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Aus der Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2009

1.    Bekanntgaben

a.      Neuer Konrektor an der Realschule Rutesheim

Die Schulverwaltung des Landes Baden-Württemberg hat Herrn Jörg Fuchs zum Konrektor der Realschule ernannt. Herr Fuchs unterrichtet seit 8 Jahren an der Realschule Rutesheim.

b.      Bekanntgabe nicht-öffentlicher Beschlüsse:

Vermietung der Geschäftsräume im Neubau der Bücherei

Der Gemeinderat hat am 18.05.2009 beschlossen, dass rd. 150 m² Nutzflächen im EG zzgl. Nebenräumen im UG an die Bäckerei Diefenbach, Weil der Stadt, zum Betrieb einer Bäckereiverkaufsstelle mit kleinem Café und rd. 90 m² Nutzflächen im EG zzgl. Nebenräumen im UG an die Schülerhilfe Rutesheim zu marktüblichen Bedingungen vermietet werden. Es lag letztlich außer diesen beiden genannten Bewerbungen nur eine weitere Bewerbung einer auswärtigen Firma für den Betrieb eines Cafés / Bar vor. Die Vermietung dieser Geschäftsräume war ja vor etlichen Monaten öffentlich zur Vergabe ausgeschrieben worden.

Interessierte Käufer für diese rd. 240 m² Geschäftsräume konnten nicht gefunden werden; auch nicht für eine Teilfläche. Die weiteren zunächst an einer Anmietung interessierten Betriebe bzw. die von der Stadtverwaltung direkt angesprochenen Betriebe aus Rutesheim haben sich leider nicht beworben.

2.    Auswirkungen der Mai-Steuer­schät­zung auf Rutesheim

Die aktuelle Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise wirft deutliche Schatten auf den Rutesheimer Haushalt. Die Folge der bundesweiten Krise sind drastisch zurückgehende Steuereinnahmen in diesem und im nächsten Haushaltsjahr, bedingt durch drastische Exporteinbrüche der Wirtschaft, geringere Beschäftigungszahlen und einem allgemeinen Rückgang der Nachfrage. Das Ausmaß der durch die Finanzturbulenzen ausgelöste Wirtschaftskrise war in diesem Umfang nicht absehbar. Auch heute noch gibt es keine verlässlichen Prognosen für die Entwicklung der nächsten Jahre. Die Wirtschaftsexperten wagen sich nicht an längerfristige Prognosen. In Rutesheim werden die Zahlen aber für eine verlässliche und solide Planung benötigt. Deshalb wird erstmals seit 2004 wieder ein Nachtragshaushalt im Herbst 2009 mit dem neuen Gemeinderat aufzustellen sein. Vorab soll mit diesem Bericht der alte Gemeinderat über die aktuelle Entwicklung in Form eines kurzen Haushaltszwischenberichts informiert werden.

Die bundesweite Mai-Steuerschätzung brachte deutliche Korrekturen nach unten zu den im Herbst des vergangenes Jahres geplanten Steuereinnahmen. Rutesheim ist vor allem bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, den Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, den eigenen Gewerbesteuereinnahmen und durch deutlich geringere Zinseinnahmen betroffen. Hinzu kommen noch die mittelbaren Auswirkungen der Krise durch eine schwache Nachfrage nach Gewerbegrundstücken.

In der Summe wird Rutesheim im Haushaltsjahr 2009 Ausfälle an laufenden Einnahmen in Höhe von insgesamt 1,8 Millionen € verkraften müssen. Davon entfallen 1,3 Millionen € auf Wenigereinnahmen bei Steuereinnahmen und Finanzausgleichsleistungen.

Im Vermögenshaushalt sind 1,3 Millionen € Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken veranschlagt. Diese Einnahmen werden in diesem Jahr wohl nicht erzielt und können erfreulicherweise durch in diesem Jahr außerplanmäßig bewilligten Finanzhilfen des Bundes und Landes für Investitionsmaßnahmen in derselben Höhe kompensiert werden.

Im Saldo bleibt aber eine Deckungslücke von 1,8 Millionen €, die über eine zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage finanziert werden muss.

Folgende wesentliche Veränderungen sind zu erwarten:

Voraus­sicht­liches Ergebnis

Veränderung gegenüber dem Plan­ansatz

Gewerbesteuer

2.700.000 €

- 800.000 €

Anteil Einkommen- und Lohnsteuer

4.645.000 €

- 340.000 €

Kommunaler Finanzausgleich

2.284.000 €

- 155.000 €

Zinseinnahmen

325.000 €

- 505.000 €

Zwischensumme
lfd. Einnahmen

- 1.800.000 €

Gewerbesteuer­umlage

690.000 €

- 150.000 €

Sonstige Mehrausgaben

+ 50.000 €

Zwischensumme
lfd. Ausgaben

- 100.000 €

Zuführungsrate an Vermögenshaushalt

1.590.000 €

- 1.700.000 €

Finanzhilfen des Landes für die Ortskernsanierung

1.000.000 €

+ 300.000 €

Finanzhilfen des Bundes für die Bücherei

520.000 €

+ 520.000 €

Zukunftsinvestitions- programm des Bundes - Anteil Bildungspauschale im Jahr 2009

382.000 €

+ 382.000 €

Zukunftsinvestitions- programm des Bundes - Infrastruktur­pauschale

103.000 €

+ 103.000 €

Grundstückserlöse (Gewerbebau­plätze, Wohnbau­grundstücke)

- 1.300.000 €

Sonstige Einnahmen-  Veränderungen

- 5.000 €

Mehrausgaben Vermögens­haushalt

100.000 €

Gesamthaushalt

Verwaltungshaushalt

- 1.700.000 €

Vermögenshaushalt

- 100.000 €

Entnahme Rücklage

5.170.000 €

+ 1.800.000 €

Rücklagenbestand Stand 31.12.2007

21.950.467 €

Entnahme 2008

2.127.606 €

Stand 31.12.2008

19.822.861 €

Entnahme 2009

- 5.170.000 €

Stand 31.12.2009

14.652.861 €

Mit den guten Jahresabschlüssen 2006 bis 2008 und dem immer noch hohen Rücklagenbestand kann der Rutesheimer Haushalt die Veränderungen verkraften und ausgleichen. Die beschlossenen und begonnen großen Projekte wie die neue Bücherei, die Straßenraumgestaltung im Ortskern (Marktplatz), das neue Wohngebiet "Auf der Steige" und das neue "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" sind nicht gefährdet. Aber unter den schlechten Prognosedaten für die kommenden Jahre sind weitere Projekte nicht möglich, weil sie ohne weitere, kräftige Entnahmen aus der Rücklage nicht finanzierbar wären. Die Aufstellung des Haushaltsplans 2010 wird dazu eine strikte Haushaltsdisziplin einfordern.

StR Tröster ergänzte, dass auch kleinere Projekte stets auf den Prüfstand müssen. Bekanntlich mache Kleinvieh auch Mist.

StR Schort dankte für die Informationen. Die Sorgenfalten in Ehren. Rutesheim habe das sicher auch weiterhin im Griff. Auch der neue Gemeinderat wird vernünftig mit den Finanzen der Stadt umgehen.

StR Schlicher bestätigte ebenfalls, nichts zu dramatisieren. Durch die bekannten Großprojekte werden die hohen Rücklagen der Stadt weiter reduziert. Die Großprojekte sind nicht stoppbar und niemand will das auch. Aber, die Refinanzierung durch Grundstückserlöse werde sicher länger dauern. Noch ist nichts vollständig absehbar.

Einstimmig wurde beschlossen:

Vom Bericht der Verwaltung zu den finanziellen Auswirkungen der jüngsten Steuerschätzungen auf Rutesheim wird Kenntnis genommen.

3.    Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

  • Änderung des Bebauungsplanentwurfs
  • Abwägung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
  • Billigung des geänderten Bebauungsplanentwurfs mit Umweltbericht und Grünordnungsplan
  • Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan

Der Gemeinderat hat am 16.3.2009 den 1. Bebauungsplanentwurf mit Umweltbericht und Grünordnungsplanung gebilligt. Die öffentliche Auslegung des 1. Bebauungsplanentwurfs erfolgte in der Zeit vom 30. März 2009 bis 30. April 2009.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 1. Bebauungsplanentwurf wurden nun bewertet und abgewogen. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und sonstigen Personen sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung des 1. Bebauungsplanentwurfs nicht eingegangen.

Folgende wesentlichen Änderungen abweichend vom 1. Bebauungsplanentwurf wurden im jetzigen 2. Bebau­ungsplanentwurf vorgenommen:

  1.  Ausbau einer Ringstraße anstelle einer Sackstraße mit Wendeplatte, um klein-flächigere Gewerbegrundstücke zu ermöglichen.
  2. Neuordnung der Baugebietsteile GE 1 bis GE 8 infolge neuer Ringstraße.
  3. Neuordnung der Grünfläche am westlichen Rand des Plangebiets mit geänderter Wegeführung und Leitungsrecht lr2.
  4. Zusätzliche Trafostation V3 am nordwestlichen Rand der neuen Ringstraße und geringfügig geänderter Standort der Trafostation V2 in der öffentlichen Grünfläche, dies aufgrund von Vorgaben der EnBW.
  5. Erweiterung des Leitungsrechts lr1 zugunsten der Renninger Wasserversorgungsgruppe im westlichen und südwestlichen Planbereich.
  6. Änderung des Umweltberichts und Grünordnungsplans infolge der neuen Ringstraße mit höherer Versiegelung und mit Einflüssen auf die Schutzgüter Boden sowie Flora/ Fauna sowie Anpassung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
  7. Änderung der schalltechnischen Untersuchung aufgrund der geänderten Straßenführung (Ringstraße).

Da durch die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs die Grundzüge der Planung mehr als geringfügig berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung mit Beteiligung der von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange notwendig.

Die im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung eingehenden Anregungen werden dann im Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan (voraussichtlich im Oktober 2009) abgewogen.

StR Harzer sprach das zusätzliche Leitungsrecht im Grundstück an und stellte die Frage, ob daraus ein Wertverlust des Grundstücks resultiere. Dies verneinte der Bürgermeister. Davon sei nicht auszugehen, zumal die Fläche der Leitung befestigt werden darf. Außerdem ist bis zum Satzungsschluss auch noch möglich, diese Leitung im angrenzenden Grundstück der Bundesrepublik Deutschland, sprich zwischen Autobahnausfahrt und diesem Gewerbegrundstück zu führen.

Auf die Frage von StR Duppel, ob die südlich an die Ringstraße angrenzenden Gewerbegrundstücke noch genügend tief geschnitten sind, um sie vernünftig bebauen zu können, erläutert Stadtbaumeister Dieterle-Bard, dass diese Baufenster für kleinere Betriebe bei einem Baufenster von 12 m Tiefe noch sinnvoll bebaut werden können.

Stadtkämmerer Joachim Sinn ergänzte, dass der Mittelstand eine tragende Säule der Wirtschaft ist. Die Ansiedlung von neuen Großbetrieben ist derzeit realistisch gesehen nicht möglich. Aufgrund der Ringerschließung sind die Kosten höher und die veräußerbare Fläche naturgemäß kleiner. Deshalb ist vorgesehen, den Verkaufspreis für kleinere Gewerbegrundstücke entsprechend höher, voraussichtlich auf 200 €/m² festzulegen.

Einstimmig wurde der geänderte Bebauungsplanentwurf "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

4.    Zuschuss für die Cello-Akademie in Rutesheim 2009 und 2010

Vom 13. bis 19.04.2009 (Osterferien) wurde unter der Leitung und maßgeblichen Arbeit von Herrn Matthias Trück die erste Cello-Akademie in Rutesheim durchgeführt. Sein enormer Einsatz und die Arbeit seiner Familie, vieler Rutesheimer und die intensive Unterstützung durch die Stadt haben sich sehr gelohnt! Das Festival wurde musikalisch ein riesiger Erfolg und der Name "Rutesheim" wurde dadurch in sehr positiver Weise in die weite Welt getragen.

Die junge Stadt Rutesheim mit ihrem außergewöhnlich großzügigen und ideal gelegenen Schulzentrum u.a. mit den Räumen der neuen Aula/Mensa, Gymnasium, zahlreichen Klassenzimmern und mit der Bühl II - Halle mit ihrer relativ guten Akustik hat sich als sehr gut dafür geeignet erwiesen und alle Teilnehmer/innen und vor allem auch die Professoren und Dozenten waren voll des Lobes. Auch beim Publikum fanden die Kurse und Konzerte nachhaltigen Anklang. Natürlich haben dazu auch viele weiteren Faktoren wie die sehr engagierte und liebevolle Betreuung durch sehr viele ehrenamtlich Tätige beigetragen.

Die Abrechnung ist der Präsentation beigefügt. Sie endet mit einem Delta von 7.340 €.

Hinzu kommen Ausgaben (die die Stadt ausgelegt hat) im Gesamtbetrag von 4.289 € für Anzeigen in den benachbarten Amtsblättern (wobei der Nussbaum-Verlag aufgrund unseres "guten" Vertrages uns Anzeigen im Wert von rd. 8.000 € gar nicht berechnet hat) sowie für die Sonderreinigung der Mensa (355 €) und für das Ausleihen eines Flügels und für den Transport und das Stimmen von Flügeln (1.669,57 €).

Vorgeschlagen wird, nunmehr einmalig für die Cello-Akademie 2009 einen Gesamtzuschuss von 20.000 € zu gewähren und die bereits überwiesenen 10.000 € und die ausgelegten Ausgaben von 4.289 € damit zu verrechnen. Das heißt, dass noch 5.711 € überwiesen werden.

In den Folgejahren kann und soll der Zuschuss auf max. 10.000 € festgelegt werden.

Im nächsten Jahr 2010 plant Herr Trück, die Cello-Akademie in den Pfingstferien (ca. 28.5. bis 4.6.2010) durchzuführen. In den Osterferien ist er in den USA. Die Sommerferien sind aufgrund Sanierungen, Großputz, usw. und auch sonst nicht geeignet und die Herbstferien erscheinen ihm sehr ungünstig.

StR Brunner bestätigte, dass die Cello-Akademie eine tolle Sache ist und stellte fest, dass bei der Vorberatung im Verwaltungsausschuss Wert darauf gelegt wurde, dass auch weitere bedeutende Projekte jederzeit gerne geprüft und gegebenenfalls gefördert werden können.

Einstimmig wurde beschlossen:

Auf der Grundlage der vorgelegten Abrechnung wird für die Cello-Akademie 2009 ein Gesamtzuschuss von insgesamt 20.000 € und für die in den Pfingstferien 2010 geplante 2. Cello-Akademie in Rutesheim wird Herrn Trück zugesagt, dass sich die Stadt Rutesheim an einem nachgewiesenen Abmangel mit einem Betrag bis max. 10.000 € beteiligt.

Der überplanmäßigen Ausgabe von 10.000 € im Jahr 2009 wird zugestimmt.


5.    Bundestagswahl am 27. September 2009

  • Bestimmung der Wahlbezirke und der Wahlräume
  • Bildung eines Briefwahlvorstandes
  • Entschädigung der Mitglieder der Wahlorgane

Bildung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume

Nach § 12 Bundeswahlordnung bildet jede Gemeinde einen oder mehrere Wahlbezirke. Die Gemeinde bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Kein Wahlbezirk soll mehr als 2.500 Einwohner umfas­sen. Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks darf andererseits nicht so gering sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Die seitherigen Wahlbezirke und Wahlräume haben sich bewährt und sie sollen nicht verändert werden.

Berufung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter
Berufung der Beisitzer der Wahlvorstände

Nach § 9 Abs. 2 und 3 Bundeswahlgesetz und § 6 Abs. 1 und 2 Bundeswahlordnung ist für die Durchführung der Bundestagswahl am 27. September 2009 für jeden Wahl­bezirk der Gemeinde ein Wahlvorstand zu bilden. Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Beisitzern. Der Stellvertreter des Wahlvorstehers ist zugleich Beisitzer des Wahlvorstandes.

Wahlbewerber und Vertrauensleute für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlvorstandes berufen werden. Die Wahlvorstände sind während der Wahlhandlung beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, bei der Ermittlung und Fest­stellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.

Die Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter sowie die weiteren Beisitzer werden vom Bürger­meister berufen (Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung und Stadträte/innen).

Die Verwaltung sieht je Wahlvorstand die Berufung eines/r Wahlvorstehers/in und Stellvertreters/in plus jeweils 6 Beisitzer/innen vor. Das sind je Wahlvorstand 8 Per­sonen, wobei dann je Schicht immer 4 Personen, darunter der Wahlvorsteher und Schriftführer bzw. Stellvertreter anwesend sind.

Bildung eines Briefwahlvorstandes

Durch Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundeswahlgesetz kann der Kreiswahlleiter gem. § 8 Abs. 3 des Bundeswahl­gesetzes einen Wahlvorstand zur Feststellung des Briefwahlergebnisses für die einzelnen Gemeinden einsetzen. Von dieser Möglichkeit der Delegation wird der Kreiswahlleiter für die kommende Bundestagswahl wieder Gebrauch machen.

Der Briefwahlvorstand muss nach § 7 BWO gesondert gebildet werden, das heißt, es müssen ein besonderer Wahlvorsteher und besondere Beisitzer ernannt bzw. bestellt werden. Die Aufgaben des Briefwahlvorstandes können nicht von einem Wahlvorstand eines Wahlbezirks durchgeführt werden.

Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollen auf einen Briefwahlvorstand mindestens 50 Wahlbriefe entfallen. 2005 waren es 1.050 Briefwähler von 6.865 Wahlberechtigten (Wahlbeteiligung 85,6 %).

Das Ergebnis des Briefwahlvorstandes wird im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal ermittelt.

Kennzeichnung der Stimmzettel in den Wahlkabinen

Zur Kennzeichnung der amtlichen Stimmzettel werden in den Wahlkabinen seit vielen Jahren aus­schließlich nicht radierfähige Schreibstifte ("sogenannte Tinten­bleistifte") bereit gelegt. Kugelschreiber wären nicht gut geeignet, weil sie manchmal "austrocknen" können. Dann müsste der Wähler zuerst den Kugelschreiber wieder "schreibbar" machen; dies auf dem Stimmzettel. Das wäre nicht sinnvoll.

Zudem ist eine evtl. Manipulation auch dadurch ausgeschlossen, weil die Auszählung immer öffentlich und der Wahlvorstand dabei mit acht Personen besetzt ist.

Entschädigung der Mitglieder der Wahlvorstände und der Wahlhelfer

Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedern der Wahlvorstände und Wahlhelfern eine Entschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu gewähren.

  1. Einstimmig wurde beschlossen: Von der Bildung der Wahlbezirke, der Bestimmung der Wahlräume sowie der Berufung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter, der Beisitzer der Wahl­vorstände und der Bil­dung eines Briefwahlvorstandes für die Bundestagswahl am 27. September 2009 wird zustimmend Kenntnis genommen.
  2. Wahlvorstände, Beisitzer und Helfer für die Bundestagswahl erhalten eine Entschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
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