Aus der Gemeinderatssitzung
am 26. Januar 2004
1. Bekanntgaben
Jahresrückblick 2003
Der Jahresrückblick 2003 liegt vor. Herr Killinger hat ihn gefertigt. Er wurde als Beilage zum Mitteilungsblatt am 22. Januar 2004 ausgegeben und liegt heute als Tischvorlage auf. Zu einigen Zahlen:
Einwohnerzahl
Zunahme bis 31.12.2003 um 79 auf 10.132.
Durch mehr Geburten als Sterbefälle + 40
Durch mehr Zuzüge als Wegzüge + 39
Zahl der Geburten 2003: 98. In den früheren Jahren davor waren es seit dem Jahr 1980 mit nur zwei Ausnahmen 1985 (98) und 1992 (97) stets über 100 Geburten. Rekord waren 128 Geburten im Jahr 1995. 98 ist praktisch die gleich niedrige Geburtenzahl wie im Vorjahr mit 97. Die Geburtenzahl liegt mit 0,96 % jedoch deutlich über dem Landesdurchschnitt von 0,78 % (in 2002).
Die Zahl der Verstorbenen hat sich im letzten Jahr 2003 von 78 auf 58 reduziert. Das sind 0,57 % der Einwohner. Dies liegt unter dem Landesdurchschnitt von 0,78 % (in 2002).
Die künftigen Kinderzahlen in den Kindergärten und Schulen werden aufgrund den zurück gegangenen Geburtenzahlen wesentlich geringer sein als heute. Zum Beispiel sind es in den Kindergärten bzw. in der Grundschule bei 4 Jahrgängen à 100 Kinder nur noch rd. 400 Kinder. Bislang waren es bei vier Jahrgängen und bis zu rd. 125 Kinder je Jahrgang in der Summe bis zu 500 Kinder. Mit entsprechender zeitlicher Verzögerung gehen damit auch die Zahlen in unseren weiter führenden Schulen (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) zurück, gemildert nur durch mehr Zuzüge als Wegzüge und gepaart mit der unbekannten Variablen der Übergangsquoten.
Landesweit gilt: Im Grundschulbereich hat bereits jetzt ein Abwärtstrend eingesetzt, der sich fortsetzen wird. Bis zum Jahr 2015/16 wird hier insgesamt mit nur noch 360.000 Grundschülern, also mit einem Rückgang um 118.000 Schüler (- 24 Prozent) gerechnet.
An den weiterführenden Schulen haben die Hauptschulen mit voraussichtlich 215.000 Schülern ihr Maximum im Schuljahr 2002/2003 erreicht. Im Schuljahr 2003/2004 folgen dann die Realschulen mit geschätzten 243.000 Schülern und für das Schuljahr 2005/06 erreicht die Prognose an den Gymnasien mit rund 313.000 Schülern das höchste Niveau. Danach erfolgt ein stetiger Rückgang bis im Jahr 2010/2011 nahezu der Stand von 2000/2001 mit 301.000 wieder erreicht ist. Bis zum Jahr 2015/2016 wird eine Schülerzahl von 273.000 und damit ein weiterer Rückgang vorausberechnet.
Interessant ist eine konkrete Hochrechnung für die Einwohner der Gemeinde Rutesheim auf der Grundlage unserer jetzigen Altersstruktur. Danach ergeben sich von 2000 bis 2020 folgende Einwohnerzahlen in den Altersgruppen:
|
Jahr |
0-2 |
3-5 |
6-14 |
15-19 |
20-39 |
40-59 |
60-74 |
75-84 |
85-99 |
|
2000 |
354 |
374 |
1.085 |
540 |
2.942 |
2.650 |
1.472 |
388 |
103 |
|
2010 |
273 |
289 |
1.039 |
578 |
2.283 |
3.205 |
1.667 |
586 |
172 |
|
2020 |
296 |
287 |
830 |
536 |
2.339 |
2.842 |
1.809 |
795 |
269 |
Rd. 40 % der 85-Jährigen und Älteren pflegebedürftig. Aus der überproportionalen Zunahme der älteren Jahrgangsstärken resultiert auch der vom Landratsamt Böblingen für Rutesheim errechnete Bedarf an Pflegeplätzen im Jahr 2010 von 56. Vorhanden sind im Pflegeheim Widdumhof derzeit 28 Plätze.
Krankenstand der Mitarbeiter/innen der Gemeinde Rutesheim
Bei der Gemeindeverwaltung Rutesheim lag die Zahl der Krankheitstage im Jahr 2003 (einschließlich zweier Kuren) mit durchschnittlich nur 5,7 Tagen = 2,4 % wieder im sehr guten langjährigen Bereich. Bei den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung waren es 2003 im Durchschnitt 9 Arbeitstage = 3,6 %. Die Krankenkassen zählen im Gegensatz zu uns Kuren, Kurzzeiterkrankungen ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitsunfälle nicht mit. In früheren Jahren lag der Durchschnitt im Öffentlichen Dienst bei Bund und Land über den Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein sehr guter Wert hat auch der Gemeinde-Bauhof mit 10,1 Arbeitstagen erreicht, Vorjahr 14,2 Arbeitstage. Damit liegt der Gemeinde-Bauhof deutlich unter dem Durchschnitt der Arbeiter im Öffentlichen Dienst (25 Tage).
Auch ist die Zahl der Arbeitsunfälle bei der Gemeinde Rutesheim lt. Beurteilung durch die Sicherheitstechnische Fachkraft seit Jahren konstant relativ niedrig. Im Jahr 2003 waren es nur 3.
2. Haushalt 2004
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2004
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 2004
Finanzplan mit Investitionsprogramm 2003 – 2007
- Beschlussfassung
Der Entwurf des Haushalts 2004 wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2003 eingebracht.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte vom 19. Dezember bis 5. Januar 2004. Es wurden keine Einwendungen erhoben.
Vorberatungen erfolgten im Verwaltungsausschuss am 12. Januar 2004 und im Technischen Ausschuss am 19. Januar 2004 mit jeweils einstimmiger Zustimmung zu den Beschlussanträgen.
Der Haushalt stellt für Rutesheimer Verhältnisse eine Besonderheit dar. Die äußeren Rahmenbedingungen sind so schlecht wie seit langen Jahren nicht mehr. Verwaltung und Gemeinderat mussten sich deshalb gemeinsam und sehr konstruktiv mit einer langen Liste von Einsparungen für das Jahr 2004 beschäftigen. Herausgekommen ist ein Sparhaushalt mit einem Einsparvolumen von rd. 750.000 € über ein 20 Punkte-Programm. Wichtige Eckpunkte bleiben in Rutesheim nach wie vor unverändert: Keine Kürzungen bei der Jugend, Senioren sowie bei den Schulen und Vereinen und auch keine Erhöhung der Steuerhebesätze.
Heute sind die Stellungnahmen der Fraktionen und Gemeinderäte vorgesehen, danach die Beschlussfassung:
GR Tröster erklärte für die BWV-Fraktion:
„Das Jahr 2004 beschert der Gemeinde Rutesheim einen Gesamt-Haushalt in Höhe von 27 Mio. €. 18,3 Mio € entfallen auf den Verwaltungshaushalt und 8,7 Mio. € auf den Vermögenshaushalt. Im Vergleich zu 2003 ist dies im Verwaltungshaushalt eine Steigerung um 15 % und im Vermögenshaushalt eine Senkung um 25 %.
Dieser Haushaltsplan, der in der letzten Gemeinderatssitzung des alten Jahres eingebracht wurde, ist aus unserer Sicht besonders gekennzeichnet durch folgende acht Kriterien:
Die Handlungsfähigkeit der Gemeinde Rutesheim bleibt trotz der sich gegenüber 2003 noch schlechteren gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen voll erhalten; dieses dank hoher Rücklagen und einer über Jahre hinweg soliden Finanz- und Haushaltspolitik, wie sie von der BWV-Fraktion stets verfolgt wurde und wird.
Die ausgezeichnete Infrastruktur unserer Gemeinde für die Bürgerinnen und Bürger bleibt mit den dafür vorgesehenen Ausgaben im Verwaltungshaushalt und den Investitionsmitteln im Vermögenshaushalt erhalten und wird weiter ausgebaut.
Die Steuereinnahmen im Verwaltungshaushalt sind viel zu gering; vor allem im Bereich der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer. Dies führt dazu, dass es keine Zuführungsrate in den Vermögenshaushalt gibt.
Die Umlagenbelastung ist aufgrund der sogenannten Umlagen-Systematik im Verwaltungshaushalt viel zu hoch. Diese orientiert sich an der Steuerkraft der Gemeinde aus dem Jahr 2002. Eine besonders erwähnenswerte Umlagenbelastung trifft die Gemeinde durch die Erhöhung der Kreisumlage von 33 auf 39,4 %; für Rutesheim bedeutet dies fast 1 Mio. € = 40 % mehr Kreisumlage im Vergleich zu 2003; aber auch die Gewerbesteuerumlage belastet den Verwaltungshaushalt sehr.
Die Zuführung von 2,65 Mio. € vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt, die aus den gebildeten allgemeinen Rücklagen der Gemeinde entnommen werden; also eine sogenannte negative Zuführungsrate. In einer solchen Lage ist es erforderlich über Einsparungen bzw. Einnahmeerhöhungen nachzudenken. Plötzlich spricht man von einem Sparhaushalt. Ich komme darauf zurück.
Die Senkungder Personalkosten und der Verwaltungs- und Betriebskosten im Verwaltungshaushalt, die durch die Sparbeschlüsse möglich wurde, wird von uns in vollem Umfang mitgetragen.
Ein Vermögenshaushalt, dem 5,5 Mio. € aus der allgemeinen Rücklage der Gemeinde zugeführt werden müssen, um 1. den Verwaltungshaushalt auszugleichen und 2. investive Ausgaben einplanen zu können, ohne auf Kredite zurückgreifen zu müssen.
Auffallend ist, dass 2004 nur 1,1 Mio. € auf Grundstückserlösen auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushalt eingeplant sind, das sind sage und schreibe 8,7 Mio. € weniger als 2003. Auch dies ist ein Grund für die genannte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Die Investitionen, die das Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger verbessern und unsere Gemeinde noch lebenswerter gestalten werden, sind vorgesehen für:
die Fertigstellung der Modernisierung und die Erweiterung des Feuerwehrhauses;
die Mängelbeseitigung am Dach des Gymnasiums;
die Verwirklichung eines Energiesparkonzeptes;
die Weiterführung der Ortskernsanierung Rutesheim III mit 2. Pflegeheim und städtebaulicher Planung, sowie weitere Mittel für die Ortskernsanierung Perouse;
den Bau eines Vorflutkanals Perouse – Flacht im Zuge des Autobahnausbaus der A 8;
die Umsetzung des erarbeiteten Radverkehrskonzeptes;
und die zügige Weiterplanung der Nordumfahrung – erreicht werden muss die Bewilligung der Fördermittel nach GVFG und die Abwicklung des Flurbereinigungsverfahrens – um das ehrgeizige Ziel: Baubeginn Ende des Jahres 2004 erreichen zu können.
Nachhaltiges Haushalten ist eine Grundposition der BWV-Fraktion
Die Auswirkungen eines solchen Haushaltens sind auch für das Haushaltsjahr 2004, wie schon seit vielen Jahren, beachtlich, nämlich
keine Kreditaufnahme
eine rückläufige Schuldenentwicklung (93 €/Einwohner im Hoheitsvermögen + 104 €/Einwohner im Eigenbetrieb Wasserversorgung),
nahezu unveränderte Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze, vor allem bei der Grund- und Gewerbesteuer
eine allgemeine Rücklage von rund 1,3 Mio. €, sowie eine Sonderrücklage von 8,85 Mio. €.
Im weiteren Verlauf meiner Ausführungen gehe ich noch auf die beiden Punkte „Sparhaushalt“ und „Investitionen“ ein.
Zum sogenannten Sparhaushalt:
Die Gemeinde Rutesheim legt erstmals in ihrer Geschichte einen Haushaltsplan mit einer negativen Zuführungsrate vor, d.h. die laufenden Ausgaben können nicht durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden. Dies sollte nicht sein. Verschärfend kommt hinzu, dass das Volumen des Verwaltungshaushalts im Jahr 2004 gegenüber 2003 deutlich steigt. Also höhere laufende Ausgaben. Um diese Ausgaben zu senken, musste einerseits über Einsparungen und andererseits über Einnahmeerhöhungen beraten und beschlossen werden. Die Beschlüsse, die gefasst wurden, werden von unserer Fraktion alle mitgetragen. Sie bedeuten aber im Ergebnis, dass das Minus im Verwaltungshaushalt nur begrenzt, keinesfalls aber ausgeglichen werden konnte.
Wir wollten es aber auch nicht ausgleichen, weil
dies zu schmerzhaften Kürzungen bei den Leistungen für unsere Bürger in diesem Jahr geführt hätte;
diese schwierige Haushaltssituation zunächst nur für 2004 im Raume steht; und
die Gemeinde auf ihre allgemeine Rücklage zurückgreifen kann, die in guten Zeiten gebildet und angespart wurde.
Die Gesamtsumme von 750.000 €, die durch Einsparungen und Einnahmeerhöhungen erbracht wird, konzentriert sich auf die laufenden Verwaltungs- und Betriebsausgaben.
Ausdrücklich nicht gespart werden soll nach unserer Meinung bei der Jugend- und Seniorenarbeit, bei den Schulen und Vereinen. Aber nicht alle Entscheidungen diesbezüglich hängen unmittelbar mit der Haushaltssituation zusammen. Dass z.B. im Laufe dieses Jahres eine Kindergartengruppe geschlossen wird, hängt mit der Entwicklung der Kinderzahlen in Rutesheim zusammen. Der Bedarf ist nicht mehr gegeben. Auch die Erhöhung der Abwassergebühren hat einen anderen Grund. Wir weisen seit einigen Jahren darauf hin, das dies nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der modernisierten und erweiterten Kläranlage der Fall sein wird. Jetzt 2004 ist es so weit. Ohne diese Summe von 750.000 € wäre die tatsächliche Finanzierungslücke im Verwaltungshaushalt 3,4 Mio. €; sie konnte auf 2,65 Mio. € gesenkt werden.
Zu den Investitionen
Was haben wir im Jahr 2003 erreicht und wie geht es im Jahr 2004 und darüber hinaus mittelfristig weiter?
Diese Frage richtet sich auf die Gegenwart und die Zukunft in gleichem Maße. Gegenwärtig ist es notwendig, die begonnenen Projekte erfolgreich zum Abschluss zu bringen und zukünftig ist es für unsere Fraktion von großer Bedeutung, zeitgemäße Entwicklungslinien zu erkennen und voranzutreiben. Projekte sind so anzupacken, dass sie einer umweltverträglichen und nachhaltigen Entwicklung dienen und die Gemeinde lebenswerter und zukunftsfähiger machen.
Unsere Fraktion stellt mit Genugtuung fest, dass es 2003 u.a. gelungen ist,
die beiden Lebensmittelmärkte Aldi und EDEKA in Rutesheim zu platzieren
die modernisierte und erweiterte Kläranlage seiner Bestimmung zu übergeben
das Vorhaben Nordumfahrung Rutesheim konsequent voranzutreiben
das Sportstättenangebot um einen Kunstrasenplatz zu erweitern
das Baugebiet Schelmenäcker IV, Teil 2 zu erschließen und die Grundstücke zu verkaufen
große Gewerbeflächen an der Schillerstraße zu erwerben
Eine Gemeinde wie Rutesheim muss für die Ansiedlung umweltfreundlicher Betriebe entsprechende Voraussetzungen schaffen, auch wenn keine konkreten Anfragen vorliegen. Dazu gehört auch eine zeitgemäße, öffentlichkeitswirksame Werbestrategie. Dies ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde und für die Bürger von großer Bedeutung. Denn neue Betriebe bringen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze.
die Ortskernsanierung Rutesheim III – Architektenwettbewerb – fortzuführen
eine neue Aussegnungshalle in Perouse seiner Bestimmung zu übergeben.
Dies alles sind beachtliche kommunalpolitische Leistungen.
Auch in diesem Jahr wird es für die Entwicklung der Gemeinde wichtige Investitionen geben. Ich habe sie bereits unter Punkt 8 benannt.
Für die Fraktion der Bürgerlichen Wählervereinigung sind dabei zwei Vorhaben von außerordentlich großer Bedeutung. Dies soll vor allem auch im Jahr der Gemeinderatswahlen deutlich zum Ausdruck kommen.
Die „Nordumfahrung Rutesheim“ und die „städtebauliche Planung des Ortskernsanierungsabschnittes Rutesheim III“
Bei der Lösung des Hauptproblems – Entlastung von Rutesheim vom unerträglich hohen Durchgangsverkehr ist man 2003 weiter vorangekommen. Es fand eine Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren und begleitenden Flurbereinigungsverfahren, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Auslegungsbeschluss Bebauungsplan statt. Für 2004 heißt das ehrgeizige Ziel: Baubeginn der Nordumfahrung: Ende des Jahres.
Aus diesem Grunde ist die Vorfinanzierung des Grunderwerbs und der Baukosten durch die Gemeinde angesagt, damit es zügig zur Verwirklichung der Nordumfahrung und damit zur innerörtlichen Verkehrsentlastung für die Bürger kommt. Deshalb hält es die BWV-Fraktion für gerechtfertigt, wie im mittelfristigen Investitionsprogramm bis 2007 dargestellt, erhebliche Mittel aus der allgemeinen Rücklage zur Vorfinanzierung zu entnehmen.
Zu gegebener Zeit, und nicht überstürzt und auch erst dann, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind, muss die Gemeinde in einem Parallelverfahren in einen Prozess der Planung und Entwicklung von verkehrslenkenden und verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Innerortsbereich eintreten; dies auch unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
Unsere Anregung, die Moltkestraße als Hauptverbindung zwischen der Ortsmitte und dem Schulzentrum umzugestalten, wollen wir in diesen eben erwähnten Prozess mit eingebunden sehen.
Der Architektenwettbewerb für die Neugestaltung des „Pflegeheims Ortsmitte“ verbunden mit städtebaulich wichtigen Aufgabestellungen ist ein erster, aber sicher sehr bedeutsamer Schritt in Richtung Gestaltung einer erweiterten Ortsmitte.
Der Autobahn-Ausbau der A 8 wurde am Flachter Loch begonnen. Wir hoffen sehr, trotz des Mautdesasters, auf einen zügigen Ausbau mit den beiden neuen Anschlussstellen Leonberg-West und Rutesheim.
Nordumfahrung und Autobahnausbau werden die zukünftige Entwicklung der Gemeinde nachhaltig und positiv beeinflussen.
Die Bürgerliche Wählervereinigung wird dem Haushalts- und Wirtschaftsplan 2004 ohne Änderungsanträge zustimmen.
Die Entwicklung unserer Gemeinde, dargestellt im aktuellen Investitionsprogramm, werden wir sorgfältig im Auge behalten und unseren Teil dazu beitragen, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse des Gemeinderates zum Wohle der gesamten Gemeinde getroffen werden.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die Jahr für Jahr die anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben ordnungsgemäß und pünktlich bezahlen.
Wir bedanken uns bei Ihnen, Herr Bürgermeister, bei den Amtsleitern, sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit im Jahr 2003. Der Dank gilt auch für die Aufstellung des Haushalts- und Wirtschaftsplans und den damit verbundenen Anlagen.
Über den Haushaltsplan hinaus bedanken wir uns bei unseren beiden Kreisräten, Frau Bolay und Herrn Reichert, für ihren großen Einsatz im Kreistag, der zu einer Kompromisslösung beim Eigenanteil der Schülerbeförderungskosten für Grundschüler geführt hat.“
GR Duppel erklärte für die UBR-Fraktion: „Der Haushalt 2004 ein Sparhaushalt?
Sparhaushalt ist ein Begriff, den man unterschiedlich definieren kann. Nicht erst beim Haushalt 2004 wurde gespart. Die UBR waren schon bisher für maßvolles Haushalten und Sparen für besondere Projekte. Nicht um jeden Preis, aber da wo es möglich und sinnvoll ist.
Bei der letzten Klausurtagung aber haben wir anhand einer Kriterienliste der Verwaltung und unserer eigenen Vorschläge erstmals Streichungen vornehmen müssen, um konkrete Einsparungen für die Gemeindekasse zu erzielen. Sie kennen unsere Streichliste – sie wurde veröffentlicht und Sie kennen auch die Gebührenerhöhungen, die vorgenommen werden. Erwähnen möchte ich nur die Erhöhung der Abwassergebühren, die jeder Bürger spüren wird. Diese Erhöhung ist wegen der Kosten für den Ausbau der Kläranlage unumgänglich.
Bei allen Sparmaßnahmen war es uns wichtig, die Belastung für unsere Bürger in der ohnehin schlechten Wirtschaftslage so gering wie möglich zu halten. So ist z.B. die Grundsteuer nicht erhöht worden, obwohl sie uns 35.000 € zusätzlich in die Gemeindekasse gebracht hätte. Ebenso wenig werden Abstriche bei der Förderung von Jugendlichen in den Vereinen gemacht, sowie bei den Mitteln für Schulen und Kindergärten.
Vom Sparen reden viele, auch in der großen Politik. Wenn es aber um die konkrete Umsetzung bei den Gemeindefinanzen geht, muss man feststellen, dass es gar nicht so einfach ist. Vielfach sind es Pflichtaufgaben und gesetzlich festgelegte Umlagen, die die Gemeinde zahlen muss.
Umlagen – das Stichwort für meine weiteren Ausführungen. Ein Grund für die schlechten Haushaltszahlen sind die um 2,1 Mio. € gestiegenen Umlagen an den Landkreis und die Region und den Finanzausgleich. An erster Stelle steht die Kreisumlage. Sie kletterte um fast eine Million auf fast 3,7 Millionen. Trotz der gestiegenen Kreisumlage fehlen dem Kreishaushalt rund 5 Mio. € im Verwaltungshaushalt für seine Aufgaben. Beim Landkreis schlagen vor allem die gestiegenen Sozialausgaben enorm zu Buche. Allein der Bedarf für die Jugendhilfe erhöht sich um 2,7 Mio. €. Als Gemeinde bezahlen wir die steigenden Kosten mit, können aber nicht mitbestimmen, wie das Geld verteilt wird. Die große Politik müsste mehr Anreize schaffen, damit sich Vereine, Kirchen oder Gemeinden im sozialen Bereich engagieren. Nur so können die stetig steigenden Kosten bewältigt werden. Die angedachte Gemeindefinanzreform wird nicht ausreichen, die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden für ihre Aufgaben mit ausreichenden Mitteln auszustatten.
Weil die Umlagen so enorm gestiegen sind, wurden Einsparungen bei den Personalausgaben im Abstimmung mit dem Personalrat vorgenommen. Dadurch konnten aber nicht einmal die Mehrausgaben durch gesetzliche Höhergruppierungen und Tariferhöhungen ausgeglichen werden. So bleiben nur noch der Verwaltungs- und Betriebsaufwand, an welchem gespart werden kann. Bei der Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen wird, oder besser gesagt, muss gespart werden. Was nicht unbedingt notwendig ist, wird auf die nächsten Jahre verschoben.
Aber trotz der Sparmaßnahmen kann die Gemeinde Rutesheim den Verwaltungshaushalt nicht ausgleichen. Es klafft eine Lücke von 2,65 Mio. €, die vom Vermögenshaushalt zugeführt werden müssen. In den letzten Jahren war es immer umgekehrt. Seither konnten wir dem Vermögenshaushalt immer stattliche Beträge zuführen. 2004 müssen dagegen 5,5 Mio. € aus den Rücklagen entnommen werden.
Von den 8,7 Mio. € des Vermögenshaushalts sind rund 1,6 Mio. € für Grunderwerb vorgesehen.
Umfassender Grunderwerb ist für die Nordumfahrung und die Ortskernsanierung III vorgesehen. Beide Projekte sind für die UBR sehr wichtig. Die Neugestaltung der Ortsmitte ist mehr als ein Standort für ein zweites Pflegeheim. Hier bietet sich die Möglichkeit einer attraktiven Ortsmitte, für einen öffentlichen Raum, der zum Einkaufen, Verweilen und Wohnen einladen soll. Eine Investition für die Zukunft. Die Gelder für die Ortskernsanierung in Rutesheim werden unseren Ort noch attraktiver machen.
Unsere Fraktion begrüßt es, dass die Bürgerinnen und Bürger ab morgen die Ergebnisse des Wettbewerbs studieren können.
Für die An- und Umbaumaßnahmen am Feuerwehrhaus sind noch ca. 400.000 € Restfinanzierung notwendig. Zum 125jährigen Jubiläum der Feuerwehr und dem gleichzeitigen Kreisfeuerwehrtag in Rutesheim soll es fertig sein.
Bei den für 2004 vorgesehenen Baumaßnahmen werden 1,1 Mio. € mit einem Gemeindeanteil von 135.000 € regelrecht vergraben; von dem Vorflutkanal von Perouse nach Flacht wird man nach der Baumaßnahme nichts mehr sehen.
Investitionen von rund 150.000 € werden trotz der schlechten Haushaltslage für das Energiemanagement der gemeindeeigenen Gebäude vorgenommen. Wir versprechen uns davon nachhaltige Einsparungen.
Nun zur Nordumfahrung, dem wohl wichtigsten Vorhaben in den nächsten Jahren. Das Bebauungsplanverfahren ist eingeleitet. Mit der Flurneuordnung kann begonnen werden. Es fehlt noch die Zusage für die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Wir hoffen, dass die Zusage in den nächsten Monaten kommt. Bei der Durchführung muss noch manches Problem gelöst werden. Auch die immer wieder vorgebrachten Einwände des BUND bezüglich der Fledermäuse. Wir versuchen auch hier eine Lösung zu finden, aber grundsätzlich halten wir die Belange der Bürger für wichtiger. Details müssen sorgfältig mit den Betroffenen geklärt werden und in allen Fällen muss gemeinsam nach vernünftigen Lösungen gesucht werden. Nur so gelangen wir ans Ziel. Wir wenden uns entschieden gegen den Vorwurf vorsätzlicher Mängel bei der Planung der Straße.
Auch von der Verbreiterung der Autobahn sind viele betroffen. Auch die Fledermäuse. Momentan weiß keiner so richtig, was Sache ist. Eine blamable Vorstellung des Bundesverkehrsministeriums. Leider ist auch unsere Ortskernsanierung von der Realisierung der Straßenprojekte abhängig:
So sind Neugestaltung und der Rückbau der Achse Leonberger- und Pforzheimer Straße erst nach der Umfahrung möglich.
In diesem Sparhaushalt steckt aber auch eine große Chance. Die UBR hofft, dass Verwaltung und Gemeinderat in diesem Jahr trotz der anstehenden Arbeit Zeit finden, um sich über Zukunftsfragen zu beraten. In der Vergangenheit waren wir oft Getriebene, um anstehende große Projekte zügig durchzuführen.
Jetzt sollten wir folgende Fragen angehen:
Wohin soll die Zukunft Rutesheims gehen?
Langfristige Entwicklungskonzepte für Wohnen, Gewerbe und Freizeit
Rutesheim als Bildungszentrum? Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung in Kindergärten und Schulen (z.B. Sprachhilfe und Sprachstandserfassung für alle Vorschulkinder im Dialog mit den Schulen)
Ausbau und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements von Gruppen und Einzelpersonen.
Diese Themen sollten wir auch mit unseren Bürgerinnen und Bürgern besprechen.
An dieser Stelle fordern wir auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf zur Gemeinderatswahl zu gehen. Nur wer wählt bestimmt die Geschicke seiner Gemeinde mit. Genauso bitten wir engagierte Bürgerinnen und Bürger, dass sie auf die Fraktion ihrer Wahl zugehen, um sich als Kandidat(in) aufstellen zu lassen für aktive Mitarbeit in den Gremien des Gemeinderats. Auch diejenigen, die nicht zufrieden sind mit unserer Arbeit bitten wir um konstruktive Teilnahme am Gemeindegeschehen. Nur so kann aus dem Dialog verschiedener Meinungen ein demokratischer Kompromiss entstehen.
Dass er durchaus möglich ist, interessierte Bürger in Entscheidungsprozesse einzubinden, hat die „Radweggruppe“ bewiesen.
Wir von der UBR können uns auch bei weiteren wichtigen Themen der Gemeinde vorstellen, die Meinungsbildung auf ein breiteres Fundament zu stellen.
Bei diesem knappen Haushalt hoffen wir, dass in diesem Jahr nichts Unvorhergesehenes auf uns zukommt und sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern.
Eine erneute Entnahme aus den Rücklagen in dieser Höhe können und wollen wir uns 2005 nicht mehr leisten. Auch Verwaltung und Gemeinderat haben ein Zeichen gesetzt und Kürzungen angeboten.
Mit einem geringeren Haushaltsvolumen hat man nicht automatisch auch weniger Arbeit. Gerade wenn es ans Sparen geht, ist Kreativität und Fingerspitzengefühl gefragt. An dieser Stelle danke ich der Verwaltung und besonders Herrn Sinn und seinen Mitarbeitern für seine detaillierte und übersichtliche Arbeit und Erläuterungen zum Haushalt.
Die Grundstückseigentümer haben bereits die erste Gebührenrechnung erhalten. Dafür, dass das über Gemeindesteuern und Gebühren eingenommene Geld wieder sinnvoll verwendet wird, sorgt dieser Haushalt.
Wir von den Unabhängigen Bürgern können diesem Haushalt zustimmen.“
GR’in Almert erklärte für die CDU-Fraktion: „Der neue Haushalts- und Wirtschaftsplan 2004 liegt uns vor. Es ist jetzt zwei Jahre her, dass die CDU-Fraktion hinsichtlich der Haushaltslage erste dunkle Wolken am Horizont gesehen hat. Diese dunklen Wolken haben sich Gott sei Dank nicht zu einem Unwetter entwickelt, aber sie sind nun direkt über uns. Erstmals in der Geschichte Rutesheims sind die Ausgaben der Gemeinde höher als die Einnahmen. 2,65 Mio. € müssen aus der Rücklage an den Verwaltungshaushalt zugeführt werden. Das ist eine dramatische Entwicklung. Dafür gibt es viele Gründe, die zum Teil auch schon ausgeführt worden sind. Die wichtigsten sind höhere Umlagen, keine Zuweisungen und weniger Einnahmen.
Die CDU-Fraktion ist sich mit dem übrigen Gemeinderat einig, dass gespart werden muss. Wir haben in unserer Klausurtagung unsere Hausaufgaben gemacht. Um 750.000 € konnte die negative Zuführungsrate vermindert werden, und zwar ohne Kürzungen bei der Jugend- und Seniorenarbeit, bei Schulen und Vereinen. Auch die geplanten Investitionen können durchgeführt und vorfinanziert werden. Nordumfahrung, Feuerwehrhauserweiterung und weitere Ortskernsanierungen in Rutesheim und Perouse stehen hier im Vordergrund. Gerade in Perouse ist die Ortskernsanierung um Kirche, Rathaus und Zehntscheuer sehr gut gelungen.
Die CDU-Fraktion steht auch weiterhin hinter den geplanten Investitionsmaßnahmen zur Erhöhung der Lebensqualität in Rutesheim, wobei hier auch die Neugestaltung der Ortsmitte mit einem zweiten Pflegeheim ein Arbeitsschwerpunkt werden dürfte. Ein großes Anliegen wird uns auch die weitere Ortsverschönerung nach Fertigstellung der Nordumfahrung sein.
Wir können froh und dankbar sein, dass unsere Vorgänger in Gemeinderat und Verwaltung Rücklagen geschaffen haben, die uns heute und zukünftig Handlungsfähigkeit und Überbrückung schlechterer Jahre ermöglichen. Die CDU-Fraktion will aber diese Rücklagen jetzt nicht vervespern, sondern erhalten. Dazu bedarf es einer strengen Haushaltsdisziplin.
Wir sind der Meinung, dass die vorliegenden Zahlen diesen Anforderungen entsprechen und stimmen dem Haushaltsplan 2004 zu.
Die Bürger von Rutesheim können sich darauf verlassen, dass die CDU-Fraktion ein wachsames Auge auf die weitere Haushaltsentwicklung werfen wird.
Ihnen Herr Bürgermeister Hofmann und den Damen und Herren der Verwaltung sagen wir herzlichen Dank für die sehr gute geleistete Arbeit und den hohen persönlichen Einsatz.“
GR Diehmerklärte für die SPD-Fraktion: Haben wir es mit einem guten oder einem schlechten Haushaltsplan zu tun? Das war für mich immer wieder die Frage, die ich mir bei Durchsicht des 518 Seiten starken Gesamtwerkes stellte.
Obwohl in Rutesheim erstmals die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (VwH) die der Einnahmen um 2.65 Mio. € übersteigen und damit dieser Betrag aus dem Vermögenshaushalt (VmH) ausgeglichen werden muss, würden sich andere Gemeinden freuen (so auch in der Presse kommentiert), einen solchen Haushaltsplan vorlegen zu können. Wie passt dies zusammen?
Bereits in der Klausurtagung des Gemeinderates Mitte November letzten Jahres wurden die Mitglieder des Gemeinderates u.a. über die Entwicklung der Gemeindefinanzen informiert. Wir, die Kollegen der SPD-Fraktion im Gemeinderat, sind sehr froh darüber, dass die Gemeindeverwaltung den Mitgliedern des Gemeinderats schon vor Aufstellung des Haushaltsplanes Gelegenheit gab, über die Eckdaten des Haushaltes zu beraten und bereits im Vorfeld Einfluss auf den Haushalt zu nehmen. Wir begrüßen es ausdrücklich wenn dies auch in der Zukunft so gehandhabt werden soll.
In den Beratungen wurde klar, dass die gesamtgesellschaftliche Situation, die weiterhin schlechte konjunkturelle Lage und damit zurückgehende Steuereinnahmen, auch Rutesheim betreffen. Die beabsichtigten Reformen der Steuerfinanzierung der Gemeinden brauchen ein Ansteigen der Konjunktur.
Um die Haushaltstruktur zu verbessern, wurde in der Klausur ein Katalog mit 59 Einsparmöglichkeiten bzw. Einnahmeverbesserungen beraten, den die Verwaltung ausgearbeitet hatte.
Schließlich wurden 20 Maßnahmen beschlossen, die zu einer Verbesserung des Haushaltes um ca. 750.000 € führten. Unangetastet blieben dabei u.a. die Grundsteuer, sowie Einrichtungen im Jugend- und Seniorenbereich, Schulen und die Zuschüsse an die Vereine.
Einsparungen sind vorgesehen im Bereich der Personalausgaben, durch Streichung von Zuschüssen, Verschiebung von Beförderungen und auch die Kürzung der Sitzungsgelder der Gemeinderäte.
Bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmen war die Erhöhung der Abwassergebühr nicht zuletzt auf Grund des Ausbaus der Kläranlage notwendig, wo hingegen die Anhebung der Hunde- und Vergnügungssteuer rein zahlenmäßig eher gering ist, aber ähnlich wie die Kürzung der Sitzungsgelder die derzeitige Finanzsituation der Gemeinde verdeutlichen soll. Die Erhöhung verschiedener Gebühren sind als Service der Gemeindeverwaltung ebenfalls angemessen.
Dennoch waren die Belastungen im VwH nicht zu kompensieren. Die laufenden Steuereinnahmen werden zurückgehen, während sich die Umlagen zum Teil stark erhöhen, wie z.B. die Kreisumlage um fast 1 Mio.€. Ich möchte die Zahlen nicht alle wiederholen, sie können übersichtlich im Haushaltsplan nachgelesen werden. Die hohe Steuerkraft der Gemeinde Rutesheim im Jahre 2002 u.a. durch die zeitlich begrenzte Ansiedlung einer renommierten Automobilfirma, führt jetzt dazu, dass Rutesheim aus dem Finanzausgleich keine Einnahmen mehr erhält und hohe Umlagen zahlen muss, obwohl die aktuellen Einnahmen stark gesunken sind. Ein entsprechender Ausgleich hierfür wird sich erst in den nächsten Jahren wieder ergeben.
Dank vorhandener Rücklagen aus den zurückliegenden Jahren ist es möglich das Defizit im VwH durch eine Zuführung vom VmH auszugleichen, ohne über eine Finanzierung über Kredite nachdenken zu müssen. Hier zahlt sich die solide Finanzpolitik der letzten Jahre aus.
So ist es möglich im VmH wichtige meist schon begonnenen Projekte und Investitionen zu finanzieren. Allerdings kann dies auch hier größten Teils nur durch die Verwendung von Rücklagen in Höhe von ca. 5,5 Mio. € umgesetzt werden. Es verbleiben jedoch ca. 10 Mio. € in der Rücklage, darunter die zweckgebundenen Erlöse aus dem Verkauf der EnBW-Aktien.
Von den wichtigen Bauvorhaben und Projekten möchte ich an erster Stelle die geplante Nordumfahrung nennen, deren Verwirklichung nach unserer Ansicht oberste Priorität in Rutesheim sein muss, damit unsere Gemeinde sich lebenswert entwickeln kann. Mit dem Beginn der Planungen für ein 2. Pflegeheim und dem heute noch zu behandelnden Ergebnis des Architektenwettbewerbs für dieses Projekt, machen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung. Die Fortführung der Ortskernsanierung in Rutesheim braucht die Entlastung vom Durchgangsverkehr über die Nordumfahrung. Ebenso notwendig ist die Fertigstellung des Umbaus des Feuerwehrhauses zum Jubiläum und die Umsetzung des Energieeinsparkonzeptes, durch das langfristig laufende Kosten im VwH minimiert werden können. Mit dem Bau des Vorflutkanals von Perouse nach Flacht, verbinden wir auch die Bitte an die Verantwortlichen, dass der Ausbau der A 8 zwischen Leonberg und Heimsheim endlich weitergeführt wird und das bereits erstellte Brückenbauwerk nicht monatelang ohne Anbindung neben der heutigen Strecke steht.
Auch für die Investitionen im VmH sind keine Kreditaufnahmen notwendig, so dass der Schuldenstand der Gemeinde weiter sinkt (91 €/Einwohner). Es handelt sich bekanntlich um zinsgünstige Darlehen, so dass man Rutesheim weiterhin als „schuldenfrei“ bezeichnen kann.
Lässt sich damit meine Eingangsfrage nach einem guten oder schlechten Haushalt beantworten?
Wenn man die reinen Zahlen für das Jahr 2004 betrachtet, muss man wohl schon von einem schlechten Haushalt ausgehen. Allerdings können wir auf Grund der Prognosen der Verwaltung über das Jahr 2004 hinaus damit rechnen, dass z. B. der VwH wieder ausgeglichen werden kann und die noch vorhandenen Rücklagen zur Finanzierung geplanter Projekte ausreichen. Das wiederum muss man insbesondere im Vergleich zu anderen Gemeinden, als gut bezeichnen.
Hierzu ist jedoch eine maßvolle, solide Haushaltspolitik erforderlich, wie wir sie seit Jahren hier in Rutesheim praktizieren.
Angesichts des bevorstehenden Kommunalwahlkampfes sind auch die Kandidaten für den neu zu wählenden Gemeinderat aufgerufen, keine allzu großen Begehrlichkeiten zu wecken, damit der neue Gemeinderat die gute Infrastruktur in unserer Gemeinde erhalten und ausgewogen ausbauen kann.
Deshalb möchte ich zum Schluss auch allen Bürgerinnen und Bürgern danken die hierzu beigetragen haben, sei es durch die pünktliche Zahlung ihrer Steuern und Abgaben oder durch persönliches Engagement für die Allgemeinheit in Vereinen und sonstigen Institutionen.
Der Gemeindeverwaltung und hier insbesondere Herrn Gemeindekämmerer Sinn möchte ich danken, für die ausführliche aber dennoch übersichtliche Gestaltung des Haushaltsplanes.
Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Rutesheim wird dem vorliegenden Haushaltsplan 2004 und dem Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung zustimmen.“
GR Schlicher, GABL, erklärte: „Das Markenzeichen dieses Haushaltsentwurfes ist eine negative Zuführungsrate von 2,6 Mio. Euro bei einem Gesamtvolumen von 27 Mio. Euro. Die Gründe, die aktuell dazu geführt haben, wurden bereits dargelegt. Die dauerhaft schlechten Rahmendingungen werden oft angeprangert und parteipolitisch ausgeschlachtet. Tatsache ist, dass die gesamtgesellschaftliche Entwicklung schon seit langen Jahren erkennbar aus dem Ruder läuft. Die Folgen aus demografischer Entwicklung und der Globalisierung der Wirtschaft bringen das gesamte Fundament unseres Gemeinwesens zum Wanken. Die Aussicht auf eine bessere Rutesheimer Haushaltslage im Jahr 2005 kann da nur kurzfristigen Trost spenden. Der langfristige Trend ist ungebrochen, die Fragen unbeantwortet. In Deutschland ist zwar der Ruf nach durchgreifenden Reformen laut geworden, aber oft sind die Blockierer stärker als die Vernunft. Beispiel Gemeindefinanzreform. Dass nur ein Minimalkompromiss dabei rauskommt, hat jeder befürchtet. Dass bisher aber überhaupt nichts geschehen ist, übertrifft alle Erwartungen und lässt Böses ahnen. Dabei sind es wahrlich große Aufgaben, die zu bewältigen sind.
1.Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch die Rutesheimer Bevölkerung immer älter wird. Bereits heute ist fast jeder 6. Einwohner über 65. Auf die veränderte Altersstruktur muss angemessen reagiert werden, aber gleichzeitig muss auch gegen den Trend angegangen werden.
2.Wir müssen erleben, dass auch hier in Rutesheim mehr Arbeitsplätze verloren gehen als neue entstehen.
3.Wir wissen, dass heute mehr natürliche Ressourcen verbraucht werden als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Weit mehr als uns zusteht. Das gilt für scheinbar abstrakte Begriffe, wie globale Energiereserven, genauso wie für die konkreten 16qkm Fläche unserer Markung. Der Zuwachs von Siedlungs- und Verkehrsflächen allein durch Nordumfahrung und Autobahnausbau wird um ein Vielfaches höher liegen als der Zuwachs in den vergangenen 10 Jahren.
4. Der Handlungsspielraum der Kommunen wird immer kleiner. Viele Städte und Gemeinden stehen mit dem Rücken zur Wand und können die Probleme selbst bei gutem Willen nicht angehen, geschweige denn lösen. Im Teufelskreis stetig steigender Umlagen und kontinuierlich fallender eigener Einnahmen verbleiben immer weniger freie Mittel. Die Auswirkungen treffen zuerst die großen Städte mit ihren vielfältigen Aufgaben und Einrichtungen, macht aber auch vor den kleinen Gemeinden nicht Halt. Der üble Trend wird schleichend auch hier in Rutesheim zur Realität.
Unser Trumpf dagegen ist die Sonderrücklage aus den EnBW-Aktienverkäufen. Aber jeder weiß, der Verkauf der kommunalen Anteilen an der Stromversorgung wird auf Jahrzehnte einzigartig bleiben. Das verpflichtet uns, das über lange Jahre gewachsene Vermögen zu erhalten, und sehr verantwortungsvoll damit zu wirtschaften.
Was das genau heißt, wird nicht immer einfach zu beantworten sein. Konflikte sind vorprogrammiert. Das große Thema der kommenden Jahre ist die Nordumfahrung. Die kommt nur schnell mit Vorfinanzierung. Die Mittel für die Vorfinanzierung sollen im Laufe der Jahre wieder alle in die Rücklage zurückfließen. Aber bis dahin haben wir das Geld nicht zur Verfügung und wir verlieren einige Hunderttausend Euro an Zinsen. Hinzu müssen wir natürlich unseren Eigenanteil finanzieren. Das kann zum finanziellen Abenteuer werden. Die Kostenschätzungen sind zudem immer noch im Steigen begriffen. Trotz des hohen Stellenwerts dieser Straße gibt es eine Grenze der Belastbarkeit. Ich meine, dass wir bei der weiteren Planung ganz unvoreingenommen nach Einsparpotentialen suchen müssen.
Angesichts der schlechten aktuellen Haushaltslage 2004 haben wir uns einen Sparhaushalt verordnet. Mit einem 20-Punkte Programm werden 750.000Euro eingespart. Im Sparen liegt bekanntlich Wahrheit. Wenn die Mittel knapper werden, stellt man sich die Frage nach dem was wichtig ist. Prioritäten werden neu gesetzt. Liebgewordene Gewohnheiten müssen auf den Prüfstand. Die Ressourcen sollen noch effektiver genutzt werden. Bei solch hohen Ansprüchen erwartet man von einem Sparkatalog vielleicht spektakulärere Inhalte. Aber bei der hohen Rücklage und der Gewissheit, dass es schon 2005 wieder besser wird, darf das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. So sind dann auch viele der Maßnahmen in der Sparliste nur Verschiebungen. Gebührensätze, die oft seit langen Jahren unverändert waren, werden angepasst. Der Klarheit halber muss gesagt werden, dass selbst einschneidende Maßnahmen oft gar kein all zu großes Einsparvolumen zur Folge haben. Kurzfristig sparen kann man nur mit Schließungen von kommunalen Einrichtungen, die nicht unbedingt lebensnotwendig sind. In Rutesheim wäre das vorrangig die Schwimmhalle mit 120.000 € Kosten pro Jahr. Soweit möchte zur Zeit aber niemand gehen. Ein Hauhalt ist Politik in Zahlen. Die Frage stellt sich also: findet man im Haushalt 2004 die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft? – nicht nur Sparen um das Jammertal 2004 zu überstehen, sondern aktive Politik um den eingangs genannten Herausforderungen nachhaltig zu begegnen. Ich sehe tatsächlich Antworten, oder wenigstens Ansätze von Antworten, umgesetzt.
Punkt 1: wir wollen die Kinder und Jugendlichen nicht vernachlässigen. Das ist die Grundvoraussetzung für eine Gemeinde, die weiter wachsen will. Aktuell bauen wir den Spielplatz Schelmenäcker. Eine Schließung des Jugendhauses wurde zwar erwogen, aber einhellig abgelehnt. Am Angebot Ganztagesbetreuung wird festgehalten, ich halte dies für ein wichtiges Teil einer modernen Familienpolitik.
Punkt 2: dem zunehmenden Anteil alter und pflegebedürftiger Menschen wollen wir mit der wohnortnahen Pflege gerecht werden. Das zweite Pflegeheim bildet eine durchlässige Nahtstelle zwischen alten Menschen in ihrer letzten Wohnstätte und der Ortsmitte.
Punkt 3: Ortskernsanierung III. Für mich die wichtigste Weichenstellung hinsichtlich des zukünftigen Charakters und Funktion der Ortsmitte seit der Rathauspassage. Verkehrsberuhigte Langeweile mit leeren Schaufenstern oder lebendige Mitte – in einem Rutesheim, das selbst zu einem Mittelpunkt heranwächst? In der richtigen Beantwortung dieser Frage liegt für mich ein deutlicher Schwerpunkt in den nächsten Jahren.
Punkt 4: Arbeitsplätze schaffen, soweit das eine Kommune steuern kann. Attraktive Gewerbeflächen bereitstellen, die dazu gehörige Infrastruktur (nicht nur Straßen und Parkplätze!!). Moderate Gewerbesteuern (wir planen trotz Sparzwang keine Erhöhung). Ansiedlung von personalintensiven Betrieben und Dienstleistern. So das Idealbild - der Wunsch kann aber nur mit aktiver Wirtschaftsförderung in Erfüllung gehen. Wir sind uns einig, dass Herr Sinn mittelfristig entlastet wird, um sich diesem Thema verstärkt zu widmen.
Punkt 5: Den Flächenverbrauch drosseln – und trotzdem wachsen. Das geht nur mit gezieltem systematischem Management. Naheliegend: Brachliegende Gewerbeflächen vermarkten, bevor neue ausgewiesen werden. Da sind wir mit dem Erwerb der ehemaligen Drescher Grundstücke ein gutes Stück vorangekommen, wenngleich dies eher eine Reaktion auf die traurige Realität als langfristige Planung war. Weitere Wohnbaugebiete sollen vorrangig die bestehende Bebauung arrondieren, wie am Beispiel Schelmenäcker IV vorgeführt. Zusätzlich muss der Rahmen geschaffen werden für die bauliche Verdichtung der älteren Baugebiete, wie Mahdenwiesen.
Punkt 6: Energieversorgung, Energiemanagement „In der dezentralen Energieversorgung liegt der Schlüssel zur Eigenständigkeit der Kommunen.“ Der Satz klingt sehr „grün“, ist aber erst vor wenigen Tagen von der SPD-Landesvorsitzenden Ute Vogt ausgesprochen worden. Ein gutes Zeichen, denn vor der Energiewende kommt bekanntlich die Gesinnungswende, und die macht in Rutesheim Fortschritte.
Wir haben uns auf den guten Weg begeben, auch in schlechten Zeiten in energiesparende Technik zu investieren um nachhaltig niedrige Folgekosten zu erreichen. Richtig so! Damit übernehmen wir auch ein Teil Verantwortung für unser Weltklima und für den Erhalt der Lebensgrundlagen unserer Nachkommen. Selbstverständlich ist das Thema nicht ausgereizt, die Technik schreitet dauernd voran. Für mich steht als nächstes der Einsatz eines BHKW auf der Agenda.
Hervorheben will ich in dem Zusammenhang die geplante Beteiligung an einer Fotovoltaikanlage auf einem öffentlichen Gebäude. Der zu erwartende Ertrag daraus ist zwar vergleichsweise gering, aber die Signalwirkung auf potenzielle Anwender und Hersteller solcher Anlagen ist durchweg positiv.
Punkt 7: Pflege und Erhalt sozialer Strukturen. Ein übergreifendes Thema, in dem vieles zusammenfließt. Ich weise auf die unveränderten Zuweisungen an Vereine und Organisationen hin, die gestiegenen Kosten für die Volkshochschule. Unsere Ortsbücherei ist auf Wachstumskurs, ablesbar auch in den Zahlen. Man braucht kein Prophet zu sein: eines nicht mehr all zu fernen Tages werden die vorhandenen Räume nicht mehr ausreichen.
Wir schaffen kontinuierlich Räume, um die Menschen zusammenzubringen - für Feste, Schulungen, Sport usw. Manchmal geht das fast nebenher - jüngstes Beispiel die Sanierung des Feuerwehrhauses. Der wichtige Veranstaltungsraum in der Ortsmitte wird mit der Sanierung ebenfalls aufgewertet und erhält einen behindertengerechten Zugang.
Bürgerbeteiligung gehört auch dazu. Die kostet zunächst für alle Betroffenen Arbeitszeit und natürlich auch Geld. Zahlt sich aber bei richtiger Moderation langfristig aus. Wertvolle Ressourcen in Gestalt des Wissens und der Tatkraft unsere Bürger können genutzt werden. Zudem ist sie eine Stärkung des Gemeinwesens und der Demokratie. Bestes Beispiel: Mit Bürgerbeteiligung, gemeinsam mit einer kooperativen Verwaltung ist 2003 ein tragfähiges Radwegekonzept entstanden. Aus einem Flickenteppich soll ein flächendeckendes Radwegenetz werden. Die ersten Maßnahmen werden bereits in diesem Haushalt finanziert.
Punkt 8. Ein letzter Punkt, der erst 2005 im Haushalt auftauchen wird. Es geht um den Entwurf eines Gemeindeentwicklungskonzeptes. Ein solches Konzept ist Werkzeug für die langfristige Planung und hilft die richtigen Prioritäten zu setzen. Fehlinvestitionen werden vermieden und Kosten gespart. Die Ziele darin sind noch Zukunftsmusik. Eines wird aber mit Sicherheit dabei sein: das bewährte Ziel, auch weiterhin ohne Schulden zu wirtschaften. Das ist auch ein Teil der Zukunftsvorsorge. Es erhält den gestalterischen Spielraum der nachfolgenden Generationen . Trotz schlechter Bedingungen bleibt der Haushalt 2004 auf guten Kurs. Ich stimme dem vorliegenden Entwurf zu.“
Bürgermeister Hofmann dankt für die fundierten Beiträge sowie für die engagierte Arbeit auch in diesem Bereich. Die Gemeinderatsklausur vor die Aufstellung des Haushaltsplans zu terminieren, hat sich bewährt. Der Gemeinderat hat sehr verantwortungsvoll und konstruktiv dazu beigetragen, dass die Gemeinde Rutesheim die wirtschaftlich schwierige Zeit gut meistern kann und sich gerade in dieser Zeit antizyklisch verhält und zur Verbesserung der schlechten konjunkturellen Lage im Rahmen ihrer Möglichkeiten beiträgt. Das Positivste im Haushalt 2004 sind die Aussichten auf die Haushaltszahlen 2005 ff.
Einstimmig wurde der Haushalt beschlossen.
Neubau Pflegeheim „Ortsmitte“
Ergebnis des Architektenwettbewerbs/Mehrfachbeauftragung
Der Gemeinderat beschloss am 14.07.2003, dass auf dem Standort an der Pforzheimer Straße zwischen Flachter Straße und Pfarrstraße das zweite Pflegeheim Rutesheim gebaut werden soll. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass ein kleiner Architektenwettbewerb durchgeführt wird, um eine gute städtebauliche Lösung zu finden.
In seiner Sitzung am 29.9.2003 stimmte der Gemeinderat der städtebaulichen Konzeption des Bauamtes zur Neuordnung des Quartiers zwischen der Flachter-, Kirch-, Pfarr- und Pforzheimer Straße zu und beschloss eine Mehrfachbeauftragung von 5 ausgewählten Architekturbüros.
Am 10.10.2003 wurden die Auslobungsunterlagen an die 5 Architekturbüros Ernst, Stuttgart, Project GmbH, Esslingen, Zoll, Stuttgart, Kiedaisch, Rutesheim und Martin, Rutesheim, versandt. Am 23.12.2003 gingen fristgerecht alle 5 Vorentwürfe im Rathaus ein.
Die Vorprüfung dieser 5 Arbeiten erfolgte durch das Bauamt bis 13.1.2004.
Am 14.1.2004 traf sich das Bewertungsgremium unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Pesch vom Lehrstuhl für Stadtplanung und Entwerfen an der Universität Stuttgart. Als weitere Fachpreisrichter fungierten Herr Klaus Brenner, Freier Architekt und Stadtplaner aus Stuttgart, Herr Ortsbaumeister Dieterle-Bard und Herr Architekt Thieliant vom Bauamt. Als Sachpreisrichter nahmen Herr Bürgermeister Hofmann, Herr Beigeordneter Killinger, Gemeinderätin Frau Burst, und die Gemeinderäte Herren Dr. Köthe, Diehm, Schlicher und Tröster teil. Als Sachverständige waren Herr Breitbach und Frau Zachmann vom DRK-Kreisverband Böblingen beratend tätig. Protokollführerin war Frau Schröder vom Bauamt.
Die Jury hat am 14.01.2004 einstimmig empfohlen, die Arbeit der Project GmbH aus Esslingen mit der Weiterentwicklung des Projektes zu beauftragen.
GR Schlicher regte an, bei der Neugestaltung der Pforzheimer Straße darauf zu achten, dass auch eine Radspur angelegt werden kann.
Auf Frage von GR Schradi wurde bestätigt, dass die Ladenflächen im Erdgeschoss der neuen Gebäude variabel sind. Sie können entsprechend den Wünschen der Investoren und Mieter individuell einschließlich den notwendigen Nebenräumen zugeschnitten werden.
GR Tröster bestätigte, dass der ausgewählte Entwurf sehr gut gelungen ist. Die städtebauliche Gestaltung ist maßvoll. Die Funktionalität im pflegerischen Bereich ist gut. Zudem lässt der Entwurf eine mögliche Erweiterung des Pflegeheims nach Norden entlang der Pfarrstraße zu.
GR’in Binder betonte, dass die frühzeitige Einbindung des Betreibers, DRK-Kreisverband Böblingen, Frau Zachmann und Herr Breitbach, sehr sinnvoll ist.
Einstimmig wurde beschlossen:
Die Planungsgesellschaft für Städtebau, Hochbau und Freianlagen Project GmbH, Esslingen, wird beauftragt, den Neubau des Pflegeheims „Ortsmitte“ zu planen.
Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung und der Förderantrag zur Einreichung beim Landeswohlfahrtsverband muss bis Mitte April 2004 vorgelegt werden.
Die Vorplanung soll noch in folgenden Punkten überarbeitet werden:
- Prüfung, ob über dem nördlichen Trakt mit Nebenräumen anstelle des Flachdaches ein flach geneigtes Pultdach gebaut werden kann.
- Überprüfung der großen Ladenfläche (Discount-Markt) im Hinblick darauf, ob diese Fläche in kleinere Ladeneinheiten unterteilt werden kann.
- Prüfung, ob das östliche Treppenhaus entfallen kann, um Verkehrsflächen einzusparen. Zwei Treppenhäuser sollten ausreichen. Das zweite Treppenhaus muss bis zum Dachgeschoss durchgehen, um einen 2. Rettungsweg für die Wohnungen zu erhalten.
- Überprüfung: Verbreiterung der Tiefgaragenzufahrt für 2 Fahrspuren.
- Schaffung von ca. 10 weiteren ebenerdigen öffentlichen Stellplätzen für Kunden der Läden.
- Verbesserung der optischen Verbindung der beiden Pflegegeschosse durch eine attraktivere Anordnung von Verbindungstreppe und Luftraum.
- Das östliche Flügelende, das an der Flachter Straße endet, muss prägnanter herausgearbeitet werden, was durch den eventuellen Wegfall des Treppenhauses möglich wird. Hier ist ein kräftigerer und selbstbewussterer Endpunkt der Bebauung notwendig. Gleichzeitig muss die Fassadengestaltung im Rahmen der Entwurfsplanung herausgearbeitet werden.
Einfache Darstellung der möglichen Erweiterung des Pflegeheims im Grundriss.
4. Antrag der Firma Heinrich Mertz Kies- und Sandwerke GmbH & Co.KG auf Änderungsgenehmigung zur Erweiterung und Rekultivierung des Steinbruches in Heimsheim
Stellungnahme im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
Bürgermeister Hofmann begrüßte zu diesem Punkt als Fachleute Herrn Dr. Finke, Neuweiler und Herrn Dr. Wieck, Neckartailfingen. Beide sind öffentlich bestellte Sachverständige zu diesem Thema.
Mit Schreiben vom 24.11.2003 setzte das Landratsamt Enzkreis, Umweltschutzamt, in Pforzheim die Gemeindeverwaltung Rutesheim in Kenntnis über einen Antrag der Fa. Heinrich Mertz Kies- und Sandwerke GmbH + Co. KG auf Änderungsgenehmigung zur Erweiterung und Rekultivierung des Steinbruches in Heimsheim.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach den §§ 4, 10 und 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat die Gemeinde bis Ende Januar 2004 Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Im Falle von Einwendungen gegen das Vorhaben wird am 17.2.2004 ein Erörterungstermin in Heimsheim stattfinden.
Die Erweiterung ist in 3 Stufen zeitversetzt nahezu bis zur Markungsgrenze nacheinander vorgesehen. Die Abbaustufe 1 umfasst eine Fläche von ca. 49.000 m² und hat eine Laufzeit von ca. 10 Jahren; Abbaustufe 2 mit einer Fläche von 36.000 m² und einer Laufzeit anschließend von ca. 7,8 Jahren und die Abbaustufe 3 umfasst 43.000 m² und eine Laufzeit von ca. 10,4 Jahren (zusammen rd. 28 Jahre Laufzeit bis 2033).
Im Rahmen einer früheren Präsentation am 27.11.2001 im Rathaus Heimsheim erläuterte die Fa. Mertz die geplante Erweiterung. Als Vertreter der Gemeinde Rutesheim setzte sich der Bürgermeister a.D. Reichert dafür ein, dass ein Mindestabstand von 500 m zwischen der Wohnbebauung Perouse und dem Erweiterungsgebiet verbleiben muss. Dem widersprach der Vertreter der Fa. Mertz mit dem Hinweis auf einen üblichen Abstand von 300 m entsprechend einem Abstandsflächenerlass aus Nordrhein-Westfalen, der jedoch allgemein anerkannt ist und angewandt wird. Weiterhin verwies Herr Finke als Sachverständiger der Fa. Mertz darauf, dass die Auffüllphase vermutlich schon beendet sei, bevor die Wohnbebauung Perouse in den Abstand von 500 m kommen würde.
Zum Vergleich: der kürzeste Abstand zwischen der Nordostecke des Erweiterungsgebietes und der Zufahrt zum Sportgelände Aischbach beträgt ca. 350 m.
Nunmehr liegen alle Planungen und Gutachten vor. Im Antrag der Fa. Mertz führt das Planungsbüro Dr. Finke, Neuweiler, folgende Punkte aus:
Abgebaut werden sollen ca. 250.000 m³ verwertbarer Muschelkalk pro Jahr. Dem Steinbruch zugeordnet sind umfangreiche Aufbereitungsanlagen zum Brechen und Klassieren des gewonnenen Kalkgesteins sowie Veredelungsanlagen zur Herstellung von Trockenmischungen von Mörtel, Putz und Estrich.
Die Erweiterungsfläche mit einer Größe von ca. 12,8 ha schließt östlich an den genehmigten Bestand an und wurde im Rahmen der regionalplanerischen Rohstoffsicherung als „schutzbedürftiger Bereich für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ ausgewiesen (Teilregionalplan Rohstoffsicherung Regionalverband Nordschwarzwald).
In der Folge des Gesteinsabbaus soll die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen unter Verwendung von geeignetem Fremdmaterial durchgeführt werden. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Freilegung von Grundwasser und teilweisen Nutzung als Betriebswasser wurde beantragt.
Nach Aussage des Planungsbüros Dr. Finke wäre der Standort Heimsheim nach Genehmigung der beantragten Erweiterung für weitere ca. 28 Jahre gesichert.
Zur Lockerung des Muschelkalkgesteins werden sogenannte Großbohrlochsprengungen mit Millisekundenzündung durchgeführt, entsprechend den Vorgaben eines sprengtechnischen Gutachtens. Die Hauptabbaurichtung wird von Süden nach Norden verlaufen, entsprechend dem Schichtenaufbau und der Grundwasserfließrichtung. Begonnen werden soll im Südwesten der genehmigten Abbaufläche, dort soll auch die sogenannte Grundwasserblänke zur Versickerung des abgepumpten Grundwassers eingerichtet werden. Bei extremer Trockenwetterlage werden die Fahrwege und Teile der Betriebsfläche zur Verhinderung von Staubaufwirbelungen durch den Fahrverkehr mittels eines Wasserwagens bedüst. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Aufbereitungsanlagen mit entsprechend ausgelegten Trockenentstaubungsanlagen ausgestattet sind, die regelmäßig überprüft werden, Messprotokolle werden der Genehmigungsbehörde zur Kenntnis zugestellt.
In der Rekultivierungsplanung ist die vollständige Wiederherstellung der topografischen Verhältnisse durch Auffüllung mit nicht verwertbarem Eigen- und geeignetem Fremdmaterial vorgesehen. Ein Großteil der in Anspruch genommenen Flächen soll zu einer landwirtschaftlichen Nutzung rekultiviert werden. Die Rekultivierung erfolgt stufenweise nachfolgend zum Abbau der Muschelkalkvorräte.
Im Spreng- und erschütterungstechnischen Gutachten des Büros für Geophysik Dr. Wieck, Neckartailfingen vom 7.7.2003 werden folgende Zusammenhänge ausgeführt:
Zunehmen werden Sprengimmissionen beim Sportgelände Aischbach, bei den Scheunen im Gewann Förstle, beim Aussiedlerhof „Im Vallon“ und beim Ortsteil Perouse. Sofern die nach DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“ maximalen Immissionswerte eingehalten werden, sieht der Sachverständige keine Gebäudeschäden aufgrund der Erschütterungen.
Die Einwirkung auf Menschen in Gebäuden wird nach DIN 4150 beurteil. Dort sind Anhaltswerte A angegeben, bei deren Einhaltung keine erheblichen Belästigungen durch die Sprengerschütterungen auftreten sollen. Misst man diesen Anhaltswerten einen 100 %igen Ausschöpfungsgrad zu, so ergeben sich folgende prozentuale Anteile:
Aussiedlerhof „Im Vallon“: 54 % Ausschöpfungsgrad
Ortsteil Perouse: 67 % Ausschöpfungsgrad
Stadt Heimsheim: 63 % Ausschöpfungsgrad
Durch diese Untersuchung wird ausgeschlossen, dass es durch die Erschütterungen bei den Sprengungen zu erheblichen (und damit unzumutbaren) Belästigungen der Bewohner in den Gebäuden der anliegenden Ortslagen Perouse und Heimsheim kommen kann.
Lärm: Unter Berücksichtigung, dass die für die Detonationsübertragung erforderliche Sprengschnur nicht über den Bohrlochmund herausragt, führt der Sprengknall zu keiner nennenswerten Erhöhung der Lärmbelästigung.
Staub: Bei den Sprengungen selbst entsteht normalerweise kaum Staub. Dieser entsteht in erster Linie durch den Fahrverkehr und durch den Maschineneinsatz beim Abbau.
In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), verfasst vom Planungsbüro Dr. Finke, Neuweiler-Agenbach, und vom Planungsbüro Beck + Partner, Karlsruhe, wird unter Punkt 5.1 „Schutzgut Mensch“ ausgeführt:
Lärm: Die durchschnittliche Tagesleistung des Abbaus liegt bei ca. 2.400 t, die Regelarbeitszeit liegt werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass unter Beibehaltung der Standorte der Aufbereitungsanlagen, der Steinbrucherweiterung und Steinbruchverfüllung auch künftig die Immissionssrichtwerte für den Tageszeitraum an allen Nachweispunkten eingehalten werden.
Staub: Zur Minderung der Staubemissionen wurden bisher folgende Maßnahmen durchgeführt: Einhausung der entsprechenden Aggregate der Brech- und Klassieranlage, Erfassen der staubhaltigen Abluft der Brech- und Klassieranlage und Reinigen der Filterentstaubung, Wasserbedüsung an der Verladestation für die Abholfahrzeuge. Fahrwege im Bereich der Aufbereitungsanlagen sowie der Betriebsstraßen sind befestigt und werden zusätzlich regelmäßig mit einer Kehrmaschine gesäubert. Ferner gibt es eine Reifenwaschanlage. Bei der Fa. Maxit wird die bei der Sandaufbereitung und Mörtelverpackung entstehende staubhaltige Abluft erfasst und über Rohrleitungen zu den Filterentstaubungsanlagen geleitet und dort gereinigt.
Am Beispiel Sportheim im Sportgelände Aischbach weist das Büro Dr. Wieck nach, dass der sogenannte Immissions-Jahreswert für die Schwebstaubkonzentration eingehalten ist.
In der Sitzung des Landwirtschaftlichen Ausschusses am 15. Dezember 2003 informierte die Verwaltung über die aktuelle Anhörung zur beantragten Erweiterung des Steinbruchs in Heimsheim. Der Ausschuss legte Wert auf folgende Auflagen:
Sprengung nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, damit sich keine negativen Auswirkungen auf Perouse ergeben.
Schutz vor Staubbelästigungen.
Festlegung, dass der Zu- und Abfahrtsverkehr nur über die neu gebaute Querspange erfolgt.
In der Vorberatung im Technischen Ausschuss am 19.01.2004 wurden mit den Sachverständigen die Sach- und Rechtsfragen zum Steinbruch Heimsheim erörtert und geklärt. Erarbeitet wurde folgende einstimmig beschlossene Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Rutesheim verzichtet auf ihre frühere Forderung, einen Mindestabstand von 500 m zwischen dem Steinbruch Heimsheim und dem Ortsrand von Perouse bzw. dem Sportheim im Sportgelände Aischbach einzuhalten, sofern folgende Voraussetzungen uneingeschränkt eingehalten werden:
Sprengungen dürfen nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durchgeführt werden, damit sich keine unzumutbaren negativen Auswirkungen auf Perouse ergeben.
Die Firmen Mertz und Maxit müssen den Ortsteil Perouse vor Staubimmissionen schützen und die in der Umweltverträglichkeitsstudie aufgeführten Emissionsminderungsmaßnahmen wirksam einsetzen.
Der Zu- und Abfahrtsverkehr darf nur noch über die neu gebaute Querspange zwischen der L 1180 und der L 1179 erfolgen, nicht mehr über die L 1179 Heimsheimer Straße.
Die Zustimmung zum geplanten Rückbau der L 1179 zwischen der Querspange und dem Ortsrand von Perouse (Wilhelm-Kopp-Straße) wird deshalb vorausgesetzt.
Eine dauerhafte stationäre Messstelle (Seismograph) ist in einem geeigneten steinbruchnahen Wohngebäude einzurichten (Die Installations-, Unterhaltungs- und Auswertungskosten trägt der Steinbruchbetreiber).
Eine Tieferlegung des Schotterwerks um ca. 30 m im südwestlichen Steinbruchgelände muss erfolgen.
Von Firma Mertz sowie von Fa. Maxit ist der Gemeinde Rutesheim eine schriftliche Erklärung vorzulegen über einen Verzicht auf evtl. Ausgleichs- oder Rückerstattungsansprüche anlässlich der beabsichtigten Aufstufung der Querspange zwischen der L 1180 und der L 1179 zu einer Landesstraße. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Rückbau der L 1179 im Zuge der geplanten Nordumfahrung Rutesheim (Ausgleichsmaßnahme).
Auf Fragen von GR Schlicher erläuterten die Fachleute, dass der Umfang des Abbaus nicht ausgeweitet wird. Aufgrund der derzeitigen Lage am Bau ist die Abbauintensität eher zurückgegangen. Der Steinbruch wird rekultiviert. Mit ersten Teilen wird bereits während des laufenden Abbaus begonnen.
Auf Fragen von GR Schradi erläuterten die Fachleute Herr Dr. Finke, Neuweiler, und Herr Dr. Wieck, Neckartailfingen, dass die Sprengungen die Grenzwerte nach DIN 4150 einhalten müssen und einhalten. Dazu wurden auch Testsprengungen gemacht, deren Auswirkungen an zwei Gebäuden gemessen wurden. Auch die Bodenbeschaffenheit ist berücksichtigt. Die Sprengtechnik hat sich gegenüber früheren Jahren wesentlich verbessert. Heutzutage werden die Ladungen zeitversetzt, nicht auf einmal gezündet, was die Intensität wesentlich verringert. Auch die Bohrtechnik wurde verfeinert. Ein Abbau ohne Sprengungen (Abtrag mit Bagger) ist nicht möglich und nicht vorteilhaft. Der Flächenbedarf wäre wesentlich höher und die Lärm- und Staubentwicklungen beträchtlicher. Nach Ablauf des Zeitraums der Erweiterung bis zum Jahr 2033 ist aus heutiger Sicht vorgesehen, den Steinbruch nach Süden zu erweitern. Die umfangreichen Erkundungsmaßnahmen und Grundwasserpegelmessstellen haben belegt, dass mindestens 10 ha auch nach Süden gut für den Abbau geeignet sind. Wegen des Grundwasserstromverlaufes muss der Abbau von Süd-Westen nach Nord-Osten erfolgen. Auch wurde ein Staub- und Klimagutachten erstellt. Die geltenden Grenzwerte der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) werden deutlich unterschritten.
GR Schort: „Aus meinen umfangreichen Unterlagen der letzten 10 Jahre kann man ersehen, dass das Thema „Steinbruch“ verständlicherweise immer sehr emotional und ablehnend diskutiert wurde. Vermutlich hat heute der „Schnee“ Perouser (Zuhörer) davon abgehalten, heute hierher zu kommen.
Die Ankündigung unserer Tagesordnung in der LKZ vom Samstag, den 24.01.2004 war nicht korrekt. Dort heißt es: Der Heimsheimer Steinbruch wächst auf Perouse zu – der Gemeinderat muss hierüber entscheiden.
Leider ist dem nicht ganz so!
Wir werden lediglich aufgefordert, eine Stellungnahme im Rahmen des Genehmigungsverfahrens abzugeben.
Entscheiden bezüglich der Steinbrucherweiterung können wir nichts, wir werden „angehört“! Entscheiden, das tun Andere, bzw. haben Andere schon getan! Selbst wenn wir hier einstimmig dagegen wären, könnten wir eine Erweiterung nicht verhindern. Das muss man einfach realistisch sehen. Deshalb war es richtig, sich mit der Fa. Mertz an einen Tisch zu setzen, - versuchen sich zu arrangieren-, um das „Beste“ für Perouse heraus zu holen.
In der Sitzung im Technischen Ausschuss am 19.01.2004 wurde dieser Punkt im Beisein von Herrn Mertz und den beiden auch heute anwesenden Fachgutachtern sehr ausführlich diskutiert und vorberaten. Für uns Perouser Gemeinderäte war dieses Thema so wichtig, so dass neben Ulrich Servay, als ständigem Mitglied im Technischen Ausschuss, mein Kollege Horst Schradi und auch ich bei der Sitzung anwesend waren.
Dort konnte erreicht werden, dass zusätzlich zu den bereits im Beschlussantrag aufgeführten Voraussetzungen für eine positive Stellungnahme, weitere, wesentliche für Perouse sehr wichtige Punkte aufgenommen werden konnten.
Ich möchte (nur noch einmal) 2 Maßnahmen anführen, die mit der Fa. Mertz abgestimmt sind und nun explizit im neuen Beschlussantrag stehen:
Einrichtung einer stationären Messanlage für „Dauermessungen und Daueraufzeichnungen“ der Sprengvorgänge.
Die Zusage, dass eigentliche „Schotterwerk“ tiefer zu legen und damit auch Perouse vor erhöhten „Immissionen“ zu schützen.
Der eindeutig wichtigste Punkt ist für mich persönlich allerdings die Zustimmung zum geplanten Rückbau der L 1179 zwischen der Querspange und dem Ortsrand von Perouse.
Aus meiner Sicht insgesamt ein ausreichendes und gutes Maßnahmenpaket, so dass ich es „als Perouser“ nun als vertretbar ansehen kann, dem vorliegenden Beschlussantrag zuzustimmen.“
Einstimmig, bei 1 Stimmenthaltung, wurde die vorstehend genannte Beschlussempfehlung des Technischen Ausschusses vom 19.01.2004 beschlossen.
5. Europa- und Kommunalwahlen am 13. Juni 2004
Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 13. Juni 2004 muss zur Vorbereitung der Wahlen bereits jetzt gebildet werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderatswahl erfolgt am 11.03.2004. Somit können ab Freitag, 12.03.2004, 7.30 Uhr, Wahlvorschläge bis Donnerstag, 29. April 2004, 18.00 Uhr, (Ausschlussfrist !) eingereicht werden. Die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses (insbesondere für die Zulassung der Wahlvorschläge) ist am Montag, 3. Mai 2004, um 19.00 Uhr vorgesehen.
Nach § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt die Leitung der Kommunalwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses dem Gemeindewahlausschuss.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten.
Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensmann für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Da Bürgermeister Dieter Hofmann Bewerber für die Kreistagswahl ist, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses.
Dem Gemeindewahlausschuss werden zugleich die Aufgaben des Wahlvorstands des Wahlbezirks II, Rathaus Rutesheim, übertragen. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden zugleich zu Mitgliedern für den Wahlvorstand des Wahlbezirks II, Rathaus Rutesheim, für die Europawahl berufen. Dies ist nach § 3 der Verordnung des Innenministeriums über die gleichzeitige Durchführung der Kommunalwahlen mit der Europawahl (GlWVO) zulässig und sehr zweckmäßig.
Ende der Amtszeit der derzeitigen Gemeinderäte und Kreisräte / Beginn der neuen Amtszeit
Die Amtszeit der derzeitigen Gemeinde- und Kreisräte sowie Mitlieder der Regionalversammlung endet abweichend von § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) bzw. § 21 Abs. 2 Landkreisordnung (LKrO) am 31.08.2004 (Gesetz zur Änderung der Amtszeit der Gemeinderäte, der Kreisräte und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart vom 28. Mai 2003, GBl. S 271). Bis zum Zusammentreten des neugebildeten Gremiums führt das bisherige Gremium die Geschäfte weiter. Die neue 5-jährige Amtszeit beginnt am 01.09.2004.
Bildung eines Briefwahlvorstandes
In Gemeinden mit mehreren Wahlbezirken ist für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses ein Briefwahlvorstand zu bilden, wenn die zu erwartende Zahl von Wahlbriefen dies rechtfertigt. Auf einen Briefwahlvorstand sollen mindestens 50 Wahlbriefe entfallen.
Da nach den Erfahrungen rd. 600 Wahlbriefe zu erwarten sind, wird ein solcher Briefwahlvorstand gebildet.
Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes für die Kommunalwahlen werden zugleich zu Mitgliedern des Briefwahlvorstandes für die Europawahl berufen.
Die Wahlbezirke und Wahlräume entsprechen der seitherigen Einteilung.
Berufung der Wahlvorsteher / Stellvertreter sowie der Beisitzer / Stellvertreter der Wahlvorstände
Nach § 14 KomWG ist für jeden Wahlbezirk der Gemeinde einen Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und mindestens drei weiteren Beisitzern sowie Stellvertretern. Wahlbewerber und Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlvorstandes berufen werden.
Die Mitglieder der Wahlvorstände für die Wahlbezirke I bis VII der Kommunalwahlen werden zugleich zu Mitgliedern der Wahlvorstände für die Europawahl berufen.
Entschädigung der Mitglieder der Wahlvorstände und Wahlhelfer
Die Mitglieder der Wahlvorstände und die Wahlhelfer haben für diese ehrenamtliche Tätigkeit einen Anspruch auf eine Entschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Darin ist das Erfrischungsgeld nach § 10 EuWO enthalten. Für die Mitarbeiter/innen der Gemeinde Rutesheim wird diese Entschädigung nur für den Wahldienst am Sonntag, 13.06.2004 gewährt. Der Montag zählt als normale Arbeitszeit.
Auszählung und Ermittlung der Wahlergebnisse
Wie bei den Wahlen in den Jahren 1994 und 1999 werden die Europawahl und Wahl der Mitglieder der Versammlung des Verbands Region Stuttgart am Wahlabend, somit am Sonntag, 13. Juni 2004, ab 18 Uhr, und die Gemeinderatswahl und Kreistagswahl am Montag, 14. Juni 2004, ab 8 Uhr, ausgezählt und die Ergebnisse ermittelt. Erfahrungsgemäß liegen die vorläufigen Ergebnisse dann für die Gemeinderatswahl am frühen Nachmittag und für die Kreistagswahl gegen 17 Uhr vor. Vorgesehen ist wieder, die Stimmzettel der Gemeinderats- und Kreistagswahl in bewährter Weise zentral im Rathaus an den PC’s zu erfassen. Die Auszählung und Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt öffentlich. Jedermann hat Zutritt.
Einstimmig wurde beschlossen:
1. Der Gemeindewahlausschuss wird wie folgt gebildet:
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Vorsitzender: |
Martin Killinger, Erster Beigeordneter |
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Stv. Vorsitzende: |
Birgit Groth, Uhlandstraße 34 |
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Beisitzerin: |
Sonja Binder, |
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Beisitzer: |
Wolfgang Steck, Leonberger Straße 3 |
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Beisitzerin: |
Renate Unselt, Schillerstraße 59/5 |
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Beisitzer: |
Dieter Kurz, Kirchstraße 1 |
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Stv. Beisitzer: |
Rolf Schüle, Waldenserstraße 70 |
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Stv. Beisitzerin: |
Helga John, Scheibbser Straße 17 |
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Stv. Beisitzerin: |
Andrea Mayer, Jahnstraße 11 |
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Stv. Beisitzer: |
Otto Haug, Birkenstraße 4/1 |
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Schriftführerin: |
Olga Seiz, Gemeindeamtmann |
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Stv. Schriftführerin: |
Monika Karge, Verwaltungsangestellte |
Der Gemeindewahlausschuss nimmt zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes des Wahlbezirks II Rathaus Rutesheim wahr.
2. Von der Bildung der Wahlbezirke, der Bestimmung der Wahlräume und der Bildung eines Briefwahlvorstandes für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 13. Juni 2004 wird zustimmend Kenntnis genommen.
3. Die Wahlvorstände, Beisitzer und Helfer für die Kommunalwahlen und die Europawahl erhalten eine Entschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
6. Jahresrechnung 2003
Feststellung der Haushaltsausgabereste 2003
Zur Vorbereitung der Jahresrechnung 2003 müssen die zu bildenden Haushaltsausgabereste beschlossen werden. Die Festlegung soll möglichst früh nach Abschluss des Haushaltsjahrs getroffen werden. Durch Haushaltsausgabereste werden Haushaltsmittel des Jahres 2003 in das Jahr 2004 übertragen. Dadurch entfällt eine nochmalige Veranschlagung der nicht verwendeten aber weiterhin erforderlichen Haushaltsmitteln für begonnene und nicht schlussgerechnete Vorhaben im Haushaltsplan 2004. Grundlage für die Bildung von Haushaltsausgaberesten ist § 19 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Danach bleiben im Vermögenshaushalt die Mittel grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für eine Maßnahme verfügbar. Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Die Ausgabenansätze bleiben bis zum Ende des folgendes Jahres verfügbar. Die Summe aller Haushaltsausgabereste (HAR) beträgt 2.802.954,29 € (Vorjahr 1.609.322 €). Beim endgültigen Jahresabschluss können sich die Haushaltsreste noch ändern (Abrechnung der Bauhofleistungen, Kostenzuordnung verschiedener Vorhaben bei der Abrechnung).
Folgende Vorhaben tragen im Wesentlichen zu diesen Haushaltsausgaberesten bei:
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Feuerwehrhaus Rutesheim |
244.903,11 € |
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Ortskernsanierung Rutesheim III und Perouse |
98.985,01 € |
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Nordumfahrung Rutesheim |
1.329.483,14 € |
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Erschließung Wohnbauflächen Schelmenäcker IV, Teil 2 |
115.259,04 € |
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Erschließung Gewerbeflächen Schertlenswald VII |
41.032,34 € |
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Kostenbeteiligung Kläranlage Mittleres Glemstal + Weissach |
119.820,93 € |
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Aus- und Umbau der Kläranlage Rutesheim |
488.706,19 € |
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Erschließungskosten/Grunderwerb |
131.697,16 € |
Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten liegt nach der Gemeindeordnung als Geschäft der laufenden Verwaltung in der Zuständigkeit des Bürgermeisters. Haushaltseinnahmereste wurden mit 227.646,33 € gebildet (Vorjahr: 273.573,00 €):
Schlusszahlung Landeszuwendung Erweiterung Gymnasium 199.000,00 € und Landeszuwendung Ausbau Kläranlage 28.646,33 €.
Einstimmig wurden die Haushaltsausgabereste für das Haushaltsjahr 2003 gebildet.
7. Änderung der Gebührensatzung – Sozialstation
In der Pflegeversicherung wurden zum 1.1.2004 die Preise für die Leistungspakete um 2,5 % erhöht. Die neuen Sätze werden in unserer Satzung übernommen.
Der Bedarf im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung nimmt zu. Insbesondere, der Bedarf an Fahrdiensten z.B. Fahrten zum Arzt, Krankengymnastik oder Einkaufen. Diese Leistung erledigen die Mitarbeiterinnen im Bereich Hauswirtschaft und Betreuung mit ihrem eigenen Pkw. Die seitherige Entschädigung von 0,30 € je km ist bei Kurzstrecken in keiner Weise angemessen. Vorgeschlagen wurde, für diese Leistung künftig eine Kostenpauschale pauschal für die Fahrt zu einem Ziel hin- und zurück (z.B. für einen Arztbesuch) zu erheben:
für eine Fahrt zu einem Ziel innerhalb der Gemeinde Rutesheim in Höhe von 2,50 €,
für eine Fahrt zu einem Ziel in Leonberg, Renningen oder Weissach in Höhe von 4 €,
für eine Fahrt zu einem Ziel in einem Ort, der vorstehend nicht genannt ist, je gefahrenen km 0,30 € für die gesamte Wegstrecke.
Diese Pauschale wird dann an die Mitarbeiterinnen zur Deckung ihrer Unkosten weiter gegeben.
Bisher wurde nur eine Anfahrtspauschale von 2 € erhoben, die bei Fahrdiensten durch die neue Kostenpauschale ersetzt wird. Die Arbeitszeit der hauswirtschaftlichen Mitarbeiterin wird zusätzlich mit 10 € je angefangene Stunde berechnet.
Einstimmig wurde die Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Auf die amtliche Bekanntmachung wird verwiesen.
Zweites Pflegeheim Rutesheim
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einhaltung der Zielsetzungen des Kreispflegeplans
Der Gemeinderat hat am 1. Juli 2002 einstimmig beschlossen (GR-DS Nr. 39/2002):
Von der Fortschreibung des Kreispflegeplans 2002 durch den Landkreis Böblingen wird Kenntnis genommen.
Der darin errechnete zusätzliche Bedarf für die Gemeinde Rutesheim von 28 Pflegeheimplätzen sowie 2 Kurzzeitpflegeplätze und 4 Tagespflegeplätzen wird örtlich in der Gemeinde Rutesheim durch den Bau eines zweiten Pflegeheims gedeckt. Dies wird dem für die Förderung zuständigen Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern (LWV) schriftlich mitgeteilt.
Am 14. Juli 2003 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen (GR-DS Nr. 81/2003): Auf dem Standort an der Pforzheimer Straße zwischen Flachter Straße und Pfarrstraße soll das 2. Pflegeheim gebaut werden.
Mit Schreiben vom 22.12.2003 weist Herr Landrat Maier darauf hin, dass bei der Fortschreibung des Kreispflegeplans bis zum Jahr 2010 folgende Zielsetzungen festgelegt wurden:
Der demografischen Entwicklung folgend wurde die obere Bedarfsvariante als Grundlage für einen größtmöglichen förderfähigen Ausbau festgelegt.
Oberste Priorität hat der ausgewogene dezentrale Ausbau von kleinen wohnort- bzw. stadtteilnahen Pflegeeinrichtungen, die den örtlichen Bedarf abdecken.
Homogene Wohngruppen für schwer Demenzkranke mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten werden in größeren Pflegeeinrichtungen realisiert.
Zwischenzeitlich lasse sich feststellen, dass sich die bis zum Jahr 2010 selbst gesteckten Ziele fast punktgenau erreichen lassen. Zu den vorhandenen 23 Pflegeheimen in 13 Kommunen werden im Kreis Böblingen mindestens weitere 15 wohnortnahe Pflegeheime kommen.
Die tatsächliche Realisierung des wohnortnahen Ausbaus der Pflegeheimplätze verlangt allerdings ein gesamtsolidarisches Handeln der Städte und Gemeinden, da bedarfsüberschreitende Vorhaben in einer Kommune zwangsläufig dazu führen würden, dass Fördervorhaben in anderen Kommunen nicht realisiert werden könnten. Dies gilt auch, wenn Bedarfsüberschreitungen ohne Investitionskostenförderung entstünden.
Zur Bestärkung der erforderlichen Solidarität und als vertrauensbildende Maßnahme hat der Kreistag am 20.10.2003 einstimmig beschlossen, die Bedarfs- und Förderzusage für den Bau von Altenpflegeheimen bis zum Jahr 2010 mit der Selbstverpflichtung der Kommune zu verbinden,
die Zielsetzungen der Kreispflegeplanung (wohnortnahe Versorgung, keine Überschreitung des örtlichen Bedarfs) mit den ihr zustehenden Möglichkeiten aktiv zu unterstützen und
im Falle der Verletzung die Investitionskostenzuschüsse zurückzuzahlen, die der Kreis für den Pflegeheimbau in dieser Kommune gewährt.
Die Förderobergrenze beträgt zurzeit 92.500 € je Platz. Gerechnet ohne Vollküche und nur die Kostengruppe 300 – 700 nach DIN 276.
Bei 31 Plätzen (28 Pflegeplätze, 2 Kurzzeitpflegeplätze und 3 (statt 4) Tagespflegeplätze, die zusammen wie ein Platz zählen, sind das insgesamt 2.867.500 €.
Damit beträgt die Förderung durch das Land 1.147.000 € (= 40 %) und durch den Landkreis Böblingen 573.000 € (= 20 %).
Allerdings ist derzeit eine Reduzierung der Förderung bzw. teilweise oder vollständige Umstellung auf Darlehensbasis zu erwarten, um den Förderstau abzubauen.
Einstimmig wurde beschlossen:
Der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Rutesheim und dem Landkreis Böblingen zur Einhaltung der Zielsetzungen des Kreispflegeplans“ wird zugestimmt.
9. Umbau des Tennenspielfeldes im Sportgelände Bühl zum Kunstrasenplatz
- Kostenfeststellung
Der Gemeinderat hat 19.05.2003 die Sportplatzbauarbeiten vergeben. Die Vergabesumme belief sich auf brutto rd. 311.000 €, der Kostenanschlag mit allen Nebenkosten auf brutto rd. 350.000 €. Die Kostenberechnung des Bauamtes vom 20.03.2003 belief sich auf rd. 414.000,- € inkl. Nebenkosten. Die Sportplatzbauarbeiten auf dem bisherigen Hartplatz wurden von Juli bis September 2003 ausgeführt.
Im Vergleich zwischen Kostenfeststellung und Kostenanschlag ergaben sich hauptsächlich Minderkosten durch den geringeren Aufwand für den Ausbau des südlichen Feldweges als Baustraße und die nur teilweise zu erneuernde Drainage. Der Kauf eines Pflegegerätes ist nicht vorgesehen, dies ist nicht wirtschaftlich. Mit der Gemeinde Weissach ist vereinbart, dass deren Gerät gegen Kostenerstattung auch in Rutesheim eingesetzt wird.
Finanzierung: In der Abrechnungssumme enthalten sind zwei Trainer-/Spielerkabinen, vier neue Jugendtore, eine neue Sprunggrubenabdeckung inkl. Umbau und der Unterbau für die neue Imbisshütte des SKV Rutesheim. Im Haushaltsplan 2003 waren insgesamt 340.000 € vorgesehen. Diese Kosten wurden eingehalten. Für das Stadion sind noch zwei Trainer-/Spielerkabinen vorgesehen, eine wird von der Gemeinde Rutesheim aus der Restsumme finanziert (Kosten ca. 2.500 € ), die zweite von der SKV Rutesheim.
GR Schlicher stellte fest, dass die Beschaffung der Kabinen im Stadion in keinem Zusammenhang mit dem Kunstrasenplatz stehen und diese Ausgaben in Zeiten eines Sparhaushaltes nach seiner Meinung unterbleiben sollten.
Auf Frage von GR’in Burst bestätigte Bürgermeister Hofmann, dass die geltend gemachte Vertragsstrafe wegen Fristversäumnissen in Höhe von 8.700 € von der Firma akzeptiert wurde und in der Abrechnung berücksichtigt ist.
Einstimmig wurde beschlossen:
Die Kostenfeststellung des Umbaus des Tennenspielfeldes im Sportgelände Bühl zum Kunstrasenspielfeld, wird mit Gesamtkosten in Höhe von 336.994,62 € brutto zustimmend zur Kenntnis genommen.
