Aus der Gemeinderatssitzung
am 9. Juni 2008
1. Neubau Christian-Wagner-Bücherei
- Entwurfsplanung - Entscheidung von Varianten
- Tragwerksplanung und Gründung
- Pädagogisches und gestalterisches Konzept Kinderkrippe
Entwurfsplanung - Entscheidung von Varianten
Zu Beginn der Beratung erklärte Bürgermeister Dieter Hofmann, dass GR Dengel bei diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr befangen ist, weil er vergangene Woche schriftlich mitgeteilt hat, dass er seine Bewerbung für eine Anmietung des Ladens im Neubau der Bücherei zurückgezogen hat.
Ortsbaumeister Bernhard Dieterle-Bard erläuterte die aktuelle Planung und insbesondere die wesentlichen Verbesserungen gegenüber der seitherigen Planung. Der geplante Laden im westlichen Gebäudeteil der Bücherei wird nur im Erdgeschoss, mit Nebenräumen im UG ausgeführt. Die bisher vorgesehene Fläche im 1. Obergeschoss wird, wie bereits in einer früheren Planung vorgesehen, wieder der Bücherei als Kinderbereich zugeschlagen.
Um bei der Vermarktung sprich Verpachtung der Ladenflächen flexibel zu sein, wird eine mögliche Aufteilung in zwei Läden vorgesehen. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sollen ein oder zwei Betreiber für die Ladenflächen gesucht werden. Die Büchereifläche wird um die bisherige Ladenfläche im Obergeschoss erweitert. Der westliche Gebäudeteil der Bücherei wird auch im Erdgeschoss bis an die Pforzheimer Straße verlängert, so dass hier Schaufenster eingebaut werden können. Die notwendige Zugangsrampe verschiebt sich in östlicher Richtung. Anstelle einer bisherigen Mauer entlang der Pforzheimer Straße sollen nun Sitzstufen vorgesehen werden.
Der Patio der Bücherei soll entsprechend den Plänen des Architekten Zoll raumhoch mit einer Mauer von ca. 2,80 m Höhe eingefasst werden. Jeweils am Ende dieses Mauerwinkels soll eine Aussicht ins Freie vorgesehen werden. Die Nordfassade des Bürgersaals wird großflächig verglast und mit schmalen Fassadenprofilen versehen, um einen großzügigen Eindruck zu erhalten. Auf Öffnungsflügel zur Be- und Entlüftung wird verzichtet, da eine Lüftungsanlage vorhanden ist. Die Haupterschließung im Mittelteil des Gebäudes wird als sogenannte Kaskadentreppe mit Luftraum entlang der nördlichen Glasfassade ausgeführt.
Tragwerksplanung und Gründung
In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 2.6.2008 hat Herr Statiker Fischer über die Gründung der Bücherei bei schwierigen Bodenverhältnissen sowie über das geplante Tragwerk, das als Stahlbetonkonstruktion errichtet werden soll, informiert.
Pädagogisches und gestalterisches Konzept Kinderkrippe
Auf der Grundlage von Anregungen und Ideen der Erzieherinnen der beiden Kindergärten Robert-Bosch-Straße und Scheibbser Straße wurde der Vorentwurf der Kinderkrippe grundlegend durch Frau Architektin Bieber vom Büro Zoll umgeplant. Runde und weiche Formen sollen bei der Gestaltung einhergehen mit den pädagogischen Überlegungen der Erzieherinnen.
GR Tröster begrüßte, dass erfahrene Erzieherinnen bei der Planung mitgewirkt haben . Nachteilig sind nur die höheren Kosten. Sehr positiv sieht er das pädagogische Konzept. Das ist in der Kinderkrippe künftig eine Arbeit, die sich von der Arbeit in den Kindergärten durchaus unterscheidet. "Große Familien" heißt auch viel Teamarbeit und viel Zusammenarbeit.
GR'in Burst bestätigte, dass die Gemeinde mit dem neuen Entwurf einen großen Schritt vorangekommen ist. Diese Planung wurde umfassend im Technischen Ausschuss beraten. Darin stecken viele neue, gute Ideen der Erzieherinnen und das ist auch ein Beweis für deren hohe Motivation. Davon wird auch letztlich der Erfolg der neuen Einrichtung abhängen, denn ohne ihr Engagement und die nötige fachliche Kompetenz nützt das schönste Gebäude nichts.
GR Harzer sah die neue Planung ebenfalls sehr positiv und lediglich die höheren Kosten als nachteilig. Er legte Wert auf die Feststellung, dass diese nicht von Planungsstadium zu Planungsstadium weiter ansteigen dürfen.
Bürgermeister Hofmann erwiderte, dass die Kosten für die Bücherei nahezu unverändert geblieben sind. Lediglich bei der Kinderkrippe sind die Kosten aufgrund der verbesserten Planung angestiegen, während der Zuschuss bekanntlich auf 12.000 € pro Platz, und somit bei 30 Plätzen auf 360.000 € gedeckelt ist.
GR Schlicher erklärte, dass jetzt drei gleichwertige, gute Gebäude geplant sind: Bücherei, Bürgersaal und Kinderkrippe. Auch die Planung der Außenanlagen ist jetzt wesentlich besser. Nachteilig sind nur die Kosten, die jedoch hier aus guten Gründen gerechtfertigt sind.
Bürgermeister Hofmann bestätigte, dass sich der Laden über die Pacht refinanzieren soll. Für die Kinderkrippe gibt es wie gesagt 360.000 € Zuschuss und die Kosten der Bücherei fließen mit 30% in die Förderung im Rahmen der Ortskernsanierung Rutesheim III ein.
Auf Frage von GR Schort zur Höhe der Umrahmung des Patios wurden die besonderen Gründe, die für diese Lösung sprechen, erläutert. Die Alternative wäre eine offene Terrasse mit einem Blick von und nach allen Seiten. Der Patio wird bekanntlich als Lesegarten benutzt. Außerdem ist er mit 10 x 13 m nicht klein. So wäre er z.B. auch für eine Skulpturenausstellung gut nutzbar.
Der Zeitplan sieht vor, dass der Gesamtentwurf mit Kostenberechnung in der Sitzung des Gemeinderats am 21. Juli 2008 (Vorberatung in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 14. Juli 2008) präsentiert werden.
Mit 18 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung wurde beschlossen:
1. Der geplante Laden im westlichen Gebäudeteil der Bücherei wird nur im Erdgeschoss, mit Nebenräumen im Untergeschoss, ausgeführt. Die bisher vorgesehene Fläche im 1. Obergeschoss wird, wie bereits in einer früheren Planung vorgesehen, wieder der Bücherei als Kinderbereich zugeschlagen. Um eine Flexibilität bei der Vermarktung zu erhalten, soll vom Architekturbüro Zoll eine Variante mit einer Aufteilung in 2 Läden ausgearbeitet werden.
2. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sollen ein oder zwei Betreiber für die o.g. Ladenfläche gesucht werden.
3. Die Büchereifläche wird um die bisherige Ladenfläche im 1. Obergeschoss erweitert.
4. Der westliche Gebäudeteil der Bücherei wird auch im Erdgeschoss bis an die Pforzheimer Straße verlängert, so dass hier Schaufenster eingebaut werden können. Die notwendige Zugangsrampe verschiebt sich in östlicher Richtung.
Der Grundrissänderung "Schaufenster" mit zusätzlichen Nutzflächen von jeweils 16 m² im Erdgeschoss und im Untergeschoss und den damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von 17.730,00 Euro wird zugestimmt.
5. Anstelle einer bisherigen Mauer entlang der Pforzheimer Straße sollen nun Sitzstufen vorgesehen werden. Den Mehrkosten für diese "Freitreppe" in Höhe von brutto 57.120,00 Euro wird zugestimmt.
6. Der Patio der Bücherei soll entsprechend den Plänen des Architekten Zoll vom 02.06.2008 raumhoch mit einer Mauer von ca. 2,80 m Höhe eingefasst werden. Jeweils am Ende dieses Mauerwinkels soll eine Aussicht ins Freie vorgesehen werden.
7. Die Nordfassade des Bürgersaals wird großflächig verglast und mit schmalen Fassadenprofilen versehen (Breite 50 mm bis 60 mm), um einen großzügigen Eindruck zu erhalten. Auf Öffnungsflügel zur Be-und Entlüftung wird verzichtet, da eine Lüftungsanlage vorhanden ist.
8. Die Haupterschließung im Mittelteil des Gebäudes wird als sogenannte "Kaskadentreppe" mit Luftraum entlang der nördlichen Glasfassade ausgeführt. Auf Sitz- und Arbeitsplätze an dieser Nordfassade wird zugunsten eines repräsentativen Treppenraums verzichtet.
2. Fortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart in der Fassung des Entwurfs vom 27.2.2008
- Beteiligungsverfahren gemäß § 12 Landesplanungsgesetz
- Stellungnahme der Gemeinde
Der Verband Region Stuttgart hat im Zuge des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans in der Entwurfsfassung vom 27.2.2008 um Stellungnahme bis zum 27. Juni 2008 gebeten.
Die Regionalversammlung hat am 14.10.2006 beschlossen, den Regionalplan für die Region Stuttgart insgesamt fortzuschreiben. Der Regionalplan ist das als Satzung beschlossene Handlungsleitbild für die koordinierte Raumentwicklung der gesamten Region. Er umfasst Ziel- und Grundsatzfestlegungen, insbesondere für die Entwicklung der Bereiche Siedlung, Landschafts- und Infrastruktur. Nach dem Landesplanungsgesetz setzt der Regionalplan die räumliche Entwicklung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest.
Bestandteil des Regionalplans ist auch der Umweltbericht, mit Untersuchungen und Feststellungen zu den Umweltauswirkungen des Regionalplans für die Städte und Gemeinden in der Region.
Die vorgesehene Stellungnahme der Gemeinde Rutesheim richtet sich vor allem gegen die extrem niedrig angesetzten Entwicklungspotentiale in allen Städten und Gemeinden der Region Stuttgart, gegen die Ablehnung der beantragten Einstufung der künftigen Stadt Rutesheim als "Kleinzentrum auf einer Entwicklungsachse" (Rutesheim erfüllt alle Voraussetzungen) sowie gegen einzelne Detailpunkte v.a. die überzogene parzellenscharfe Ausweisung von sogenannten "Regionalen Grünzügen". Außerdem beinhaltet sie mehrere Vorschläge zur Berichtigung des Entwurfs.
Zu der parallel noch laufenden Teilfortschreibung des Regionalplans bzgl. des Einzelhandels hat die Gemeinde Rutesheim mit Schreiben vom 9.1.2008, 5.10.2007 und 10.10.2006 bereits umfassend Stellung genommen. Tenor: Die Gemeinde Rutesheim hält an ihrer ablehnenden Haltung zur Teilfortschreibung des Regionalplans bzgl. der räumlichen Konzentration von Einzelhandelsbetrieben (Agglomeration) ausdrücklich fest. Die beabsichtigte Teilfortschreibung des Regionalplans (Einzelhandel) wirkt unzulässig in den originären Kernbereich der kommunalen Planungshoheit hinein und verstößt zudem gegen geltendes Recht. Städte und Gemeinden in der näheren Nachbarschaft zu Kommunen außerhalb des Gebietes der Region Stuttgart werden im erheblichen Maße benachteiligt gegenüber Kommunen, die nicht dem Regionalplan des Verbands Region Stuttgart unterworfen sind. So gelten in der lediglich 3 km entfernten Nachbarschaft Heimsheim (Enzkreis) andere Spielregeln, wodurch Rutesheim in die Funktion einer Art "Randgebiet" gedrängt wird. Dies kann kein Ziel der Wirtschaftsregion Stuttgart sein und widerspricht den Zielen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Region Stuttgart. Die Gemeinde Rutesheim lehnt die geplante Teilfortschreibung des Regionalplans (Einzelhandels) ausdrücklich ab und bittet um einen gemeinsamen Dialog mit den Kommunen.
Der Satzungsbeschluss zur fortgeschriebenen Regionalplanung, nach Abschluss des notwendigen Verfahrens, ist für das 1. Halbjahr 2009 vorgesehen (Beschluss Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart).
Die derzeitige Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rutesheim erfolgt derzeit für einen Zeitraum bis zum Jahr 2025 auf der Basis des seitherigen Regionalplans und die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist im Zeitplan, so dass bereits in der nächsten Gemeinderatssitzung vor den Sommerferien der Satzungsbeschluss und die Genehmigung noch im September 2008 erfolgen wird.
GR Schlicher erklärte, dass die Fortschreibung des Regionalplans in gewissen Bereichen der Planung zu tief ist und zu sehr in die Kommunalpolitik hinein regiert. Außerdem ist beim Verband Region Stuttgart der S-Bahnhof Rutesheim offenbar ein "blinder Fleck". Was könne man hierzu von der Region erwarten?
Beigeordneter Killinger erläuterte, dass die Gemeinde hier zwei grundlegende Verbesserungen anstrebt. Einmal eine asphaltierte, topographisch ideale, durchgehende Radwegführung entlang des Eisengriffbachs bis zum S-Bahnhof Rutesheim und zum Zweiten mittelfristig eine wesentlich bessere ÖPNV-Anbindung mit einem Bürgerbus, so dass möglichst zu jeder S-Bahn ein Bus-Angebot gewährleistet wird. Sehr teuer und unwirtschaftlich wäre ein Parkhaus, Parkdeck o.ä. Außerdem würde dies überwiegend von auswärtigen Kraftfahrern benutzt.
Einstimmig wurde beschlossen:
Im Zuge des Beteiligungsverfahrens nach § 12 Abs. 2 i.V.m. § 26 LPlG erfolgt die Stellungnahme der Gemeinde Rutesheim wie vorstehend geschildert.
3. Ausschreibung für das Projekt
"Senioren-Wohnungen in Perouse"
Der Gemeinderat hat am 28.01.2008 einstimmig beschlossen:
"Folgender Vorgehensweise wird zugestimmt:
1. Anfrage bei evtl. Betreibern (Metzger, Bäcker, Edeka, Rewe, usw.), ob bzw. zu welchen Bedingungen und mit welcher vertraglichen Laufzeit sie in Perouse, Waldenserstraße, einen Laden betreiben würden.
2. Entscheidung im Gemeinderat, ob die Senioren-Wohnungen mit oder ohne evtl. Ladenflächen geplant werden, ggfls. mit welchem Betrag die Vermietung der Ladenflächen von der Gemeinde Rutesheim subventioniert werden und Festlegung der endgültigen Eckpunkte für die Senioren-Wohnungen.
3. Einholung von Angeboten für den Bau der Seniorenwohnungen in Perouse bei mehreren erfahrenen Bauträgern auf der Grundlage der festgelegten Eckpunkte für die Seniorenwohnungen, sonstiger wesentlicher vertraglichen Regelungen und des Bebauungsplans "Bauplatzwiesen II".
4. Verkauf des Grundstückes Flst.Nr. 271/6, ggfls. Teile von 271/13 an einen Bauträger."
In der Gemeinderatssitzung am 21.04.2008 wurde über die aktuelle Entwicklung für einen Laden in Perouse informiert. Der Gemeinderat hat dem Beschlussantrag zugestimmt:
"Die Absicht der Firma Sehne, Ehningen, im Gebäude fr. Waldhorn in Perouse, Hauptstraße 1, einen kleinen Bäckerei-Laden als langfristiger Mieter zu eröffnen, wird begrüßt und im Rahmen des rechtlich Möglichen (nicht finanziell) unterstützt. In diesem Fall wird zugesagt, dass die Gemeinde Rutesheim im Neubauprojekt "Senioren-Wohnungen in Perouse" keine neue Ladenfläche baut bzw. betreibt oder vermietet."
Somit kann nun das Projekt "Senioren-Wohnungen in Perouse" ohne Ladenflächen konkret angegangen werden. Dazu wurden die nachfolgenden Ausschreibungsunterlagen erstellt.
Erarbeitet wurden folgende Eckpunkte:
Titel:Senioren-Wohnungen.
Jedoch ohne die (grundbuchrechtliche) Festlegung, dass nur Personen, die nicht mehr erwerbstätig sind, dort wohnen dürfen. Auch soll das normale gesetzliche Wohnungsmietrecht gelten, sprich kein Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarf (wie in der Seniorenwohnanlage Widdumhof in Rutesheim).
Barrierefrei, 2 Geschosse plus Dachgeschoss, deshalb zwingend mit Aufzug. Mit einem gemeinschaftlich nutzbaren größeren Aufenthaltsraum.
Stellplätze: Bei einem Wohnbedarf als Seniorenwohnungen kann die Baurechtsbehörde die Zahl der notwendigen Stellplätze gemäß § 37 (3) LBO reduzieren. Stellplätze, auch für Besucher, können gerne auf Straßenniveau angelegt werden, kein Zwang zur Tiefgarage (hohe Kosten!). Bei Stellplätzen können lt. Bebauungsplan Carports zugelassen werden.
Wohnungsgrößen: Die Wohnungen können unterschiedlich groß sein.
Hausmeister-Service einschließlich Winterdienst: Keine Vorgabe. Denkbar ist, z.B. einen Mieter nebenberuflich zu beauftragen oder die Vergabe an eine spezialisierte Firma.
Auch der Notruf ist nicht in fest eingebauter Form zwingend. Das DRK bietet z.B. die Notrufmöglichkeit rund um die Uhr im ganzen Kreis Böblingen an. Bewohner können sich diese Leistung jederzeit einkaufen.
Von zentraler Bedeutung für das Gelingen des Projekts ist, dass keine kostentreibende Details frühzeitig festgelegt werden, die der noch zu suchende Investor als negativ bzw. hinderlich empfindet. Die Planung muss sehr flexibel und offen sein. Das wurde im Bebauungsplan "Bauplatzwiesen II" berücksichtigt.
Nach dem aktuellen Landeswohnungsbauprogramm 2008 wird der Bau von Senioren-Wohnungen nicht gefördert. Lediglich "Käufer in besonderen Notlagen" können als Käufer einer solchen neuen Wohnung bei Erfüllung der Einkommensgrenze eine Förderung erhalten.
Investoren, die seniorengerechte Mietwohnungen (insbesondere barrierefrei) erstellen, können bei der L-Bank, sofern der Standard "KfW Energiesparhaus 40, Passivhaus oder KfW Energiesparhaus 60" erfüllt wird, ein zinsgünstigeres Darlehen mit max. 50.000 € pro Wohneinheit (Laufzeit 30 Jahre) erhalten. Auch Grundstückskosten und Baukosten bis zur Gesamthöhe können über L-Bank-Darlehen finanziert werden. Anträge können direkt bei der L-Bank gestellt werden, die auch Auskünfte über die aktuellen Zinssätze und weitere Informationen gibt.
GR Schort begrüßte die Vorgehensweise und er hoffe für Perouse und seine Bürger/innen sehr, dass dieses Projekt realisiert werden kann.
GR Schradi sah dies ebenso. Dafür werden vor allem Käufer benötigt und zur Frage der Wohnungsgrößen erklärte Beigeordneter Killinger, dass die Gemeinde dazu den Bauträgern keine Vorgaben machen möchte, so dass die Bauträger entsprechend den Wünschen des Wohnungsmarktes planen können.
Einstimmig wurde beschlossen:
Den beil. Ausschreibungsunterlagen wird zugestimmt.
Zur Abgabe eines Angebots werden folgende Bauträger aufgefordert:
1. Fa. Essig GmbH, Heidenheimer Straße 8, 71229 Leonberg
2. Fa. Wohnbau Haußer GmbH, Hindenburgstraße 24, 71229 Leonberg
3. Siedlungswerk gemeinnützige GmbH, Heusteigstraße 27 - 29, 70180 Stuttgart
4. Fa. Strenger Bauen + Wohnen GmbH, Myliusstraße 15, 71638 Ludwigsburg
5. Fa. Wüstenrot Hausbau GmbH, 71638 Ludwigsburg
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei weiteren geeigneten Bauträgern anzufragen.
4. Feststellung der Jahresrechnung 2007
Kämmerer Sinn: Das Jahr 2007 war ein sehr gutes Jahr für die Finanzentwicklung der Gemeinde. Eine allgemein gute Wirtschaftskonjunktur und eine gute Beschäftigungslage brachten auch hohe Steuereinnahmen für Rutesheim. In den Planzahlen wurden diese positiven Rahmenbedingungen berücksichtigt aber - wie der vorliegende Abschluss zeigt - noch weit übertroffen.
Über diese gute Entwicklung wurde bereits in der Haushaltsrede bei der Einbringung des Haushalts 2008 darauf hingewiesen.
An den Eckdaten der Jahresrechnung lässt sich dies ablesen.
Haushaltsvolumen
Gesamthaushalt:
Plan: 30,4 Millionen €, Ergebnis: 33,1 Millionen €,
Erhöhung: 2,7 Millionen €
Davon im Verwaltungshaushalt:
Plan: 20,7 Millionen €, Ergebnis: 22,2 Millionen €,
Erhöhung: 1,5 Millionen €.
Davon im Vermögenshaushalt:
Plan: 9,7 Millionen €, Ergebnis: 10,9 Millionen €,
Erhöhung: 1,2 Millionen €.
Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt
Plan: 2,8 Millionen €, Ergebnis: 3,8 Millionen €
Verbesserung: 1,0 Millionen €.
Zuführung an die allgemeine Rücklage
Plan: 2,9 Millionen €, Ergebnis: 4,0 Millionen €. Das ist eine Verbesserung um 1,1 Millionen € und führt zu einem Rücklagenbestand Ende 2007 von rd. 22 Millionen €.
Verschuldung
Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2007 nur rd. 17.700 €, das sind je Einwohner nur 1,75 €. Der Landesdurchschnitt liegt 2007 bei 354 €.
In Kürze ein paar Angaben zu einigen wichtigen Haushaltspositionen:
Die Gewerbesteuereinnahmen lagen um rd. 200.000 € über den erwarteten Einnahmen. Von den 3.000.000 € Einnahmen entfallen auf die Gewerbesteuerzahlungen von 3 steuerstarken größeren Betrieben rd. 1.150.000 €, das sind 250.000 € weniger als in der Planung erwartet. 2006 waren es noch 1.700.000 €. 15 Betriebe zahlten rd. 1.150.000 € (350.000 € Mehreinnahmen gegenüber der Planung). 2006 waren es 900.000 €. 130 der rd. 700 gemeldeten Betriebe leisteten rd. 700.000 € (100.000 € Mehreinnahmen gegenüber der Planung). 2006 beliefen sich die Steuereinnahmen von diesen kleineren Betrieben auf 600.000 €.
Immer wieder führen steuerliche Sondereffekte zu hohen Abschreibungen und damit zu einer geringeren Steuerlast. Bei den großen Betrieben wirkt sich dies sofort in hohen Steuerrückzahlungen für Vorjahre aus. Umso mehr gilt für Rutesheim, dass bei der Neuansiedlung von Betrieben auf den Mittelstand gesetzt wird. Diese Betriebe sind in der Summe verlässliche Steuerzahler und bilden das Rückgrat der Wirtschaft. Ein breites Branchenmix verringert auch die Risiken bei solchen Einnahmenausfällen. 3 Millionen € Gewerbesteuer sind in unserer Gemeindegröße keine hohen Einnahmen. Im Verhältnis der Steuerkraft zur Einwohnerzahl vergleichbarer Gemeinden müssten diese Einnahmen höher ausfallen. Aber Sie wissen ja, an der Ansiedlung weiterer Betriebe mit weiteren Arbeitsplätzen arbeiten wir.
Bei guter Konjunktur und Beschäftigungslage ist der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer eine verlässliche Einnahmenquelle. 2007 erhielten wir einen Anteil von 4,5 Millionen Euro und lagen damit um 350.000 € über unseren Erwartungen. Von dem über Steuereinnahmen gespeisten Finanzausgleichstopf schöpften wir im vergangenen Jahr 2 Millionen € Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ab, ein Plus gegenüber der Planung von über 300.000 €.
Zum guten Ergebnis beigetragen haben aber auch Mehreinnahmen von 150.000 € bei den Geldanlagen und sonstigen zinsähnlichen Einnahmen, sowie ein Plus von 230.000 € bei den Gebühreneinnahmen. Beide Positionen bringen zusammen 3,3 Millionen € in die Kasse. Wichtig ist die Feststellung: Unsere Stadtkasse wird gut und sicher verwaltet. Die Zinseinnahmen aus den Geldanlagengeschäften nähern sich mit 860.000 € der Millionengrenze.
Die Ausgaben für Verwaltung und den Betrieb aller Einrichtungen einschließlich der Personalkosten mit 8,45 Millionen Gesamtausgaben stiegen gegenüber den Vorjahresergebnissen um den Betrag von 630.000 € oder 8 %, vor allem wegen höherer Energiepreise, Lohntariferhöhungen und einem höheren Beschäftigungsumfang für verschiedene soziale Einrichtungen. In diesen Zahlen schlagen sich die Folgekosten für neu geschaffene Einrichtungen wie die Ganztagesbetreuung nieder. Die Entwicklung dieser Ausgaben sollte streng beobachtet werden.
Von den insgesamt 1.450.000 € Mehreinnahmen gegenüber der Planung verbleiben nach Abzug von rd. 350.000 € Mehrausgaben rd. 1.100.000 €, die zusätzlich dem Vermögenshaushalt und letztlich unseren Rücklagenmitteln zugeführt werden können. Trotz der teils kräftigen Ausgabensteigerungen konnte eine Netto-Investitionsrate von über 3,8 Millionen € (Vorjahr 4 Millionen €) erreicht werden. Wie im Vorjahr liegt die Investitionsrate 2007 damit deutlich (2007 : 1 Million €, 2006: 1,2 Millionen €) über dem langjährigen inflationsbereinigten Durchschnitt.
Schwerpunkte der Investitionen 2007 mit 7 Millionen € waren:
- Erwerb und Erschließung von Grundstücken mit 2,35 Millionen € (Plan: 2,3 Millionen €). Im Wesentlichen waren dies Ausgaben für den Grunderwerb das neue Bauvorhaben der Bücherei im Rahmen der Ortskernsanierung Rutesheim III.
- Baumaßnahmen mit 2,0 Millionen € (Plan: 1,9 Millionen €), davon entfallen auf
Hochbaumaßnahmen rd. 0,6 Millionen €, vor allem Restkosten für den Bau der Ganztagesbetreuung im Schulzentrum (Mensa), der neuen Heizungsanlage im Kindergarten Goethestraße und Baumaßnahmen im Gemeindebauhof;
Tiefbaumaßnahmen (Straßenbau und Abwasserbeseitigung) rd. 0,4 Millionen € mit dem Schwerpunkten bei den Kanal- und Schachterneuerungen;
sonstige Baumaßnahmen rd. 1,0 Millionen €, vor allem für Sanierung der Sportanlagen und Neubau der Flutlichtanlage im Sportgelände Bühl, sowie Maßnahmen der Ortskernsanierung im Sanierungsgebiet Ortskern Rutesheim III.
- Vorfinanzierung der Grunderwerbs-, Planungs- und Baukosten für den Bau der Nordumfahrung Rutesheim mit 2,0 Millionen €.
Finanziert wurden die Ausgaben des Vermögenshaushalt mit folgenden Einnahmen:
- Zuführung vom Verwaltungshaushalt von 3,85 Millionen € (Plan 2,75 Millionen €).
- Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken von insgesamt 3,95 Millionen € (Plan: 3,8 Millionen €), vor allem durch den Verkauf von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Schertlenswald und Wohnbaugrundstücken im Baugebiet Spissen.
- Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen von Bund, Land, Landkreis und Nachbargemeinden mit zusammen 2,95 Millionen € (Plan: 2,95 Millionen €), vor allem Rückflüsse vom Landkreis für die vorfinanzierten Kosten der Nordumfahrung sowie Finanzhilfen des Landes für den Bau der Mensa.
Von den Einnahmen im Vermögenshaushalt wurden 3,95 Millionen € nicht für Investitionen benötigt und sollen daher der Rücklage zugeführt werden. Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2007 einen historischen Höchststand von 21,95 Millionen € aus. Davon sind rd. 9,15 Millionen € (Verkaufserlöse EnBW-Aktien) zweckgebunden und sollen nicht als Finanzierungsmittel für künftigen Investitionsbedarf eingesetzt werden.
Mit diesen guten Kennwerten könnte man jetzt in Superlativen weiter schwelgen. Ich lasse das und möchte am Schluss dieses Rechenschaftsberichts nüchtern feststellen: Das gute Ergebnis und die hohe Finanzausstattung kommt zum richtigen Zeitpunkt. Die Gemeinde ist in diesem Jahr mit dem Grunderwerb des Drescherareals und den ersten Schritten für den Aufkauf und Erschließung von Gewerbeflächen am Autobahnanschluss bereits millionenschwere Verpflichtungen eingegangen, die die künftigen Haushaltsjahre finanziell stark belasten werden. Mit der weitsichtigen Finanzpolitik der Vorjahre haben wir jetzt genau den richtigen Schlüssel in der Tasche, um die Tür für eine neue und gute städtebauliche Entwicklung der Stadt Rutesheim weit zu öffnen.
Mein Dank gilt meinem Stellvertreter Herrn Bahmer für die Jahresabschlussarbeiten und Fertigung des Rechenschaftsberichts.
GR Schort erklärte: "Die in der Gemeindeordnung vorgeschriebene Feststellung der Jahresrechnung ist eine jährliche Pflichtaufgabe, der wir in Rutesheimaber stets sehr gerne nachkommen. Der Grund dafür liegt einfach darin, dass wir von unserer Kämmerei immer eine hervorragend aufbereitete Gemeinderatsdrucksache zu diesem Tagesordnungspunkt bekommen. Der Beschlussantrag mit dem sehr ausführlichen und sehr verständlichen Rechenschaftsbericht geht sicher weit über die in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Bestimmungen hinaus. Zudem trägt natürlich wesentlich für diese positive Grundstimmung die seit Jahren in der Regel sehr gute Entwicklung der Finanzen in unserer Gemeinde bei. Selbst in schwierigen Jahren, ich denke da zum Beispiel an das Haushaltsjahr 2004, war in der Leonberger Kreiszeitung am 22.06.2005 zu diesem Beratungspunkt zu lesen: Rutesheim: "Tal der Tränen im Sauseschritt durchquert, Minus deutlich geringer!" Damals hatten wir auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Situation einen echten Sparhaushalt mit konkreten Einbußen und Einschränkungen in vielen Bereichen aufgestellt. Bereits im Laufe des Jahres 2005 beim Haushaltszwischenbericht konnte uns die Verwaltung aber schon wieder von einer positiven Grundtendenz berichten. Erfreulicherweise hat diese Tendenz in den letzten beiden Jahren angehalten. In den Zahlen der Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Rutesheim spiegelt sich auch die positive Entwicklung auf Grund des allgemeinen konjunkturellen Aufschwungs wieder. Unser Kämmerer, Herr Sinn, ist ausführlich auf die jeweiligen Veränderungen eingegangen. Ich verzichte daher darauf, die einzelnen Positionen nochmals anzuführen.
Mit einer Ausnahme, denn einen Punkt möchte ich noch erwähnen. Sie haben sicher dafür Verständnis, wenn ich mir als "Bänker im Ruhestand", den Betrag der Zinseinnahmen aus den Termineinlagen von insgesamt 826.404 € einfach auf der Zungen vergehen lassen muss. Die hinter dieser Zahl stehenden Rücklagen, zum Stichtag 23,1 Mio. €, sicher angelegt bei den örtlichen Banken, verdeutlichen die positive Gesamtbilanz. Auf Grund dieser sehr soliden finanziellen Ausstattung kann die zukünftige Stadt Rutesheim ihre umfangreichen, anstehenden Aufgaben getrost angehen. Außer in unserer Nachbargemeinde Weissach wird es nur wenige Gemeinden geben, die sich an solchen Zahlen freuen können. Deshalb können wir Gemeinderäte sicherlich, quer durch alle Fraktionen, der Feststellung in der Zusammenfassung des Rechenschaftsberichts uneingeschränkt zustimmen. Dort heißt es: "In dem Ergebnis der Jahresrechnung 2007 schlägt sich die erfolgreiche Finanzpolitik der Gemeinde Rutesheim nieder." Die Fraktion der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) wird dem Beschlussantrag, der auch vom Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen wird, zustimmen. Ich schließe meine Anmerkungen mit einem herzlichen Dank an Sie Herr Bürgermeister Hofmann und vor allem an die Kämmerei und hier in besonderer Weise an Herrn Kämmerer Sinn und an die Herren Bahmer und Fahrner, für die hervorragende Aufbereitung und auch zeitnahe Vorlage des umfangreichen Zahlenwerkes."
GR'in Burst erklärte für die UBR-Fraktion, dass sie sich den Ausführungen von GR Schort uneingeschränkt anschließen und die Jahresrechnung mit großer Zufriedenheit und Freude heute beschließen werden.
GR Boehm erklärte für die CDU-Fraktion, dass die Jahresrechnung sehr positive Zahlen dokumentiert und gesunde finanzielle Verhältnisse bestätigt und zu hoffen ist, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird. Konkret erkundigte er sich nach den Gründen für größere Abweichungen bei den Säumniszuschlägen und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Kämmerer Sinn erläuterte dazu, dass die Säumniszuschläge unter anderem auch Verspätungszinsen z.B. bei der Gewerbesteuer beinhalten. Bei Zahlungen für länger als 15 Monate zurückliegende Zeiträume besteht die gesetzliche Pflicht, 6 % Zinsen zu erheben. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gibt es mehrer Gründe für die wesentlich positivere Entwicklung als ursprünglich angenommen. Einmal wurde der Haushalt 2007 ja bereits im Oktober 2006 aufgestellt und damals hat noch niemand mit den positiven Steuermehreinnahmen gerechnet, die danach bei allen nachfolgenden Steuerschätzungen nochmals jeweils deutlich erhöht worden sind.
Einstimmig wurde die Jahresrechnung beschlossen.
5. Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Rutesheim
Kämmerer Sinn: Der Eigenbetrieb Wasserversorgung schließt im Jahr 2007 mit einem Gewinn von 57.000 € ab. Im Erfolgsplan wurde mit einem Verlust von 160.000 € gerechnet.
Erträge:
Plan: 820.000 €
Ergebnis: 798.025 €
Abweichung: - 21.975 €
Aufwand:
Plan: 980.000 €
Ergebnis: 740.827 €
Abweichung: - 239.173 €
Die höheren Abweichungen gegenüber der Planung in der Erfolgsrechnung sind:
Ø 25.000 € geringere Erlöse aus der Wasserabgabe;
Ø 175.000 € geringere Aufwendungen bei der Rohrnetzunterhaltung, weil Maßnahmen wie die Rosenstraße und die Anschlussleitung zum Schertlenswaldhof verschoben wurden und Erneuerungen im Finkenweg und Förstlestraße zu günstigeren als den erwarteten Kosten hergestellt werden konnten;
Ø 67.000 € eine geringere Umlage an den Zweckverband Renninger Wasserversorgungsgruppe und
Ø 17.000 € höhere Steuern und Zinsausgaben.
Die Wasserabgabe mit 441.000 m³ ging gegenüber dem Vorjahr um 4% zurück, eine Folge fortgesetzten Wassersparens. Der Wasserverlust, das ist die Differenz zwischen Bezugsmengen und Wasserabgabe beträgt 2007 10,9% (Vorjahr 8,42 %). Die Verbrauchsgebühr mit 1,35 €/m³ ist seit 1.1.2000 stabil.
Die Vermögensplanabrechnung schließt ab mit Einnahmen von rd. 131.000 € und Ausgaben von rd. 118.000 €. Investiert wurde vor allem in die Verlängerung der Wasserleitung zum Heuweg im Zuge des Autobahnausbaus (20.000 €) und in verschiedene neue Wasserhausanschlussleitungen und Schächte (5.000 €). Die restlichen Ausgaben im Vermögensplan entfallen auf die Tilgung der Kredite (31.000 €), die Ertragsauflösung von Wasserversorgungsbeiträgen (52.000 €), Grundstücke (5.000 €) und auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung (5.000 €).
Zum 31.12.2007 stehen noch Deckungsmittelreserven und Finanzierungsmittel für künftige Investitionen von rd. 501.000 € bereit.
Der Jahresgewinn 2007 wird zusammen mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres auf die neue Rechnung vorgetragen. Zum 31.12.2007 ist ein Bilanzgewinn von rd. 966.000 € ausgewiesen.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2007 hat sich gegenüber dem Vorjahr um 96.000 € auf 2.501.000 € verringert, vor allem durch die Abschreibungen. Zum 31.12.2007 beträgt die Eigenkapitalausstattung 47,5 % der um die Ertragszuschüsse bereinigten Bilanzsumme. In den nächsten Jahren wird sich die Eigenkapitalausstattung durch Verluste verringern.
Die Verschuldung des Eigenbetriebs sank planmäßig auf 957.000 €. Davon sind 638.000 € langfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde und nur 319.000 € äußere Schulden bei Kreditinstituten. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt Ende 2007 bei 95 €. Im Durchschnitt haben die Eigenbetriebe in der Gemeindegrößenklasse von Rutesheim eine Verschuldung von 488 €/Einwohner.
Der Dank gilt Herrn Fahrner für die Jahresabschlussarbeiten und Fertigung des Lageberichts zum Jahresabschluss.
Einstimmig wurde der Jahresabschluss beschlossen.
6. Mitgliedschaft der Gemeinde Rutesheim im Städtetag B.-W.
Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat am 22. Januar 2008 beschlossen, unserer Gemeinde zum 1. Juli 2008 die Bezeichnung "Stadt" zu verleihen. Rutesheim wird damit die 312. und jüngste Stadt im Ländle.
Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Herr Günther H. Oettinger, MdL, wird beim Festakt am Donnerstag, 26. Juni 2008, in der Bühlhalle II, persönlich die Urkunde überreichen und den Festvortrag halten.
Damit besteht für die Gemeinde Rutesheim die Möglichkeit, sowohl im Gemeindetag Baden-Württemberg als auch im Städtetag Baden-Württemberg als sogenanntes "Doppelmitglied" jeweils Mitglied zu sein.
Die langjährige, bewährte Mitgliedschaft im Gemeindetag Baden-Württemberg soll auf jeden Fall beibehalten werden, weil v.a. die Informationen des Gemeindetags Baden-Württemberg für eine Gemeinde bzw. künftige Stadt unserer Größe sehr aktuell, umfangreich und wichtig sind. Das sind v.a. die elektronisch versandten und gedruckten GT-Infos, die BWGZ und das Extranet des Gemeindetags Baden-Württemberg. Auf diese Informationen möchten die Mitarbeiter/innen zu recht nicht verzichten. Auch soll die gute Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Gemeindetags Baden-Württemberg fortgesetzt werden. Aktuelle, gute Informationen sind v.a. auch für die Arbeit der Gemeindeverwaltung unersetzlich und deshalb wäre ein Austritt sehr nachteilig. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 4.634 €, das sind 0,46 € je Einwohner.
Derzeit sind 1.058 Städte und Gemeinden, die insgesamt 6,3 Mio. Einwohner haben, von den insgesamt 1.108 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Mitglied des Gemeindetags Baden-Württemberg, darunter auch zahlreiche Städte, ja auch Große Kreisstädte wie z.B. Leonberg.
Der Gemeindetag vertritt die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber Landtag, Landesregierung und der Öffentlichkeit. Er hat ein durch die Landesverfassung garantiertes Beteiligungsrecht (Artikel 71 LV). Darüber hinaus informiert und berät der Gemeindetag Baden-Württemberg seine Mitgliedsstädte und -gemeinden in allen Fragen der Kommunalverwaltung. Auf Bundesebene ist der Gemeindetag Baden-Württemberg Mitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. In Brüssel sind die baden-württembergischen Kommunalen Landesverbände durch ein eigenes Büro vertreten.
Der Städtetag Baden-Württemberg hat derzeit 178 Mitgliedstädte sowie als Mitglied den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).
Die Städtegruppe A bilden die 9 Stadtkreise Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Stuttgart und Ulm.
Die Städtegruppe B sind 99 Städte über 15.000 Einwohner von Aalen bis Winnenden.
Städtegruppe C sind 70 Städte unter 15.000 Einwohner von Adelsheim bis Zell im Wiesental.
Im Grund genommen hat der Städtetag Baden-Württemberg dieselben Aufgaben wie der Gemeindetag Baden-Württemberg und zusammen mit dem Landkreistag Baden-Württemberg sind das die drei Kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg.
Hinzu kommen folgende gute Gründe für eine Mitgliedschaft:
Als einziger der drei Kommunalen Landesverbände vereint der Städtetag Baden-Württemberg das gesamte kommunale Aufgabenspektrum in sich, da ihm sowohl kreisangehörige Städte und Gemeinden als auch die Stadtkreise angehören. Städtetagsmitglieder erhalten folglich auch umfassende Kenntnis über alle aktuellen Entwicklungen auf Kreisebene, die - mittelbar oder unmittelbar - auch für kreisangehörige Städte wie Rutesheim wichtig sind und die Rutesheimer Kreistagsarbeit unterstützen. Beispiele: Krankenhauswesen, Berufsschulwesen, Schülerbeförderung, SGB II-Umsetzung einschließlich Arbeitsverwaltung bzw. Arbeitslosenunterstützung.
Die Aufgabenstellungen großer, mittlerer und kleinerer Kommunen haben unterschiedliche Ausprägungen, gleichen sich aber im Kern. Was in den Städten konzipiert wird, hilft daher in aller Regel - auf lokale Verhältnisse herunter gebrochen - allen Kommunen. Der Städtetag organisiert daher in Bürgermeistertagungen sowie in Arbeitsgemeinschaften zu allen Bereichen der Kommunalverwaltung einen permanenten Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zu aktuellen Entwicklungen in den Stadtverwaltungen und auf Landes- bzw. Bundesebene. Er bringt sich dabei natürlich auch selbst mit seiner Arbeit ein.
Diese sehr praxisorientierten Informations- und Fortbildungsangebote helfen effektiv bei der täglichen Arbeit, wie die hohen Teilnehmerzahlen belegen. Sie können von den Bediensteten Rutesheims kostenlos genutzt werden und ersetzen damit manche teuren Fortbildungsmaßnahmen. Und wer interessiert ist, aber nicht teilnehmen kann, erhält über den Rundschreibenversand des Verbands dennoch umfassend und ebenfalls kostenlos Kenntnis über den Inhalt der Veranstaltungen sowie über alle anderen neuen Informationen des Verbands (Umfragen, Dokumentationen, Stellungnahmen, politische Bewertungen etc.).
Die politischen Städtetagsgremien (Vorstand und dessen acht Fachausschüsse) sind paritätisch durch jeweils 5 bzw. 6 Vertreter der drei Städtegruppen A (Stadtkreise), B (Große Kreisstädte) und C (Städte unter 20.000 Einwohnern) besetzt. Auch die Städtetagsvertretung und damit Städtevertretung in vielen anderen wichtigen Institutionen erfolgt unter Beachtung des gesamten Größenspektrums unseres Verbands, der von 600.000 Einwohnern bis 4.000 Einwohner reicht. Kleinere Städte können daher großen Einfluss auf das Verbandsgeschehen und die Bildung von Verbandspositionen ausüben und sich vielfältig in Prozesse einbringen, die für sie wichtig sind. Dies gilt umso mehr, als Gremienmitgliedschaften im Verband grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt sind.
Aus kommunaler Sicht und verbandspolitisch ist es sehr zu begrüßen, wenn sich die Zusammenarbeit unter den drei Kommunalen Landesverbänden weiter nachhaltig verbessert, weil nur dann größere kommunalpolitische Erfolge gegenüber dem Gesetzgeber (sprich Landesregierung und Landtag) möglich sind.
Die Doppelmitgliedschaften tragen dazu bei, diese Zusammenarbeit weiter zu verbessern.
Als sogenanntes "Doppelmitglied" ist der Mitgliedsbeitrag in den ersten beiden Jahren auf "0" gesetzt und 2010 und 2011 reduziert. Er beträgt somit:
2008 und 2009: 0 €
2010: 1.734 €
2011: 2.601 €
2012 ff.: 3.468 € (Basis 0,34 €/Einwohner)
Die Finanzierung erfolgt in den künftigen Haushaltsplänen.
GR Tröster dankte für die noch ausführlichere Darstellung der Vorteile und damit werde deutlich, dass es gute Gründe für die Doppelmitgliedschaft sowohl beim Gemeindetag als auch beim Städtetag Baden-Württemberg gibt, z.B. das Angebot für kostenlose Fortbildungen für die Mitarbeiter/innen.
Einstimmig wurde beschlossen:
Die Gemeinde Rutesheim beantragt, mit Wirkung vom
1. Juli 2008 als Mitglied im Städtetag Baden-Württemberg aufgenommen zu werden.
7. Zuschuss für die Ev. Kirchengemeinde Rutesheim/Silberberg - Thomaskirche für die grundlegende Sanierung der Kirche mit Gemeindezentrum und evtl. Änderung der Förderrichtlinien
Der Gemeinderat hat die Förderrichtlinien zuletzt am 23.07.2007 verändert und dabei u.a. auch festgelegt, dass diese auch für die örtlichen Kirchengemeinden gelten (ausgenommen bleiben die Jahresbeiträge pro Mitglied).
Die Ev. Kirchengemeinde Rutesheim/Silberberg - Thomaskirche plant nun ihre Kirche mit dem Gemeindezentrum nach 40 Jahren grundlegend zu sanieren. Das ist zweifellos dringend notwendig. Dabei wird mit Gesamtausgaben von ca. 300.000 € gerechnet.
Aus diesem Anlass wurde die Anwendung der neuen Förderrichtlinien überprüft und dabei festgestellt, dass der nach den neuen Förderrichtlinien geltende Prozentsatz von 15 % einen Zuschuss von 45.000 € bedeuten würde. Auch bei einer Berücksichtigung, dass die Thomaskirche auch den Leonberger Stadtteil Silberberg umfasst, das heißt bei einer Halbierung der Summe, wären es immer noch 22.500 €.
Dieser Betrag würde die seither gewährten Zuschussbeträge in vergleichbaren Fällen kirchlicher Bauvorhaben bei Weitem übersteigen. Dazu wurde dem Gemeinderat eine Aufstellung vorgelegt mit den kirchlichen Bauvorhaben von 1960 bis heute und den gewährten Zuschüssen der Gemeinde.
Um hier die seitherige Zuschuss-Praxis nicht zu sehr abzuändern, wird vorgeschlagen, die Förderrichtlinien zu ändern und bei der Anwendung des 15 % - Satzes die Gesamtausgaben um die Finanzierungsbeiträge und Beiträge aus dem Ausgleichsstock der übergeordneten kirchlichen Stellen (jedoch nicht um die Spenden z.B. der örtlichen Kirchenmitglieder) zu reduzieren.
Bei der Ev. Kirchengemeinde Rutesheim/Silberberg - Thomaskirche ist außerdem zu berücksichtigen, dass diese Kirchengemeinde sowohl für Wohngebiete in Rutesheim (Mahdenwiesen, Heuweg) als auch für den Leonberger Stadtteil Silberberg zuständig ist. Deshalb werden hier nur die hälftigen Baukosten berücksichtigt.
Für den anteiligen Zuschuss des Stadtteils Silberberg ist die Stadt Leonberg zuständig. Sie hat dafür ihre eigenen Förderrichtlinien. Die Gemeindeverwaltung hat die Stadtverwaltung Leonberg über die vorgeschlagene Handhabung in Rutesheim informiert.
GR Boehm dankte für die Drucksache und den Beschlussantrag. Das Geld ist hier bei diesem Projekt sicher gut angelegt und es wird sehr benötigt.
Einstimmig wurde beschlossen:
1. Die Förderrichtlinien werden in Ziff. V Nr. 1 und Nr. 2 jeweils um folgenden Satz ergänzt:
"Bei der Berechnung des Zuschusses werden die Gesamtausgaben um die Finanzierungsbeiträge und Beiträge aus dem Ausgleichsstock der übergeordneten kirchlichen Stellen (jedoch nicht um die Spenden z.B. der örtlichen Kirchenmitglieder) reduziert."
2. Die Ev. Kirchengemeinde Rutesheim/Silberberg - Thomaskirche erhält für die grundlegende Sanierung der Thomaskirche einen Zuschuss von 15 % der hälftigen Gesamt-Baukosten von rd. 300.000 € abzüglich den Zuschüssen des Kirchenbezirks (10 %) und des kirchlichen Ausgleichsstockes (30 %). Das ist voraussichtlich ein Zuschuss von ca. 13.500 €. Maßgebend sind letztlich die Kostenfeststellung und die tatsächlich gewährten kirchlichen Zuschüsse. Eine Abschlagszahlung auf den voraussichtlichen Zuschuss wird gerne gewährt.
8. Sitzzahl des Gemeinderats
Der Gemeinderat hat am 27.01.2003 beschlossen:
"Die Sitzzahl des Gemeinderats (§ 25 Abs. 2 Gemeindeordnung) bleibt mit 18 unverändert."
Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlrechts und des Kommunalrechts vom 08. November 1993 (GBl. für B.-W. vom 16. November 1993, S. 657 ff.) wurde die Sitzzahl des Gemeinderats neu geregelt. Gemeinden mit unechter Teilortswahl wie Rutesheim haben seither die Möglichkeit, ihre Sitzzahl variabel innerhalb der nächstniedrigeren und der nächsthöheren Gemeindegrößengruppe festzulegen. Für Rutesheim bedeutet dies nach der seit 1.1.2002 geltenden Größenklasse (mehr als 10.000 Einwohner aber nicht mehr als 20.000 Einwohner) alle Zahlen von 18 bis 26.
Seit der Gemeinderatswahl 1980 entfallen auf den Ortsteil Rutesheim 15 und auf den Ortsteil Perouse 3 Sitze (§ 14 Abs. 2 der Hauptsatzung).
Allerdings haben manche Gemeinderatswahlen zusätzliche Ausgleichssitze ergeben.
1980 - 1984: 1 Ausgleichssitz, somit 19 Gemeinderäte.
1984 - 1989: kein Ausgleichssitz, somit 18 Gemeinderäte.
1989 - 1994: 3 Ausgleichssitze, somit 21 Gemeinderäte.
Seit 1994: kein Ausgleichssitz, somit 18 Gemeinderäte.
Grundsätzlich hat sich die bisherige Zahl von 18 Gemeinderäten und die Aufteilung mit 15 Rutesheim und 3 Perouse bewährt. Die Zahl 18 gewährleistet u.a., dass jedes Mitglied des Gremiums in einem der beiden Hauptausschüsse "Verwaltungsausschuss" und "Technischer Ausschuss" ein ordentliches Mitglied ist. Die Erfahrungen in den Wahlperioden 1989 bis 1994, als dies nicht der Fall war, waren insbesondere für die betroffenen Gemeinderäte sehr unbefriedigend. Aus räumlichen Gründen kann die Zahl der Ausschussmitglieder nicht beliebig erhöht werden.
Der Gemeinderat hat aus diesen Gründen am 15.12.1993 anlässlich der Änderung der Gemeindeordnung einstimmig beschlossen, dass die Sitzzahl des Gemeinderats mit
18 unverändert bleibt, und er hat dies am 27.01.2003 bestätigt.
Die Gründe, die für die seitherige Zahl 18 sprechen, gelten weiterhin. Vorgeschlagen wird, die bewährte Zahl 18 auch in der Amtszeit 2009 - 2013 beizubehalten. Auch bei z.B. 22 Sitzen würden sich für Perouse rechnerisch nur 2,75 Sitze ergeben. 4 Sitze wären unter Berücksichtigung der zulässigen Erhöhung von max. 20 % erst ab 24 Sitzen möglich.
Die Hauptsatzung soll deshalb nicht geändert werden.
Einstimmig wurde beschlossen:
Die Sitzzahl des Gemeinderats (§ 25 Abs. 2 Gemeindeordnung) bleibt mit 18 unverändert.
9. Ausbau der Autobahn A 8: Antrag beim RP Stuttgart auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h
Die Großbaustelle "Ausbau der Autobahn" ist voll im Zeitplan. Voraussichtlich Ende September 2008 wird auch die zweite Richtungsfahrbahn und vor allem die beiden neuen Anschlussstellen Rutesheim und Leonberg-West eröffnet. Das wird dann für den nach dem Bau der Nordumfahrung derzeit noch im Ort verbliebenen Durchgangsverkehr v.a. in West-Ost-Richtung die attraktive Alternative, um ortsdurchfahrtsfrei schnell nach Leonberg, Stuttgart, Flughafen, usw. fahren zu können. Das ist sehr erfreulich und für die weitere Gemeinde-Entwicklung sehr positiv.
Entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 28.04.1997, Az. 15-3912-2/101-96, mussten die Planer v.a. aufgrund dem Bau der dritten Fahrspur die Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung vom 02.06.1990) von tags 59 dB (A) und nachts 49 dB (A) wie bei einem völligen Neubau in allen, auch in den sehr nahe gelegenen Wohngebieten einhalten. Dies ist dank der neuen Gradiente, den Lärmschutzwällen und -wänden und dem "Flüsterasphalt" der Fall.
Jedoch verläuft die Autobahn A 8 hier teilweise extrem ortsnah und zu befürchten ist leider auch, dass die lärmmindernde Wirkung des offenporigen Asphalts im Laufe sehr weniger Jahre hörbar nachlassen wird. Ob dann die finanziellen Mittel ausreichen werden, um stets und vor allem zeitnah wieder einen lärmmindernden Belag mit einer nachgewiesenen mindestens gleichen Dämmeigenschaft einzubauen, wie in Ziff. III Nr. 2 b) des Planfeststellungsbeschlusses vorgeschrieben, das ist zumindest fraglich.
Aus diesem Grund könnte und sollte hier v.a. aufgrund der sehr ortsnahen Lage ausgedehnter Wohngebiete in Rutesheim und in Perouse die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der ausgebauten A 8 auf den Markungen Rutesheim und Perouse auf 120 km/h, und zwar von Anfang an begrenzt werden.
120 km/h ist nur geringfügig weniger als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die ohnehin für Autobahnen gilt. Untersuchungen Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums belegen zudem, dass dann bei der hier gegebenen Verkehrsdichte von rd. 70.000 Kfz/Tag der Verkehrsfluss besser sein wird und auch weniger Unfälle zu verzeichnen sein werden. Dem gegenüber kann das Interesse einzelner Kraftfahrer an unbegrenzten Geschwindigkeiten zurück stehen.
Es gibt sehr vergleichbare Autobahnstrecken, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit ebenfalls auf 120 km/h begrenzt ist. Zum Beispiel auf der A 81 Stuttgart - Heilbronn auf einer Länge von rd. 25 km zwischen Pleidelsheim und dem AD Leonberg.
Zuständig für diese Anordnung ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
GR Harzer bestätigte, dass dies ein sehr vernünftiger Vorschlag ist und gute Gründe wie Lärm, Immissionen und Klimaschutz diesen Antrag vollauf rechtfertigen.
GR Schradi wies zusätzlich auf die relativ dichte Folge von Ein- und Ausfahrten in diesem Autobahnabschnitt hin.
Einstimmig wurde beschlossen:
Die Gemeinde Rutesheim beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der neu ausgebauten A 8 zwischen dem AD Leonberg und der Anschlussstelle Heimsheim auf den Markungen Rutesheim und Perouse zum Schutz der hier teilweise extrem nahe gelegenen Wohngebiete auf 120 km/h zu begrenzen.
10. Bebauungsplan "Dornierstraße 9" (1. Änderung "Nördlich der Maybachstraße") mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Behandlung von Anregungen und Stellungnahmen im Auslegungsverfahren
- Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 10.03.2008 die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die westlichen Angrenzer haben Bedenken vorgebracht, die in der Gemeinderatssitzung behandelt worden sind.
Daraus ergab sich keine Notwendigkeit, den Bebauungsplan zu ändern.
So wurde der Bebauungsplan mit 17 Ja-Stimmen bei
1 Gegenstimme als Satzung beschlossen.
Auf die amtliche Bekanntmachung wird verwiesen.
Die gemeindeeigenen Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden für Wohnbauinteressenten öffentlich ausgeschrieben. Nach Verkauf der Grundstücke Flst. Nr. 545/3 und 545/5 wird eine Wohnbebauung mit einem Einzelhaus erfolgen.
