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Kommunales Förderprogramm

 

 

Kommunales Förderprogramm zur Bezuschussung privater Energieeinsparmaßnahmen und privater Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien

 

Kommunales Förderprogramm „Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien“


Seit 1. Januar 2008 fördert die Stadt Rutesheim Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien, um einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.

 

Gefördert werden für Altbauten, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt wurden: Thermische Solaranlagen, Wärmedämmung und Fensteraustausch, Regenwasserzisternen (nur zur Brauchwassernutzung und nicht in Mehrfamilienhäusern), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Luft- und Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken.

 

Merkblatt zum Förderprogramm Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien

Antrag zur Bezuschussung privater Energieeinsparmaßnahmen und Bauvorhaben

 


 

b. Kommunales Förderprogramm für den Wohnungsbau von Familien mit Kindern

 

Richtlinien

 

Mit dem Förderprogramm unterstützt die Stadt Rutesheim Familien bei der Bildung von Wohneigentum. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, kindergebundenen Zuschusses. Gefördert werden der Neubau, wie der Erwerb einer neugebauten Wohnimmobilie (Erstbezug).

 

Das städtische Förderprogramm startet zum 01.01.2009. Maßgebend ist das Datum des notariellen Kaufvertrags bzw. Werkvertrags oder hilfsweise das Datum der Baugenehmigung bzw. der Bestätigung im Kenntnisgabeverfahren.

 

Richtlinien des Förderprogramms für den Wohnungsbau von Familien mit Kindern

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Wohnungsbau von Familien mit Kindern

 

 

Ansprechpartner und weitere Auskünfte:

 

Das detaillierte Programm ist im Rathaus, Baurechtsamt bei Herrn Kohm, Zimmer 304, erhältlich.

Telefon: (07152) 5002-46 oder -41, E-Mail: g.kohm@rutesheim.de

 

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