      Kindergarten mit Ganztagesbetreuung

6.      Kindergarten mit altersgemischten Gruppen

7.      Kernzeitenbetreuung

8.      Hort an der Schule

Ich denke, wir können stolz auf dieses vielfältige Angebot sein und sollten uns an dieser Stelle bei den Verantwortlichen und allen Erzieherinnen für ihre geleistete Arbeit bedanken.

Zweiter Punkt:

Die maximale Kapazität unserer 7 Kindergärten sind 380 Plätze. Ab Juli 2010 werden davon 336 Plätze belegt sein. Wir haben also 44 freie Plätze. Daraus könnte man folgern, dass Kindergartengruppen geschlossen werden sollten bzw. könnten, um letztlich auch Personalkosten zu sparen. Hier schließen wir uns aber dem Vorschlag der Verwaltung an, der besagt, dass im neuen Kindergartenjahr 2010/2011 trotz rückläufiger Kinderzahlen keine Gruppe geschlossen werden soll. Wir wollen dadurch den gestiegenen und steigenden Anforderungen an die Kindergartenarbeit ein weiteres Jahr Rechnung tragen. Wie es allerdings diesbezüglich weiter gehen wird, wird die Zukunft zeigen.

Dritter Punkt:

Richtig finden wir auch das vorausschauende Vorhaben, für die Kinder des neuen Wohngebiets "Auf der Steige" heute schon dafür zu sorgen, dass im naheliegenden Kindergarten Goethestraße freie Plätze vorhanden sein müssen, indem Kinder aus dem bisherigen Einzugsgebiet Röte des Kindergartens Goethestraße in den Kindergarten Mieminger Weg gelenkt werden.

Vierter Punkt:

Die Erhöhung des Personalschlüssels als zentrale Stellschraube für die Umsetzung des Orientierungsplans je Gruppe in drei Stufen, beginnend ab dem 01.09.2010 bis zum 01.09.2013 ist sicherlich gerechtfertigt, wenn man bedenkt, dass eben diese Umsetzung mit einem deutlich höheren Arbeitsaufwand für die Erzieherinnen verbunden ist. In Rutesheim ist diese Umsetzung in vollem Gange, obwohl sie politisch nicht einmal verbindlich eingeführt wurde. Die Mehrkosten dafür bezahlen zu zwei Dritteln das Land und zu einem Drittel die Kommunen. Für Rutesheim bedeutet dies im Endeffekt plus 2,4 Stellen und zusätzliche Personalkosten von bis zu rd. 100.000 € im Jahr. Davon trägt das Land zwei Drittel und Rutesheim rd. 33.000 € Mehrkosten pro Jahr.

An dieser Stelle müssen wir wachsam sein. Auf der einen Seite gehen die Kinderzahlen zurück, mit der Folge, dass die Gruppengrößen bei gleicher Anzahl immer kleiner werden, auf der anderen Seite wird der Personalschlüssel erhöht, mit der Folge höherer Personalkosten. Hier sehen wir bei gleichbleibender Entwicklung Sparpotential für unseren Haushalt.

Fünfter Punkt:

Bei diesem bedarfsgerechten Angebot, den günstigen Gruppengrößen, dem höheren Personalschlüssel und der Umsetzung des Orientierungsplanes verbunden mit einer verpflichtenden Sprachstandsdiagnose und Sprachfördermaßnahmen sollte die Vermeidung von Zurückstellungen von der Einschulung das erklärte Ziel sein. Zurückgestellte Kinder nehmen, falls sie nicht eine Grundschulförderklasse besuchen, für ein weiteres Jahr einen Kindergartenplatz in Anspruch. Natürlich wird es auch hier Ausnahmen geben. Aber, Kinder, die schulfähig sind, sollten nicht vom Schulbesuch "zurückgehalten" werden. Hier ist die entscheidende Frage, "ist der Kindergarten für das Kind noch der richtige Förderort für ein weiteres Jahr oder ist es die Schule?" Aus diesem Grunde ist die Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule von immenser Bedeutung.

Die gute Tradition der Verwaltung, die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung jährlich fortzuschreiben und die gegebenen Fakten neu zu bewerten, muss unbedingt beibehalten werden. Die alte Kindergartenordnung als "Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung)" neu zu fassen, ist auch aus unserer Sicht notwendig geworden. Die BWV-Fraktion stimmt dem Beschlussantrag in allen Punkten zu.

Auf Frage von StR'in Almert bestätigte Beigeordneter Martin Killinger, dass es für die Belegung der Kinderkrippe Vormerkungen bei Frau Stanzl im Rathaus gibt. Nach der heutigen Beschlussfassung werden die Eltern schriftlich informiert.

StR Schlicher erklärte, dass er sich über den breiten Konsens im Gremium freue, gute Voraussetzungen für die Betreuung und Bildung der Kinder zu schaffen und zu unterhalten und dafür viel Geld in die Hand zu nehmen. Die Weichen sind richtig gestellt. Der Sparzwang auch in diesem Bereich werde allerdings sicher auch auf Rutesheim noch zukommen.

Auf Anregung von StR Harzer wird die Verwaltung konkrete Gebührenberechnungen für unterschiedliche Einkommenshöhen erstellen und den Stadträten zur Verfügung stellen.

StR Boehm dankte für den informativen Bericht. Wichtig und gut ist unser Konsens, zurückgehende Kinderzahlen nicht sofort mit Gruppenschließungen zu beantworten. Dem Wahlrecht der Eltern werden wir gerecht und wir bieten ein vielseitiges, bedarfsentsprechendes Angebot. Fragen stellte Herr StR Boehm zu den Themen Betreuung von behinderten Kindern, Betriebskindergärten und die Stadt Stuttgart.

Beigeordneter Martin Killinger erläuterte, dass es in Rutesheim seit vielen Jahren gute und bewährte Praxis ist, auch behinderte Kinder soweit als möglich in den Regelkindergärten aufzunehmen und ggf. ergänzend durch Integrationshilfen zu fördern. Das gesetzlich normierte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern geht im Land B.-W. soweit, dass Eltern jederzeit auch Kinder in Kindergärten am Arbeitsort, also nicht am Wohnort betreuen lassen können. Die Wohnsitzgemeinde muss dann für solche Kinder, die auswärts betreut werden, an die Standortgemeinde festgelegte Pauschalsätze von bis zu 7.500,60 € pro Kind und Jahr auf entsprechende Anforderung bezahlen, auch wenn sie gleichwertige Plätze vorhält.

Bürgermeister Dieter Hofmann ergänzte, dass diese Regelung dem Wohl des Kindes nicht gerecht wird. Sie orientiert sich ausschließlich an der Berufstätigkeit der Eltern und nimmt keine Rücksicht darauf, dass Kinder, vor allem kleine Kinder, soweit als möglich in ihrem sozialen Umfeld bleiben sollten. Die Wohnsitzgemeinde wird sogar gezwungen, auch für solche Kinder ausreichend Plätze vorzuhalten, damit jederzeit ein Wechsel möglich ist. Dies ist deshalb nicht nur eine schlechte, sondern auch eine sehr teure Regelung.

StR'in Berner bestätigte, dass sehr gut verdienende Eltern auch mehr Gebühren bezahlen sollen. Sie erhalten dafür ja auch sehr gute und umfangreiche Betreuungen und Leistungen.

StR Diehm bestätigte, dass auch das Wohl des Kindes gesehen werden muss. Das spricht eindeutig für die Betreuung im sozialen Umfeld des Kindes.

Einstimmig wurde die Bedarfsfortschreibung, die Änderung der Gebührenordnung und die Neufassung der Kita-Satzung beschlossen. Auf die amtlichen Bekanntmachungen wird verwiesen.

6.    Erhöhung der Bestattungsgebühren

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze 2010 hat der Gemeinderat am 20.11.2009 beschlossen, dass die Bestattungsgebühren im Laufe des Jahres 2010 erhöht werden sollen. Dies ist aufgrund der aktuellen Einnahmensituation geboten.

Dazu wurde eine grundlegende Kalkulation der Gebühren erstellt. Die Kosten im Bestattungswesen des aktuellen Haushaltsjahres 2010, abzüglich den Sonstigen Einnahmen in diesem Bereich, werden dabei auf die vier Kostenstellen

1.      Grabnutzungsrechte,

2.      Bestattungen,

3.      Plattenwege und

4.      Aussegnungshalle

verteilt. Die Kosten bei den einzelnen Kostenstellen werden auf die Zahl der durchschnittlichen Bestattungen in den vergangenen 15 Jahren umgelegt.

Dadurch ergibt sich rechnerisch die jeweilige Gebührenobergrenze. Durch die Multiplikation dieser Gebührenobergrenze mit dem jeweiligen, angestrebten Kostendeckungsgrad werden die neuen Gebühren errechnet. Der Gemeinderat ist bei der Festlegung dieses jeweiligen Kostendeckungsgrades relativ frei. Höher als 100 % darf er jedoch nicht sein.

Bei einem Vergleich mit Gebühren anderer Städte und Gemeinden ist zu beachten, dass die Kostendeckungsgrade im Bestattungswesen sehr unterschiedlich sind. In größeren Städten sind sie bei durchschnittlich wesentlich mehr Bestattungen naturgemäß höher, in kleineren Gemeinden bei weniger Bestattungen naturgemäß niedriger, weil im Bestattungswesen der Fixkostenanteil v.a. durch die kalkulatorischen Kosten relativ hoch ist.

Bei den Wahlgräbern sind die Laufzeiten der Nutzungsrechte unterschiedlich. In Rutesheim beträgt das Nutzungsrecht 35 Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu 35 Jahre bei Bezahlung der zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Grabgebühren. 35 Jahre sind relativ viel und das hat u.a. den Vorteil, dass bei der Zweitbelegung des Wahlgrabes innerhalb von 15 Jahren nach der ersten Belegung keine Verlängerung der Nutzungsrechte notwendig ist und somit auch nicht bezahlt werden muss. Auch das muss beim Vergleich mit anderen Kommunen berücksichtigt werden.

Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt bei Erdbestattungen 20 Jahre. Diese Frist gilt beim Reihengrab als Laufzeit. Beim Reihengrab ist eine Verlängerung grundsätzlich nicht möglich.

Die Bestattungsgebühren sind seit 01.01.1998, also seit 12 Jahren, nicht mehr erhöht worden. Allerdings sind sie in Rutesheim schon seinerzeit im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden im oberen Bereich festgelegt worden. Zwischenzeitlich haben etliche Kommunen nachgezogen und einzelne Kommunen haben auch höhere Sätze als in Rutesheim festgelegt.

Die Sach- und Personalkosten sind stetig angestiegen. Dem wird mit den neuen Sätzen Rechnung getragen. Hinzu kommt die aktuelle Erweiterung des Friedhofes in Rutesheim mit einer Größenordnung von rd. 370.000 € einschließlich Grunderwerb, die ab ihrer Aktivierung in unseren Büchern im Jahr 2011 ff. die künftigen kalkulatorischen Kosten erhöhen wird. Die Verzinsung des Anlagekapitals mit dem vom Gemeinderat festgelegten kalkulatorischen allgemeinen Zinssatz von 5 % sind jährlich plus 18.500 €. Hinzu kommen die Abschreibungen auf Anlagen und Einrichtungen.

Auch im Haushaltserlass 2010 des Landratsamts Böblingen vom 10.03.2010 wird empfohlen:

"Die Stadt Rutesheim sollte versuchen, die Ertragskraft des Verwaltungshaushalts durch strikte Ausgabendisziplin und bestmögliche Einnahmebeschaffung zu verbessern."

Sofern im Einzellfall die Bezahlung der Gebühren eine unbillige bzw. außergewöhnliche Härte bedeuten würde, hat die Stadtverwaltung immer im einvernehmlichen Gespräch mit den zahlungspflichtigen Angehörigen versucht, v.a. durch längere Ratenvereinbarungen diese zu vermeiden bzw. zu mildern.

Außerdem gibt es bei Bedürftigkeit (Einkommensberechnung nach § 85 SGB XII, u.a. Freibetrag in Höhe der doppelten Regelsätze, Kosten der Unterkunft und Familienzuschläge in Höhe der Regelsätze + 70%) die (teilweise) Übernahme von notwendigen Bestattungskosten durch das Landratsamt - Kreissozialamt - Böblingen in Höhe der erforderlichen Kosten für eine einfache Bestattung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Notwendige Bestattungskosten sind: Reihengrab, Plattenwege, Bestattung, Aussegnung, Aussegnungshalle und eine Pauschale für Sarg, Bekleidung, Grabschmuck, Träger, usw. bei Erdbestattung 1.150 € und bei Feuerbestattung 950 €.

Vermögensfreigrenzen:Alleinstehende 2.600 €, verheiratet 3.214 €, ein Pkw bis zum Wert von 5.000 € und das selbst genutzte, angemessene Hausgrundstück.

Neues Angebot "Rasengräber"

Im Zuge der aktuellen Erweiterung des Friedhofes in Rutesheim sollen - wie im Gemeinderat angeregt worden ist - auch Grabfelder für sogenannte Rasengräber neu ausgewiesen und angeboten werden.

Der Hintergrund dafür ist: Zunehmend bereitet die Grabpflege über lange Zeit den Angehörigen Probleme, teilweise gibt es keine nahen Angehörigen. Aus Kostengründen kann nicht jedermann das Angebot des Verbandes Württembergischer Friedhofgärtner, der Dauergrabpflegeverträge anbietet und über den vereinbarten Zeitraum von z.B. 20 oder 35 Jahren zuverlässig gewährleistet, bezahlen.

Insofern ergänzen die Rasengräber die bisherigen Wahlmöglichkeiten. Die Beisetzung erfolgt in einem mit Rasen eingesäten bestimmten Feld. Grabsteine können selbstverständlich gesetzt werden. Im Rasengrabfeld werden keine Plattenwege verlegt. Die Pflege, v.a. das Mähen des Rasens, erfolgt durch den Bauhof. Auch muss der Bauhof dann, um die üblichen Setzungen des Bodens nach den Bestattungen auszugleichen, immer mal wieder Erde auffüllen und nachsäen.

Das Rasengrabfeld unterscheidet sich vom vorhandenen Angebot "Anonymes Grabfeld". Das gibt es hier seit vielen Jahren und charakteristisch bzw. gewollt ist dabei, dass die Beisetzung anonym bleibt und in diesem anonymen Grabfeld keine Grabsteine o.ä. gesetzt werden dürfen.

Rasengrabfelder sollen sowohl für Urnen- als auch für Erdbestattungen angelegt werden. Die Gebührenkalkulation für Rasengrabfelder entspricht dabei den normalen Kalkulationen für diese Grabarten. Die Gebühren für die Plattenwege entfallen.

Hinzu kommt der Aufwand für die Pflege durch den Bauhof, v.a. das Mähen des Rasens und Auffüllens mit Erde und Nachsäens. Nachteilig ist dabei, dass um die Grabsteine teilweise in Handarbeit herum gemäht werden muss.

Dieser besondere Aufwand wird mit einer einmaligen zusätzlichen pauschalen Gebühr für die gesamte Nutzungs- bzw. Ruhezeit abgelöst. Angemessen sind bei Erdbestattungen für Wahlgräber (35 Jahre Nutzungszeit) 300 € und für Reihengräber (20 Jahre Ruhezeit) 200 €, bei Urnengräbern für Urnenwahlgräber (35 Jahre Nutzungszeit) 150 € und für Urnenreihengräber 100 € (20 Jahre Ruhezeit).

Mehreinnahmen

Pro Jahr sind das rd. 50.000 €, beim Inkrafttreten am 01.06.2010 in diesem Jahr rd. 30.000 €, durchschnittliche Bestattungszahlen vorausgesetzt. Veranschlagt sind im Haushaltsjahr 2010  135.000 €. Somit wären 2010 insgesamt rd. 165.000 € zu erwarten.

StR Schlicher regte an, im Friedhof Rutesheim auch Bestattungen von muslimischen Einwohnern zu ermöglichen. Dieses Thema werde in der jüngsten Zeitschrift des Gemeindetags behandelt.

Beigeordneter Martin Killinger erläuterte, dass dies ein Thema der Friedhofordnung ist und es bislang solche Anfragen bei uns noch nicht gab. Die Verstorbenen sind auf Wunsch der Angehörigen in ihr Herkunftsland überführt worden. Eine Änderung der Friedhofordnung wäre zu prüfen und im Ausschuss zu besprechen.

Einstimmig wurde die Erhöhung der Bestattungsgebühren beschlossen. Auf die amtliche Bekanntmachung wird verwiesen.

7.    Änderung der Verwaltungsgebührenordnung

-         Einführung einer Gebühr für die "Vereinfachte Baugenehmigung"

Mit Inkrafttreten der Novelle zur Landesbauordnung am 01.03.2010 wurde neben dem bisherigen Baugenehmigungs- und dem Kenntnisvergabeverfahren das sog. "vereinfachte Baugenehmigungsverfahren" rechtsverbindlich eingeführt.

Durch die Neufassung des Landesgebührengesetzes mussten die Kommunen bis zum 31.12.2006 die Gebühren kalkulieren, darunter auch die Gebühren für die Tätigkeit der Unteren Baurechtsbehörde der Stadt Rutesheim. Grundlagen dieser Kalkulation sind die tatsächlich anfallenden Kosten nach dem Kostendeckungsgebot und dem Äquivalenzprinzip (wirtschaftliche und sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner). Die Gebührensatzung wurde damals geändert und für Baugenehmigungen wurde nach vorheriger Kalkulation eine Gebühr von 6 ‰ der Baukosten, mindestens 100 € festgesetzt.

Das Bauamt hatte zusammen mit der Kämmerei für die Baugenehmigungen mit repräsentativer Heranziehung von einzelnen Bauvorhaben Fallkosten von durchschnittlich 785 € errechnet. Dies entspricht einer durchschnittlichen Baugenehmigungsgebühr von 5,10 ‰. Dabei wurden der Zeitaufwand der Sachbearbeiter, der Personalkosten- und Raumkostenanteil, die Sachkosten, anteilige Verzinsungen und Zeitanteile für die Behandlung im Technischen Ausschuss, Zeitanteil des Bürgermeisters und Amtsboten etc. herangezogen.

Bei dem durchschnittlichen Ansatz von 5,10 ‰ für die Baugenehmigung wurde noch der Zeit- und Verwaltungsaufwand für fachtechnische Stellungnahmen des Landratsamts Böblingen hinzugerechnet (Untere Naturschutzbehörde, Gewerbeaufsichtsamt, Veterinäramt und Verbraucherschutz, Wasserwirtschaftsamt, Flurbereinigungsamt, Forstamt), mit Ausnahme der brandschutzrechtlichen Stellungnahme des Landratsamts, deren Gebühr an den Antragsteller weitergegeben wird.

Unter Berücksichtigung dieses Aufwands, wurde die Gebühr für Baugenehmigungen auf

6 ‰ festgesetzt.

Das Landratsamt Böblingen hat richtungsweisend damals in seiner Gebührensatzung als Baugenehmigungsgebühr ebenfalls 6 ‰ der Baukosten festgesetzt und alle kreisangehörigen Städte mit eigener Baurechtsbehörde haben nach eigener Kalkulation diese Festsetzung bestätigt, so dass in allen Kommunen des Landkreises für Baugenehmigungen dieselbe Gebühr erhoben wird.

Im Vergleich zum Baugenehmigungsverfahren wird der Prüfungsumfang für Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ab 01.03.2010 verringert. Im wesentlichen prüft die Baurechtsbehörde gemäß § 52 der LBO-Novelle die Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Bestimmungen (Bebauungsplan, § 34 BauGB hinsichtlich des Einfügens in die Umgebungsbebauung, Erschließung, Sicherung und Wahrung des Ortsbilds sowie § 35 BauGB für Außenbereichsvorhaben).

Des weiteren müssen die Abstandsvorschriften sowie nur ein bestimmter Teil der anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft werden. Im bisherigen Baugenehmigungsverfahren müssen alle baurechtlich relevanten öffentlichen Vorschriften geprüft werden, im vereinfachten Bauge­nehmi­gungsverfahren bleiben z.B. Brandschutz, Rettungswege, bei der Prüfung außen vor.

Mit der neuen LBO wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

-         Einführung von Gebäudeklassen

-         Änderung des Abstandsflächenrechts

-         Änderung der Nachbarbeteiligung, etc.

Die Kalkulation ist schwierig, da noch keine auswertbaren Fälle vorliegen. Nach Aussage von Herrn Dr. Reutsch vom Wirtschaftsministerium B.-W., liegt der Prüfungsumfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren im Vergleich zum "normalen Genehmigungs­verfahren" bei deutlich mehr als 50 %. Entsprechende Erfahrungen liegen aus Bayern vor, wo es dieses Verfahren bereits gibt. Von Bayern liegt außerdem die Erfahrung vor, dass statt dem normalen Genehmigungsverfahren häufig das vereinfachte Genehmigungsverfahren gewählt wird.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist vom Umfang nicht mit dem Kenntnis­gabeverfahren (Gebühr 1,5 ‰, evtl. noch zusätzlich Beratungskosten nach tatsächlichem Aufwand und eine Gebühr für Angrenzerbenachrichtungen von 20 € pro Benachrichtigung) vergleichbar.

Rein rechtlich (in der Praxis erfolgt in der Regel doch eine Prüfung), ist der Prüfungsumfang im Kenntnisgabeverfahren deutlich reduziert.

Zu beachten ist auch, dass auf Grund der Novelle der LBOVVO die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Rahmen des vorzulegenden Lageplans nur noch die angrenzenden Flurstücke nennen und nicht mehr die Eigentümer selbst erheben müssen. Dies ist dann Sache der Baurechtsbehörde (kurze Benachrichtigungsfrist lt. LBO max. 5 Tage).

Somit ist auch diesbezüglich ein Mehraufwand aufgrund der Gesetzesänderung zu verzeichnen und die vorgeschlagene Gebührenhöhe vertretbar.

Die Gebühr kann sich auch nicht am Bauvorbescheid orientieren (3 ‰ der Baukosten), weil im Rahmen der Bauvoranfrage nur vereinzelte Fragen der Baurechtsbehörden gestellt und beschieden werden.

Das Baurechtsamt im Landratsamt Böblingen hat mitgeteilt, dass die Gebühr für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren voraussichtlich auf 4 ‰ der Baukosten festgelegt wird. Dies gilt allerdings dann nur für die kreisangehörigen Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit, d.h. u.a. nicht für die Stadt Rutesheim. Leider konnte das Landratsamt nicht dazu bewegt werden, in Absprache mit den Baurechtsbehörden eine Einheitlichkeit des neuen Gebührensatzes im Landkreis Böblingen zu gewährleisten. Allerdings ist ja auch der Aufwand unterschiedlich, weil das Landratsamt selbst keine Nachbarerhebungen durchführen kann.

Die Festsetzungen in Nachbargemeinden und anderen Kommunen mit eigener Baurechtszuständigkeit:

Böblingen 5‰, Holzgerlingen: 4‰, Leonberg: 5 ‰, Renningen 5 ‰, Sindelfingen: 5 ‰, Weil der Stadt: noch nicht entschieden.

Die für unsere eigene Baurechtsbehörde ermittelte Gebühr in Höhe von 5 ‰ ist angemessen und für den Bauherrn als Gebührenzahler wirtschaftlich zumutbar.

Einstimmig wurde die Änderung der Verwaltungsgebührenordnung beschlossen. Auf die amtliche Bekanntmachung wird verwiesen.

8.    Neufassung der Vergnügungssteuersatzung

Die Stadt Rutesheim erhebt seit dem 1. Januar 1994 eine Vergnügungssteuer.

Besteuert werden Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit, die an öffentlich zugänglichen Orten, wie z.B. Gaststätten, Kneipen, Bars, Spielhallen, aufgestellt sind.

Besteuerungsgrundlage war seit 1994 der sogenannte Stückzahlmaßstab allgemein üblich. D.h. jedes Gerät wurde nach einem festen Steuersatz besteuert und pro Monat multipliziert. In Rutesheim beträgt die Steuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 84 € pro Monat und für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 39 € pro Monat.

An diesem schon jahrelang praktizierten Verfahren hätte sich eigentlich auch nichts geändert, wenn nicht Anfang 2009 das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt hätte, das genau diesen Stückzahlenmaßstab als verfassungswidrig ansieht. Er verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG. Wortwörtlich wird es im Kurzen folgendermaßen beschrieben: Der Steuermaßstab sei demgemäß grundsätzlich am Vergnügungsaufwand auszurichten, der auch der sachgerechteste Maßstab sei.

Als neue Bemessungsgrundlage soll nun der sogenannte Wirklichkeitsmaßstab eingeführt werden. Das heißt, die Steuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird nicht mehr nach dem Stückzahlenmaßstab ermittelt, sondern soll anhand der elektronisch gezählten Bruttokasse des jeweiligen Spielgerätes berechnet werden.

Der Stückzahlenmaßstab für Spielgeräte, bei denen keine Gewinnmöglichkeit besteht, bleibt bestehen, da diese Geräte von Herstellerseite nicht mit Zählwerken ausgestattet werden.

In der Praxis wird das dann so aussehen, dass die Automatenaufsteller ihre eingespielte Bruttokasse pro Quartal während einer bestimmten Frist dem Steueramt meldet und wir die Summe der Bruttokasse mit den in der beigefügten Satzung festgesetzten Satz von 20% besteuern.

20% der Bruttokasse entspricht derzeit dem Höchstsatz, den bis jetzt nur die Stadt Ditzingen anwendet. Der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt, um Aufkommensneutralität beizubehalten, einen Satz zwischen 8 und 12%.

Die Stadt Ditzingen erzielt mit dem Satz von 20% Mehreinnahmen in Höhe von ca. 40%.

Schon vor Wochen haben wir alle Automatenaufsteller angeschrieben, ob sie uns nicht ihre Einspielergebnisse des 1. Quartals 2010 auf freiwilliger Basis mitteilen könnten, um eine Schätzung der zukünftigen Vergnügungssteuer hochrechnen zu können. Es kam nur eine Rückmeldung zurück. Der Aufsteller hat in einer Kneipe in Rutesheim 3 Automaten mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt. Nach dem Stückzahlenmaßstab beträgt die Vergnügungssteuer im 1. Quartal 756 €, nach der Bruttokasse beläuft sich die Steuer für genau die 3 gleichen Automaten auf 1.670 € für das 1. Quartal 2010. Das wäre in diesem Fall eine Steigerung um 121%.

Da uns jedoch nur eine Meldung von insgesamt 6 Aufstellern vorliegen, kann das nicht verallgemeinert werden.

Wenn das Ergebnis in Rutesheim ebenfalls so wie in Ditzingen ausfällt, hätte Rutesheim jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 6.000 € - vorausgesetzt, dass der eine oder andere Automatenaufsteller dadurch nicht seine Spielautomaten abbaut, weil es sich für ihn dann nicht mehr lohnt.

Von der Verwaltung wird der Höchstsatz von 20% der Bruttokasse vorgeschlagen, um als oberstes Ziel eine gewissen Lenkungsfunktion im Hinblick vor allem auf das Entgegenwirken der Spielsucht und für den Jugendschutz zu erzielen. Zweitrangig dafür stehen auch die Mehreinnahmen.

Rutesheim lag bislang schon mit den Stückzahl-Steuersätzen an der Spitze im Landkreis.

Einstimmig wurde die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Auf die amtliche Bekanntmachung wird verwiesen.

9.    Änderung der Erschließungsbeitragssatzung

Damit die Beitragspflichtigen in allen Beitragssatzungen im Verteilungsmaßstab bzw. der Verteilungsregelung möglichst übereinstimmende Regelungen vorfinden, wurden auch für die erst am 13.03.2006 neu gefasste Erschließungsbeitragssatzung kleinere Änderungen vom Gemeindetag Baden-Württemberg vorgeschlagen.

Die Änderungen betreffen die §§ 8, 9 und 10 der Erschließungsbeitragssatzung mit einer jeweils gleichlautenden neuen Regelung zur Rundung der Geschosszahlen (Verteilungsmaßstäbe).

Allein damit entschärfen sich manche Anwendungsschwierigkeiten bei der Umrechnung der Baumassenzahl und Höhe der baulichen Anlagen in eine Vollgeschosszahl, die in der Praxis auftreten können.

Die Änderungen sind von geringer Bedeutung und haben keine nennenswerten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Einstimmig wurde die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Auf die amtliche Bekanntmachung wird verwiesen.

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