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Aus der Gemeinderatssitzung
am 16. März 2009

1.    Bekanntgaben

a.      Haushaltsplan 2009 der Sozialstiftung Rutesheim bestätigt

Das Landratsamt Böblingen hat am 18.02.2009 die Gesetzmäßigkeit des vom Stiftungsrats der Sozialstiftung Rutesheim am 19.01.2009 beschlossenen Haushaltsplans, für das Haus­haltsjahr 2009 nach § 31 Stiftungsgesetz in Verbindung mit der Gemeindeordnung bestätigt.

b.     Sanierung Rasenplatz im Stadion Bühl erfolgt in den Pfingstferien 2009

Nach 23 Jahren intensiver Nutzung muss der Rasenplatz dringend saniert werden. Die Arbeiten wurden beschränkt auf 5 fachkundige Firmen ausgeschrieben und nun an den preisgünstigsten Bieter, Firma Kutter, Memmingen, zum Preis von 131.146,09 € vergeben. Erfreulich ist, dass damit der Haushaltsansatz um rd. 54.000 € unterschritten wird.

c.      Neue Leiterin des Ordnungsamtes und neue Mitarbeiterin im Sekretariat des Hauptamtes

Frau Debora Widmaier wurde als Leiterin des Ordnungsamtes bestellt. Ihre langjährige Vorgängerin, Frau Olga Seiz, ist nach ihrer rd. 1-jährigen Erkrankung ohne Aussicht auf Besserung auf eigenen Antrag zum 1.1.2009 in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt worden.

Als Nachfolgerin für die langjährige Mitarbeiterin im Sekretariat des Hauptamtes, Frau Renate Unselt, die mit Ablauf des September 2008 in den verdienten Ruhestand getreten ist, wurde nach öffentlicher Stellenausschreibung Frau Simone Cristina, Verwaltungsfachangestellte, aus Perouse zum 1.3.2009 angestellt.

2.    Haushalt 2009

a.     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009

b.     Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 2009

c.     Finanzplan mit Investitionsprogramm 2008 - 2012

-        Aktuelle Informationen zum Konjunkturpaket II

-        Beschlussfassung des Haushalts 2009

 

Der Bundestag hat am 13.2.2009 das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG - Konjunkturpaket II) beschlossen.

Der Bund fördert zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Finanzhilfen besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen.

Ergänzend zum Bundesprogramm hat das Land Baden-Württemberg ebenfalls ein Investitionsförderprogramm beschlossen, mit dem Mittel des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) zur Finanzierung kommunaler Investitionen zeitlich durch Aufstockung der Fördermittel vorgezogen werden sollen. Die Kommunen erhalten daraus rd. 210 Millionen  €, verteilt auf verschiedene Fachförderprogramme u.a. für die Stadtsanierung und die Sportstättenbauförderung.

Der Bundesgesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung klargestellt: "Zur Stärkung der konjunkturellen Entwicklung ist es entscheidend, dass die geförderten Maßnahmen zusätzlich erfolgen."

In einem neu eingefügten § 3a Abs. 2 ZuInvG wird die Zusätzlichkeit von Investitionen wie folgt definiert: "Die Zusätzlichkeit der geforderten Maßnahmen muss sowohl vorhabensbezogen als auch in Bezug auf die Summe der konsolidierten Investitionsausgaben des jeweiligen Landes einschließlich Kommunen gegeben sein."

In der Gesetzesbegründung heißt es zum § 3a Abs. 2 ZuInVG: Die Zusätzlichkeit muss vorhabensbezogen gelten, d.h. die Finanzierung eines Vorhabens darf nicht bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert sein ...

Baden-Württemberg erhält aus dem Konjunkturpaket II 1.237 Millionen €, davon entfallen auf die Kommunen 70% = 866 Millionen. Diese 866 Millionen an die Kommunen teilen sich in folgende Förderbereiche auf:

·        Bildungsinfrastruktur 499 Millionen € (frühkindliche Infrastruktur, Schulinfrastruktur, Büchereien usw.).

·        Sonstige Infrastruktur 367 Millionen € (u.a. Krankenhäuser und Stadtsanierung).

609 Millionen € der 866 Millionen € Gesamtfördermittel an die Kommunen werden pauschaliert verteilt (Schüler- und Kinderzahlen, Einwohnerzahlen). Die restlichen 257 Millionen € kommunalen Fördermittel werden in Fachförderprogramme eingestellt. 50 Millionen sollen zusätzlich in die Stadtsanierung fließen.

Rutesheim kann nach Mitteilung des Finanzministeriums vom 12.3.2009 insgesamt mit Finanzhilfen von 756.000 € rechnen. Die Finanzhilfen teilen sich wie folgt auf

·        Bildungspauschale (Bildungsinfrastruktur) 653.000 €

·        Infrastrukturpauschale 103.000 €.

Die für Rutesheim max. möglichen Finanzhilfen mit 756.000 € stellen 75% des Fördervolumens dar. Zusätzlich ist ein ergänzender Finanzierungsanteil (Eigenanteil) von 25% von den Kommunen aufzubringen.

Für Rutesheim errechnet sich ein Maßnahmenpaket mit einem max. Programmvolumen von rd. 1.008.000 €.

Die Umsetzung der Förderprogramme, die Förderrichtlinien, die Termine zur Antragstellung und Berichtspflichten, sowie die Klärung des Auszahlungsverfahrens und Erbringung des Verwendungsnachweises werden am 16.3.2009 vom Ministerrat der Landesregierung beraten. Die nachfolgenden Angaben stehen insoweit noch unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Landes.

Eine der wichtigen Fördervoraussetzungen ist, dass die Sanierungen in einem engen Zusammenhang mit energetischen Sanierungen stehen müssen und diese Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme sein müssen. Zweck der Förderung ist überwiegend die Einsparung von Energie. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind mindestens zu erfüllen. Die Zweckbindung für diese Förderbereiche ergibt sich aus der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die für andere Maßnahmen in den Schulen nicht gegeben ist.

Die Chancen für eine Bewilligung der für 2009 beantragten weiteren Fördermittel  für die Maßnahmen der Ortskernsanierung Rutesheim III (rd. 1 Million €), aber auch für die beantragten Finanzhilfen im Rahmen der Sportstättenbauförderung (zus. rd. 156.000 € für Maßnahmen in der Sporthalle Bühl I und in der Turnhalle Theodor-Heuss-Schule), erhöhen sich durch die zusätzlichen Mittel des Bundes und des Landes (Stadtsanierung + 60 Mio. €, Sportstätten + 30 Mio. €) mit den beiden Konjunkturpaketen.

Die neu vorgeschlagenen Maßnahmen erfüllen nach aktuellem Kenntnisstand die Voraussetzungen für eine Förderung durch das Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes. Alle Maßnahmen sind auch bislang nicht im Haushaltsplan veranschlagt und erfüllen damit auch das Merkmal der Zusätzlichkeit.

Beide Investitionshilfen, die Bildungspauschale und die Infrastrukturpauschale, sind für energetische Sanierungen zu verwenden. Der Anteil für energetische Sanierungen muss sich auf mindestens 30 % bis 40% der Gesamtkosten der einzelnen Maßnahme belaufen. Eine Verrechnung übriger Finanzhilfen eines Förderbereichs mit Maßnahmen eines anderen Förderbereichs ist nicht möglich.

Nach ersten überschlägigen Berechnungen kann Rutesheim voraussichtlich Finanzhilfen für folgende Maßnahmen erhalten:

Sporthalle Bühl I: Sanierung der Duschen, Erneuerung des Flachdaches über den Geräteräumen mit Wärmedämmung, Fenstererneuerung im Foyer. Das Hauptdach wurde bereits vor einigen Jahren erneuert und hat dabei eine Wärmedämmung erhalten.

Wärmedämmung der Heizleitungen zu den älteren Gebäuden des Schulzentrums. Die Gebäude haben bereits in den 90er-Jahren einen Vollwärmeschutz und neue Fenster erhalten. Auch die Heiz- und Technikzentrale mit Blockheizkraftwerk ist auf dem neuesten Stand.

Altes Rathaus: Erneuerung der Fenster und Elektrik.

Erneuerung der Heizung im Neuen Rathaus. Mit dieser Maßnahme ist die Infrastrukturpauschale bereits voll ausgeschöpft.

Gefördert werden Maßnahmen, die am 27. Januar 2009 oder später begonnen und spätestens bis Ende 2010 baulich abgeschlossen und 2011 abgerechnet sind.

Die Nachweise für die zweckentsprechende Verwendung sind nach Abschluss der Baumaßnahmen bzw. Beschaffungen den Prüfungsbehörden vorzulegen.

Doppelförderungen im Zukunftsinvestitionsprogramm und den Fachförderprogrammen sind nicht möglich. Falls der Antrag für die Maßnahmen in der Sporthalle Bühl I im Zukunftsinvestitionsprogramm gefördert werden soll wäre der Antrag im Sportstättenbauförderprogramm zurückzuziehen. Die Frage in welchem Programm dieser Antrag endgültig gestellt wird bedarf in Abhängigkeit der Förderaussichten in den nächsten Tagen noch der Klärung.

Die aktuelle Entwicklung der Zins- und Steuereinnahmen, sowie sonstige Veränderungen der Haushaltslage in Rutesheim werden im Haushaltszwischenbericht oder ggf. in einer Nachtragssatzung im Sommer 2009 gesondert dargestellt.

Bürgermeister Dieter Hofmann kritisierte, dass die Verteilung der Mittel des Konjunkturpakets II an die Städte und Gemeinden zu restriktiv geregelt ist. In den Schulgebäuden der Stadt Rutesheim gibt es keine grundlegenden Sanierungsrückstände. Auch energetisch sind die Schulgebäude auf modernem Stand. Z.B. ist das Gymnasium relativ neu, die Gebäude des Schulzentrums wurden Mitte der 90er Jahre umfassend modernisiert. Die Außenwände erhielten einen Vollwärmeschutz, die Fenster wurden erneuert, auch die Dächer wurden Zug um Zug erneuert und dabei stets mit einem zeitgemäßen Vollwärmeschutz ausgestattet. Auch die Heizzentrale ist relativ neu und vor wenigen Jahren wurde ein Blockheizkraftwerk installiert. Aus diesem Grund wird es in Rutesheim schwer möglich sein, die vollständige Bildungspauschale in Höhe von 653.000 Euro Fördermitteln durch sinnvolle Maßnahmen vollständig umzusetzen. Durch die vor allem energetische Ausrichtung wird das Konjunkturpaket auch nur wenige Gewerke, sprich Branchen (z.B. Wärmedämmung, Fenster, Heizungsbau) massiv mit zusätzlichen Aufträgen ver­sorgen und in der Folge werden zwangsläufig diese Preise dafür spürbar steigen. Auch sei zu kritisieren, dass die Finanzhilfen nach der Bildungspauschale und der Infrastrukturpauschale nicht miteinander verrechnet werden können.

StR Boehm erklärte, dass auch er sich ein unkomplizierteres Programm gewünscht hätte. Den von der Verwaltung zur Umsetzung des Konjunkturpakets nun vorgeschlagenen Maßnahmen könne man zustimmen.

StR Schlicher bestätigte, dass er bei der Umsetzung gemischte Gefühle hat. Einerseits hat das Programm eine klare Richtung und nunmehr klare Spielregeln. Es gibt zweifellos Kommunen mit viel größeren Sanierungsrückständen, Baustellen usw. Die Zielrichtung "energetische Maßnahmen" ist jedoch sehr erfreulich. Bedauerlich ist allerdings die Trennung zwischen den beiden Bereichen "Bildung" und "Infrastruktur". Das ist für Rutesheim nachteilig.

StR Diehm bestätigte, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung sinnvoll sind und die SPD zustimmen werde. Außerdem verwies er auf das zusätzliche Programm des Landes. Seine Frage nach evtl. Zuschüssen für die gewünschte 2. Stelle für einen Schul­sozialarbeiter musste allerdings verneint werden. Für diese Personalkosten gibt es keine Zuschüsse.

Anschließend wurde der Haushalt 2009 einstimmig beschlossen und zusätzlich wurde einstimmig beschlossen:

Die Stadt Rutesheim beantragt für die genannten Maßnahmen die Förderung nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes.

Zur Ausführung und zum Baubeginn der Maßnahmen bedarf es konkreter Baubeschlüsse des Gemeinderats.

3.    Arbeitsprogramm des Gemeinderats und der Stadtverwaltung

Das Arbeitsprogramm stellt die arbeitsintensivsten Schwer­punkte der Stadt­verwaltung und des Gemeinderats dar. Dabei wird nicht nur das neue Haushalts­jahr betrachtet, sondern es werden auch mittel- bis langfristige Projekte dargestellt. Unter der bisherigen Bezeichnung "Gemeindeentwicklungskonzept" wurde das Arbeitsprogramm erstmals 2002 aufgestellt und seither jährlich fortgeschrieben. Ab 2006 wird die einheit­liche Bezeichnung "Arbeitsprogramm" festgelegt. Für eine konsequente Umsetzung der Aufgaben ist eine Festlegung nach Prioritäten erforderlich, das heißt, welche Aufgaben aus Sicht des Gemeinderats und Stadt­verwaltung sehr dringend, dringend und weniger dringend sind.

Zeitlich, oder von der Bedeutung her betrachtet, sind in diesem Jahr vordringlich (Priorität 1) 11 Aufga­benschwerpunkte (Vorjahr 14) zu bearbeiten. Vor allem sind hier die Konversion des fr. Drescherareals mit dem neuen Wohngebiet "Auf der Steige", das neue "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss", der Neubau der Bücherei und der Kinderkrippe und die Fortsetzung der Ortskernsanierung mit den Straßenraumgestaltungen zu nennen.

Neu aufgenommen wurde die dank der künftigen Bosch-Ansiedlung in Renningen-Malmsheim möglich gewordene Verlegung sprich der Neubau des Kreisverkehrs Perouse einschließlich seiner Zufahrten im Zuge der K 1013 Malmsheim - Perouse - Flacht nach Osten mit einem nochmals wesentlich verbesserten Lärmschutz für Perouse.

Alle aufgeführten Vorhaben sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Haus­halts­planes 2009 enthalten und wesentlicher Teil des sehr beachtlichen Investitions­programms von rd. 40 Mio. € in den Jahren 2008 - 2012.

Das Arbeitsprogramm bildet auch die Grundlage für die Umsetzung der im Stadtent­wicklungs­plan (STEP) enthaltenen Projekte.

Bereits vollständig abgearbeitet und daher - gegenüber dem Vorjahr - nicht mehr erfasst sind folgende Projekte:

1.      Die Stadterhebung von Rutesheim zum 1. Juli 2008 mit ihren 27 besonderen Veranstaltungen vom 19. April bis 31. Dezember 2008.

2.      Die Herausgabe der Stadtchronik Rutesheim.

3.      Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans.

4.      Der Ausbau der K 1013 Perouse - Malmsheim durch den Landkreis Böblingen.

5.      Die Spielplatzkonzeption.

6.      Der Neubau der Aula / Mensa einschließlich ihrer Abrechnung.

Auf Frage von StR Schradi zur Ansiedlung der Firma Bosch in Malmsheim bestätigte Bürgermeister Dieter Hofmann, dass diese hoffentlich kommen werde. Allerdings ist erst in einigen Wochen mit abschließender Klarheit zu rechnen. Nur unter der Voraussetzung, dass sich Bosch hier ansiedelt, sind die im Arbeitsprogramm genann­ten weiteren Straßen­bau­maßnahmen, wie z.B. die Verlegung des Kreisverkehrs Perouse einschließlich der Zufahrten möglich.

Die Frage von StR Diehm, ob das neue EDV-Verfahren im Finanzwesen Finanz+ mit der künftigen Doppik kompatibel ist, bestätigte Kämmerer Sinn uneingeschränkt.

Einstimmig wurde das Arbeitsprogramm beschlossen. Auf die vollständige Veröffentlichung des Arbeitsprogramms in diesem Amtsblatt wird verwiesen.

4.    Neubau Christian-Wagner-Bücherei

1.  Vergabepaket und Kostenanschlag

-  Vergabe von Leistungen und Lieferungen

Der Gemeinderat hat am 21.7.2008 der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung in Höhe von rd. 6,420 Mio € zugestimmt. In der Sitzung des Gemeinderats am 8.12.2008 wurden die Abbrucharbeiten für die Gebäude Pforzheimer Straße 1 - 13 an die Fa. Reusch, Riederich, vergeben. Parallel hierzu wurden die Leistungen für den Neubau der Bücherei öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben.

Die Abbrucharbeiten der Fa. Reusch laufen termingerecht. Zwischenzeitlich hat auch die Fa. Wiesmüller, Böblingen, mit der Kanalverlegung zwischen der Raiffeisenstraße und der Leonberger Straße begonnen. Auch diese Arbeiten sind im Zeitplan.

Im Herbst 2008 wurden vom Büro Wörner, Stuttgart, das für den Architekten und Stadtplaner Zoll die Ausschreibungen fertigt und die Bauleitung übernimmt, Ausschreibungsunterlagen für 5 Gewerke (Erdarbeiten, Rohbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten, Metalldach- und Dachabdichtungsarbeiten und Natursteinfassade) erstellt und versandt. Parallel erstellten die Ingenieurbüros Ebök, Tübingen, (Heizung, Sanitär und Lüftung) und Raible, Reutlingen (Elektro, Medientechnik, Blitzschutz und Aufzug) die Ausschreibungsunterlagen für die technischen Gewerke.

Aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung zugunsten einer Vereinfachung des Vergaberechts zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen wurden nur die Rohbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben, alle anderen Gewerke beschränkt. Zwischenzeitlich hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mitgeteilt, dass diese Kriterien einer beschränkten Ausschreibung bis 1 Mio. € netto und einer freihändigen Vergabe bis 100.000 € netto bis Ende 2010 auch landesweit ihre Gültigkeit haben und auf Kommunen übertragen werden können. Die beschränkte Ausschreibung hat den Vorteil, dass hier Firmen zur Teilnahme eingeladen werden können, die bekannt sind, gute Referenzen aufweisen und leistungsfähig sind.

Der beiliegende Kostenanschlag zeigt die Ergebnisse der Ausschreibung des 1. Vergabepakets im Vergleich mit der Kostenberechnung, die von Herrn Architekt Bürklein vom Büro Zoll von der bisherigen Einteilung nach Bauteilen gemäß DIN 276 auf Gewerkssummen umgestellt wurde. Die Gesamtsumme der Vergaben beläuft sich auf brutto rd. 2,918 Mio. € und unterschreitet damit die Kostenberechnung um rd. 16.000 €. Hierbei weist der Architekt darauf hin, dass bereits Standardverbesserungen enthalten sind, die in der Kostenberechnung bisher nicht enthalten waren:

·        Der Anliefereingang zu den Läden erhält ein kleines Vordach als Wetterschutz,

·        die Natursteinfassade wird im Sockelbereich statt mit 4 cm mit einer Stärke von 5 cm ausgeführt, um zukünftigen Schäden entgegenzuwirken,

·        für den Bürgersaal ist ein mobiles Regiepult vorgesehen,

·        in der Bücherei sollen zusätzliche Tischleuchten die Arbeitsplätze besser belichten,

·        in der Kinderkrippe werden aus Sicherheitsgründen Rauchmelder an den Decken der verschiedenen Räume installiert und über eine kleine Brandmeldezentrale mit Strom, Notstrom (Batterie) und einem Alarm ausgestattet. Diese Standardverbesserungen in Höhe von rd. 16.000 € sind in der Kostenanschlagssumme von 2,918 Mio. € bereits enthalten.

Alternativ zur Bekiesung des Edelstahlflachdaches wurde eine extensive Dachbegrünung ausgeschrieben, die die Fa. Kohl mit brutto 11.516,23 € angeboten hat. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 3.3.2008 wurde eine extensive Dachbegrünung mit damals geschätzten Kosten von 25.000 € abgelehnt. Nunmehr wird diese Verbesserung der Dachlandschaft, des Gebäudeklimas und der Wasserhaltung nochmals von der Verwaltung zur Ausführung vorgeschlagen, zum einen aufgrund der genannten Vorteile, zum anderen aufgrund des deutlich geringeren Angebotspreises im Vergleich zur Kostenschätzung. Als Nachteil dürfen jedoch auch die zukünftig jährlich ca. 400 € höheren Wartungskosten nicht vergessen werden.

Die weiteren Optionen mit Mehr- oder Minderkosten bzgl. des mobilen Regiepults für den Bürgersaal und der zusätzlichen Bühnenbeleuchtung für den Bürgersaal hat Herr Fachingenieur Kühfuss vom Ingenieurbüro Raible in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 09.03.2009 erläutert.

Bei den getrennten und beschränkten Ausschreibungen für die Lüftungen im Bürgersaal und in der Kinderkrippe wurde jeweils nur ein Angebot abgegeben. Trotz Zusagen von verschiedenen Firmen gegenüber dem Fachingenieur gingen hier keine weiteren Angebote ein. Die Prüfung durch das Ingenieurbüro Ebök, Herrn Müller, ergab, dass das Angebot der Fa. Haustechniker, Leonberg, als überhöht anzusehen ist.

Die Kostenberechnung für das Gewerk Lüftung beträgt 138.119,73 €, das Angebot der Haustechniker, Leonberg, beläuft sich auf 188.731,37 €. Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, die beschränkte Ausschreibung aufzuheben und im Herbst 2009 im Rahmen des 3. Vergabepakets eine erneute beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Die angefragten Firmen, die jetzt nicht abgegeben haben, sollen dann nicht nochmals zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Dank der guten Planungs- und Ausschreibungsarbeit der Büros Zoll, Wörner, Ebök und Raible wurde die Kostenberechnung eingehalten bzw. leicht unterschritten. Vorgeschlagen wird, den eingesparten Betrag als Unvorhergesehenes einzuplanen.

Termine

Aufgrund des inzwischen zügigen Baufortschritts beim Neubau des Pflegeheims "Am Marktplatz" und entsprechender Zusagen des Bauträgers Koch und Mayer kann davon ausgegangen werden, dass der Umzug der letzten Bewohnerin aus der Pforzheimer Straße 7 in eine Wohnung über dem Pflegeheim Ende April durchgeführt werden kann. Anschließend ist der sofortige Abbruch dieses Wohngebäudes vorgesehen. Der Baubeginn für die Erdarbeiten der Bücherei wurde auf den 11. Mai 2009 datiert. Am 2. Juni 2009 soll die Fa. Stäbler, Weil der Stadt, mit den Rohbauarbeiten beginnen, die Fertigstellung des Rohbaus soll bis Weihnachten 2009 erfolgen. Das neue Gebäude soll Ende November 2010 bezogen werden.

Finanzierung: Die Vergabesummen sind im Haushaltsplan 2009 enthalten.

Der Technische Ausschuss hat am 09.03.2009 in Gegenwart der Architekten und Fachingenieure eingehend vorberaten und dabei u.a. auch über 3 Optionen entschieden. Zum Einen hat er die extensive Dachbegrünung mit Mehrkosten von 11.500 Euro beschlossen. Im Bürgersaal ist die Option "mobiler Regiepult" nicht notwendig. Für anspruchsvollere Veranstaltungen mit besonderer Bühnentechnik ist die auch hiermit sehr gut ausgestattete Aula im Schulzentrum die bessere Lösung. Mikrofon und Lautsprecher sind im Bürgersaal vorgesehen. Nicht notwendig ist auch die aufwändige Bühnenbeleuchtung im Bürgersaal. Die Kosten für diese 2 Positionen hätten rund 23.000 Euro betragen. Sie werden damit eingespart.

Das für die Natursteinfassade der Bücherei ausgewählte Material heißt "Gauinger Travertin". Ein Kalkstein, der aus Gauingen bei Zwiefalten kommt.

Mit diesem 1. Vergabepaket sind dann rd. 50% der Bausumme vergeben.

Einstimmig wurde beschlossen:

1.      Dem Kostenanschlag des Architekten und Stadtplaners Zoll, Stuttgart, vom 27.2.2009 für den Neubau der Christian-Wagner-Bücherei wird zugestimmt.

         Danach belaufen sich die Projektgesamtkosten auf 6.419.635,75 € entsprechend der Kostenberechnung.

2.      Mit den Erdarbeiten wird die Fa. Kilper, Rutesheim, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 64.966,86 €.

3.      Mit den Rohbauarbeiten wird die Fa. Stäbler, Weil der Stadt, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 1.321.379,42 €.

4.      Mit den Gerüstbauarbeiten wird die Fa. Schnabel, Ludwigsburg, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 50.965,44 €.

5.      Mit den Metalldach- und Dachabdichtungsarbeiten wird die Fa. Kohl, Waldshut-Tiengen, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 181.438,83 € .

6.      Mit der Herstellung der Natursteinfassade wird die Fa. Lauster, Stuttgart, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 429.704,46€.

7.      Mit den Sanitärinstallationsarbeiten wird die Fa. Kern, Pfalzgrafenweiler, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 110.120,53 €.

8.      Mit den Heizungsinstallationsarbeiten wird die Fa. Kern, Pfalzgrafenweiler, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 202.418,04 €.

9.      Mit den Elektroninstallationsarbeiten wird die Fa. Speidel, Göppingen, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 470.048,64 €.

10.   Mit der Medientechnik wird die Fa. Imtech, Aalen, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 35.277,80 €.

11.   Mit den Blitzschutzarbeiten wird die Fa. Blitzableitungsbau Süd, Gottmadingen, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 4.934,34 €.

12.   Mit den Aufzugsarbeiten wird die Fa. Kone, Ludwigsburg, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 46.617,06 €.

13.   Die erfolgte beschränkte Ausschreibung für die Lüftungsinstallationsarbeiten für den Bürgersaal und die Kinderkrippe wird aufgehoben. Zusammen mit dem 3. Vergabepaket wird im Herbst 2009 eine erneute beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

14.   Das Alternativangebot der Fa. Kohl, Waldshut-Tiengen, für eine extensive Dachbegrünung wird anstelle der bisher geplanten Kiesschüttung beauftragt. Die Vergabesumme   beträgt 11.516,23 € und wird mit dem eingesparten Betrag aus dem 1. Vergabepaket in Höhe von 15.852,37 € verrechnet.

15.   Das mobile Regiepult für den Bürgersaal, das aus einem fahrbaren Wagen und einem Mischpult besteht, wird nicht benötigt. Bei einem späteren Bedarf kann dieses Regiepult ohne zusätzlichen technischen Aufwand nachgerüstet werden. Die Minderkosten betragen 3.699,97 €.

16.   Eine Bühnenbeleuchtung (verschiedene Scheinwerfer) wird für den Bürgersaal nicht benötigt. Das Angebot für die Bühnenbeleuchtung in Höhe von  19.325,04 € wird nicht beauftragt.

17.   Der vorläufig eingesparte Betrag in Höhe von brutto 8.036,11 € wird für "Unvorhergesehenes" reserviert.

5.    Ortskernsanierung Rutesheim III

Umgestaltung der Flachter Straße zu einem Marktplatz

Straßenbauarbeiten: Erneuerung der Oberflächenbeläge und Neubau eines Brunnens

-        Tiefbauarbeiten: Erneuerung des Kanals und der Wasserleitung

-        Kostenanschlag

-        Vergabe von Leistungen und Lieferungen

 

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 8.12.2008 dafür entschieden, für die Umgestaltung der Flachter Straße und des Pflegeheimplatzes nicht Granit, sondern einen Betonpflasterbelag einzubauen. Die Kostenberechnung wurde durch den Wegfall des wesentlich teureren Granitpflasters im Vergleich zum Betonpflaster um rd. 542.000 € reduziert auf 1.413.000 € unter Berücksichtigung der Mehrkosten für Leuchten (14.000 €), für die Umverlegung der Ampel Rathauspassage (neu 7.000 €) und Anlegung von ca. 30 Fahrradstellplätzen (neu 10.000 €).

Auf dieser Grundlage wurden die Bauleistungen für Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten und Verlegung der Wasserleitung öffentlich und die Brunnentechnik beschränkt ausgeschrieben.

Die Angebote der Firmen Karl Kohler, Ditzingen in Höhe von brutto 1.093.880,38 € und Martin Weitbrecht, Stuttgart, in Höhe von brutto 79.186,88 € sind die wirtschaftlichsten Angebote. Die Referenzen wurden geprüft und auch das jeweilige Vergabegespräch fiel zur Zufriedenheit aus.

Bei der beschränkten Ausschreibung der Brunnentechnik wurden 4 Angebote abgegeben. Nach der Angebotseröffnung und rechnerischer Prüfung liegt von der Fa. Aqua­consult, Münster, das günstigste Angebot vor in Höhe von brutto 62.872,46 €. Da hier noch Klärungsbedarf bzgl. Schachtausstattung und Schachtlage bestehen, wird noch Zeit benötigt. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, den Auftrag zu erteilen, sobald im Verlauf des Monats März die wesentlichen Details geklärt sind und ein Vergabegespräch durchgeführt wurde. Zudem werden auch noch 3 beispielhafte Schächte besichtigt.

Die Kostenberechnung wird bei der Kanalisation (brutto rd. 94.000 €), bei der Wasserleitung (brutto rd. 87.000 €) und beim Straßenbau (Verkehrsanlage Flachter Straße und Freianlage Flachter Straße mit Brunnen und Wasserlauf, brutto rd. 136.000 €) deutlich unterschritten.

Termine:

Fa. Kohler wird nach Ostern an der Leonberger Straße beginnen und dort an den Kanal, den die Fa. Wiesmüller, Böblingen, derzeit verlegt, anschließen und sich Richtung Kirchstraße und später Richtung Heimerdinger Straße vorarbeiten. Im Stufengraben wird dann durch die Fa. Weitbrecht die neue Wasserleitung verlegt. Der Graben wird nach einer bestimmten Länge wieder verfüllt, so dass zeitweise von der Leonberger Straße zugefahren werden kann zur Anlieferung / zum Einkauf in den Läden. Weiterhin können dann bereits auch die Pflasterarbeiten, beginnend an der Leonberger Straße, ausgeführt werden.

Das Ende der Bauarbeiten ist Ende November 2009.

Derzeit wird noch geklärt, den Brunnenschacht an das Untergeschoss der Tiefgarage des Pflegeheimneubaus anzudocken. Dies hat vor allem beim laufenden Betrieb und bei der Wartung erhebliche Vorteile. Erfahrungsgemäß muss der Wassermeister während des Brunnenbetriebs wöchentlich mindestens zwei Mal in den Brunnenschacht für Wartungsarbeiten gehen.

Die Stadt legt allergrößten Wert darauf, dass die Bauzeit für die Kanalverlegungen und Neugestaltungen bis Ende Oktober 2009 exakt eingehalten wird. Im Leistungsverzeichnis und Bauvertrag ist dazu zu vereinbaren, dass bei Termin­verzug zusätzlich auch am Samstag gearbeitet werden muss.

StR Schradi bestätigte den Gesichtspunkt "Wartungsaufwand" und unterstützte die Planung, den Brunnenschacht direkt an das UG der Tiefgarage des Pflegeheimneubaus anzudocken.

StR Harzer bat um zeitnahe Informationen, falls sich Kosten erhöhen würden. Dies bestätigte Stadtbaumeister Dieterle-Bard.

Auf Frage von StR Boehm erläuterte Stadtbaumeister Dieterle-Bard, dass das vorgesehene Andocken des Brunnenschachtes Mehrkosten verursacht, diese sich aber langfristig zweifellos amortisieren werden.

Mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung wurde beschlossen:

1.      Dem Kostenanschlag vom 27.2.2009, aufgestellt vom Ingenieurbüro Klinger und Partner und dem Architekten und Stadtplaner Zoll wird zugestimmt. Danach ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 1,91 Mio. €.

2.      Mit den Tief-, Kanal- und Straßenbauarbeiten wird die Fa. Karl Kohler, Ditzingen, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 1.093.880,38 €.

3.      Mit der Lieferung und der Verlegung der Wasserleitung wird die Fa. Martin Weitbrecht, Stuttgart, beauftragt. Die Vergabesumme beträgt 79.186,88 €.

4.      Die Verwaltung wird ermächtigt, die Arbeiten für die Brunnentechnik zu vergeben.

6.    Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften

-         Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans

-         Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

-         Billigung des Bebauungsplanentwurfs, des Umweltberichts und der Grünordnungsplanung

-         Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 10.3.2008 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt der Gemeinde am 19. März 2008 veröffentlicht. Die Veröffentlichung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Mitteilungsblatt am 19. Juni 2008.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung am 10. Juli 2008 im Rathaus Rutesheim statt. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung und der städtebaulichen Lösungen und Auswirkungen der Planung wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 11. Juli 2008 und Zusendung der für diese Behörden und Träger öffentlicher Belange relevanten Unterlagen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt, mit Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde den Stadträten umfassend dargestellt.

Der Bebauungsplanentwurf (Lageplan, Textteile und Begründung) wurde durch das Bauamt und das Vermessungsbüro Hils in Stuttgart, Herrn Brettschneider, erstellt. Der Umweltbericht und die Grünordnungsplanung wurden von dem beauftragten Ingenieurbüro KMB in Ludwigsburg, Frau Hofmann, erstellt.

Das Gebiet innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im gültigen und rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2008 - 2025 der Stadt Rutesheim als gewerbliche Baufläche dargestellt. Somit wird der Bebauungsplan aus dem geltenden Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan entwickelt.

Untersuchungen im Rahmen der Bebauungsplanung wurden wie folgt durchgeführt:

-         Verkehrsuntersuchung zur Flächennutzungsplanfortschreibung und auch zu den Bebauungsplänen "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" und Wohngebiet "Auf der Steige" der BS-Ingenieure, Ludwigsburg, vom März 2008.

-         Schalltechnische Untersuchung der BS-Ingenieure, Ludwigsburg, vom Januar 2009.

-         Konzeptstudie zur Entwässerung für das "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" und auch für das künftige Wohngebiet "Auf der Steige" des Büros Klinger und Partner, Stuttgart, vom März 2008.

-         Geotechnisches Gutachten des Büros Prof. Dr. Ing. Vees, Leinfelden-Echterdingen, vom 10.7.2008.

-         Beurteilung der Untergrundverhältnisse im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers des o.g. Büros Prof. Dr. Ing. Vees vom 12.3.2008.

-         Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros "Gruppe für ökologische Gutachten Detzel und Matthäus", Stuttgart, vom November 2008.

-         Geophysikalische Prospektion wegen evtl. römischer Bodendenkmäler auf Anregung der archäologischen Denkmalpflege durch das Büro Posselt und Zickgraf Prospektionen GbR, 64367 Mühltal, vom November 2008.

Baumassenzahl

Im Vergleich zum Vorentwurf enthält der nunmehrige Bebauungsplanentwurf die Festsetzung von Baumassenzahlen gemäß § 21 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist (§ 19 Abs. 3 BauNVO). Die Baumasse wird nach den Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden des untersten Vollgeschosses bis zur Decke des obersten Vollgeschosses ermittelt. Untergeordnete Bauteile bleiben unberücksichtigt.

Die Baumassenzahl wird in den einzelnen Baugebietsteilen unterschiedlich festgesetzt. Die Differenzierung ergibt sich vor allem aus den festgelegten unterschiedlich zulässigen Höhen baulicher Anlagen.

Städtebaulich ist die Festsetzung der Baumassenzahl, vor allem in Gewerbegebieten, sinnvoll, um durch Festsetzung differenzierter Baumassen Gliederungen und Verdichtungen der zulässigen Baukörper im Plangebiet zu regeln. Bei gewerblichen Gebäuden ist die Zahl der Vollgeschosse nicht aussagekräftig, da je nach Nutzung sehr unterschiedliche Geschosshöhen erforderlich werden. Deshalb sind Höhenbeschränkungen bis Oberkante Dach ausreichend. Dazu werden Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ), Bauweise und Dachformen getroffen.

Anzumerken ist, dass die Erschließungsbeiträge für Wasser und Abwasser entsprechend der Baumassenzahl zu bemessen sind.

Umlegung

Am 14. Juli 2008 erfolgte der Umlegungsbeschluss gemäß § 47 BauGB (Einleitung der Baulandumlegung) durch den gebildeten Umlegungsausschusses der Stadt Rutesheim. In der Sitzung des Umlegungsausschusses am 22. September 2008 erfolgten Beschlussfassungen über die Festsetzung des Verteilungsmaßstabes, der Einwurfs- und Zuteilungswerte sowie der Entschädigungen für Leitungsrechte und Abfindungen für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen. Seitdem hat der beauftragte Umlegungsträger, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart, Herren Kupferberg und Riedißer, auf der Grundlage der beschlossenen Werte Gespräche mit den Umlegungsbeteiligten geführt, mit dem Ziel, entsprechende Umlegungs- und Erschließungsverträge mit den Beteiligten abzuschließen.

Bislang konnten Einigungen mit einem Großteil der Grundstückseigentümer, jedoch nicht mit allen Eigentümern erzielt werden.

StR Schlicher sprach die Radwegführung entlang der neuen Erschließungsstraße dieses Gewerbegebiets an.

Beigeordneter Martin Killinger erläuterte, dass v.a. für die Perouser Schulkinder die relativ sichere Radwegführung entlang der Straße Perouse - Rutesheim über die Unterführung Friolzheimer Weg mit der direkten Verbindung zum Radweg Röte-Schulzentrum die objektiv am Besten geeignetste und attraktivste Strecke ist und bleiben wird.

Die Querung bei der Einmündung der Pforzheimer Straße in die Umgehungsstraße ist dank den Verkehrsinseln relativ sicher. Die kreuzungsfreie Unterführung Friolzheimer Weg ist jedoch zweifellos am Sichersten.

Einstimmig wurde beschlossen:

1.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats der Stadt Rutesheim vom 10. März 2008 geändert, entsprechend dem Lageplan zum Bebauungsplanentwurf vom 9. März 2009.

2.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB und Anregungen von Bürgern im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden gewertet und abgewogen.

3.      Der Bebauungsplanentwurf "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss" wird mit folgenden Bestandteilen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

-         Lageplan mit Zeichenerklärung vom 9.3.2009

-         Textteile vom 9.3.2009

-         Begründung vom 9.3.2009

-         Umweltbericht zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" vom 9.3.2009 mit integriertem Grünordnungsplan (Textteil)

-         Übersicht Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmenplan vom 13.1.2009, Bestands- und Konfliktplan vom 4.12.2008, Ausgleichsflächen Renaturierung Eisengriffbach und Teilentsiegelung Heimsheimer Straße (L 1179) vom 22.11.2009)


In § 2a BauGB ist festgelegt, dass der Umweltbericht ein gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan ist.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die anstehenden weiteren Verfahrensschritte gemäß BauGB durchzuführen (öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorherige Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung in den Stadtnachrichten sowie erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).

7.    Rathaus Rutesheim

Energieeinsparende Baumaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II

-         Erneuerung der Heizung: Umstellung von Strom auf Gas/Pellets

-         Erneuerung der Fenster und Glasfassaden

Das Neue Rathaus, Baujahr 1975 - 1977, wird derzeit mit einer Elektrofußbodenheizung beheizt, die nachts mit Nachtstrom aufgeladen wird. Dieses Heizsystem ist sehr träge. Die Temperatur in den Räumen ist nur bedingt einstellbar, da sich die Heizschlaufen (Kupferdrähte) im Estrich befinden, die eine sehr lange Vorlaufzeit zur Erwärmung der Räume benötigen. Der Stromverbrauch und die Stromkosten für den jährlichen Wärmestrom sind sehr hoch. Im Rahmen des Gebäude- und Energiemanagements wurde daher geprüft, ob die Elektroheizung wirtschaftlich vertretbar ausgetauscht werden kann.

Als Grundlage zum Vergleich mit einem anderen Heizsystem, wurde Gas ausgewählt. Die Alternative Beheizung mit Holzpellets soll nach der Grundsatzentscheidung zugunsten einer Heizungs- und Fassadenerneuerung im Detail untersucht werden.

In den Kosten von rd. 210.000 € (für die Erneuerung der Heizung) ist ein Gasbrennwertgerät mit einem außenliegenden Edelstahlkamin enthalten. In jedem Raum müssten dann neue Heizkörper (z. B. Röhrenheizkörper) mit Thermostatventilen eingebaut werden.

Sofern auch die Fenster und die Festverglasung erneuert werden, sollen sie in Aluminium oder in Holz-Aluminium ausgeführt werden. Hierzu müsste das Rathaus komplett eingerüstet werden. Die Kosten betragen dafür rd. 410.000 €. Nach den neuesten Details sind dafür jedoch keine zusätzlichen Fördermittel erhältlich. Nicht ausgeschöpfte Beträge der Bildungspauschale dürfen nicht mit Kosten bei der allgemeinen Infrastruktur verrechnet werden.

Die Umbauarbeiten werden ca. 8 Wochen dauern und parallel zum laufenden Betrieb des Rathauses ausgeführt werden müssen.

Aufgrund den neuesten Informationen zum Konjunkturpaket II soll als energetische Maßnahme im Infrastrukturprogramm des Konjunkturpakets II der Aus­tausch der vorhandenen Elektroheizung durch eine Gaszentralheizung bzw. Pelletsheizung mit dem Einbau neuer Heizkörper angemeldet werden. Wie gesagt, sind für die Erneuerung der Fenster keine weiteren Fördermittel möglich, weil die Infrastrukturpauschale bereits mit der Heizungserneuerung ausgeschöpft sein wird.

Die Entscheidung über die Durchführung dieser Maßnahmen und alles Weitere wird bis zur Gemeinderatsklausur im November 2009 vertagt. Dann wird auch klar sein, ob diese Maßnahme gefördert wird, wenn ja wie oder nicht.

Einstimmig wurde beschlossen:

1.      Im Neuen Rathaus Rutesheim sollen energieeinsparende Baumaßnahmen (Erneuerung der Heizung mit Gas oder Holzpellets) zur Förderung mit Zuschüssen aus dem Konjunkturpaket II des Bundes angemeldet werden.

2.      Die Entscheidung über die Durchführung dieser Maßnahmen und alles Weitere wird bis zur Gemeinderatsklausur im November 2009 vertagt.

3.      Die Arbeiten sollen im Jahr 2010 ausgeführt werden.

8.    Fortschreibung des Nahverkehrsplans durch den Landkreis Böblingen

-  Stellungnahme der Stadt Rutesheim

Ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) hat für die Mobilität unserer Gesellschaft und v.a. auch für den nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz eine ganz besondere Bedeutung.

Der Landkreis Böblingen ist Aufgabenträger für den Busverkehr im Landkreis und er hat im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 11 ÖPNVG (ÖPNV-Gesetz) einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Er bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Böblingen.

Grundlage für die vorliegende Nahverkehrsplan-Fortschreibung ist der im Jahr 2000 im Kreistag verabschiedete erste Nahverkehrsplan des Landkreises Böblingen.

Der vorliegende Entwurf der 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde vom VVS in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Böblingen erstellt und am 02.02.2009 in den Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kreistags (UVA) eingebracht.

Außerdem wurde, wie vom Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kreistags (UVA) am 01.12.2008 beschlossen, ein Linienbündelungskonzept erarbeitet. Dazu führt das ÖPNV-Amt des Landratsamts Böblingen aus:

"Im Landkreis Böblingen sind - wie in den übrigen Landkreisen auch - die Busliniengenehmigungen auf der Basis des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) derzeit ausschließlich für Einzellinien vergeben. Dabei bestehen aufgrund der historisch gewachsenen Struktur des Verkehrsnetzes und zahlreicher punktueller Netzkorrekturen stark unterschiedliche Genehmigungszeiträume.

Im Hinblick auf mögliche künftige Wettbewerbsverfahren, die für die Vergabe von Verkehrsleistungen lt. EU-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (EU-VO Nr. 1370/07) gefordert werden, ist die Zersplitterung der Liniengenehmigungen weder einer effektiven Abwicklung derartiger Verfahren noch einer erwarteten Aktivierung betrieblicher Synergien zuträglich. Der Landkreis beabsichtigt deshalb auf der Basis des § 9 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch die Definition sogenannter Linienbündel eine Umstellung der Genehmigungen für Einzellinien auf solche für Teilnetze.

Die Festlegung von Linienbündeln dient zunächst der Harmonisierung der Laufzeiten der Einzelgenehmigungen für die Linien innerhalb des Bündels.

Die Entscheidung, ob ein und welches wettbewerbliche Verfahren bei der Vergabe von Verkehrsleistungen künftig durchgeführt wird, ist mit der Definition der Linienbündel nicht verbunden. Der Landkreis als Aufgabenträger schafft mit dem Linienbündelungskonzept hierfür zunächst die organisatorischen und planerischen Rahmenbedingungen."

Nach den Bewertungskriterien

·      Einzugsbereiche von Haltestellen

·      Beförderungszeiten

·      Bedienungshäufigkeiten

·      Linienstruktur und Übersichtlichkeit des Angebots

ergibt sich für Rutesheim und Perouse auf den Linien 650/652/653/654 Seitter und 633/634 Woehr-Tours insgesamt ein gutes Ergebnis.

Aktuell enthalten die Fahrpläne u.a. folgende tägliche Busverbindungen:

Nach Leonberg Montag - Freitag 150 Fahrten täglich

Aus Leonberg Montag - Freitag 150 Fahrten täglich

Zum S-Bahnhof Rutesheim Montag - Freitag 20 Fahrten

Vom S-Bahnhof Rutesheim Montag - Freitag 20 Fahrten

Vorgeschlagene Stellungnahme der Stadt Rutesheim:

  1. Die Darstellung in der Karte S. 18 ist nicht richtig. Lt. geltendem Regionalplan liegt Rutesheim mit seinem Kernort (ohne Perouse) auf der Regionalen Entwicklungsachse und nicht wie hier dargestellt "abseits" davon. Auch sollte auf S. 86 die Überschrift Ziff. 5.2.3 lauten "Verkehrsraum Leonberg - Rutesheim - Weissach (BB)", ebenso auf Seite 127.
  1. Zu recht wird im Entwurf festgestellt, dass die bedeutendste (und teuerste) ÖPNV-Verbesserungsmaßnahme der nächsten Jahre die Reaktivierung des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke Böblingen - Renningen (S 60) ist, die voraussichtlich auch höhere Fahrgastzahlen beim S-Bahnhof-Rutesheim bewirken wird.
  1. Bestätigt wird auch die Feststellung im Entwurf, dass "eine Verschiebung der (gleichzeitigen) Fahrten der Linien Seitter und Woehr-Tours aufgrund des S-Bahn-Anschlusses am Bahnhof Leonberg kaum möglich ist". Das Adjektiv "kaum möglich ist" beschreibt diese Situation allerdings nur unzureichend. Es muss durch "nicht möglich ist" ersetzt werden.

    Viele Fahrgäste steigen hier am S-Bahn-Anschluss am Bahnhof Leonberg zwischen Bus und S-Bahn um. Deshalb müssen diese Linien hier zwangsläufig passend zu den S-Bahn-Zeiten fahren.
  1. Diese Situation gilt auch für das "Linienbündelungskonzept". Es wäre ein unverantwortlicher Rückschritt für den ÖPNV und es ist völlig ausgeschlossen, dass eine der Linien Seitter oder Woehr-Tours in Rutesheim statt in Leonberg endet bzw. erst beginnt und in der Folge diese Fahrgäste hier in Rutesheim zusätzlich stets umsteigen müssten. Umsteigen ist äußerst unattraktiv und unbeliebt, weil kompliziert und weil dies mit erheblichen Wartezeiten, Zeitverlusten und Unbequemlichkeiten bei Wind und Wetter verbunden ist. Dieser zusätzliche Zwang zum Umsteigen in Rutesheim würde sicherlich v.a. dazu beitragen, dass zahlreiche Fahrgäste wieder vom ÖPNV zurück zum Pkw umsteigen würden. Dieses Konzept ist kontraproduktiv und es sollte auf keinen Fall weiter vertieft oder verfolgt werden.

    Das ÖPNV-Amt hat zwar auf Nachfrage ausgeführt: "Eine solche verkehrliche Planung ist mit dem Linienbündelungskonzept nicht verbunden. Es fasst lediglich die Linien in Bündeln zusammen. Planungen solcher Art würden - wenn überhaupt - erst in einer Untersuchung zur Optimierung des Angebots innerhalb eines Bündels erfolgen. In jedem Fall würde eine Planung nur unter Beteiligung der betroffenen Städte und Gemeinden erfolgen."

    Wenn allerdings diese 2. Stufe genau dieses zusätzliche Umsteigen und im Wesentlichen nichts anderes bedeutet, dann müssen wir uns als massiv Betroffene jetzt schon gegen die 1. Stufe wenden.

    Die Stadt Rutesheim wendet sich aus diesen Gründen nachdrücklich und entschieden gegen das Linienbündelungskonzept.
  1. Der Vorschlag der Stadt Leonberg, jede zweite Fahrt der Linie 634 nach der Haltestelle Festhalle Rutesheim über die Gebersheimer Straße und weiter über Gebersheim nach Leonberg zu führen, hätte den Nachteil, dass viele der sehr zahlreichen v.a. der älteren Fahrgäste, die die Haltestelle Festhalle Rutesheim benutzen, nur innerhalb von Rutesheim den Bus benutzen und damit v.a. zur Haltestelle Rathaus oder Haltestelle Dieselstraße (zum Einkaufen) fahren möchten. Als Kompromiss wird vorgeschlagen, dass der Vorschlag der Stadt Leonberg nicht für jede zweite, sondern für deutlich weniger Fahrten am Tag umgesetzt wird.
  1. Die Anregung der Firma Seitter "Busbevorrechtigung in der L 1180 bei der Anschlussstelle Rutesheim" wird grundsätzlich unterstützt (Seite 89). Allerdings sind die Ausfahrspuren aus der A 8 an dieser Anschlussstelle Rutesheim relativ kurz. Aus diesem Grund hat die Straßenbauverwaltung des Landes B.-W. zur Vermeidung evtl. Ausfahrrückstaus auf die Autobahn A 8 hier keine Kontaktschleifen für Busse eingebaut und auf eine Bevorrechtigung der Busse verzichtet. Aus diesem Grund durften hier auch keine Fußgängerfurten angelegt werden und es wurden als Ersatz sichere Querungshilfen für die Fußgänger im Bereich der Einmündung der L 1180 in die Nordumfahrung bzw. bei der Unterquerung im Zuge des Feldwegs Friolzheimer Weg geschaffen. Tatsächlich sind die Wartezeiten - auch deshalb - auch für die Busse an dieser Ampel derzeit relativ kurz. Notwendig ist somit vor einer Umsetzung dieser Anregung, dass die Straßenbauverwaltung des Landes B.-W. wie vorgesehen dazu beteiligt wird.
  1. Zum Absatz P+R-Plätze beim S-Bahnhof Rutesheim:

    Die ersten Untersuchungen der Stadt Rutesheim ergaben sehr hohe Kosten bei relativ wenig zusätzlichen Stellplätzen (rd. 800.000 € für rd. 55 zusätzliche Stellplätze). Aus topographischen Gründen und aufgrund des angrenzenden Waldes wäre hier wohl nur ein Parkdeck möglich. Auf dem heutigen Geländeniveau können keine weiteren P+R-Plätze angelegt werden.

    Den Vorschlag der Stadt Rutesheim, auf den heutigen Wiesen (FlSt.Nr. 5628 und 5629) in der Talaue südlich der Bahnlinie, östlich der Straße, bei der Unterführung unter der Eisenbahn weitere P+R-Plätze ebenerdig anzulegen (Kosten rd. 40.000 € für rd. 80 zusätzliche Stellplätze im 1. Bauabschnitt), hat die Stadt Leonberg abgelehnt.
  1. Zusätzliche Parkplätze würden aufgrund der Lage auf einer VVS-Tarifzonengrenze v.a. dazu führen, dass noch mehr Auswärtige diese (kostenfreien) Stellplätez belegen würden. Sehr viel besser ist deshalb der Ansatz, das ÖPNV-Angebot zu verbessern. Derzeit fahren hier zu den täglich jeweils 50 S-Bahn-Abfahrten in Richtung Stuttgart und in Richtung Weil der Stadt nur 20 Fahrten des Ortsbusses Linie 655 der Firma Seitter. Zwischen 6 Uhr und 9.30 Uhr sowie 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr gilt ein 30-Minuten-Takt, für die übrige Zeit ein 60-Minuten-Takt. Am Samstag sind es nur 7 Fahrten zwischen 7.50 Uhr und 14.40 Uhr. Am Sonntag gar keine. Es geht nicht nur um die S-Bahn, es geht auch um unseren Stadtteil Heuweg mit rd. 700 Einwohnern. Auch die rd. 700 Einwohner im Heuweg haben wie Perouse keinen Laden, keinen Arzt, keine Apotheke, keine Post, usw. und sie müssen deshalb häufig nach Rutesheim. Das Angebot der Fa. Seitter lautet: Bei Bedienung aller S-Bahnen mit einem Ortsbus müsste die Gemeinde jährlich 150.000 € bezahlen. Das ist extrem teuer.

    Sehr viel vernünftiger ist, v.a. nach Inbetriebnahme der S 60, zur Verbesserung dieser seither nur unzureichend bedienten Verbindung zwischen S-Bahnhof Rutesheim über Heuweg nach Rutesheim, einen Stadtbus einzuführen. Dieser könnte dann zusätzlich in einem attraktiven festen Halbstunden- bzw. Stundentakt weitere innerörtliche wichtige Ziele bzw. Haltestellen verbinden. Für so einen Stadtbus gibt es inzwischen andernorts gut funktionierende preiswerte Lösungen, teilweise mit ehrenamtlichen Fahrern. Bei einem 9-Sitzer ist kein Busführerschein, nur ein sogenannter Personenbeförderungsschein notwendig. Gefahren wird abwechselnd z.B. in 4-stündigen Schichten nach Einsatzplan.

    Die Stadt Rutesheim strebt dies - unabhängig von der noch zu klärenden Trägerschaft - an und sie hat dies in ihrer mittelfristigen Planung aufgenommen. Für die konkrete Planung und Realisierung des Stadtbusses ist die volle, auch finanzielle Unterstützung aller Beteiligten, v.a. des Landes B.-W. durch eine entsprechende Förderung bei der Anschaffung von mindestens zwei 9-Sitzer-Fahrzeugen, des VVS und des Landkreises Böblingen zwingend notwendig. Die im übersandten Entwurf zu diesem Thema "Anbindung des S-Bahnhofes Rutesheim" enthaltenen Ausführungen treffen nicht zu. Beantragt wird, dies entsprechend durch diese Ausführungen, insbesondere auch durch eine entsprechende Ergänzung auf der Seite 128 bei der Linie 655 aufzunehmen.
  1. Bestätigt wird die Aussage im Entwurf, das künftige Wohngebiet "Auf der Steige" und das künftige neue Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim in den ÖPNV einzubeziehen. Für den angesprochenen Siedlungsrand im Westen von Rutesheim, v.a. auch für das künftige Wohngebiet "Auf der Steige" und für das künftige neue Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim hat die Stadt Rutesheim jeweils Bedarfshaltestellen vorgesehen. Diese könnten entweder durch die genannten Linien und / oder auch durch den Stadtbus gut bedient werden.
  1. Im Gegensatz zum Entwurf wird auch für das Gewerbegebiet Schertlenswald eine bessere ÖPNV-Anbindung gewünscht. Dies hat auch die überbetriebliche Ausbildungseinrichtung für Stukkateure, die sich im Schertlenswald vor rd. 10 Jahren zwischen der Siemensstraße und der Schuckertstraße angesiedelt hat, beantragt. Konkret hat sie die Einrichtung einer Haltestelle im Gewerbegebiet Schertlenswald und die Führung einer Linie durch das Gewerbegebiet vorgeschlagen.
  1. Bestätigt wird die Empfehlung im Entwurf, für das Wohngebiet Vallon (westliches Perouse) eine Haltestelle im Verlauf der Linien 652 und 653 an der Heimsheimer Straße auf Höhe der Wilhelm-Kopp-Straße einzurichten. Durch die angestrebte Abstufung mit teilweisem Rückbau der L 1179 zu einer Gemeindestraße kann dann der Bus ohne spezielle Busbucht direkt auf der Straße gefahrlos anhalten und die Fahrgäste können die künftige Gemeindestraße mit nur noch geringer Kfz-Zahlen problemlos queren.
  1. Dank der Nordumfahrung Rutesheim (K 1082) ist der schon seit vielen Jahren geäußerte Wunsch, dass eine Bedienung der Halte­stelle Festhalle erforderlich ist und dafür eine zumindest teilweise Verlegung von Fahrten der Linie 634 auf die Direktverbindung Rutesheim und Flacht für sinnvoll erachtet wird, in die Tat umgesetzt worden. Nicht nur für das neue Wohngebiet Röte III, sondern auch für die bereits be­stehende ausgedehnte Wohnbebauung in diesem Einzugsbereich Röte und Schelmenäcker mit insgesamt rd. 1.000 Einwohnern ist die Bedienung dieser Haltestelle notwendig. Die Firma Woehr-Tours hat dies in die Tat umgesetzt und die Nachfrage bestätigt vollauf die Prognosen.
  1. Bewährt hat sich die zum Dezember 2008 erfolgte Angebotsverbesserung auf der Linie 757 Böblingen - Renningen - Rutesheim. Die Nachfrage ist vorhanden und deshalb soll dieses Angebot beibehalten werden. Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der S 60 ist dann zu prüfen, ob die S 60 dieses Angebot voll- und gleichwertig ersetzen kann.
  1. Die im Nahverkehrsplan auf den Seiten 113 ff. genannten Rahmenvorgaben und Einzelziele, insbesondere die Ausführungen zu den Themen attraktive "Fahrzeugausstattung, Haltestellenausstattung Bus, Tarif und Verkauf, Auftritt gegenüber dem Kunden, Unternehmensübergreifende Zusammenarbeit" werden voll unterstützt.

StR Schlicher bestätigte vollauf die Stellungnahme gegen das Linienbündelungskonzept, sprich gegen die Kappung von Buslinien an der Haltestelle Rathaus Rutesheim. Falls dies trotzdem erfolgen würde, sah er als "Plan B" den Gedanken, dass die Firma Woehr zumindest teilweise über Gebersheim nach Leonberg fährt. Dabei könnte sie auch eine neue dauerhafte Haltestelle an der Gebersheimer Straße und das Gewerbegebiet Schertlenswald besser bedienen. Das sei immer noch besser, als wenn sie an der Haltestelle Rathaus enden müsste. Zum Zweiten müsse das Tarifsystem des VVS grundlegend durchmistet werden. Die Zahl der Zonen sei einfach viel zu hoch und dadurch das Tarifsystem zu kompliziert. Ein Nachteil dabei ist auch, dass die Einstufung von Rutesheim auf der Zonengrenze auch zahlreiche Umsteiger aus dem Hinterland anzieht.

Beigeordneter Martin Killinger erklärte, dass die Einstufung von Rutesheim auf der Zonengrenze jedoch spürbare finanzielle Vorteile für die VVS-Benutzer hat. Sie sparen dadurch bei der Bemessung des Fahrpreises bei ihren zonenüberschreitenden Fahrten - egal in welche Richtung - durchweg stets eine zusätzliche Zone.

Einstimmig wurde die vorgeschlagene Stellungnahme so beschlossen.

9.    Vereinfachung des Vergaberechts zur Beschleunigung von Investitionen

-         Neue Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben von Aufträgen im kommunalen Bereich

In der Sitzung des Gemeinderats am 21.04.2008 wurde die Erhöhung der Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben bei Aufträgen im kommunalen Bereich zustimmend zur Kenntnis genommen.

Grundlage hierfür waren die vom Landtag Baden-Württemberg angehobenen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen bis zu einem Auftragswert von allgemein netto 40.000 Euro, bei Aufträgen im Rohbau, Straßenbau und Tiefbau bis 75.000 Euro. Eine freihändige Vergabe ist zulässig, wenn der Schätzwert des Auftrags nicht mehr als 20.000 Euro netto beträgt.

Desweiteren beschloss der Gemeinderat, dass bis zu den genannten Wertgrenzen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibungen ohne weitere Begründung abgewichen werden kann und, da es sich um eine Empfehlung handelt, dass in begründeten Fällen auch über diese Wertgrenzen hinaus vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung abgewichen werden kann (§ 3 VOB Teil A und § 3 VOL Teil A).

Am 17.01.2009 beschloss die Bundesregierung zur Beschleunigung von Investitionen eine Ver­einfachung des Vergaberechts dahingehend, dass befristet auf 2 Jahre neue Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnehmerwettbewerb) eingeführt werden, um die Konjunktur anzukurbeln (Konjunkturpaket I).

Für Bauleistungen können zukünftig bis netto 100.000 Euro freihändige Vergaben durchgeführt werden und bis zu 1 Mio. Euro netto beschränkte Ausschreibungen. Für Dienst- und Lieferleistungen können freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen bis netto 100.000 Euro durchgeführt werden.

In der Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 17.02.2009, wird erläutert, dass auch in Baden-Württemberg entsprechend ver­fahren werden kann, da angesichts der drohenden konjunkturellen Lage von einer Dringlichkeit auszugehen ist, die eine solche Ausnahme rechtfertigt.

Den kommunalen Auftraggebern wird in der o.g. Verwaltungsvorschrift empfohlen, entsprechend zu verfahren und im Interesse einer raschen Auftragsvergabe vereinfacht aus­zuschreiben (s. Nr. 7 der VwV).

Entsprechend dieses Beschlusses der Bundesregierung wurden die Ausschreibungen für das 1. Vergabepaket für den Neubau der Christian-Wagner-Bücherei bereits beschränkt durch­geführt, ausgenommen die Rohbauarbeiten, die öffentlich ausgeschrieben wurden. Ziel war es, bekannte, gute und einheimische Firmen anzusprechen, um eine gute Qualität am Bau zu erhalten. Leider gaben die beiden großen örtlichen Elektrofirmen kein Angebot ab, da ihnen die Konkurrenz der angesprochenen großen Firmen übermächtig erschien. Das Submissionsergebnis hat aber diese Befürchtungen widerlegt.

Einstimmig wurde beschlossen:

1.      Die Vergabestelle der Stadt Rutesheim wird nach dem Beispiel des Bundes und des Lan­des die Vergabeverfahren für freihändige Vergaben und für beschränkte Ausschrei­bungen entsprechend der Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 17.02.2009 umsetzen.

2.      Die in der Drucksache Nr. 52/2008 erfolgten Beschlüsse werden bis Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft gesetzt.

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