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Aus der Gemeinderatssitzung
am 14. November 2005

1.     Betriebsplan (Nutzungs- und Kulturplan) 2006 für den Gemeindewald

Herr Weißhaar erläuterte, dass im Zuge der Verwaltungsreform zum 1.1.2005 u.a. die Staatlichen Forstämter in die Landratsämter eingegliedert worden sind. Seither ist er Mitarbeiter in der Leitungs­ebene des Kreisforstamtes, u.a. zuständig für die forsttechnische Betriebsleitung für neun Städte und Gemeinden in der nördlichen Hälfte des Kreises Böblingen. Kurze Informationen folgten zu den Ergebnissen der Bundeswaldinventur und Waldschadensinventur. Danach sind im Land Baden-Württemberg 43 % der Bäume geschädigt. Zum 1.1.2007 steht die neue 10-jährige Forsteinrichtung für den Gemeindewald Rutesheim an. Das Forsteinrichtungswerk (10-jährige Betriebsinventur) wird von der Forstdirektion für den Rutesheimer Wald neu erstellt. Das heißt sämtliche Holzvorräte werden ermittelt und der Zuwachs wird geschätzt. Daraus werden die künftigen Nutzungsmöglichkeiten hergeleitet, bzw. ein neuer nachhaltiger jährlicher Hiebsatz bestimmt. So wird gewährleistet, dass nur soviel Holz eingeschlagen wird, wie auch nachwächst. Nach einem ersten Gespräch im Rathaus im Februar 2006 wird die Forsteinrichterin das Werk erstellen und in einem Waldbegang im Frühjahr 2007 dem Gemeinderat vorstellen.

Revierförster Seibold erläuterte vor allem die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Nach einem Trockenjahr 2004 und hoffentlich normalem Jahr 2005 zeigt sich das Ökosystem Wald gewaltig gestresst. Dies gilt vor allem für junge Pflanzen und ältere Bäume. Die Entwicklungsmöglichkeiten für schädliche Insekten waren sehr günstig. Erfreulich ist, dass auch in der aktuellen Haushaltsbefragung zum Gemeindeentwicklungsplan Rutesheim die Erholungsfunktion des Gemeindewaldes sehr positiv gesehen wird. Der Ortsplan ist hervorragend für Spaziergänge im Wald geeignet, weil die Waldwege mit ihren Namen enthalten sind. Über 50 % des Holzeinschlags sind zwangsweise von der Natur vorgegeben (Sturmholz und in der Folge Käferholz). Derzeit sind im Forstbetrieb der Gemeinde zwei Waldarbeiter angestellt. Gehofft werde, dass trotz schwieriger Rahmenbedingungen die Freude am Beruf erhalten bleibt.

Nach wie vor sind hohe Insektenpopulationen aktiv, die zu deutlichen Schäden geführt haben. So betrug der Borkenkäferholzeinschlag vom Frühjahr bis jetzt ca. 2000 Fm und war vorrangige Betriebsarbeit. Neu war das punktuelle Auftreten des Eichen-Prozessionsspinners. Die Raupen und Gespinste dieses Insekts können zu Hautausschlägen bei Waldarbeitern und -besuchern führen. Das Insekt lebt ausschließlich an der Wirtsbaumart Eiche. Der Eichenanteil im Rutesheimer Wald liegt bei nur 3 %. Insofern hielten sich die Beeinträchtigungen in Grenzen. Deutlich zugenommen hat die Brennholznachfrage. Bereits im letzten Winter konnte fast doppelt soviel Brennholz wie im Vorjahr vermarktet werden. Das gilt allerdings nicht für die von der Baukonjunktur abhängige Nachfrage nach Möbel- und Bauholz.

Am 14. April 2005 wurde im Gemeindewald ein Audit im Rahmen der PEFC-Zertifizierung durchgeführt. Bei dieser Betriebskontrolle durch einen Gutachter wurde festgestellt, dass die geforderten PEFC-Leitlinien im Rutesheimer Wald angemessen berücksichtigt werden.

Im kommenden Jahr wird wie im Vorjahr die planmäßige Nutzung von 2.500 Fm Holz angestrebt.

Im Einzelnen sind zur Nutzung im Jahr 2006 folgende Holzsortimente geplant. Davon entfallen auf die Vornutzung ca. 1.500 Fm und auf die Hauptnutzung ca. 1000 Fm.

Die Wiederbewaldung der Sturm- und Käferkahlflächen wurde in diesem Jahr mit gutem Erfolg fortgeführt. Durch die feuchte Witterung im Frühjahr und Sommer sind die frisch gepflanzten Bäume durchweg gut angewachsen. Genauso gut hat sich auch das Unkraut entwickelt. Im kommenden Jahr ist die Wiederaufforstung von 2,3 ha Kahlfläche geplant.

Die Kosten für die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes 2006 betragen voraussicht­lich 198.000 €. Diesen Ausgaben stehen erwartete Einnahmen von 108.000 € gegenüber.

In den letzten 5 Jahren lag die tatsächlich eingeschlagene Holzmenge jeweils deutlich über der Geplanten. Grund hierfür waren Zwangsnutzungen wegen Sturm, Borkenkäfer und Trockenheit. Die diesjährige Witterung gibt Anlass zur Hoffnung, dass sich künftig auch der Holzeinschlag, die Holzpreise und damit auch die Betriebsergebnisse im Wald wieder normalisieren.

Auf Frage von GR Schradi erläuterte Herr Weißhaar die drei wesentlichen Teile des Forsteinrichtungswerks: Zustandserfassung, Rückblick/Bilanz der letzten 10 Jahre und Ausblick/Planung der kommenden 10 Jahre. Im Wesentlichen geht es um die Antwort auf die Frage "Wie viel Holz können wir nachhaltig einschlagen?".

GR Schort zitierte den Pressebericht über den Waldbegang des Gemeinderats vom 29. Oktober 2004: "Der frühere Reichtum "Gemeindewald" wird zum Zuschussbetrieb." GR Schort bestätigte, dass der Gemeindewald mit seinen vielen unersetzbaren Funktionen der Gemeinde dies wert ist. Im Kulturplan sind 2006 die Bepflanzung von 2,3 ha Flächen vorgesehen. Dies ist deutlich mehr als im Vorjahr mit 1,1 ha. Deshalb sollte auch der Haushaltsansatz entsprechend angepasst werden.

Auf Frage von GR Duppel erklärten Herr Weißhaar und Herr Seibold, dass in Rutesheim nicht bekannt geworden ist, dass Waldbesucher durch Prozessionsspinnerhaare zu Schaden gekommen sind. Der Eichenanteil im Rutesheimer Wald liegt auch nur bei 3 %.

Auf Frage von GR Boehm wurde die PEFC-Zertifizierung erläutert. Diese erfolgte vor 5 Jahren. Jährlich werden 10 % der zertifizierten Betriebe nach Zufallsauswahl überprüft. Die Überprüfung erfolgt dann nach sehr strengen Kriterien.

Auf Frage von GR Kindler erläuterte Herr Weißhaar, dass ein Baum ab 25 % Nadelverlust als geschädigt eingestuft wird. Dies ist bei der Zahl "43 % geschädigte Bäume im Land Baden-Württemberg" zu berück­sichtigen. Der Trend ist in den vergangenen 2 Jahren leider dramatisch angestiegen.

Auf Frage von GR Brunner zu möglichen Gegenmaßnahmen erklärte Herr Weißhaar, dass die Luft­rein­haltung oberste Priorität hat und der Forst im Wesentlichen auf eine standort­gerechte Baum­arten­wahl achten muss und achtet.

Einstimmig wurde beschlossen:

1.     Der im Betriebsplan für das Jahr 2006 vorgesehenen planmäßigen Nutzung von 2.500 Fm und den im Kultur­plan vorgesehenen Maßnahmen wird zugestimmt.

2.     Von den im Bewirtschaftungsplan veranschlagten Einnahmen in Höhe von 108.000 € und Ausgaben in Höhe von 198.000 € wird Kenntnis genommen.

2.     Bekanntgaben

a. Einwohnerzahl am 30. Juni 2005

Das Statistische Landesamt teilt vierteljährlich die Einwohnerzahl der Gemeinde mit. Zum 30.6.2005 betrug sie 10.112.

b. Ausbau der A 8 zwischen Heimsheim und Leonberg

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat am 7.11.2005 mitgeteilt, dass der Vergabestreit für diesen 6-streifigen Ausbau beendet ist. Die Vergabekammer Karlsruhe hat die Vorgehensweise des Landes bei der Vergabeentscheidung für den 6-streifigen Ausbau des rund 10 km langen Streckenabschnitts der A 8 zwischen Heimsheim und Leonberg geprüft und am 18. Oktober 2005 für rechtens befunden. Da die unterlegene Baufirma innerhalb der ihr gewährten 2-wöchigen Einspruchsfrist beim OLG Karlsruhe keinen Einspruch eingelegt hat, ist die Entscheidung rechtskräftig geworden. Die Bauarbeiten des 72-Millionen-Projekts beginnen in Kürze. Der Spatenstich erfolgt noch im Dezember 2005. Dann liegt auch der Bauzeitenplan vor. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Bauarbeiten in kürzerer Zeit als in der Ausschreibung vorgesehen durchgeführt werden.

c. Gewerbeansiedlung Fa. Orgatech AG

Am 25.10.2005 wurde eine über 8.000 m² große Gewerbefläche an der Schillerstraße an die Firma Orgatech AG verkauft. Die Firma Orgatech AG ist ein Serviceunternehmen für Messen, Ausstellungen und vermietet hochwertige Möbel und Einrichtungsgegenstände. Seit dem Frühjahr 2005 liefen die Verhandlungen von Herrn Kämmerer Sinn mit den Geschäftsführern Herren Otto und dem Berater des Unternehmens Herrn Romig aus Höfingen über den Kauf und die Bebauung der Gewerbefläche mit einer Logistikhalle und Verwaltungsgebäude. Zusammen mit den Verkäufen im Jahr 2004 an zwei in Rutesheim bereits ansässigen Betrieben sind jetzt 2 Jahre nach dem Erwerb der Grundstücke aus der Konkursmasse der Fa. Drescher die Hälfte der über 2 ha großen Gewerbeflächen veräußert. Die gute Anbindung an die Nordumfahrung und Autobahn lässt uns hoffen, die restlichen 10.000 m² Gewerbeflächen ebenfalls gut zu vermarkten.

Der Firmensitz der Fa. Orgatech AG in Stuttgart mit über 40 Mitarbeitern wird nach dem Neubau des 4-Millionen-Euro-Projektes nach Rutesheim verlegt. Noch in diesem Jahr wird mit dem Bau mit einer 1-geschossigen Logistikhalle (ca. 40x78m, 9,0 m Höhe) auf einer Grundfläche von ca. 3.100 m², sowie mit einem modernen, städtebaulich ansprechenden Verwaltungsgebäude mit ca. 300 m² begonnen. Nach Angaben der Firma sollen rd. 20 zusätzliche Arbeitsplätze nach Fertigstellung und Umzug der Firma gegen Ende 2006 in Rutesheim geschaffen werden.

In Rutesheim sind wir sehr froh, dass

-          ein interessantes mittelständisches Unternehmen trotz anderer, ebenfalls attraktiver Angebote den Standort Rutesheim wählte,

-          dass mit dieser Gewerbeansiedlung weitere Arbeitsplätze in Rutesheim geschaffen werden und

-          dass das Gewerbegebiet Schertlenswald mit einem städtebaulich ansprechendem Gewerbebauvorhaben eine Aufwertung erhält.

Nicht zuletzt belegt dieses Projekt, dass die Entscheidung der Gemeinde, in der Wirtschaftsförderung mit der Grundstückspolitik durch eigenen Aufkauf und Vermarktung von Gewerbeflächen aktiv zu sein, der richtige Weg war. Dies soll im finanziell möglichem Umfang auch in Zukunft so fortgeführt werden.

d. Bestätigung von Satzungen

Das Landratsamt Böblingen - Kommunalamt hat am 28.09.2005 bzw. am 09.11.2005 bestätigt, das es die vom Gemeinderat am 20.06.2005 bzw. am 04.10.2005 beschlossenen Satzungen auf ihre Gesetzmäßigkeit geprüft hat:

·         Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Rutesheim

·         Satzung zur Änderung der Abwassersatzung

·         Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung

·         Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

Die Prüfung gab zu keiner Beanstandung Anlass.

e.      Bessere Bedienung der Haltestelle Festhalle Rutesheim

Seit 2001 fährt Fa. Wöhr-Tours diese Haltestelle derzeit in Richtung Leonberg 16 x täglich und in der Gegenrichtung 11 x täglich an. Die Gemeinde hat hier zudem eine neue Wartehalle aufgestellt. Zum neuen Fahrplan ab 11.12.2005 wird die Firma eine schon lange von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene Änderung umsetzen und von Montag bis Freitag tagsüber jeden zweiten Bus über die Haltestelle Festhalle legen. In Richtung Leonberg werden täglich 28 Busse und in der Gegenrichtung täglich 23 Busse hier halten.

In Richtung Leonberg bedient der Bus die Haltestelle montags bis freitags ab 5.18 Uhr, praktisch zu jeder halben Stunde, zuletzt um 19.59 Uhr. In der Gegenrichtung von Leonberg her kommend hält er hier ab 7.42 Uhr, zuletzt um 20.28 Uhr.

Die Busse werden wie von uns vorgeschlagen von der Route Flacht - Perouse - Rutesheim kostenneutral verlagert. Ab Perouse fahren bekanntlich beide Linien Seitter und Wöhr. Auch bleibt die Verbindung Perouse - Flacht durch die Fa. Wöhr-Tours mit 36 Fahrten Flacht - Perouse und 39 Fahrten in der Gegenrichtung täglich weiterhin gut gewährleistet.

3.     Neubau für ein offenes und ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot mit Mensa im Schulzentrum Rutesheim (IZBB-Programm)

-         Vergabepaket I

-         Vergabe von Leistungen und Lieferungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2005 der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung des Bauamtes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung der Gewerke durchzuführen.

Die Erd- und Rohbauarbeiten wurden als erster Teil des Vergabepaketes I bereits öffentlich ausgeschrieben und in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 26.9.2005 an die Fa. Backer Bau, Hainichen, vergeben. Die Vergabesumme belief sich auf brutto 403.827,67 €. In der gleichen Sitzung wurden die Erdarbeiten (Los 1) an die Fa. Kindler, Rutesheim, vergeben. Die Vergabesumme brutto betrug 71.834,96 €.

Die weiteren Gewerke des 1. Vergabepakets wurden am 19. September 2005 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg und am 22.9.2005 im Amtsblatt der Gemeinde Rutesheim öffentlich ausgeschrieben, insgesamt 11 Gewerke. Die Angebotseröffnung aller Gewerke fand am Dienstag, 18. Oktober 2005 im Kleinen und Großen Sitzungssaal statt. Die Prüfung der Angebote erfolgte durch das Bauamt der Gemeinde bzw. bei den Technikgewerken Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro durch die Fachingenieurbüros Herp, Salach, und Mück und Schaber, Altdorf.

Die Referenzen aller erstgenannten Bieter wurden sorgfältig geprüft. Mit allen erstgenannten Firmen wurden Vergabegespräche geführt (ausgenommen Gerüstbau). Die Firmen werden als fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig eingestuft.

Finanzierung

Der Kostenanschlag liegt ca. 12.000,- € unter der Kostenberechnung vom 12.7.2005. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan 2005 bzw. im Haushaltsplanentwurf 2006 veranschlagt.

Die Gesamtsumme des Vergabepaketes Nr. 1 beträgt 1.082.322,50 €. Mit den Rohbauarbeiten wurden ca. 64 % der Gesamtbauarbeiten ausgeschrieben.

Auf Frage von GR Tröster bestätigte Herr Dieterle-Bard, dass mit dem Vergabepaket I bereits rund 2/3 der Arbeiten vergeben sind.

GR Schradi regte bei der Eindeckung des Daches an, nicht nur V2A-Stahl sondern V4A-Stahl zu verwenden. Dieser hält eindeutig länger, ist jedoch auch teurer.

Bestätigt wurde auf seine Frage, dass die Wartungsarbeiten (Elektro, Sanitär und Heizung) während der Gewährleistungsfrist bereits mit den Arbeiten ausgeschrieben worden sind. Die Wartungskosten sind jedoch nicht im Vergabepreis enthalten. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können die Wartungsarbeiten neu, auch mit örtlichen Firmen, vereinbart werden.

Einstimmig wurde beschlossen:

I.        Dem Kostenanschlag vom 7. November 2005 in Höhe von 2.640.000,- € wird zugestimmt.

II.      Vergabe (Vergabepaket I)

1.        Die Zimmerarbeiten / Fassadenbekleidung (Los 1 und 2) werden an die Fa. Holzbau Rieg, Schwäbisch Gmünd, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 129.171,80 €.

2.        Die Stahlbauarbeiten werden an die Fa. Schwörer, Hohenstein, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 31.941,37 €.

3.        Die Zinkblecheindeckung des Daches wird an die Fa. Güther, Feuchtwangen, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 39.680,35 € + 3.609,68 € = 43.290,04 €.

4.        Die Gerüstbauarbeiten werden an die Firma Scherrer, Stuttgart, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 16.570,60 €.

5.        Der Einbau der Aufzugsanlage wird an die Fa. Schindler Aufzüge, Fellbach, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 40.083,80 €.

6.        Die Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktion der Fassade (Los 1) und die Ausführung der Holzaluminium-Fenster und Aluminiumfenster (Los 2) werden an die Fa. Wertbau, Langenwetzendorf, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 169.279,96 €.

7.        Die Ausführung der Küche (Los 1) wird an die Fa. Omega Sorg, Essingen, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 166.253,93 €.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Lieferung der Küchenausstattung (Los2, Geschirr, Besteck, Töpfe) nach der Beurteilung der Bemusterung zu vergeben.

8.        Die Elektroarbeiten werden an die Fa. Schlagenhauf, Ellwangen, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 219.734,49 €.

9.        Die Ausführung der Sanitärinstallationen wird an die Fa. Michael Scholz, Benningen, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 61.260,39 €.

10.    Die Heizungsbauarbeiten werden an die Fa. Kern Haustechnik, Pfalzgrafenweiler, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 84.371,43 €. Diese Summe teilt sich auf in eine Auftragssumme Mensa in Höhe von brutto 67.838,73 € und eine Auftragssumme Nahwärmeleitung zum Kindergarten Robert-Bosch-Straße in Höhe von brutto 16.532,70 €.

11.    Die Leistungen für den Einbau der Lüftungsanlage werden an die Fa. KWK, Lauffen, vergeben. Die Vergabesumme brutto beträgt 123.858,15 €.

4.     Freizeitgelände Spitzwiesen;
Bauabschnitt II: Neubau Spielplatz

-         Entwurfsplanung und Kostenberechnung

Gemäß unserer Spielplatzkonzeption ist im südlichen Bereich von  Rutesheim ein Bedarf für einen Spielplatz mit Ballspielflächen vorhanden. Auch der Bedarf für das geplante Wohngebiet "Spissen" für Kinder und Jugendliche über 9 Jahren soll hier gedeckt werden. Dadurch können auch anteilige Kosten für den Spielplatz auf das neue Baugebiet "Spissen" gerechnet werden.

Der 1. Bauabschnitt mit Blockhaus und Grillstelle wird bis Ende November 2005 fertiggestellt. Für das Blockhaus sind im Haushaltsplan 2005 99.700 € eingestellt; dieser Kostenrahmen kann eingehalten werden.

Im Zuge der Realisierung des Spielplatzes Mieminger Weg und der notwendigen Auffüllung für das Blockhaus konnte die ausführende Firma gewonnen werden, umfangreiche Auffüllmaßnahmen im gesamten Spielplatzbereich vorzunehmen.

Damit konnten ca 50.000 € gegenüber dem ursprünglichen Ansatz eingespart werden.

Ein evtl. 3. Bauabschnitt (Fläche südlich der Tennisplätze) ist in diesen Kosten noch nicht enthalten. Angedacht ist nach der Ortsbesichtigung in Ditzingen und Mötzingen eine BMX-Bahn (Kosten einschließlich Zugangsweg ca. 15.000 €). Hierüber wird der Gemeinderat - insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde im kommenden Jahr - bei der Haushaltsplanaufstellung 2007 zu entscheiden haben.

Entsprechend der Anregung im Technischen Ausschuss soll ein direkter Nebenzugang vom Feldweg berücksichtigt werden. Die Mehrkosten betragen rund 5.000 Euro.

Auf Frage von GR Schlicher bestätigte Bürgermeister Hofmann, dass die beiden Beach-Volleyballfelder durchgehenden Sand erhalten, damit z.B. auch Beach-Hand­ballspiele über die gesamte Fläche möglich sind.

15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde beschlossen:

1.       Dem Entwurf mit Kostenberechnung in Höhe von brutto 105.000 € zuzüglich 5.000 € für den direkten Nebenzugang wird zugestimmt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt die Planung fortzuführen  und die Ausführung vorzubereiten.

3.       Die Realisierung des Bauabschnitts II. (Spielplatz) soll bis Ende Juli 2006 erfolgen.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE) eine Vereinbarung zu treffen zur Kostenübernahme von 50 % der Spielplatzkosten des Freizeitgeländes Spitzwiesen und Abrechnung als Erschließungskosten für das Neubaugebiet Spissen. Die veranschlagten Kosten werden auf 35.000 € für Spielgeräte und auf 5.000 € für den notwendigen Unterbau veranschlagt.

5.     Örtliches Tarifrecht:
Überleitung auf den neuen TVöD

Der Verwaltungsausschuss wurde am 17.01.2005, der Gemeinderat wurde am 31.01.2005 über die bevorstehende Neugestaltung des Tarifrechts im Öffentlichen Dienst in kurzen Grundzügen informiert. Weil die Tarifvertragsparteien die Neuregelung der Arbeitszeit aus der Neugestaltung ausgeklammert haben, hat der Gemeinderat am 31.01.2005 beschlossen:

"Das Örtliche Tarifrecht wird bezüglich der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ab 01.02.2005 wie folgt geändert:

Bei jedem Vertragsabschluss (Neueinstellungen, Statusänderungen, Übernahme von Aus­zubildenden, Höhergruppierungen, Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse mit Aus­nahme von Verlängerungen nach § 14 (2) TzBfG) ist im Arbeitsvertrag eine For­mulierung aufzunehmen, dass als durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit diejenige Wochenarbeitszeit gilt, die für vergleichbare Beamte des Landes jeweils maßgebend ist.

Dies gilt so lange, bis die Tarifvertragsparteien die Wochenarbeitszeit an die für die Beamten geltende Regelung angepasst haben.

Sollte die Anpassung nicht in gleichem Umfang wie bei den Beamten erfolgen, wird erneut beraten und entschieden."

Neuer Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

Der neue Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) ist Mitte September 2005 unterzeichnet worden. Er tritt zum 01.10.2005 in Kraft. Die Tarifeinigung datiert vom 09.02.2005.

Damit hat die größte Tarifreform des öffentlichen Dienstes seit 40 Jahren stattgefunden.

Durch das neue Tarifrecht werden die bisherigen manteltariflichen Regelungen u.a. des BAT, BMT-G grundsätzlich abgelöst. Die bisherigen Tarifregelungen für Arbeiter und Angestellte werden für den Bereich des Bundes und der kommunalen Verwaltungen und Betriebe im neuen TVöD zusammengeführt.

Weil in allen Arbeitsverträgen mit den Angestellten und Arbeitern der Gemeinde Rutesheim vereinbart ist "Es gelten der BAT bzw. BMT-G bzw. die diese ersetzenden Tarifverträge soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist" gilt automatisch zum 01.10.2005 der neue TVöD, obwohl die Gemeinde Rutesheim nicht Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes und nicht tarifgebunden ist.

Die wesentlichen Merkmale des neuen TVöD sind:

1.       Erhalt des Flächentarifvertrags (mit bedarfsorientierten landesbezirklichen und spartenbezogenen Abweichungen)

2.       Einheitliches Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter

3.       Straffung, Vereinfachung und Transparenz

4.       Einheitliche Entgelttabelle

a.       Die neue Entgelttabelle umfasst nur noch sechs statt bisher bis zu 15 Stufen, die man innerhalb derselben Vergütungsgruppe aufsteigen konnte.

b.       Der Stufenaufstieg erfolgt in wesentlich längeren Abständen als bisher und nur, wenn der Beschäftigte eine adäquate Leistung erbringt, nicht mehr "automatisch" nach Zeitablauf.

c.       Das Einstiegsentgelt für Neueingestellte wird angehoben, zulasten der mit zunehmendem Alter erreichbaren Stufenwerte. Das stärkt den öffentlichen Dienst im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs.

d.       Alle Bewährungs- und Zeitaufstiege fallen weg. Ein Anspruch auf eine höhere Vergütungsgruppe bei gleicher Tätigkeit und unveränderten Anforderungen besteht also nicht mehr.

e.       Abschaffung der familienbezogenen Bezahlung (Orts- bzw. Sozialzuschlag), mit einer Übergangsregelung für bis 31.12.2005 geborene Kinder.

f.         Die jährliche Sonderzahlung wird ab 2007 nach Entgeltgruppen gestaffelt zwischen 60 und 90 Prozent betragen. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst. Zum Vergleich: Allein das Weihnachtsgeld beträgt derzeit bei den Angestellten und Arbeitern 82 Prozent eines Monatsgehalts (bei den Beamten in Baden-Württemberg 64 %).

5.       Überschaubare Tätigkeitsmerkmale

6.       Leistungs-/erfolgsorientierte Bezahlungselemente als Zulage, Prämie oder Erfolgsbonus. Ab 2007 wird 1 Prozent der Gehaltssumme des Arbeitgebers dafür reserviert. Der "Leistungstopf" soll mit der Zeit auf 8 Prozent steigen.

7.       Flexible Organisation der Arbeitszeit

a.       Für die Regelarbeitszeit gilt ein Rahmen von bis zu 45 Stunden pro Woche, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr bis zu 12 Stunden täglich. Innerhalb dieses Rahmens sollen im Wesentlichen keine Zulagen mehr fällig werden.

b.       Saisonale Spitzen können innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden.

c.       Das Jahresarbeitszeitkonto wird wohl das Modell der Zukunft sein.

Keine Einigung gab es bisher über eine Ausweitung des Arbeitszeitvolumens. Die von den Städten und Gemeinden geforderte und auch vom Gemeindetag B.-W. verlangte Angleichung an die Arbeitszeit der Beamten wurde in Potsdam "delegiert". Es können landesbezirklich bis zu 40 Stunden pro Woche vereinbart werden. Die Kündigung des KAV B.-W. der "38,5-Stunden-Woche" erfolgte zum 30.11.2005, nachdem sich Verdi nicht verhandlungsbereit gezeigt hat. Nun muss Verdi verhandeln. Allerdings kommt eine höhere wöchentliche Arbeitszeit als 38 ½ Stunden im Tarifvertrag nur dann, wenn Verdi zustimmt.

Überleitung aller Beschäftigten

Die erste vorrangige Aufgabe des Personalamtes stellte die Überleitung aller Beschäftigten in die neuen Entgeltstrukturen des TVöD zum 01.10.2005 dar.

Die Überleitung der Bezüge in die TVöD-Tabelle erforderte eine manuelle Bearbeitung jeden betroffenen Personalfalls. Die besonders maßgeblichen Umstände wie Bewährungs- und Zeitaufstiege, Fristen und Gründe für Höhergruppierungen, Stellenbewertungen, Familienzuschläge der Ehepartner u.a. ließen sich in der Regel nicht allein aus der Gehaltsabrechnung per EDV, sondern nur mit Hilfe der Personalakten und anderen Unterlagen ermitteln.

Angestellte

Frau Schüller hat jeden einzelnen Angestellten anhand des neuen TVöD und des Formblattes berechnet. Im Grundsatz gilt Besitzstandswahrung für das sogenannte "Vergleichsentgelt", die durch Zahlung einer individuellen Zwischenstufe gewährleistet wird. Diese fällt künftig dann weg, wenn eine Stufensteigerung in der gleichen Entgeltgruppe des TVöD erfolgt. Zusätzlich werden seitherige (Besitzstands-)zulagen wie z.B. Tätigkeits- und Leistungszulagen und die Kinderzulagen für Kinder, die bis 31.12.2005 geboren werden, weiter gezahlt.

Arbeiter

Hier wird im Einvernehmen mit dem Personalrat und Herrn Bauhofleiter Vincon vorgeschlagen, dass die Gemeinde Rutesheim beim seitherigen bewährten "Festbetragssystem (ohne Stufensteigerungen)" bleibt, aber die Arbeiter so auf die neuen Entgeltgruppen umgestellt werden. Durch Überleitungen in geringfügig höhere Entgeltbeträge der neuen Entgeltgruppen ergeben sich Mehrkosten von ca. 1.730 € / Jahr.

Der Ausschluss der Stufensteigerungen ist in jedem einzelnen Arbeitsvertrag so vereinbart. Dieses Festbetragssystem hat Vorteile für jüngere Mitarbeiter, weil sie nicht die Stufen durchlaufen müssen. Auch bleibt es dann dabei, dass evtl. Erschwerniszuschläge pauschal im Festbetrag, der höher liegt als der Tariflohn, enthalten sind. Das verwaltungsaufwändige Erfassen und Abgrenzen, welche konkrete Tätigkeit erschwerniszuschlagspflichtig ist oder nicht, entfällt dadurch.

Dieses bewährte System wird beibehalten. Allerdings ist die Überleitung auf eine Entgeltgruppe des TVöD zwingend notwendig. Ohne diese Überleitung wäre eine EDV-Abrechnung im bewährten EDV-Verfahren PEWES nicht mehr möglich.

Information der Mitarbeiter

Alle Beschäftigten (= Angestellten und Arbeiter) erhalten vom Personalamt einen individuellen Brief mit ihren persönlichen alten und neuen Gehalts-Daten und Informationen.

Mehrkosten

Strukturausgleich

Mitarbeiter, die noch nicht in der Endstufe ihrer Verg.Gruppe sind, erhalten einen Struktur­ausgleich nach einer speziellen Tabelle, die nun vorliegt. Dieser Ausgleich kann im Einzelfall höher als die Differenz zur BAT-Endstufe sein. Z.B. Mitarbeiterin: bislang BAT VI b, Stufe 9, Differenz zu 10 (Endstufe) = 39 € mtl., Strukturausgleich = 50 €, zahlbar nach 2 Jahren (= 1.10.2007), lt. Tabelle dauerhaft. Mehrkosten ca. 2.000 € / Jahr ab 1.10.2007. Beim Stufenaufstieg und evtl. Höhergruppierung wird der Strukturausgleich angerechnet. Im Übrigen hätten auch die tariflichen BAT-Dienstaltersstufensteigerungen Mehrkosten verursacht.

Ganz junge Mitarbeiter erhalten mehr als seither, wenn sie derzeit aufgrund des jungen Alters in einer niedrigen Dienstaltersstufe sind. Bei uns sind es 4 Mitarbeiterinnen = rd . + 2.000 €/Jahr ab 1.10.2005.

Einsparungen

Einmal ergeben sich solche, wenn der Ehegatte Beamter oder Angestellter beim Land ist, für das der TVöD nicht gilt. Dann wurde bislang der Unterschied beim Ortszuschlag Stufe 2 zu 1 von den beiden Arbeitgebern je zur Hälfte bezahlt. Künftig muss der Arbeitgeber des Beamten den Unterschied voll bezahlen (= - rd. 50 € mtl.). Derzeit 3 Fälle, Einsparungen rd. 1.800 €/J.

Flexiblere Organisation der Arbeitszeiten

Dadurch werden sich voraussichtlich die Zeitzuschläge vor allem beim Winterdienst (z.B. im Winter 2004/2005: 3.269,38 €) erheblich reduzieren.

Bei Neueinstellungen (Wechsel des Arbeitgebers) im TVöD:

Wegfall der Kinderzulage je Kind 90,57 € und die Dienstzeit beginnt neu beim neuen Arbeitgeber grundsätzlich ohne Anrechnung der seitherigen Dienstzeiten im öffentlichen Dienst mit allen Konsequenzen beim Gehalt. Dies gilt auch für Neueinstellungen im Bereich der Arbeiter. Nur bei "adäquaten" Leistungen ergeben sich weitere Stufensteigerungen bis zur üblichen Stufe des Festbetrages. Dadurch ergeben sich Einsparungen grundsätzlich bei allen Neueinstellungen.

Mehrkosten / Einsparungen pro Jahr anlässlich Überleitung zum 01.10.2005 (ohne Einsparungen bei Neueinstellungen): 0 €.

Das Thema "Leistungs-/erfolgsorientierte Bezahlungselemente ab 2007 inklusiv Kompensationen" wird noch gesondert im Laufe des Jahres 2006 vorbereitet und im Verwaltungsausschuss / Gemeinderat beraten.

Beteiligung des Personalrats

Die Überleitung sprich Zuordnung zu den neuen Entgeltgruppen ist keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung oder Umgruppierung. Der Arbeitgeber hat keine wertende Entscheidung zu treffen. Vielmehr ordnet der TVöD abschließend die bisherigen Vergütungs- bzw. Lohngruppen den neuen Entgeltgruppen rein schematisch zu. Unabhängig davon wurde der Personalrat umfassend informiert.

Auf Frage von GR'in Caneri erläuterte Herr Killinger, dass in einer Dienstvereinbarung im Wesentlichen folgende Punkte konkret festgelegt werden: Zielvereinbarungen, Kriterien der Bewertung, Verfahren, Überprüfung, Dokumentation.

GR Boehm bedauerte die unterschiedlichen Regelungen bei der Wochenarbeitszeit. Zu begrüßen ist die Fortsetzung des bewährten Festbetragssystems bei den Arbeiterlöhnen. Dies kommt vor allem den jüngeren Mitarbeitern zu Gute.

Auf Frage von GR Tröster bestätigte Herr Killinger, dass die rund 25.000 € Leistungselemente ab 2007 entsprechend den Kriterien der Dienstvereinbarung individuell zugeordnet werden. Zu berücksichtigen sind alle Betriebsbereiche.

GR Schlicher bestätigte, dass die Einführung der leistungsorientierten Bezahlungselemente und die entsprechenden Umsetzungsgespräche für Arbeitnehmer durchaus wohltuend sein können und letztlich auch der Arbeitseffizienz dienen. Positiv ist desweiteren die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Deshalb spreche er sich für die 40-Stunden-Woche und gegen die 41-Stunden-Woche aus.

Bürgermeister Hofmann erwiderte, dass bei den Beamten seit 1.9.2003 die 41-Stunden-Woche gilt. Deshalb hat der Gemeinderat am 31.01.2005 für Neueinstellungen und Höhergruppierungen im Tarifbereich ebenfalls die 41-Stunden-Woche beschlossen. Heute kann berichtet werden, dass diese zusätzliche Wochenarbeitszeit von 2,5 Stunden bei keiner einzigen Neueinstellung ein Problem war.

Mit 15 Ja- bei 2 Gegenstimmen wurde beschlossen:

Das Örtliche Tarifrecht wird entsprechend den Regelungen in den Arbeitsverträgen grundsätzlich zum 01.10.2005 auf den neuen TVöD übergeleitet. Für das Örtliche Tarifrecht gelten weiterhin die Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderats:

·         vom 23.07.1984 für die Angestellten,

·         vom 25.04.1988 für die Arbeiter und

·         vom 31.01.2005 für die wöchentliche Arbeitszeit.

Das bedeutet, dass dementsprechend § 22 Abs. 2 und 3 TVöD nicht gelten.

Bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit bleibt es abweichend von § 6 Abs. 1 b) TVöD beim GR-Beschluss vom 31.01.2005.

Bezüglich des Lohnes für die Arbeiter gilt das seitherige Lohnkonzept (VA-Beschluss vom 17.06.1991, GR-DS Nr. 24 + 25/1991) und dementsprechend gelten für die Arbeiter die §§ 12 - 17 TVöD sowie §§ 7, 8 und 24 TVÜ-VKA nicht. Die Erschwerniszuschläge nach § 19 TVöD sind im Lohn pauschal enthalten.

6.     Ausbildungsplatzoffensive im Landkreis Böblingen

Die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit und der Berufsperspektiven für Schulabgänger gibt zwischenzeitlich auch im Landkreis Böblingen Anlass zu großer Sorge. Für eine zunehmende Zahl von Jugendlichen beginnt das Erwachsenwerden mit dem Gefühl, eigentlich nicht gebraucht zu werden. Die Statistik der Arbeitsagentur weist eine Lücke von Ausbildungsplätzen auf, die vor allem Schüler mit schwächeren Leistungen trifft.

Aufgrund dieser Situation hat Landrat Maier einen runden Tisch "Ausbildungsplatzoffensive" gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Arbeitsagentur und dem Kreisverband des Gemeindetags initiiert, der sich auf ein Bündel von Maßnahmen geeinigt hat mit der Zielsetzung, weitere Ausbildungsplätze mit einem größeren und engmaschigen Netz "an Land zu ziehen".

Die entsprechende Pressemitteilung des Landrats wurde am 04.08.2005 im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Auch werden alle Firmen mit einem persönlichen Brief des Bürgermeisters angeschrieben.

Das Amt für Schule und Bildung im Landratsamt Böblingen (das frühere Staatliche Schulamt) hat ein Handlungskonzept zur wirkungsvollen Berufsorientierung der Haupt- und Realschüler gemeinsam mit den Schulen, den örtlichen Vereinen und Unternehmen entwickelt. Zielsetzung ist eine Weiterentwicklung der Freiräume der Bildungspläne zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit. Der mangelnden Fitness einer zunehmenden Zahl von Schulabsolventen, die von Berufsschulen und Unternehmen beklagt wird, soll mit schulintegriertem Sportunterricht an den Regel- und Berufsschulen unter Beteiligung der Sportvereine begegnet werden.

Patenmodell für Hauptschulabsolventen

Eine nachhaltige langfristige Wirkung verspricht sich Landrat Maier auch von einem Patenmodell für Hauptschulabsolventen, wie es in Schönaich seit Jahren erfolgreich praktiziert wird. Ehrenamtliche betreuen und begleiten Schüler des letzten Schuljahres in der Berufsfindung, der Suche nach Praktikums- und Lehrstellen. Sie halten Kontakt zu Betrieben, Lehrern und der Arbeitsagentur und sie werden hauptamtlich unterstützt vom örtlichen Jugendreferenten. Dieses Modell eignet sich für alle Städte und Gemeinden des Kreises Böblingen.

Der Landkreis Böblingen beabsichtigt, allen eine Anlaufstelle zur Projektunterstützung für den Aufbau eines örtlichen Patenmodells anzubieten. Nach einer kreispolitischen Abstimmung im Jugendhilfe- und Sozialausschuss im Oktober werden wir wieder informiert.

Für die konkrete Umsetzung in Rutesheim suchen wir noch geeignete Mitbürger/innen.

Vorgeschlagen wird, in der Initiative 3. Lebensalter im Widdumhof das Thema konkret anzusprechen, zu informieren und für den Aufbau eines örtlichen Patenmodells zu werben.

Ausbildungs- und Praktikaplätze

Regelmäßig stellt die Gemeindeverwaltung Rutesheim seit vielen Jahren Ausbildungs- und zahlreiche Praktikaplätze zur Verfügung:

Ausbildungsplätze:

·         Diplom-Verwaltungswirt (FH):
jährlich je ein Platz für das erste und für das dritte Ausbildungsjahr,
Ausbildungsdauer: 4 Jahre, davon 2 Jahre Fachhochschule
Voraussetzung: Fachhochschulreife

·         Verwaltungsfachangestellte/r:
ein Platz, Ausbildungsdauer: 3 Jahre,
Voraussetzung: Mittlere Reife

·         Erzieherin und Kinderpflegerin:
das heißt, wir beschäftigen regelmäßig mehrere Berufskollegiatinnen und Anerkennungspraktikantinnen in den Kindergärten,
Voraussetzung: Mittlere Reife (Erzieherin) bzw. Hauptschulabschluss (Kinderpflegerin).

Praktikaplätze:

... werden regelmäßig zur Verfügung gestellt. Z.B. bei der Gemeindeverwaltung im Oktober und November 2005 wieder für mehrere Schüler/innen der Realschule (OiB) und des Gymnasiums (BOGY). Aber auch freiwillige Praktikas sind zusätzlich möglich und werden immer wieder bei uns absolviert.

Außerdem werden regelmäßig Praktikas in den Kindergärten und im Jugendtreff Rutesheim absolviert.

Zusätzlich werden im Gemeinde-Bauhof regelmäßig Ferienarbeiter beschäftigt.

Ausbildungs- bzw. Praktikabörse o.ä.

Solche Börsen gibt es bereits bei mehreren Stellen. Zum Beispiel:

·         Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de)

·         Handwerkskammer Stuttgart (www.hwk-stuttgart.de),

·         Industrie- und Handelskammer Stuttgart
(www.ihk-stuttgart.de)

Deshalb wird nicht vorgeschlagen, auch bei der Gemeindeverwaltung Rutesheim eine weitere solche Börse einzurichten.

GR Tröster verwies auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit und Berufsperspektiven für Schulabgänger im Kreis Böblingen. Von den unter 20-Jährigen sind im Landkreis derzeit über 300 und von den 20-25-Jährigen 1.400 arbeitslos gemeldet. Tendenz steigend. Dies betrifft vor allem die Hauptschulabsolventen. Deshalb dankte er für die aufmerksame Behandlung dieses Themas im Gemeinderat. Die Frage ist, was können wir konkret in Rutesheim tun? Einmal Ausbildungsplätze in der Gemeinde Rutesheim bereitstellen, evtl. auch im Gemeinde-Bauhof. Dafür müssen noch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Sehr gut, geradezu genial ist die Idee, Paten für Hauptschulabsolventen aktiv zu suchen, und dieses Patenmodell in der Initiative 3. Lebensalter im Widdumhof vorzustellen. An geeignete Mitbürger/innen, vor allem Senioren, werde appelliert, auf ehrenamtlicher Basis mitzuwirken. In Verbindung mit den Schulen müsse wirksam der hohen Jugendarbeitslosigkeit begegnet werden.

Interessierte sollen sich unmittelbar an Herrn Bürgermeister Hofmann oder Herrn Beigeordneten Killinger wenden.

GR Dr. Köthe regte an, beim Patenmodell auch die Absolventen der Förderschule einzubeziehen und auch für diesen Personenkreis Praktikaplätze anzubieten. Seit Jahren gebe es hier rein ehrenamtliche Anstrengungen. Auch die Förderschüler haben eine besondere Unterstützung verdient.

Dies bestätigte GR Diehm, der zusätzlich aus der Beratung des Themas im Jugendhilfeausschuss des Kreistags vom 7.11.2005 berichtete.

GR Boehm erklärte, dass dieses Problem ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft ist und regte an, für Rutesheim konkrete Zahlen zu erheben.

Einstimmig wurde beschlossen:

Zur nachhaltigen Unterstützung der Ausbildungsplatzinitiative des Landkreises Böblingen werden insbesondere

1.       weiterhin Ausbildungs- und Praktikaplätze in der Gemeindeverwaltung Rutesheim sowie in ihren Außenstellen (u.a. Bauhof, Kindergärten, Jugendtreff) angeboten und

2.       ein Einstieg in das Patenmodell für Schulabsolventen angestrebt.

7.     Benutzungsordnung für die Blockhütte "Eisengriff"

Der Gemeinderat hat am 31.01.2005 der Fortschreibung der Spielplatzkonzeption und dem Entwurf mit Kostenberechnung für eine Blockhütte mit Zufahrt und Grillstelle im Eisengriff in Höhe von 99.700 € brutto zugestimmt. Beschlossen wurde, dass der 1. Bauabschnitt (Blockhütte) bis Ende November 2005 realisiert wird.

Die Blockhütte wird planmäßig fertig. Ihre Erschließung erfolgt parallel mit den ersten Tiefbauarbeiten für die Erschließung des Baugebiets Spissen Ende November 2005, weil dadurch Kosten von ca. 12.000 € bei der Erschließung mit Wasser und Kanal eingespart werden können. Vorgesehen ist, dass der Gemeinderat (gemeinsam mit den Ehegatten) die neue Hütte im Anschluss an die letzte GR-Sitzung dieses Jahres, am 12.12.2005, zum ersten Mal nutzen wird.

Notwendig ist für die allgemeine Vermietung eine Benutzungsordnung.

Die vorgeschlagenen Gebühren stehen in § 12 Ziff. 2.

Die Gebühr von 60 € entspricht der Gebühr für die Benutzung des Feuerwehrsaales oder des Alten Rathauses in Perouse (mit Bewirtschaftung).

Zum Vergleich nachstehend die Gebühren für die Vorbergblickhütte in Weissach:

1. durch Vereine                          50,00 €

2. durch private Antragsteller                         100,00 €

3. durch auswärtige Antragsteller                        200,00 €

Pauschale für Reinigung, Wasser, Abwasser und Beleuchtung        25,00 €

GR Boehm regte an den, Passus "Die Hütte und der Platz müssen spätestens am folgenden Tag um 11.00 Uhr geräumt und verlassen sein". in der Benutzungsordnung am Schluss von § 10 aufzunehmen. Zu evtl. Konflikten zwischen Mietern und sonstigen Benutzern erläuterte Bürgermeister Hofmann, dass bewusst 2 Feuerstellen erstellt worden sind. Eine Feuerstelle gehört zur Hütte, eine Feuerstelle ist öffentlich.

Bestätigt wurde die Anregung von GR Diehm, dass die wesentlichen Dinge der Benutzungsordnung in einer Tafel vor Ort dargestellt werden.

Einstimmig wurde die Benutzungsordnung beschlossen. Auf die amtliche Bekanntmachung wird verwiesen.

8.     Änderung der Gebührenordnung für die Benützung der gemeindlichen Hallen


Der Gemeinderat hat die Hallengebühren zuletzt am 07.04.2003 überprüft und geändert. Folgende Änderungen wurden nun vorgeschlagen:

Ein Wunsch vieler Bürger/innen ist nach der Auswertung der Fragebögen für den Gemeindeentwicklungsplan, dass das Angebot an kulturellen Veranstaltungen in der Gemeinde erhöht und weiter verbessert wird (469 Nennungen von 1.467 Fragebögen).

Die Gemeinde Rutesheim könnte und sollte deshalb die Gebühren für kulturelle Veranstaltungen in der Sporthalle Bühl II reduzieren, weil sich in der letzten Zeit hier ein Bedarf für größere kulturelle Veranstaltungen gezeigt hat.

Vorgeschlagen wird, für kulturelle Veranstaltungen in der Sporthalle Bühl II und Gemeindehalle Perouse eine eigene Gebühr neu einzufügen, die niedriger ist als die seitherige Gebühr von 175 € (bei Veranstaltungen nicht gewerblicher Art) bzw. 300 € (gewerblicher Art). Die Gebühr kann jedoch nicht niedriger sein als die Gebühren in der Festhalle, weil sich sonst allein aus preislichen Gründen eine Verlagerung von kulturellen Veranstaltungen von der Festhalle zur Sporthalle Bühl II ergeben könnte, was wirklich nicht sinnvoll wäre.

Beispiel:

Bei einer kulturellen Veranstaltung in der Sporthalle Bühl II beträgt die Grundgebühr für einen gewerblichen Veranstalter dann 225 € statt 300 €. Hinzu kommen im Falle einer Bewirtschaftung der Bewirtschaftungszuschlag von 225 € statt 300 € sowie Nebengebühren für Heizung (3,50 € je Stunde), Stromverbrauch 0,17 € je kWh und Reinigung 150 €. Bei einer 2-tägigen Veranstaltung wirkt zusätzlich die 25 %-ige Ermäßigung für den 2. Tag. Es sind dann 937,50 € inkl. Reinigung statt 1.200 € für 2 Tage inkl. BEwirtschaftung und Reinigung.

Die Einstufung als "kulturelle Veranstaltung" ist nicht einfach. Um Missbrauch auszuschließen, wird zusätzlich festgelegt: "Für Disco- und Tanzveranstaltungen, Partys und vergleichbare bzw. ähnliche Veranstaltungen ist eine Einstufung als "kulturelle Veranstaltung" nicht möglich und es wird auch die Gebührenbefreiung (nach § 3 Abs. 4 lt. a) und b)) nicht gewährt."

Der Strompreis, den die Gemeinde Rutesheim bezahlen muss, ist deutlich angestiegen. Dies erfordert eine Erhöhung des kWh-Preises in § 3 Abs. 2 lit. b) von seither 0,12 € auf gerundet 0,17 € je kWh.

Der Strompreis errechnet sich zurzeit wie folgt in Cent je kWh:

Arbeitspreis

10,21

Konzessionsabgabe

1,32

Abgabe für das Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG)

0,336

Abgabe für das Energie-Energie-Einspeise-Gesetz (EEG)

0,42

Stromsteuer (Ökosteuer)

2,05

Summe netto

14,336

Summe brutto inkl. MWSt.

16,63

Bewährt hat sich die Befreiung für die Grundgebühren für die örtlichen Vereine, für 1 bzw. mehr Veranstaltungen, gestaffelt nach der Zahl der Mitglieder der Vereine in 400er-Schritten. Notwendig ist, diese Staffelung auf "bis bzw. über 1.600 Mitglieder" auszudehnen.

Vorgeschlagen wird, den Auswärtigenzuschlag von 50 % auf 100 % anzuheben, weil es nicht richtig ist, dass der Steuerzahler z.B. private Veranstaltungen von Auswärtigen in gemeindlichen Hallen und Räumen besonders subventioniert. Lt. Haushaltsplan 2005 beträgt z.B. der Zuschussbedarf für die Gemeindehalle Perouse 60.000 €, für das Alte Rathaus Rutesheim (ohne Bücherei), das Alte Rathaus Perouse und die Zehntscheuer Perouse 24.000 €. Der Zuschussbedarf für die Sporthalle Bühl II beträgt 25.000 € und für die Festhalle Rutesheim 41.500 €. Diese Beträge beinhalten keine Ansätze für Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals.

Die am 07.04.2003 getroffenen Regelungen für die Zulassung privater Veranstaltungen haben sich aus Sicht der Verwaltung bewährt. Für die Jahre 2004 und 2005 ergaben bzw. ergeben sich folgende Zahlen:

Feuerwehrsaal

Rutesheim

Altes Rathaus Perouse *)

Veranstaltungen 2004

30

6

davon Privat

2

5

Veranstaltungen 2005

36

7

davon Privat

5

7

Zehntscheuer Perouse

Summe

Veranstaltungen 2004

10

46

davon Privat

8

15

Veranstaltungen 2005

9

52

davon Privat

7

19

*) Der Saal des Alten Rathauses Perouse wird zusätzlich für einen AOK-Kurs wöchentlich am Mittwoch belegt.

Der am 07.04.2003 beschlossene Kompromiss zwischen den sich widerstreitenden Interessen ist gut und tragfähig. Es galt ja, sachgerecht abzuwägen, zwischen dem Bedürfnis, öffentliche Räume für private Veranstaltungen belegen zu dürfen, einerseits und andererseits dem berechtigten Interesse der in der unmittelbaren Nachbarschaft Wohnenden, nicht zu häufig am Abend oder in der Nacht durch Veranstaltungslärm bzw. Lärm beim Verlassen und Abfahren gestört zu werden.

Auf Frage von GR Dengel erläuterte Herr Killinger, dass in der Sporthalle Bühl II, die für sportliche wie kulturelle Nutzungen hervorragend geeignet ist, im Einzelfall auch kulturelle Veranstaltungen am Freitagabend möglich sind. Die Verwaltung klärt diese jeweils mit den betroffenen Nutzern. Es ist im Grunde sehr erfreulich, dass die umfangreichen Hallenangebote in Rutesheim durch die Bevölkerung sehr intensiv genutzt werden. Deshalb muss jeweils im Einzelfall abgewogen werden.

Einstimmig wurde die Änderung der Gebührenordnung beschlossen. Auf die amtliche Bekanntmachung wird verwiesen.

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